• Keine Ergebnisse gefunden

Schulbegleitung/Integrationshilfe als Hilfe zur angemessenen Schulbildung in der Behindertenhilfe (SGB VIII und SGB XII)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Schulbegleitung/Integrationshilfe als Hilfe zur angemessenen Schulbildung in der Behindertenhilfe (SGB VIII und SGB XII)"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Schulbegleitung/Integrationshilfe als Hilfe zur angemessenen

Schulbildung in der Behindertenhilfe (SGB VIII und SGB XII)

Entwicklungen in der Stadt Dortmund

Jörg Süshardt - Sozialamt Dortmund

Vortrag für die Fachtagung „Aktuelle Entwicklungen in der Eingliederungshilfe“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 11. - 12.5.2015 in Berlin

Schulbegleitung in Dortmund Rahmenbedingungen

Inklusive Schule mit Beginn Schuljahr 2014/15 eingeführt

Allgemeine Schule ist Regelort der sonderpäd. Förderung

Schrittweise Umsetzung

Verschärfung Mindestgrößenverordnung

Reform Sonderpäd. Feststellungsverfahren

Schulrecht NRW

(2)

11. Mai 2015 Jörg Süshardt - Sozialamt Dortmund 3

Rahmenbedingungen

Die Sozial- und Jugendhilfe als Ausfallbürge

Disparitäten der Systeme Schule und Jugend- und Sozialhilfe

Klassische Standardverfahren der Eingliederungshilfe nur bedingt geeignet

Keine vereinheitlichten Standards auf Bundesebene, divergierende Entwicklungen auf Landesebene

Rechtsprechung und Problemstellungen

Schulbegleitung in Dortmund Rahmenbedingungen

Überdurchschnittlich hohe Förderquote

Traditionell hohe Inklusionsquote

Unterschiedliche Entwicklung bei den Förderschwerpunkten

Abbau von Förderschulen

Sonderpädagogische Förderung in Dortmund

(3)

11. Mai 2015 Jörg Süshardt - Sozialamt Dortmund 5

Antrags- und Bewilligungsverfahren alter Art

Schulbegleitung in Dortmund

Antragsverfahren entbürokratisieren, schneller und transparenter gestalten

Alle Verfahren an einer Stelle in der Verwaltung bündeln

Prüfung eines Schulungs- und Qualifizierungskonzepts in Kooperation mit den Freien Trägern

Fall- und Kostenanstieg begrenzen

Reformvorstellungen

(4)

11. Mai 2015 Jörg Süshardt - Sozialamt Dortmund 7

Die Dortmunder Idee

Verwaltung

Schulbegleitung in Dortmund

Positive Resonanz bei Eltern und Schulen aber

Enormes Antragsvolumen (Verdoppelung)

Erfahrungen im Schuljahr 2014/2015

(5)

11. Mai 2015 Jörg Süshardt - Sozialamt Dortmund 9

4.568 Schüler/innen mit sonderpäd. Förderbedarf (4.525)

689 Schulbegleiter für 796 Schüler/innen (599 für 608)

Gesamtkosten prognostiziert 8,5 Mio. Euro (6,5 Mio. Euro)

(Werte 2013-2014 in Klammern)

Eckdaten Schuljahr 2014/2015

Schulbegleitung in Dortmund

Zu Poollösungen

21,8% der betroffenen Schüler und Schülerinnen werden im Rahmen von Poollösungen betreut

(6)

11. Mai 2015 Jörg Süshardt - Sozialamt Dortmund 11

Typische Anwendungsfälle

Besonderheiten des Bedarfs

Der Sozialleistung vorgeschaltete Unterstützung

Zum Wunsch- und Wahlrecht

Schulbegleitung in Dortmund

Liegt die Zukunft der Schulbegleitung / Integrationshilfe noch in der

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen?

Zukunftsfrage

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Feststellung der grundsätzlichen Leistungsberechtigung führt zur weiteren individuellen Bedarfsermittlung und/oder eröffnet den Zugang zu bestimmten

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle Familien von einer Kindergelderhöhung profitieren: Bei Familien, die Leistungen

Insbesondere regt die Geschäftsstelle an, Art. 23 EGBGB beizubehalten und damit für die Anknüpfung der Zustimmung des Kindes und eines Elternteils das Heimatrecht des Kindes

Januar 2020 mit der aufgrund der Personenzentrierung erforderlichen Trennung von Fachleistungen und Existenzsicherung für Menschen mit Behinderungen und insbesondere die

überprüft regel- mäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder

Gleiches gilt für die einzelnen Verarbeitungsschritte (insbes. Datenspeicherung und -übermittlung) und die Nutzung innerhalb des Regelungsbereiches der weiteren Bücher des

Die Steuerungs- und Planungsverantwortung der Träger der öffentli- chen Jugendhilfe (§§ 79, 80 SGB VIII) würde sich damit auf alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Die Leistungsabsprache beruht im Wesentlichen auf einer Falldiagnose und dokumen- tiert eine Maßnahmeprognose, zu der im Hinblick auf die sie tragenden Ziele (z.B. Suchtentwöhnung)