Hellikon
Entsorgungs- und Recyclingkalender
2022
GAF
Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung unteres Fricktal Schulstrasse19 4315 Zuzgen Tel. 061 843 94 66 info@abfall-gaf.ch www.abfall-gaf.ch
Gemeindekanzlei Hellikon Tel. 061 871 01 61
Kostenlose Kompostberatung Tel. 062 390 19 37
GEON, Postfach 204, 4438 Langenbruck
Alle Informationen fi nden Sie auf unserer Website
www.abfall-gaf.ch
«Mit der A
bfall-App der GAF-Reg ion verpasse ich keine Entsorgungen mehr»
PS: QR-Code einlesen, Entsorgun
gskalen wählen, Sammlunder aktivier g
en – fertig!
Wir holen…
Hauskehricht in Abfallsäcken
Gebührenpflichtig mit GAF-Abfall-Vignette.
17-Liter-Sack = 1⁄2 Vignette (Wert: CHF 0.90) 35-Liter-Sack = 1 Vignette (Wert: CHF 1.80) 60-Liter-Sack = 2 Vignetten (Wert: CHF 3.60) 110-Liter-Sack = 3 Vignetten (Wert: CHF 5.40) Nach Möglichkeit 110-Liter-Abfallsäcke vermeiden, um Ihre und die Gesundheit des Abfuhrpersonals zu schonen.
Verkaufsstellen für GAF-Vignetten:
Gemeindekanzlei Hellikon
1 Vignetten-Bogen à 6 Vignetten = CHF 10.80 Sperrgut brennbar
Gebührenpflichtig mit GAF-Vignetten, Abfuhr zusammen mit dem Hauskehricht. Pro 5 kg eine Vignette, max. 2 m lang und 1,4 m breit.
Möbel zerlegen (Schränke, Kommoden, Regale etc.).
Wichtig: Nicht brennbare Teile (z.B. Metallbeine eines Stuhls) müssen entfernt und der kostenlosen Metall- mulde zugeführt werden.
Gewichtsabfall in Containern, ausgerüstet mit Datenträger
Verursachergerechte Kehrichtentsorgung mit Quartals rech nung. Einheitliche Gewichtsgebühr CHF 0.30/kg inkl. MWST für alle Container (140 lt bis 800 lt); Datenträgermontage CHF 25.–; ohne Andock-
gebühr. Bitte für die Kehrichtentsorgung einen schwarzen oder anthrazitfarbenen Container kaufen.
Bereitstellung Hauskehricht, Sperrgut und Container Frühestens am Vorabend, spätestens bis 07.00 Uhr des Abfuhrtages. An allgemeinen Feiertagen findet keine Abfall-Entsorgungs-Tour statt. Die Ersatztouren wer- den zusätzlich im fricktal.info publiziert.
Kunststoff in Gebührensäcken
35 Liter-Säcke: Rolle à 10 Stück: CHF 14.00 60 Liter-Säcke: Rolle à 10 Stück: CHF 28.00
Frühestens am Vorabend, spätestens bis 7.00 Uhr des Abfuhrtages bereitstellen. Wird alle 14 Tage gesammelt.
35 Liter-Säcke können für CHF 14.00 auf der Gemeinde- kanzlei Hellikon bezogen werden. 60 Liter-Säcke sind an den übrigen Verkaufsstellen erhältlich.
Grüngutcontainer
Gebührenpflichtig. In den mit Datenträger ausgerüsteten Grüngutcontainer gehören Gartenab- fälle sowie Rüst- und Speiseabfälle und verdorbene organische Reststoffe. Es empfiehlt sich Küchen abfälle in vergärbaren Bio-Säckli in den Container zu leeren.
Sämtliche Verpackungen sind zu entfernen. Steine dürfen nicht im Grüngutcontainer entsorgt werden.
Abfuhr 1 x wöchentlich; Rechnungs stellung 2 x jährlich. Grüngutcontainer nur herausstellen, wenn sich die Leerung lohnt. Bags, Eimer, loses
Entsorgungs- und Recyclingkalender 2022 Hellikon
Tourenplan Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
Weihnachts- bäume
Mi. 05.
12.
