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Kantonsratsbeschluss Vom 08.12.2021 Nr. SGB 0203/2021

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Kantonsratsbeschluss

Vom 08.12.2021

Nr. SGB 0203/2021

Bewilligung eines Zusatzkredites zur Globalbudgetperiode 2020 bis 2022 «Führungs- unterstützung Volkswirtschaftsdepartement und Stiftungsaufsicht» und eines Nach- tragskredites für das laufende Jahr 2021

Der Kantonsrat von Solothurn, gestützt auf Artikel 74 Abs. 1 Buchst. b der Kantonsverfassung vom 8. Juni 19861), gestützt auf § 57 und § 59 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Ver- waltungsführung vom 3. September 2003 (WoV-G2)), nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 2. November 2021 (RRB Nr. 2021/1578), beschliesst:

a) Der für die Globalbudgetperiode 2020 bis 2022 «Führungsunterstützung Volkswirtschaftsde- partement und Stiftungsaufsicht» bewilligte Verpflichtungskredit von 4'062'000 Franken wird um einen Zusatzkredit von 3'000'000 Franken auf 7'062'000 Franken erhöht.

b) Der Voranschlagskredit 2021 «Führungsunterstützung Volkswirtschaftsdepartement und Stif- tungsaufsicht» von 1'337'053 Franken wird um 2'500'000 Franken auf 3'837'053 Franken er- höht.

c) Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Im Namen des Kantonsrats

Hugo Schumacher Markus Ballmer

Präsident Ratssekretär

Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Referendum.

Verteiler

Volkswirtschaftsdepartement Finanzdepartement

Amt für Finanzen Parlamentscontroller Kantonale Finanzkontrolle Parlamentsdienste (2017/2021)

1) BGS 111.1.

2) BGS 115.1.

Referenzen

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