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Die Rolle der Europäischen Union im weltweiten Handel mit wildlebenden Arten

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Der WWF Deutschland ist eine der nationalen Organisationen des WWF – World Wide Fund For Nature – in Gland (Schweiz).

Hintergrundinformation

Mai 2007

Chance oder Bedrohung: Die Rolle der Europäischen Union im weltweiten Handel mit wildlebenden Arten

Auszüge aus der Studie von WWF und TRAFFIC, Mai 2007

Deutsche Zusammenfassung der Studie von TRAFFIC Europe, 2007. Opportunity or threat:

The role of the European Union in global wildlife trade. TRAFFIC Europe, Brussels, Belgium.

Die Europäische Union (EU) gehört weltweit zu den größten Importeuren von wildlebenden Tieren und Pflanzen, zum Beispiel Tropenholz, Kaviar, Reptilienleder oder lebende Reptilien. Der geschätzte Importwert des legalen Handels mit Produkten aus wildlebenden Arten in der EU belief sich 2005 auf 93 Milliarden Euro und lag selbst ohne die Produkte aus Holz- und Fischereiwirtschaft bei 2,5 Milliarden. Durch die Aufnahme neuer Mitgliederstaaten in die EU hat sich auch der Markt für Produkte aus wildlebenden Tieren und Pflanzen vergrößert.

Der Zusammenhang zwischen der Erhaltung der Artenvielfalt und der nachhaltigen Entwicklung ist heute allgemein anerkannt, zum Beispiel in den Millennium Development Goals der UN und der Abschlusserklärung des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung. Ein nachhaltiger Handel mit wildlebenden Arten kann wesentlich zum Einkommen der ländlichen Bevölkerung beitragen, und dessen Auswirkung auf die lokale Volkswirtschaft in Entwicklungsländer kann beachtlich sein. Der hohe Wert wildlebender Tiere und Pflanzen und der Produkte daraus kann für lokale Gemeinden einen positiven Anreiz für den Schutz dieser Arten und ihrer Lebensräume

darstellen. Somit kann nachhaltiger Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen nicht nur die Art- und Lebensraumerhaltung begünstigen, sondern auch die nachhaltige Existenzsicherung und Entwicklung für die Menschen vor Ort.

Dennoch ist nicht-nachhaltiger und illegaler Handel eine Hauptursache für den Verlust von Artenvielfalt und stellt eine ernste Bedrohung für das langfristige Überleben einer Art dar, zum Beispiel für das Amerikanische Mahagoni Swietenia macrophylla, die Lama-Art Vicuña Vicugna vicugna sowie für alle Störarten. Der illegale Handel mit Produkten von wildlebenden Tieren und Pflanzen beeinträchtigt auch die Wirtschaft von Entwicklungsländern: illegaler Holzeinschlag bedeutet für die Regierungen der Entwicklungsländer Einnahmeverluste von geschätzten 10 bis 15 Milliarden Euro pro Jahr.

In den Mitgliedsstaaten der EU gibt es eine enorme und weiter steigende Nachfrage nach exotischen Haustieren, Tropenholz und anderen Produkten von wild lebenden Tieren und Pflanzen.

Der Großteil dieses Handels in die und innerhalb der EU läuft legal ab. Der anhaltende Bedarf an seltenen und geschützten Arten führt jedoch dazu, dass der illegale Handel weiter floriert.

Vollzugsbehörden der EU haben allein zwischen 2003 und 2004 über 7000 Beschlagnahmungen notiert, die 3,5 Millionen gelistete CITES-Arten umfassten. Zwischen 2000 und 2005 wurden

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zudem mindestens 12 Tonnen Stör-Kaviar beschlagnahmt. Der Einfluss auf die Wildpopulationen von seltenen und gefährdeten Arten kann verheerend sein. Die Menge der in der EU in den letzten vier Jahren beschlagnahmten Ägyptischen Landschildkröten Testudo kleinmanni, einer vom Aussterben bedrohten Art, umfasste ungefähr 13 Prozent der gesamten in freier Natur verbliebenen Population.