Papier Mo. 21. 02. 05. 05.
Karton Di. 22. 03. 06. 06.
Häckseldienst Mo. 28. 04. 23. 26. 21.
Kunststoff in Gebühren- säcken
Do. 13.
27.
10.
24.
10.
24.
07.
21.
05.
19.
02.
16.
30.
14.
28.
11.
25.
08.
22.
06.
20.
03.
17.
01.
15.
29.
Werkhof- entsorgung
Sa.
Di. – Fr.
Dreschschopf (Elektroschrott und Leuchtmittel):
05.02., 04.06., 03.09. und 05.11. von 10.00 – 11.00 Uhr
Mergelplatz (Altmetall): 19. – 22.04. und 11. – 14.10. Di. ab 14.00 Uhr bis Fr. 12.00 Uhr (2 x jährlich)
Grüngutsammel- stelle beim Werkhof
Di. 18. 15. 15. 05./12.
19./26.
03./10.
17./24.
31.
07./14.
21./28.
05./12.
19./26.
02./09.
16./23.
30.
06./13.
20./27.
04./11.
18./25.
15. 20.
Grüngut-
container Jeweils Mittwochs
Haushalt-
kehricht Jeweils Freitags, ausser Sa. 16.04. für Karfreitag 15.04.
Grüngut und überfüllte (gestopfte) Container werden stehen gelassen. Beachten Sie die auf dem GAF- Container angegebene Nutzlast.
Abfuhr mit Grüngutcontainer CHF 0.21/kg inkl. MWST Bio-Chübeli für Grüngutcontainer
Damit Rüst- und Speisereste optimal in der Küche gesammelt werden können, empfiehlt sich ein Bio-Chübeli, in welchem die Luft zirkulieren kann und somit die Bioabfälle abtrocknen; es entstehen so kaum Schimmel und unan ge nehme Gerüche. Das Bio-Chübeli wird mit einem vergärbaren Bio-Säckli ausgekleidet, Plastiksäcke sind verboten.
Kompostierbare Bio-Säckli sind hergestellt nach EN13432 und haben ein Gitternetz aufgedruckt.
System Mietcontainer: 770 lt Container-Ausleihe in Stosszeiten
Sie haben die Möglichkeit der Miete eines 770 lt Grüngut-Containers während einer Woche zum Pauschalpreis von CHF 95.–. Darin enthalten sind die Lieferung und das Abholen des Containers sowie die Entsorgung des Grüngutes.
Info über GAF Tel. 061 843 94 66.
Häckseldienst
Entsorgung gebührenpflichtig. Bezahlung mit GAF-Vignetten. Zum Häckseln eignet sich: Schnittgut von Bäumen, Sträuchern und Hecken bis ca. 8 cm Dicke sowie trockene Stauden. Bitte entfernen Sie Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik. Das Häckselmaterial ist bis spätestens 07.00 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereit zu stellen.
Anmeldung:
Bis drei Arbeitstage vor Häckseltermin unter www.kaempferforst.ch
oder telefonisch unter 078 260 99 09 an Kämpfer Forst GmbH, Talhof, Magden.
1 m3 unbearbeitetes Astmaterial
Häckseln ohne Abfuhr: entfällt ab 01.01.2022
Abfuhr von Häckselmaterial: 12 Vignetten = CHF 21.60 Weihnachtsbäume
Entsorgung gratis durch Grünabfuhr. Abfuhr gemäss Daten im Kalendarium. Alle Weihnachtsde- korationen entfernen, die Bäume sind auf 1.5 m Länge zu kürzen. Lose Äste sind mit Schnur (keine Plastikschnur) zu bündeln. Das Material wird der Vergärung (nicht Verbrennung) zugeführt.
Papiersammlung (kein Karton)
Gebündelt, nicht in Papiertaschen bereit stellen, gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 07.00 Uhr bereit stellen.
Gesammelt werden: Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Büropapier, Bücher ohne Vorder- und Rückseite.
Nicht in die Papiersammlung gehören:
Papiertaschen, Karton (auch Kleinkarton) und Ordner (ohne Metalle) gehören in die Kartonsammlung.
