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Kantonsratsbeschluss Vom 08.09.2021 Nr. SGB 0154/2021

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Kantonsratsbeschluss

Vom 08.09.2021

Nr. SGB 0154/2021

Verordnung über Massnahmen des Kantons Solothurn für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19- Verordnung Publikumsanlässe SO); Bewilligung eines Verpflichtungskredites im Zu- sammenhang mit dem Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeu- tung

Der Kantonsrat von Solothurn, gestützt auf Artikel 74 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 19861), gestützt auf Paragraf 56 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes über die wirkungsorientierte Ver- waltungsführung vom 3. September 2003 (WoV-G)2), nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 16. Juli 2021 (RRB Nr. 2021/1079), beschliesst:

1. Dem Verpflichtungskredit für die Umsetzung der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe für den Kanton Solothurn wird zugestimmt.

2. Der Kanton Solothurn stellt für Massnahmen für Publikumsanlässe mit überkantonaler Be- deutung die Summe von brutto 5 Millionen Franken zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich mit 50 Prozent an den ausbezahlten Beiträgen des Kantons.

3. Die anfallenden Kosten in der Höhe von brutto 5 Millionen Franken werden je zur Hälfte in den Jahren 2021 und 2022 der neuen Finanzgrösse im Amt für Wirtschaft und Arbeit belas- tet, (Profitcenter P70210, Konto 3635000, Auftrag 20987). Die Entschädigung durch den Bund erfolgt über das Konto 4630000.

4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Im Namen des Kantonsrats

Hugo Schumacher Markus Ballmer

Präsident Ratssekretär

Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.

Verteiler

Volkswirtschaftsdepartement Amt für Wirtschaft und Arbeit

1) BGS 111.1.

2) BGS 115.1.

(2)

2

Kantonsratsbeschluss Nr. SGB 0154/2021 S. 2/2 Departement für Bildung und Kultur Amt für Kultur und Sport

Departement des Inneren Gesundheitsamt

Finanzdepartement Amt für Finanzen Staatskanzlei

Parlamentscontroller Kantonale Finanzkontrolle Parlamentsdienste (1968/2021)

Referenzen

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