Die Nachfrage nach seltenen Arten und Produkten bedeutet, dass Schwarzmarktpreise sehr hoch sein können: Für einige Schildkrötenarten werden bis zu 30 000 Euro pro Stück gezahlt. Ein geringes politisches Bewusstsein ist ein weiterer erschwerender Faktor des illegalen, nicht- nachhaltigen Handels, neben den hohen Preisen für Wildtiere und -pflanzen sowie niedrigen Strafen. Diese können auch die Schmuggelrouten beeinflussen: Länder mit niedrigen Strafen werden zum Eingangstor für den illegalen Handel. Es ist wenig verwunderlich, dass organisierte Verbrecherbanden in den illegalen Handel mit wildlebenden Arten verwickelt sind.

Die EU hat viele wesentliche Errungenschaften im Gesetzesvollzug erreicht. Diese könnten durch vermehrte nationale, regionale und interregionale Koordination noch beträchtlich gesteigert werden.

Ein abgestimmter EU-Aktionsplan zum Vollzug des Handels von Wildarten mit festgelegten Prioritäten und wachsendem politischen Willen würde die Positionierung der EU gegen illegalen Handel enorm stärken.

Die Nachhaltigkeit des Handels mit wild lebenden Tieren und Pflanzen ist ein weiterer Schlüsselfaktor, der angesprochen werden muss.

Vier Fallbeispiele in diesem Bericht (Tropenholz, Reptilien, Kaviar und Vicunja-Produkte) betonen die Rolle der EU im internationalen Handel von Wildarten und zeigen, wie die EU ihre externen Unterstützungsmaßnahmen koordinieren könnte, um eine maximale Wirksamkeit zu erreichen.

Die Europäische Kommission und die EU- Mitgliederstaaten haben bereits eine Reihe von anerkennenswerten Maßnahmen gesetzt, um einen nachhaltigen Handel zu garantieren. Allerdings sind externe EU-Maßnahmen meist anlassbezogen, und die Koordination oder Einhaltung dieser Handlungen seitens der Mitgliedsstaaten oder der Europäischen Kommission ist nicht sichergestellt.

Ein strategischer Zugang, basierend auf einer Prioritätenliste, die in Zusammenarbeit mit den Verbreitungsstaaten ausgearbeitet wurde, würde die Entwicklung von Synergien, die Koordination zwischen Programmen sowie die Kontrolle der Effektivität dieser Unterstützungsmaßnahmen ermöglichen.

Die EU hat eine Reihe von Grundsatzerklärungen verabschiedet, die den Handel von Wildtieren und -pflanzen betreffen. Die Nachhaltigkeitsstrategie der EU bietet ein umfassendes Rahmenprogramm für das verantwortliche Management von natürlichen Ressourcen und verlangt, dass ökologische Nachhaltigkeit Teil aller EU-externen Grundsätze wird. Das thematische Programm für Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einschließlich Energie (ENRTP – Thematic Programme for Environment and Sustainable Management of Natural Resources), identifiziert umfassende Ziele, die der Strategischen Vision des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES und den im vorliegenden Bericht aufgezeigten Prioritäten für externe Unterstützung durch die EU sehr nahe kommen. Außerdem verlangt der EU-Aktionsplan für Biodiversität ausdrücklich eine koordinierte Reaktion der EU auf nicht-nachhaltigen Handel und eine konstruktive Fortsetzung der EU Importverbote.

Diese politischen Vereinbarungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, wonach die EU Verantwortung für den nachhaltigen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen übernimmt.

Aber sie sind sehr ungenau was Prioritäten,

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konkrete Ziele und Fristen zur Erreichung dieser Ziele betrifft, und es fehlen verbindliche Vorschriften, diese Verpflichtungen einzuhalten.

Der Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen wird in allen EU-Vereinbarungen betreffend den Schutz der Biodiversität und deren Verbindung mit nachhaltiger Entwicklung bedingungslos anerkannt. Die ausdrückliche Anerkennung der notwendigen Schritte zur Erreichung eines legalen und nachhaltigen Handels mit wildlebenden Arten erfolgte im Dezember 2006 durch den Ratsbeschluss des EU-Ministerrates, in der die Europäische Kommission und deren Mitgliedsstaaten aufgefordert werden:

• Kapazitäten aufzubauen, um die Umsetzung von CITES und die Strategien für Schutz und nachhaltige Nutzung von Wildarten in Entwicklungsländer zu verstärken, vorausgesetzt dass eine Koordination der Unterstützung sichergestellt ist, und

• erhöhte Bemühungen, den illegalen Handel durch verstärkte und koordinierte Reaktionen und Maßnahmen zum Vollzug von CITES zu bekämpfen

