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Gemeinsame Presseinformation

der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychothera- peuten (PTK Bayern) sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)

Appell an Gesetzgeber: Grundpfeiler des Gesundheitswesens erhalten!

München, den 30. Oktober 2018: Vor zunehmenden staatlichen Eingriffen in das Gesundheits- wesen warnen die Präsidien der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten (PTK Bayern) sowie der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das im Kabinettsent- wurf vorliegt und noch in diesem Jahr im Bundestag beraten werden soll, greife der Gesetzgeber in einer bislang noch nie dagewesenen Form in das Versorgungsgeschehen ein. Die Freiberuflich- keit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ist ein Grundpfeiler des deutschen Ge- sundheitssystems und Garant einer hochwertigen ambulanten medizinischen Versorgung. Diese gelte es zu erhalten und auszubauen, anstatt durch immer neue staatliche Vorgaben, wie beispiels- weise Mindestsprechstundenzeiten, Praxisorganisation und zentrale Terminvergaben, die Ent- scheidungskompetenz der Praxen zu beschneiden. Geplante Maßnahmen wie die bessere Vergü- tung sogenannter „freier Sprechstunden“ wirkten eher konterkarierend, wenn es um eine Verkür- zung von Wartezeiten geht.

Als jüngstes Beispiel für die staatlichen Regulierungsversuche bezeichneten BLÄK, PTK Bayern und KVB die im Rahmen des TSVG geplante Änderung im Zugangsverfahren zur Psychotherapie.

So sollen laut dem vorliegenden Gesetzesentwurf durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

„Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behand- lung“ getroffen werden. Aus Sicht von BLÄK, PTK Bayern und KVB bedeutet dies, dass die freie Wahl des behandelnden Arztes oder Psychotherapeuten eingeschränkt werde und dass die Pati- enten künftig ihre Krankheitsgeschichte gegenüber mehreren Gutachtern und Koordinatoren offen legen müssten. Durch eine solche Gesetzesänderung würde auch die hohe Kompetenz der ärztli- chen und psychologischen Psychotherapeuten in Frage gestellt.

BLÄK, PTK Bayern und KVB erklärten dazu: „Wir haben ein exzellentes Gesundheitswesen, das wir im Sinne unserer Patienten, aber auch aller darin tätiger Menschen dringend erhalten möchten.

Dafür ist es allerdings notwendig, das System fortlaufend auf den Prüfstand zu stellen sowie Ver- besserungsbedarf zu erkennen und umzusetzen. Dies kann aber nicht am ‚grünen Tisch‘ in Berlin erfolgen, sondern nur durch die Einbindung der regionalen Akteure vor Ort. Wir stehen den politi- schen Entscheidungsträgern gerne für einen offenen Dialog zur Verfügung und appellieren an diese, bürokratische und praxisferne Regelungen wie die geplante Änderung des Zugangsverfah- rens zur Psychotherapie dringend noch einmal zu überdenken.“

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Ansprechpartner für die Medien:

Bayerische Landesärztekammer Pressestelle

Dagmar Nedbal Mühlbaurstr. 16 81677 München Tel. 0 89 / 4147 – 714 E-Mail: presse@blaek.de

Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsycho- therapeuten

Pressestelle Luisa Hiller Birketweg 30 80639 München Tel. 089 / 51 55 55 - 241

E-Mail: pressestelle@ptk-bayern.de

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Pressestelle

Martin Eulitz Elsenheimerstr. 39 80687 München

Tel. 0 89 / 5 70 93 – 21 92 E-Mail: presse@kvb.de

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