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Kantonsratsbeschluss Vom 08.12.2021 Nr. SGB 0172/2021

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Kantonsratsbeschluss

Vom 08.12.2021

Nr. SGB 0172/2021

Änderung des Beschlusses über die Budgetstruktur des Globalbudgets «Gesundheits- versorgung» für die Jahre 2021 bis 2023; Bestimmung der Produktegruppen; Geneh- migung eines Zusatzkredites

Der Kantonsrat von Solothurn, gestützt auf Artikel 74 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 der Kantonsver- fassung vom 8. Juni 19861, gestützt auf § 19 Abs. 1 und § 20 des Gesetzes über die wirkungsori- entierte Verwaltungsführung vom 3. September 2003 (WoV-G)2, nach Kenntnisnahme von Bot- schaft und Entwurf des Regierungsrates vom 30. August 2021 (RRB Nr. 2021/1302), beschliesst:

1. Für das Globalbudget «Gesundheitsversorgung» werden für die Jahre 2021 bis 2023 folgende Produktegruppen und Ziele festgelegt:

1.1. Produktegruppe 1: Gesundheit 1.1.1. Epidemien eindämmen

1.1.2. Schutz der Konsumenten vor gesundheitlicher Gefährdung und Täuschung sowie Sicherstellen des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln

1.1.3.Schutz der Badegäste und des Personals der öffentlichen Bäder

1.1.4. Wirkungsvoller und kundenfreundlicher Vollzug des Bewilligungs- und Diszipli- narwesens gemäss Gesundheits- und Heilmittelgesetzgebung

1.1.5. Medizinisch adäquate Spitalversorgung kundenfreundlich sicherstellen

1.1.6. Umsetzen von Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie För- dern von gesundheitsfördernden strukturellen Rahmenbedingungen

1.1.7. Der Betrieb sozialer Institutionen ist bewilligt und beaufsichtigt 2. Produktegruppe 2: Leistungsauftrag Notfälle und ausserordentliche Ereignisse

2.1.1. Sicherstellen eines qualitativ guten 24-Stunden Rettungsdienstes 2.1.2. Entlastung der Spitalnotfallstationen von einfacheren Fällen

3. Produktegruppe 3: Leistungsaufträge spezifische medizinische Versorgung und Aus- und Weiterbildung

3.1.1. Sicherstellen einer qualitativ guten dezentralen ambulanten psychiatrischen Grundversorgung für Erwachsene

3.1.2. Sicherstellen einer qualitativ guten dezentralen ambulanten psychiatrischen Grundversorgung für Kinder- und Jugendliche

3.1.3. Betrieb eines qualitativ guten Angebots für Palliative Care

4. Für das Globalbudget «Gesundheitsversorgung» wird ein Zusatzkredit zum Verpflichtungs- kredit für die Jahre 2021 bis 2023 von 9'398'000 Franken beschlossen.

1 BGS 111.1

2 BGS 115.1

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2

Kantonsratsbeschluss Nr. SGB 0172/2021 S. 2/2

5. Der Verpflichtungskredit für das Globalbudget «Gesundheitsversorgung» wird bei einer vom Regierungsrat beschlossenen Lohnanpassung gemäss § 17 des Gesamtarbeitsvertrages vom 25. Oktober 2004 (BGS 126.3; GAV) angepasst.

6. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Im Namen des Kantonsrats

Hugo Schumacher Markus Ballmer

Präsident Ratssekretär

Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.

Verteiler

Departement des Innern, Departementssekretariat Gesundheitsamt

Finanzdepartement Amt für Finanzen Parlamentscontroller Kantonale Finanzkontrolle Parlamentsdienste (2015/2021)

Referenzen

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