Fazit

Die EU spielt als einer der größten Märkte für den Handel mit Wildtieren und -pflanzen eine widersprüchliche Rolle. Während die EU für einen umweltbewussten Regierungsstil und nachhaltige Nutzung eintritt, ist innerhalb der EU die hohe Nachfrage nach wildlebenden Tieren und Pflanzen und deren Produkten eine treibende Kraft für den illegalen und nicht-nachhaltigen Handel. Dieser gefährdet nicht nur das Überleben von wild lebenden Tieren und Pflanzen und deren Ökosystemen sondern ist auch eine ernste Bedrohung für die Existenzsicherung von ländlichen Gemeinden und nationalen Volkswirtschaften.

Die Europäische Kommission und ihre Mitgliedsstaaten haben eine Vielzahl von sehr positiven Schritten unternommen, um den Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen zu regulieren, inklusive einem umfassenden Regelsystem für internationalen und EU-internen Handel und einer Reihe sehr erfolgreicher Maßnahmen zum Gesetzesvollzug.

Dennoch gibt es innerhalb der EU bis jetzt noch keine koordinierten Strategien zum Vollzug, der Umsetzung und Einhaltung von Gesetzen betreffend den Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen. Um über die gegenwärtigen anlassbezogenen Vorgangsweisen hinaus zu kommen sind koordinierte EU-Pläne sowohl zum Vollzug als auch zur Unterstützung anderer Staaten notwendig.

Empfehlungen Vollzug

Die Europäische Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten verstärkte Maßnahmen zum Vollzug innerhalb der EU in Form eines koordinierten EU-Aktionsplanes zum Handel mit wildlebenden Arten entwickeln, um strategische Vollzugsmaßnahmen sicherzustellen. Dieser Aktionsplan sollte auf bereits unternommene Initiativen aufbauen, wie beispielsweise den Empfehlungen und dem Aktionsplan, die beim EU-Vollzugs- Koordinationsworkshop zum Handel mit wildlebenden Arten (2005) entwickelt wurden.

Zudem sollen die Bedeutung von Initiativen wie EU-TWIX garantiert und Ergebnisse von aktuellen Studien berücksichtigt werden. Dieser Aktionsplan sollte einen koordinierten Vollzug innerhalb der EU gewährleisten und auch die Zusammenarbeit zwischen Regionen erleichtern.

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Externe Unterstützung

Die Europäische Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten einen strategischen EU-Plan für externe Unterstützung entwickeln. Dieser Plan sollte sich auf Prioritäten konzentrieren, die von der EU in der Umsetzung von CITES festgelegt wurden, und Verbindungen mit den Prioritäten von Verbreitungsstaaten und den Strategischen Visionen von CITES aufzeigen.

Zentrale Themen sollten Anreize zur Förderung des legalen Handels sein, ebenso wie der Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Verbreitungsstaaten bei der nicht-schädlichen, legalen Nutzung sowie die Fortsetzung von

Importverboten für bestimmte

Verbreitungsstaaten. Innerhalb des thematischen Programms (ENRTP) sollten Möglichkeiten untersucht werden, um in den existierenden Programmen der Europäischen Kommission oder von Mitgliederstaaten dringende Maßnahmen in anderen Ländern zu unterstützen, die nicht über ausreichende Geldmittel verfügen. Ein strategischer Plan der EU für externe Unterstützung würde folgendes gewähren:

• Verbindung mit nationalen und regionalen Prioritäten, die von Verbreitungsstaaten ermittelt wurden;

• gezielte Unterstützung für Prioritäten, die von der Kommission und den Mitgliedsstaaten ermittelt wurden;

• Koordination zwischen Instrumenten der Umwelt- und Entwicklungsförderung;

• verbesserte Koordination und Ergänzung der Unterstützung

• Maximierung der Wirksamkeit der gebotenen Hilfe

• Kontrolle und Bewertung der Wirksamkeit der EU-Unterstützung durch Programme der Kommission und durch bilaterale Hilfe von den Mitgliederstaaten.

Zusatzinformationen

Schlüsselinstrumente für die Regulierung des internationalen Handels von Wildtieren und -pflanzen Weltweit ist der internationale Handel von Tier- und Pflanzenarten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES – Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) geregelt. Alle EU- Mitgliedsstaaten sind Mitglieder dieses Abkommens. Innerhalb der EU ist der Handel von wildlebenden Arten zusätzlich durch spezielle Verordnungen kontrolliert, welche direkt in allen Mitgliedsstaaten anzuwenden sind.