Beschichtetes Papier, wie z.B. Butterpapier, Tetra- packungen, Fototaschen, Blumenpapier, Biskuit- verpackungen, Servietten, Zigarettenpackung, etc.
gehören in den Abfall.
Kartonsammlung (kein Papier)
Gebündelt gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 07.00 Uhr bereit stellen.
Was muss ich wohin bringen? Sie bringen…
Altmetall – Sammelstelle Mergelplatz vis-à-vis Schulhaus: Entsorgung gratis.
Altglas – Sammelstelle beim Gemeindehaus Altglas nach Farben getrennt und von Plastik und Metallteilen befreit einwerfen. Im Zweifels falle, wenn die Farbe nicht genau definiert werden kann, beim Grünglas entsorgen.
In die Glassammlung gehören:
Wein- und Getränkeflaschen, Öl- und Essigflaschen, Konfitüren-, Gurken- und Joghurtgläser. Strickt nach den Farben weiss, braun und grün trennen. Alle anderen Farben zum grünen Glas werfen. Deckel und Verschlüsse entfernen, Papieretiketten
dranlassen. Lebensmittelgläser aus Hygienegründen bitte unbedingt ausspülen.
Folgende Glasartikel gehören nicht in die Altglas- Sammelstelle: Fensterglas und Spiegel. Trinkgläser, Glasteller oder Vasen da diese oft bleihaltig sind.
Keramik, Porzellan und Ton (Tassen, Teller, Töpfe).
Entsorgung kostenpflichtig: REWAG Kaiseraugst.
Benützungszeit Sammelstelle:
Montag bis Samstag, 08.00 bis 20.00 Uhr.
Altöl – Sammelstelle beim Gemeindehaus Entsorgung gratis. Grosse Mengen beim Haus- dienst-/Werkhofteam 079 913 51 26 anmelden.
Aluminium – Sammelstelle beim Gemeindehaus Nur gereinigte Aludosen, Alufolien, leere Senf- und Mayonnaisetuben, Alu-Joghurtdeckeli und gereinigte Alu-Tierfutterschalen.
Auto-Batterien
Entsorgung gebührenfrei. Annahmestellen:
Rheinfelden: Oeko-Service, Riburgerstrasse 686.
Kaiseraugst: Thommen AG, REWAG.
Möhlin: Multisammelstelle Schallen Autopneus
Entsorgung gebührenpflichtig. Annahmestellen:
Kaiseraugst: Thommen AG, REWAG Möhlin: Multisammelstelle Schallen
Bausperrgut
Entsorgung gebührenpflichtig. Zum Beispiel Geschirr, Blumen töpfe, Steine, Ziegel, Keramik, Backsteine, Bauschutt usw. Annahmestellen:
Kaiseraugst: REWAG
Möhlin: Multisammelstelle Möhlin
Elektro-Geräte – Sammelstelle beim Dresch- schopf. Die kostenlose Rücknahme gilt für:
Haushaltgross- und -kleingeräte wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Tumbler, Koch herde, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Mixer, Bügel eisen etc. Solarien werden nicht angenommen und sind an die Ver- kaufsstelle zurückzubringen.
Werkzeuge und Gartengeräte wie Bohrmaschinen, Schleifgeräte, Rasenmäher, Hecken schneider etc.
Spielwaren mit elektrischen und/oder elektronischen Komponenten.
Büro- und Unterhaltungselektronik wie PCs, Server, Kopier- und Faxgeräte, Telefon apparate, Handys, Projektoren, Fernsehapparate, Radios/Hifi-Anlagen, Lautsprecher, Kameras (Video, Film), etc. sowie Zubehör wie CDs, Disketten, Taxcards etc.
Nicht angenommen werden Solarien und Elektro- tableaus (Asbest). Entsorgung gebührenpflichtig.
Annahmestellen: Kaiseraugst; Thommen AG, REWAG Sammelstelle für Kleinmengen von Astmaterial und Gartenabfälle
Die Gemeinde stellt eine Sammelstelle für Klein- mengen von Astmaterial und Gartenabfällen (Schnittblumen, Laub, Sträucher, Rasenschnitt etc.) zur Verfügung. Nicht entgegen genommen werden Rüst- und Speiseabfälle und verdorbene, überzählige oder nicht mehr geniessbare organische Reststoffe.
