• Keine Ergebnisse gefunden

Hamburgische Bauordnung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Hamburgische Bauordnung"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 22. Auflage . . . V Abkürzungsverzeichnis . . . IX

A Einführung . . . . 1

B Hamburgische Bauordnung (HBauO) . . . . 41

C Ergänzende Vorschriften (Auszüge) 1. Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) . . . 132

2. Prüfverordnung (PVO) . . . 154

3. Baugebührenordnung (BauGebO). . . 168

4. Garagenverordnung (GarVO) . . . 187

5. Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) . . . 198

6. Verkaufsstättenverordnung (VkVO) . . . 237

7. Beherbergungsstättenverordnung (BeVO) . . . 249

8. Feuerungsverordnung (FeuVO) . . . 254

9. Übereinstimmungszeichen-Verordnung (ÜZVO) . . . 265

10. Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauproduk- ten und Anwender von Bauarten (HAVO) . . . 267

11. Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bau- produkten und bei Bauarten (ÜTVO) . . . 269

12. Wasserbauprüfverordnung (WasBauPVO) . . . 270

Wichtige Gestaltungsverordnungen 13. Verordnung über Werbung mit Wechsellicht (WechsellichtVO). 271 14. Binnenalster-Verordnung . . . 276

15. Außenalster-Verordnung. . . 278

16. Rathausmarkt-Verordnung . . . 282

17. Alsterfleet-Verordnung . . . 287

18. Speicherstadt-Verordnung. . . 289

Wichtige Verwaltungsvorschriften 19. Fachanweisung notwendige Stellplätze und notwendige Fahr- radplätze . . . 292

D Planungsrecht (Auszüge) 1. Baugesetzbuch (BauGB) – §§ 14–19, 29–35, 37, 172–179, 246 . . 315

2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) . . . 333

3. Baupolizeiverordnung von 1938 (BPVO) – Auszug der fortgel- tenden Vorschriften. . . 349

Stichwortverzeichnis . . . 355

VII

14.06.21, ms, Print • alexejew_hbauo, 1. Aufl.

(2)

Inhaltsverzeichnis

Bauvorschriften im Internet Sammlung des Bundesrechts www.gesetze-im-internet.de

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt http://www.luewu.de/

Sammlung des Hamburgischen Landesrechts www.landesrecht.hamburg.de

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen www.hamburg.de/baugenehmigung

VIII

14.06.21, ms, Print • alexejew_hbauo, 1. Aufl.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zulassung kann provisorisch oder definitiv entzogen werden oder an Auflagen geknüpft werden, wenn Anforderungen nicht erfüllt sind. Massnahmen zur Sicherung

Es wurde eine Regelung aufgenommen (§ 67 Abs. 3 Satz 2 HBauO), nach der Personen aus anderen Mitgliedstaaten der Europä- ischen Gemeinschaften oder nach dem Recht der

257 2.55 Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für. Bauprodukte und Bauarten (Bauprodukte-

Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Niedersächsischen Bauordnung (WasBauPVO)..

1 Der Inhaber oder die Inhaberin der Stelle für den technischen Betrieb nach Artikel 30 Absatz 4 der Kernenergieverordnung muss über folgende Qualifikation verfügen.. 2 Für

Für den Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ ist eine Note als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 und 11

(1) Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung nach Anhang II Kapitel XII Nummer

Kann einige, aber nicht alle Aufgaben oder Arbeiten in einigen, aber nicht in allen Gewässern wahrnehmen (R) Kürzeres Untersuchungsintervall.