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Wallbach. Entsorgungs- und Recyclingkalender. Alle Informationen finden Sie auf unserer Website

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Academic year: 2022

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Wallbach

Entsorgungs- und Recyclingkalender

2022

GAF

Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung unteres Fricktal Schulstrasse19 4315 Zuzgen Tel. 061 843 94 66 info@abfall-gaf.ch www.abfall-gaf.ch

Gemeindekanzlei Wallbach Zentrumstrasse 11

4323 Wallbach Tel. 061 865 90 90

gemeindekanzlei@wallbach.ch www.wallbach.ch

Alle Informationen fi nden Sie auf unserer Website

www.abfall-gaf.ch

«Mit der A

bfall-App der GAF-Reg ion verpasse ich keine Entsorgungen mehr»

PS: QR-Code einlesen, Entsorgun

gskalen wählen, Sammlunder aktivier g

en – fertig!

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Wir holen…

Hauskehricht in Abfallsäcken

Gebührenpflichtig mit GAF-Vignette.

17-Liter-Sack = 1⁄2 Vignette (Wert: CHF 0.90) 35-Liter-Sack = 1 Vignette (Wert: CHF 1.80) 60-Liter-Sack = 2 Vignetten (Wert: CHF 3.60) 110-Liter-Sack = 3 Vignetten (Wert: CHF 5.40)

Nach Möglichkeit 110-Liter-Abfallsäcke vermeiden, um Ihre und die Gesundheit des Abfuhrpersonals zu schonen.

Verkaufsstellen für GAF-Vignetten Volg, Zentrumstrasse 2

1 Vignetten-Bogen à 6 Vignetten = CHF 10.80 Sperrgut brennbar Gebührenpflichtig mit GAF- Vignetten, Abfuhr zusammen mit

dem Hauskehricht.

Pro 5 kg eine Vignette, max. 2 m lang und 1,4 m breit.

Möbel zerlegen (Schränke, Kommoden, Regale etc.) Wichtig: Nicht brennbare Teile (z.B. Metallbeine eines Stuhls) müssen entfernt und der kostenlosen Metall- mulde zugeführt werden.

Gewichtsabfall in Containern, ausgerüstet mit Datenträger

Verursachergerechte Kehrichtentsorgung mit Quartals rech nung.

Einheitliche Gewichtsgebühr CHF 0.30/kg inkl. MWST für alle Container (140 lt bis 800 lt); Datenträgermon- tage CHF 25.–; ohne Andockgebühr. Bitte für die

Kehrichtentsorgung einen schwarzen oder anthrazit- farbenen Container kaufen.

Bereitstellung Hauskehricht, Sperrgut und Container Frühestens am Vorabend ab 19.00 Uhr, spätestens bis 07.00 Uhr des Abfuhrtages. An allgemeinen Feiertagen findet keine Abfall-Entsorgungs- Tour statt. Die Ersatz- touren werden zusätzlich im fricktal.info publiziert.

Kunststoff in Gebührensäcken

35 Liter-Säcke: Rolle à 10 Stück: CHF 14.00 60 Liter-Säcke: Rolle à 10 Stück: CHF 28.00

Frühestens am Vorabend, spätestens bis 07.00 Uhr des Abfuhrtages bereitstellen. Wird alle 14 Tage gesammelt.

Verkaufsstellen gemäss Angaben auf unserer Website.

Grüngutcontainer

Gebührenpflichtig. In den mit Datenträger ausgerüsteten Grüngutcontainer gehören Gartenab- fälle sowie Rüst- und Speiseabfälle und verdorbene organische Reststoffe. Es empfiehlt sich Küchen- abfälle in vergärbaren Bio-Säckli in den Container zu leeren.

Sämtliche Verpackungen sind zu entfernen. Steine dürfen nicht im Grüngutcontainer entsorgt werden.

Abfuhr 1 x wöchentlich; Rechnungs stellung 2 x jährlich. Grüngutcontainer nur herausstellen, wenn sich die Leerung lohnt. Bags, Eimer, loses

Grüngut und überfüllte (gestopfte) Container werden stehen gelassen. Beachten Sie die auf dem GAF- Container angegebene Nutzlast.

