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FORUM-9-2016-Intern-Praxisnetze

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KVB INTERN 26

K VB FORUM 9/2016

D

erzeit gibt es bundesweit 46 anerkannte Praxisnetze, mehr als ein Viertel davon wurden von der KVB zertifiziert. Da- mit ist Bayern nach der KV-Region Westfalen-Lippe das Bundesland mit den meisten Anerkennungen.

Die KVB unterstützt, zertifiziert, ver- gütet und fördert Praxisnetze auf mehreren Ebenen.

Service

Die KVB setzt beispielsweise neue Vertragsideen um und betreut die Netze auch in allen Belangen rund um das Selektivvertragsgeschäft.

Der Abrechnungsservice Zusatzver- träge ist für diejenigen Praxisnetze, die einen Zusatzvertrag abschlie- ßen oder einen bestehenden Ver- trag abrechnen lassen möchten, die richtige Anlaufstelle. Zahlreiche Praxisnetze nutzen bereits diesen Service, beispielsweise das Praxis- netz Qualität und Effizienz e. G.

(QuE) in Nürnberg.

Anerkennung

Die Rahmenvorgabe der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung (KBV) unterscheidet zwischen drei Aner- kennungsstufen: Basis-Stufe, Stu- fe I und Stufe II. Bereits seit dem Jahr 2014 gibt es in Bayern Aner- kennungen auf der Basis-Stufe. Be- stimmte Strukturvorgaben (zum

In den letzten Wochen ist viel passiert rund um das Thema Praxisnetze. Am 15. Juni 2016 hat die Vertreterversammlung die Neufassung der Richtlinie der

KVB gemäß Paragraf 87b Absatz 4 SGB V verabschiedet und die Förderung der anerkannten Praxisnetze aus dem Strukturfonds beschlossen. Was bedeuten diese erreichten Meilensteine nun konkret für alle Beteiligten?

MEILENSTEINE FÜR BAYERISCHE PRAXISNETZE

Beispiel Praxisnetzgröße, Zusam- mensetzung, Netzgebiet, Rechts- form, Managementstrukturen) und Kriterien aus drei Versorgungszie- len (Patientenzentrierung, koopera- tive Berufsausübung und verbesser- te Effizienz/Prozessoptimierung) muss ein Praxisnetz für die Aner- kennung erfüllen. Bis Anfang August 2016 sind bisher zwölf Praxisnetze für ihr fach- und sektorenübergrei-

fendes Kooperieren von der KVB zertifiziert worden:

„ Ärztegenossenschaft Hoch- franken e. G. (ÄGH)

„ Ärztegenossenschaft Mittel- franken e. G. (ÄGM)

„ Ärzteverbund Oberpfalz Nord e. V. (AEVON)

„ Ärztliches Praxisnetz Neumarkt e. V. (ÄN)

„ DonauMED

Weitere Informationen und Hilfestellungen

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Hinweise unter www.

kvb.de in der Rubrik Praxis/Alternative Versorgungsformen/Praxisnet- ze.

Kontakt zu unseren Fachabteilungen:

„ Unsere Meldestelle unterstützt Sie gerne bei Ihren Fragen zum Anerkennungsantrag

Praxisnetz-Hotline: 0 89 / 5 70 93 – 4 07 50 E-Mail: Praxisnetze@kvb.de

„ Das Referat Versorgungskonzepte und Zusatzverträge berät Sie bei Ihren Fragen

„ zum Förderantrag

Telefon: 0 89 / 5 70 93 – 43 15 E-Mail: Praxisnetze@kvb.de

„ zum Abrechnungsservice und zu Selektivverträgen Telefon: 0 89/ 5 70 93 – 43 37

E-Mail: Zusatzvertraege@kvb.de

„ zu neuen Versorgungskonzepten Telefon: 0 89/ 5 70 93 – 43 37 E-Mail: Versorgungskonzepte@kvb.de

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27 KVB INTERN

K VB FORUM 9/2016

„ Gesundheitsnetz Franken-Jura GmbH & Co. KG (GFJ)

„ Münchner Ärzte-Praxisnetz West und Umgebung e. V.

„ Praxisnetz Nürnberg Süd e. V.

(PNS)

„ Qualität und Effizienz e. G. (QuE)

„ Regensburger Ärztenetz e. V.

„ Regionales Praxisnetz GO IN Gesundheitsorganisation Region Ingolstadt e. V. (GO IN)

„ Unternehmung Gesundheit Hochfranken GmbH & Co. KG (UGHO)

Mit der Verabschiedung der neu- gefassten Richtlinie der KVB ge- mäß Paragraf 87b Absatz 4 SGB V zur Anerkennung von Praxisnetzen ermöglicht nun die Vertreterver- sammlung den Netzen, sich auf den Stufen I und II anerkennen zu las- sen. Eine Pflicht zur Weiterentwick- lung in die nächsthöhere Stufe be- steht nicht, diese kann jedoch mit einem wirtschaftlichen Vorteil ein- hergehen.

Vergütung

Bis zu eine Million Euro stellt die KVB seit diesem Jahr jährlich in Form eines sogenannten Netzauf- schlags ihren Mitgliedern in aner-

kannten Praxisnetzen zur Verfügung.

Jeder Teilnehmer eines anerkann- ten Praxisnetzes erhält pro Quar- tal einen Netzaufschlag in Form einer Erhöhung seiner Obergrenze in Höhe von 125 Euro. Dieser wird automatisch von der KVB zuge- setzt. Zahlreiche vernetzte Ärzte konnten bereits im ersten Halbjahr von dieser besonderen Vergütung profitieren.

Förderung

Die Vertreterversammlung der KVB hat am 15. Juni erstmalig für das Jahr 2016 einen Fördertopf für an- erkannte Praxisnetze in Höhe von 600.000 Euro beschlossen. Die Fi- nanzierung der Förderung erfolgt auf Basis der neugefassten Sicher- stellungsrichtlinie aus einem von KVB und Krankenkassen gemein- sam aufgelegten Strukturfonds.

Anerkannte Praxisnetze können ab sofort eine Fördersumme von 40.000 Euro beantragen, um da- mit ihre Netzprojekte, die einen besonderen Beitrag zur Sicherstel- lung der vertragsärztlichen Ver- sorgung leisten, zu realisieren.

Welche Voraussetzungen gelten?

Das antragstellende Praxisnetz muss

„ mindestens auf der Basis- Stufe anerkannt sein,

„ ein Projekt planen, das einen besonderen Beitrag zur Si- cherstellung der vertrags- ärztlichen Versorgung, zum Beispiel im Bereich der Heim- versorgung, der Palliativver- sorgung, der Begleitung der Versicherten durch die Ver- sorgungssektoren, der Tele- medizin, der Versorgung im ländlichen Raum oder in wei- teren ausgewählten Versor- gungsbereichen, leistet.

Welche Verpflichtungen gehen damit einher?

Das Netz muss sich spätestens bis zum Ablauf des dritten Jahres ab Zugang des Förderbescheids

„ auf die Stufe I der Richtlinie zur Anerkennung von Praxis- netzen weiterentwickelt und

„ einen Abschlussbericht des erfolgreichen Projekts und der Mittelverwendung der KVB vorgelegt haben.

Dr. rer. pol. Sandra Hérault (KVB)

Anerkannte Pra- xisnetze können ab sofort eine Förderung von 40.000 Euro bei der KVB bean- tragen.

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