Der Handel mit Vicunja

Der Handel mit Vicunja-Wolle stellt für 700.000 Menschen in von Armut bedrohten Regionen der Anden eine wesentliche Einnahmequelle dar. In die EU gelangen 95 Prozent aller weltweiten Importe. Die Europäische Kommission und die EU- Mitgliedsstaaten unterstützen Verbreitungsgebiete durch Umwelt- und Entwicklungsprogramme dabei, ihre Vicuña- Bestände durch wirtschaftliche Anreize für lokale Gemeinden zu verwalten. Die Wirksamkeit dieser Unterstützung könnte noch wesentlich erhöht werden, wenn sie durch einen konkreten EU Unterstützungsplan koordiniert wird, der die Abstimmung von Förderungen garantiert.

Der Handel mit Stör-Kaviar

Ungefähr 50 Prozent des weltweiten Kaviars wird in die EU importiert. Transparente Kontrollmechanismen und eine gut verwaltete Fischereiwirtschaft tragen wesentlich zur Existenzsicherung der lokalen Bevölkerung bei.

2001 gingen den Anrainerstaaten des Kaspischen Meeres durch illegale Fischerei und Kaviar- Schmuggel jedoch fast 60 Millionen Euro

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verloren. Die EU hat durch das Caspian Environment Programme Geldmittel für prioritäre Maßnahmen zum Schutz der Störe zur Verfügung gestellt, insbesondere für eine nachhaltige Entwicklung der Küstenregionen und effektive Kontrollmechanismen. Die Wirksamkeit dieser Aktivitäten könnte noch erhöht werden, indem in Beratung mit den Verbreitungsstaaten Prioritäten festgelegt werden, die die Maßnahmen harmonisieren und abstimmen.

Der Handel mit Tropenholz

Die in die EU importierten Erzeugnisse aus ausgewählten Tropenhölzern – zum Beispiel Bretter, Sperrholz und Furniere – erreichten im Jahr 2005 einen Wert von 1,3 Milliarden Euro. Als einer der größten Holzimporteure hat die EU die Verantwortung, zu garantieren dass der Handel aus legalen und nachhaltigen Quellen stammt. Der Prozess zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT – Forest Law Enforcement, Governance and Trade) zeigt wie EU-Maßnahmen dazu beitragen können, illegalen Holzeinschlag durch Unterstützung für Verbesserungen der Kontrollmechanismen in den Verbreitungsstaaten zu eliminieren. CITES hat eine entscheidende Rolle dabei, Fragen der Nachhaltigkeit aufzuzeigen.

Der Handel mit Reptilien

Im Jahr 2005 war die EU weltweit der größte Importeur lebender Reptilien für den Haustiermarkt (7 Millionen Euro) und von Reptilienleder für Produkte wie Handtaschen und Schuhe (100 Millionen Euro). Die EU hat Importe aus jenen Ländern ausgesetzt, in denen es Bedenken über die Nachhaltigkeit des Handels gab. Dennoch gehen Importverbote nicht automatisch gegen Artenschutzbedenken vor. So blieben beispielsweise auch 10 Jahre nach dem Importverbot von bestimmten Waran-Arten aus Indonesien die ursprünglichen Bedenken

ungeachtet. Daher sollte ein strategischer EU- Aktionsplan für externe Unterstützung entwickelt werden, in dem in Zusammenarbeit mit den Verbreitungsstaaten Prioritäten ermittelt und aufgezeigt werden, um zu garantieren dass der Handel mit Wildarten nachhaltig erfolgt.

Die strategische Vision von CITES von 2008 bis 2013

Die zuständige CITES-Arbeitsgruppe hat einen Entwurf für die Strategische Vision von CITES ausgearbeitet, die bei der 14. CITES-Konferenz im Juni 2007 angenommen werden soll. Dieses Schlüsseldokument stimmt die Arbeit von CITES mit der weltweiten Entwicklungsarbeit ab und bietet für die Mitglieder strategische Rahmenbedingungen für die Umsetzung von CITES und den nachhaltigem Handel von Wildtieren und -pflanzen.

Weitere Informationen

WWF Fachbereich Biodiversität, Artenschutz und TRAFFIC; Tel: 069 79144 -183, 168, - 212; Fax: 069 617221

www.wwf.de oder www.traffic.org

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