Abfuhr mit Grüngutcontainer CHF 0.21/kg inkl. MWST

Entsorgungs- und Recyclingkalender 2022 Wallbach

Tourenplan Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.

Weihnachts- bäume

Mi. 05.

12.

Papier Sa. 05. 07. 13. 05.

Karton Fr. 11. 22. 17. 12. 21. 16.

Häckseldienst Fr. 04. 08. 16. 25.

Kunststoff in Gebühren- säcken

Mi. 12.

26.

09.

23.

09.

23.

06.

20.

04.

18.

01.

15.

29.

13.

27.

10.

24.

07.

21.

05.

19.

02.

16.

30.

14.

28.

Grüngut-

container Jeweils Mittwochs

Haushaltkehricht Jeweils Donnerstags, ausser Fr. 27.05. für Auffahrt Do. 26.05.

Werkhof- entsorgung

Elektroschrott und Leuchtmittel:

Jeden 1. Freitag im Monat von 15.00 – 16.00 Uhr ausser Feiertage

(3)

Bio-Chübeli für Grüngutcontainer

Damit Rüst- und Speisereste optimal in der Küche gesammelt werden können, empfiehlt sich ein Bio-Chübeli, in welchem die Luft zirkulieren kann und somit die Bioabfälle abtrocknen; es entstehen so kaum Schimmel und unan ge nehme Gerüche. Das Bio-Chübeli wird mit einem vergärbaren Bio-Säckli ausgekleidet, Plastiksäcke sind verboten.

Kompostierbare Bio-Säckli sind hergestellt nach EN13432 und haben ein Gitternetz aufgedruckt.

System Mietcontainer: 770 lt Container-Ausleihe in Stosszeiten

Sie haben die Möglichkeit der Miete eines 770 lt Grüngut-Containers während einer Woche zum Pauschalpreis von CHF 95.–. Darin enthalten sind die Lieferung und das Abholen des Containers sowie die Entsorgung des Grüngutes. Info über GAF Tel. 061 843 94 66.

Häckseldienst

Vor Ort wird das Grüngut nicht mehr gehäckselt, sondern zur Kämpfer Forst GmbH nach Magden geführt und zentral gehäckselt. Das Häckselgut bleibt bei der Kämpfer Forst GmbH.

Diese Entsorgung ist gebührenpflichtig.

Gemeindebeiträge werden keine ausgerichtet.

Bezahlung mit GAF-Vignetten:

Abfuhr 1m3 unbearbeitetes Häckselmaterial:

12 Vignetten = CHF 21.60

Zum Häckseln eignet sich: Schnittgut von Bäumen, Sträuchern und Hecken bis ca. 8 cm Dicke sowie trockene Stauden. Bitte entfernen Sie Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik. Das Häcksel- material ist bis spätestens 07.00 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereit zu stellen.

Anmeldung: Bis drei Arbeitstage vor Häckseltermin unter www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09 an Kämpfer Forst GmbH, Talhof, Magden.

Weihnachtsbäume

Entsorgung gratis durch Grünabfuhr. Abfuhr gemäss Daten im Kalendarium. Alle Weihnachts- dekorationen entfernen, die Bäume sind auf 1.5 m Länge zu kürzen. Lose Äste sind mit Schnur (keine Plastikschnur) zu bündeln. Das Material wird der Vergärung (nicht Verbrennung) zugeführt.

Aufgrund der eingeschränkten Befahrbarkeit von kleineren Strassen und Wegen, sind die Tannen- bäume an eine Strassenecke oder grössere Strasse zu stellen. (Insbesondere Robinenweg /Ahornweg, der Heidigrabenweg, Tulpenweg/Lilienweg)

Papiersammlung (kein Karton)

Gebündelt, nicht in Papiertaschen bereit stellen, gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 08.00 Uhr bereit stellen.

Gesammelt werden: Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Büropapier, Bücher ohne Vorder- und Rückseite.

Nicht in die Papiersammlung gehören:

Papiertaschen, Karton (auch Kleinkarton) und Ordner (ohne Metalle) gehören in die Kartonsammlung.

Beschichtetes Papier, wie z.B. Butterpapier, Tetra- packungen, Fototaschen, Blumenpapier, Biskuit- verpackungen, Servietten, Zigarettenpackung, etc.

gehören in den Abfall.