Grössere Mengen an Astmaterial sind direkt durch den Häckseldienst des GAF zu entsorgen.
Die Sammelstelle befindet sich beim Gemeinde- werkhof und wird durch das Hausdienst-/Werkhof- team betrieben.
Öffnungszeiten:
Sommermonate 17.30 bis 18.30 Uhr April bis Oktober.
Wintermonate 16.00 bis 17.00 Uhr November bis März.
In Ausnahmefällen können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Daten gemäss Kalendarium. Gebührenordnung gemäss Gemeinde Hellikon (Hompage).
Kadaver/Schlachtabfälle
Öffnungszeiten der Kadaver sammel stelle beim Werkhof der Gemeinde Frick sind wie folgt: montags bis freitags 07.30 bis 07.45 Uhr und 13.00 bis 13.15 Uhr.
Ausserhalb der Öffnungszeiten besteht die Möglich- keit, einen Termin unter 062 865 28 68 zu vereinbaren.
Leuchten und Leuchtmittel
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED- Lampen sowie Metall dampfl ampen. Nicht ins Recycling, sondern in den Abfall sack gehören gewöhnliche Glüh-, Spotbirnen.
Nespresso-Kapseln – Sammelstelle beim Gemeindehaus
Bitte kein Fremdmaterial deponieren. Es dürfen nur Nespresso- Kapseln entsorgt werden.
PET – Sammelstelle beim Gemeindehaus Entsorgung gratis. Bei allen Verkaufsstellen während den Laden öffnungszeiten. PET-Sammel- stelle beim Gemeindehaus. Nicht als PET gedeutet wird: Milch und Kaffeerahmflaschen, Wasch- und Putzmittel sowie Essig-, Öl- und Salatsaucen flaschen.
Sonderabfälle aus Haushaltungen Annahmestellen:
Möhlin: Drogerie Venzin, Hauptstrasse 58
Rheinfelden: Park-Drogerie in der Migros, Lindenstrasse Entsorgung gratis, Höchstmenge 5 Kg, angenommen werden:
Farben*, Lacke, Klebstoffe, Lösungs- und Reinigungs- mittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Säuren, Laugen, weitere Chemikalien, Alt medikamente, Thermometer und andere Geräte mit Quecksilber.
* biologische Farben
– Biologische Farben sind generell schadstofffrei.
Nur eingetrocknete Farbreste können jedoch im Kehrichtsack entsorgt werden.
Grössere Mengen sind bei Firma Oeko-Service Schweiz AG, SuperDrecksKëscht, Rheinfelden-Ost, gegen Gebühr zu entsorgen.
Bringen Sie Chemikalien gut verschlossen zurück, wenn möglich im beschrifteten Originalgebinde. Keine Flüssig keiten/Produkte mischen.
Vorsicht beim Transport alter Lösungsmittel, z.B. in Kunststoffwanne oder -eimer transportieren!
Gilt nicht für gewerbliche und industrielle Betriebe.
Bei Verdacht auf Vergiftungsunfälle erhalten Sie Auskunft bei:
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum www.toxi.ch oder Telefon 044 251 51 51 oder
24-h-Notfallnummer Tel. 145 Medikamente
Gemäss den gesetzlichen Verordnungen wird dieser Sonder abfall aus privaten Haushaltungen von allen Apotheken zurückgenommen.
Styropor
Entsorgung gebührenpfl ichtig.
Annahmestelle: Oeko-Service Schweiz AG, SuperDrecksKëscht, Rheinfelden-Ost
Textilien und Schuhe
Bitte nur saubere Kleider, Schuhe und Haushalt- wäsche.
Weiss- und Stahlblech – Sammelstelle beim Gemeindehaus
Gereinigte Deckel von Gläsern, Konserven-
und Getränkedosen aus Aluminium oder Weissblech werden im gleichen Container gesammelt.
Die Trennung für das Recycling erfolgt mit Elektromagneten.
