TRANSPARENZ UND BETEILIGUNG
STEFFEN KANITZ
6. Februar 2021, virtuell
AG E3 des 1. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete
05.02.2021 VERANSTALTUNGSNAME |
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Standortentscheidung 2031
Phase II Phase I
Entscheidung zu übertägiger Erkundung (§ 15 StandAG)
Phase III
Schritt 1:
Ermittlung Teilgebiete (§ 13 StandAG)
Schritt 2:
Ermittlung von Standortregionen für übertägige Erkundung (§ 14 StandAG)
Übertägige Erkundung und Vorschlag für
untertägige Erkundung (§
16 StandAG)
Untertägige Erkundung (§ 18 StandAG)
Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag
(§ 19 StandAG) Entscheidung zu untertägiger
Erkundung (§ 17 StandAG) 1. Beratungstermin der
Fachkonferenz Teilgebiete 5. bis 7. Februar 2021
1.1 Anwendung der Ausschlusskriterien 1.2 Anwendung der Mindestanforderungen
1.3 Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen
Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien
Betriebsaufnahme im Jahr 2050, anschließend ca. 40 Jahre Betriebszeit
Weiße Landkarte
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STAND DES VERFAHRENS
öffentlicher Fachworkshop am 16. - 17. April 2018
Forschungsworkshop 19. - 20. März 2019 mit öffentlicher Ergebnis-Präsentation
Jugendworkshop von NBG, BASE und BGE vom 25. - 27. Oktober 2019
Tage der Standortauswahl vom 12. - 14. Dezember 2019
Austausch mit Wissenschaftler*innen zu ihren Forschungsprojekten und
Vorstellung und Diskussion des Arbeitsstands zur Ermittlung von Teilgebieten mit Wissenschaftler*innen sowie der interessierten Öffentlichkeit
öffentliche Online-Konsultation von November 2019 bis August 2020 über die Anwendungsmethodiken auf forum.bge.de
parallel Teilnahme an zahlreichen Informationsveranstaltungen in der Republik
Akteneinsichten durch das NBG und Prüfung durch NBG-Gutachter
TRANSPARENZ UND BETEILIGUNG
DURCH DIE BGE IN SCHRITT 1 DER PHASE I
Online-Konsultationen
Jugendworkshop Fachworkshops
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ANGEBOTE RÜCKMELDUNGEN Interaktive Karte; Karten zum
Download und Einbinden
Rund 800.000 Abrufe der interaktiven Karte
Zwischenberichtsseite
und anonyme Hinweis-Seite
Am 28.9. waren es 440 000 Zugriffe von 230 000 Besuchen 90 Teilgebietsseiten mit
90 Teilgebietsvideos ab 23.10.20
Über die interaktive Karte ansteuerbar
Rund 70 Erklärvideos Abrufe im 3-stelligen Bereich Storymaps, www.einblicke.de Abrufe im 3 – 4-stelligen Bereich Einblicke-Magazin Verteilt mit überregionalen
Zeitungen und in ICEs Hotline und dialog@bge.de Rund 500 Anfragen 90 Online-Sprechstunden Von 26.10. – 4.11.2020
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KOMMUNIKATIONSANGEBOTE
ZUM ZWISCHENBERICHT TEILGEBIETE
Im Laufe des Schritt 1 der Phase I waren die Fachveranstaltungen und der Forschungsworkshop bereits sehr gut besucht.
Informationsveranstaltungen in der Fläche (bspw. die Tour mit dem BASE durch die Landeshauptstädte) haben sehr unterschiedlich viele Menschen angezogen.
Es hat sich gezeigt, dass die Kommission recht hatte, und es die Veröffentlichung von Zwischenergebnissen in Phase I mit dem Zwischenbericht Teilgebiete bedarf.
Die Betroffenheit, wenn auch durch die teils weiträumige Erstreckung der
Teilgebiete, hat die notwendige Betroffenheit geschaffen, um das Interesse an den Arbeiten im Standortverfahren deutlich zu erhöhen. Bei regionalausgerichteten Veranstaltungen sind mehr als 100 Teilnehmer*innen keine Seltenheit mehr. Die Wahrnehmung des Standortauswahlverfahrens ist die Grundbedingung für eine erfolgreiche Beteiligung.
ERFAHRUNGEN AUS DEN VERANSTALTUNGEN
AUS SCHRITT 1 DER PHASE I
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Die BGE wird die Fachworkshop-Reihe „Tage der Standortauswahl“ gemeinsam mit wissenschaftlichen Partnern weiter etablieren.
BASE und BGE werden 2021 ein zweites Jugendformat veranstalten. Das NBG wird sich beratend einbringen. Der Auftakt findet am 24. März mit einem Online- Format für junge Leute statt. Dort sollen Ideen gesammelt werden.
Die BGE wird zu den Methoden zur Umsetzung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen eine öffentliche Konsultation durchführen und
Austausch mit der Fachwelt suchen.
Die BGE wird auf Wunsch weiterhin an Informations- und Fachveranstaltungen anderer Organisatoren teilnehmen.
TRANSPARENZ UND BETEILIGUNG
DURCH DIE BGE IN SCHRITT 2 DER PHASE I
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Online-Konsultationen
Jugendworkshop Fachworkshops
Das Standortauswahlgesetz definiert einen hohen Standard für die öffentliche
Verfügbarkeit der Entscheidungsgrundlagen. Das Geologiedatengesetz schafft die Grundlage, diesem Standard für geologischen Daten gerecht werden zu können.
Die ersten Daten konnten bereits mit den Datenberichten zur Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete bereitgestellt werden. Sukzessive werden seit Oktober 2020 die Daten veröffentlicht, sobald die Landesämter die Grundlage dafür
geschaffen haben.
Neben der Dokumentation der Daten in den Datenberichten macht die BGE die Daten auch Schrittweise „greifbar“. Die 3D-Modelle der Bundesländer als
wesentliche Datengrundlage für die MA wurden bereits in einem 3D-Viewer auf www.bge.de bereitgestellt.
Bis zur Veröffentlichung aller entscheidungserheblichen Daten kann das NBG mit seinen Sachverständigen Einsicht in sämtliche Daten der Standortauswahl nehmen.
DATENTRANSPARENZ IM VERLAUF
DES STANDORTAUSWAHLVERFAHRENS
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Die Interaktive Einführung zur Erstellung des Zwischenberichts und zu allen Kriterien und Anforderungen finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-
teilgebiete/storymap-vollbild/
Ihre Fragen und unserer Antworten finden sie hier:
https://www.bge.de/de/endlagersuche/fragen-und-antworten/
Den Zwischenbericht Teilgebiete mit allen Unterlagen und Anlagen finden Sie hier:
https://www.bge.de/de/endlagersuche/wesentliche-unterlagen/zwischenbericht-teilgebiete/
Eine eigene Seite zu jedem Teilgebiet finden Sie hier:
https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/liste-aller-teilgebiete/
Eine interaktive Karte mit allen Teilgebieten und identifizierten Gebieten sowie den Ausgeschlossenen Gebieten finden Sie hier:
https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT - SIE WOLLEN NOCH EINMAL NACHLESEN?
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www.bge.de
www.einblicke.de
@die_BGESTEFFEN KANITZ
Stellv. Vorsitzender der Geschäftsführung
Zentrale Peine | Eschenstraße 55 | 31224 Peine dialog@bge.de
05171 / 543-9000