Kartonsammlung (kein Papier)

Gebündelt gut sichtbar am Morgen des Abfuhr- tages bis 07.00 Uhr bereit stellen.

Was muss ich wohin bringen?

Sie bringen…

Altmetall – Mulde beim Entsorgungsplatz «Stelli»

Entsorgung gratis.

Altglas – Sammelstelle Werkhof

Abgabezeiten: 08.00–12.00 h und 13.00–19.00 h Altglas nach Farben getrennt und von Plastik und Metallteilen befreit einwerfen. Im Zweifelsfalle, wenn die Farbe nicht genau definiert werden kann, beim Grünglas entsorgen.

In die Glassammlung gehören:

Wein- und Getrankeflaschen, Öl- und Essigflaschen, Konfitüren-, Gurken- und Joghurtgläser. Strickt nach den Farben weiss, braun und grün trennen. Alle anderen Farben zum grünen Glas werfen. Deckel und Verschlüsse entfernen, Papieretiketten

dranlassen. Lebensmittelgläser aus Hygienegründen bitte unbedingt ausspülen.

Folgende Glasartikel gehören nicht in die Altglas- Sammelstelle: Fensterglas und Spiegel. Trinkgläser, Glasteller oder Vasen da diese oft bleihaltig sind.

Keramik, Porzellan und Ton (Tassen, Teller, Töpfe).

Entsorgung in der Schuttmulde.

Die Öffnungszeiten sind unter «Öffnungszeiten Entsorgungsplatz Stelli» ersichtlich.

Altöl – Sammelstelle beim Werkhof

Entsorgung gratis. Grosse Mengen beim Werkhof anmelden.

Aluminium – Sammelstelle Werkhof

Abgabezeiten: 08.00–12.00 h und 13.00–19.00 h Nur gereinigte Aludosen, Alufolien, leere Senf- und Mayonnaisetuben, Alu-Joghurtdeckeli und gereinigte Alu-Tierfutterschalen.

Auto-Batterien

Entsorgung gebührenfrei. Annahmestellen:

Rheinfelden: Oeko-Service, Riburgerstrasse 686 Kaiseraugst: Thommen AG, REWAG

Möhlin: Multisammelstelle Schallen

(4)

Autopneus

Entsorgung gebührenpflichtig. Annahmestellen:

Kaiseraugst: Thommen AG, REWAG Möhlin: Multisammelstelle Schallen

Bausperrgut

Kleinmengen: Entsorgung gratis beim Entsor- gungsplatz «Stelli». Zum Beispiel: Geschirr, Blumentöpfe, Steine, Ziegel, Keramik, Back steine, Betonresten.

Grössere Mengen: Entsorgung gebührenpflichtig.

Annahmestellen:

Kaiseraugst: REWAG

Möhlin: Multisammelstelle Schallen

Elektro-Geräte – Sammelstelle Werkhof Die kostenlose Rücknahme gilt für:

Haushaltgross- und -kleingeräte wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Tumbler, Koch herde, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Mixer, Bügel eisen etc.

Werkzeuge und Gartengeräte wie Bohrmaschinen, Schleifgeräte, Rasenmäher, Hecken schneider etc.

Spielwaren mit elektrischen und/oder elektronischen Komponenten.

Büro- und Unterhaltungselektronik wie PCs, Server, Kopier- und Faxgeräte, Telefon apparate, Handys, Projektoren, Fernsehapparate, Radios/Hifi-Anlagen, Lautsprecher, Kameras (Video, Film), etc. sowie Zubehör wie CDs, Disketten, Taxcards etc.

Nicht angenommen werden Solarien und Elektro- tableaus (Asbest). Entsorgung gebührenpflichtig.

Annahmestellen: Kaiseraugst; Thommen AG, REWAG Grünabfälle

Falls kompostieren im eigenen Garten nicht möglich ist, können Gartenabfälle wie verwelkte Blumen, Laub-, Baum- und Heckenschnitt, Gras, Äste usw in Grüngutmulden beim Entsorgungsplatz

«Stelli» abgegeben werden.