Auskünfte / Adressen
Bei Fragen zu Ihrer Grüngut-Rechnung K. Müller AG
Kriesbachstrasse 1 8304 Wallisellen Tel. 044 878 10 40 info@kmuellerag.ch
Bei Fragen zu Ihrer Kehricht-Rechnung Vogelsanger Transporte
Talstrasse 75 4144 Arlesheim Tel. 061 701 39 38
info@vogelsanger-ag.ch GAF Verwaltung
Schulstrasse19 4315 Zuzgen Tel. 061 843 94 66 info@abfall-gaf.ch www.abfall-gaf.ch
Gemeindekanzlei Hellikon Tel. 061 871 01 61
Alle Preise inkl. MWST.
Allgemeine Hinweise
Muldenservice für Hausräumungen
Folgende GAF-Partnerfi rmen bieten u.a. einen Muldenservice an:
Lottner AG Basel 061 386 96 66 Rewag Kaiseraugst Tel. 061 816 99 70 Vogelsanger Arlesheim Tel. 061 701 39 38 Sonderabfälle
Firma Oeko-Service Schweiz AG, SuperDrecksKëscht, Rheinfelden-Ost
Hundekot
Bitte Robidog benützen: Anwohner, Landwirte und Fussgänger danken allen verantwortungsbewussten Hundehalterinnen/Hundehaltern!
Auszug aus dem Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Unteres Fricktal Abfall, Verunreinigung
Ziffer Tatbestand Bussenbetrag in CHF G30 Verunreinigung öffentlicher Strassen,
Wege und Plätze (PR § 7 gemäss § 18) 100.–
G31 Bereitstellung von Abfall zu Unzeit
(Örtliches Abfallreglement) 50.–
G32 Bereitstellen von Abfall ohne Gebühren-Vignette
(Örtliches Abfallreglement) 100.–
G33 Widerrechtliches Deponieren von Abfall bei Sammelstellen
(Örtliches Abfallreglement) 100.–
G34 Entsorgung von Hauskehricht in öffentlichen Abfallkörben
(Örtliches Abfallreglement) 50.–
Verletzung des Litteringverbots 300.–
Abfall-Bereitstellung frühestens am Vorabend ab 19.00 Uhr, am Entsorgungstag spätestens bis 07.00 Uhr. Ist infolge einer Baustelle die Zufahrt in Ihre Strasse nicht möglich, bitten wir Sie, Kehrichtsäcke und/oder Container an der nächst befahrbaren Strasse bereit zu stellen.
Rasenabschnitte an Bachufern, Allmend und Wald sind verbotene Abfallablagerungen. Ablagerun- gen von Gartenabfällen (Ast- und Grasschnitt, Laub usw.) am Gewässer beinhalten die Gefahr der Abschwem mung bei erhöhtem Durchfl uss.
Gelangt Grünschnitt ins Gewässer, bedeutet dies eine Gewässerverunreinigung. Denn Rasenschnitt sind gewässerfremde organische Stoffe, die im Wasser auslaugen, unter Sauerstoffverbrauch verfaulen und damit die Gewässer beeinträchti- gen. Die chemischen Gewässereigenschaften werden dadurch nachteilig verändert. Ebenso ist es verboten Gartenabfälle auf der Allmend oder im Wald zu deponieren.
Gesetzliche Grundlage für ein Ablagerungsverbot liefert Art. 30e Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutz- gesetz, USG; SR 814.01), wonach Abfälle nur auf bewilligten Deponien gelagert werden dürfen.
Der GAF sorgt dafür, dass Ihr Abfall umweltgerecht entsorgt wird. In der Kehrichtverwertungsanlage Basel produziert IWB damit Fernwärme und Strom.
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Schulstrasse 19 4315 Zuzgen AG Tel. 061 843 94 66 info@abfall-gaf.ch www.abfall-gaf.ch Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal Ihr Entsorgungs- und Recyclingpartner im unteren Fricktal und angrenzendem Baselland.
Auskünfte:
Montag – Freitag 13.30 bis 17.00 Uhr
Thommen AG Bahnhofstrasse 44 4303 Kaiseraugst T 061 815 22 22 www.thommen.ch Anlieferungszeiten:
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Samstag, 13.00 – 15.00 Uhr Mittwoch, 17.00 – 18.30 Uhr 01.10. – 31.03.:
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