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180. Erweiterungscurriculum Zeitgeschichte und Medien

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Academic year: 2022

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Mitteilung

Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 26.06.2018 - Nummer 180

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Curricula

180 Erweiterungscurriculum Zeitgeschichte und Medien

Englische Übersetzung: Contemporary History and Media

Der Senat hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 das von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 11. Juni 2018 beschlossene Erweiterungscurriculum Zeitgeschichte und Medien in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziele des Erweiterungscurriculums

Das Ziel des Erweiterungscurriculums Zeitgeschichte und Medien an der Universität Wien ist es, den Studierenden einen Überblick über die zentralen Fachbereiche des Masters Zeitgeschichte und Medien zu vermitteln. Die Studierenden erhalten grundlegende Einblicke in die Aufgabenfelder und Gegenstandsbereiche aller Teildisziplinen des gegenständlichen Masterprogramms. Dies sind Geschichte, Europäische Ethnologie, Judaistik, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Soziologie oder Theater-, Film. und Medienwissenschaft.

Das Erweiterungscurriculum Zeitgeschichte und Medien richtet sich besonders an Studierende der Geschichte, Europäische Ethnologie, Judaistik, Publizistik- und Kommunikationswissenscha , Soziologie oder Theater-, Film-, und Medienwissenscha , und qualifiziert jedenfalls für diese Studienrichtungen zum Einstieg in das Masterstudium Zeitgeschichte und Medien.

§ 2 Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Erweiterungscurriculum Zeitgeschichte und Medien beträgt 15 ECTS-Punkte.

1 35. Stück - Ausgegeben am 26.06.2018 - Nr. 180-180

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§ 3 Registrierungsvoraussetzungen

Das Erweiterungscurriculum Zeitgeschichte und Medien kann von allen Studierenden der Universität Wien gewählt werden.

§ 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

PM1 Fachspektrum (Pflichtmodul) 15 ECTS-Punkte

Teilnahmevoraussetzung keine

Modulziele Die Studierenden haben Grundkenntnisse in allen Fachbereichen der Geschichte, Europäische Ethnologie, Judaistik, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Soziologie oder Theater-, Film-, und Medienwissenschaft

Modulstruktur VO Überblicksvorlesung zur Interdisziplinären Mediengeschichte ab dem 19.

Jahrhundert bis zur Gegenwart (Bücher, Printmedien, Film- und Fernsehen, digitale Medien), 5 ECTS, 2 SSt (npi)

VO Überblicksvorlesung Public History und interdisziplinäre Geschichtsvermittlung unter Berücksichtigung ausgewählter Themen, 5 ECTS, 2 SSt (npi)

VO „Theorie tri Praxis“: Interdisziplinäre Ringvorlesung über die Relevanz der Teildisziplinen des MA Zeitgeschichte und Medien in der Medienpraxis, 5 ECTS, 2 SSt (npi)

Leistungsnachweis Positiver Abschluss aller im Modul vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (15 ECTS)

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungstypen

Für nicht-prüfungsimmanente (npi) Lehrveranstaltungen werden folgende Lehrveranstaltungstypen festgelegt:

VO Vorlesung: Vorlesungen dienen der Darstellung von Themen, Gegenständen und Methoden des Fachs unter kritischer Berücksichtigung verschiedener Lehrmeinungen. Sie vermitteln den Stoff vorrangig in Vortragsform. Die Vorlesung wird durch eine mündliche oder schri liche Prüfung abgeschlossen. Vorlesungen können auch in Form von Ringvorlesungen abgehalten werden, um eine multi- bzw. interdisziplinäre Behandlung von Themen zu ermöglichen, die von mehreren Vortragenden abgedeckt werden.

Überblicksvorlesungen vermitteln Basis- und Aufbauwissen, die einen Überblick über wesentliche Inhalte und Methoden des Fachs geben. Sie vermitteln den Sto vorrangig in Vortragsform. Für den Abschluss ist eine mündliche oder schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen.

§ 6 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die erforderlichen Ankündigungen gemäß den Bestimmungen der Satzung vorzunehmen.

2 35. Stück - Ausgegeben am 26.06.2018 - Nr. 180-180

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(2) Prüfungsstoff

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungssto hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen.

(3) Prüfungsverfahren

Für das Prüfungsverfahren gelten die Regelungen der Satzung.

(4) Erbrachte Prüfungsleistungen sind mit dem angekündigten ECTS-Wert dem entsprechenden Modul zuzuordnen, eine Aufteilung auf mehrere Leistungsnachweise ist unzulässig.

§ 7 Inkrafttreten

Dieses Erweiterungscurriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1.

Oktober 2018 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

Anhang

Englische Übersetzung der Titel der Module:

Deutsch English

Fachspektrum (Pflichtmodul) Range of Disciplines (compulsory module)

3 35. Stück - Ausgegeben am 26.06.2018 - Nr. 180-180

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