Öffnungszeiten Entsorgungsplatz Stelli:

März – November: Mittwoch- und

Samstagnachmittag (Zeiten siehe www.wallbach.ch/

Verwaltung & Betriebe/Abfall)

Im Januar, Februar und Dezember ist der

Entsorgungsplatz nur einmal im Monat geöffnet:

08.01.2022, 12.02.2022 und 10.12.2022 Bioklappe für alle – Sammelstelle Werkhof

Gebührenpflichtig. Für die Sammlung der Rüst- und Speiseabfälle in der Küche können auf der Gemein- dekanzlei eine Chipkarte sowie vergärbare Bio-Säckli bezogen werden.

Bioklappennutzung CHF –.50/Klappenschlag Bio-Chübeli für Bioklappe

Damit Rüst- und Speisereste optimal in der Küche gesammelt werden können, empfiehlt sich ein Bio-Chübeli, in welchem die Luft zirkulieren kann und

somit die Bioabfälle abtrocknen; es entstehen so kaum Schimmel und unangenehme Gerüche. Das Bio-Chübeli wird mit einem vergärbaren Bio-Säckli ausgekleidet, Plastiksäcke sind verboten.

Kompostierbare Bio-Säckli sind hergestellt nach EN13432 und haben ein Gitternetz aufgedruckt.

Kadaver / Schlachtabfälle

Unverpackt in Behälter deponieren. Kadaverbox beim Entsorgungsplatz «Stelli» oder Wasenmeister.

Leuchten und Leuchtmittel

Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED- Lampen sowie Metall dampfl ampen. Nicht ins Recycling, sondern in den Abfallsack gehören gewöhnliche Glüh-, Spotbirnen.

Nespresso-Kapseln

Nespresso-Kapseln können beim Werkhof abgegeben werden. Bitte kein Fremdmaterial depo- nieren. Es dürfen nur Nespresso-Kapseln entsorgt werden.

PET

Entsorgung gratis. Bei allen Verkaufsstellen während den Ladenöffnungszeiten.

Sonderabfälle aus Haushaltungen Annahmestellen:

Möhlin: Drogerie Venzin, Hauptstrasse 58

Rheinfelden: Park-Drogerie in der Migros, Lindenstrasse Entsorgung gratis, Höchstmenge 5 Kg, angenommen werden:

Farben*, Lacke, Klebstoffe, Lösungs- und Reinigungs- mittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Säuren, Laugen, weitere Chemikalien, Alt medikamente, Thermometer und andere Geräte mit Quecksilber.

* biologische Farben

– Biologische Farben sind generell schadstofffrei.

Nur eingetrocknete Farbreste können jedoch im Kehrichtsack entsorgt werden.

Grössere Mengen sind bei Firma Oeko-Service Schweiz AG, SuperDrecksKëscht, Rheinfelden-Ost, gegen Gebühr zu entsorgen.

Bringen Sie Chemikalien gut verschlossen zurück, wenn möglich im beschrifteten Originalgebinde.

Keine Flüssig keiten/Produkte mischen.

Vorsicht beim Transport alter Lösungsmittel, z.B. in Kunststoffwanne oder -eimer transportieren! Gilt nicht für gewerbliche und industrielle Betriebe. Bei Verdacht auf Vergiftungsunfälle erhalten Sie Auskunft bei:

Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum www.toxi.ch oder Telefon 044 251 51 51 oder 24-h- Notfallnummer Tel. 145

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Medikamente

Gemäss den gesetzlichen Verordnungen wird dieser Sonder abfall aus privaten Haushaltungen von allen Apotheken zurückgenommen.

Styropor

Entsorgung gebührenpfl ichtig.

Annahmestelle: Oeko-Service Schweiz AG, SuperDrecksKëscht, Rheinfelden-Ost

Textilien und Schuhe

Permanenter Sammelcontainer beim Werkhof.

Weiss- und Stahlblech – Sammelstelle Werkhof Abgabezeiten: 08.00–12.00 h und 13.00–19.00 h Gereinigte Deckel von Gläsern, Konserven- und Getränkedosen aus Aluminium oder Weissblech werden im gleichen Container gesammelt. Die Tren- nung für das Recycling erfolgt mit Elektromagneten.

Auskünfte / Adressen

Bei Fragen zu Ihrer Grüngut-Rechnung K. Müller AG

Kriesbachstrasse 1 8304 Wallisellen Tel. 044 878 10 40 info@kmuellerag.ch

Bei Fragen zu Ihrer Kehricht-Rechnung Vogelsanger Transporte

Talstrasse 75 4144 Arlesheim Tel. 061 701 39 38

info@vogelsanger-ag.ch GAF Verwaltung

Schulstrasse19 4315 Zuzgen Tel. 061 843 94 66 info@abfall-gaf.ch www.abfall-gaf.ch

Gemeindekanzlei Wallbach Zentrumstrasse 11

4323 Wallbach Tel. 061 865 90 90

gemeindekanzlei@wallbach.ch www.wallbach.ch

Alle Preise inkl. MWST.

Allgemeine Hinweise

Muldenservice für Hausräumungen

Folgende GAF-Partnerfi rmen bieten u.a. einen Muldenservice an:

Lottner AG Basel 061 386 96 66 Rewag Kaiseraugst Tel. 061 816 99 70 Vogelsanger Arlesheim Tel. 061 701 39 38

Sonderabfälle

Firma Oeko-Service Schweiz AG, SuperDrecksKëscht, Rheinfelden-Ost

Hundekot

Bitte Robidog benützen: Anwohner, Landwirte und Fussgänger danken allen verantwortungsbewussten Hundehalterinnen/Hundehaltern!

Auszug aus dem Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Unteres Fricktal

Abfall, Verunreinigung

Ziffer Tatbestand Bussenbetrag in CHF G30 Verunreinigung öffentlicher Strassen,

Wege und Plätze (PR § 7 gemäss § 18) 100.–

G31 Bereitstellung von Abfall zu Unzeit

(Örtliches Abfallreglement) 50.–

G32 Bereitstellen von Abfall ohne Gebühren-Vignette

(Örtliches Abfallreglement) 100.–

G33 Widerrechtliches Deponieren von Abfall bei Sammelstellen

(Örtliches Abfallreglement) 100.–

G34 Entsorgung von Hauskehricht in öffentlichen Abfallkörben

(Örtliches Abfallreglement) 50.–

Verletzung des Litteringverbots 300.–

Abfall-Bereitstellung frühestens am Vorabend ab 19.00 Uhr, am Entsorgungstag spätestens bis 07.00 Uhr. Ist infolge einer Baustelle die Zufahrt in Ihre Strasse nicht möglich, bitten wir Sie, Kehrichtsäcke und/oder Container an der nächst befahrbaren Strasse bereit zu stellen.

Rasenabschnitte an Bachufern, Allmend und Wald sind verbotene Abfallablagerungen. Ablagerun- gen von Gartenabfällen (Ast- und Grasschnitt, Laub usw.) am Gewässer beinhalten die Gefahr der Abschwem mung bei erhöhtem Durchfl uss.

Gelangt Grünschnitt ins Gewässer, bedeutet dies eine Gewässerverunreinigung. Denn Rasenschnitt sind gewässerfremde organische Stoffe, die im Wasser auslaugen, unter Sauerstoffverbrauch verfaulen und damit die Gewässer beeinträchti- gen. Die chemischen Gewässereigenschaften werden dadurch nachteilig verändert. Ebenso ist es verboten Gartenabfälle auf der Allmend oder im Wald zu deponieren.

Gesetzliche Grundlage für ein Ablagerungsverbot liefert Art. 30e Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutz- gesetz, USG; SR 814.01), wonach Abfälle nur auf bewilligten Deponien gelagert werden dürfen.

(6)

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Schulstrasse 19 4315 Zuzgen AG Tel. 061 843 94 66 info@abfall-gaf.ch www.abfall-gaf.ch Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal Ihr Entsorgungs- und Recyclingpartner im unteren Fricktal und angrenzendem Baselland.

Auskünfte:

Montag – Freitag 13.30 bis 17.00 Uhr

Thommen AG Bahnhofstrasse 44 4303 Kaiseraugst T 061 815 22 22 www.thommen.ch Anlieferungszeiten:

Montag–Donnerstag 07.15–11.45, 13.00–17.00 Freitag

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Unsere Entsorgungspartner:

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• Häckseldienst

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01.04 – 30.09.:

Samstag, 13.00 – 15.00 Uhr Mittwoch, 17.00 – 18.30 Uhr 01.10. – 31.03.:

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