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Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 24/2019 ausgegeben am: 12

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

Herausgabe

Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich

Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 24/2019 ausgegeben am: 12. April 2019

Sitzung des Stadtrates Die Mitglieder des Stadtrates treten am

Montag, 15. April 2019, 15 Uhr, im Rathaus, Stadtratssaal,

zu einer öffentlichen und einer nichtöffentlichen Sitzung zusammen.

T a g e s o r d n u n g:

Öffentliche Sitzung 1. Verpflichtung von Stadtratsmitgliedern

2. Einwohnerfragestunde

3. Übertragung von Stadtratssitzungen im Internet; Einführung der digitalen Ratsarbeit; Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein

4. Änderung der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung

5. Bericht über die Tätigkeiten des Beirates für Migration und Integration vom 01.01.2015 bis zum 09.

April 2019

6. Stadtbibliothek: Änderung der Benutzungsordnung

7. Kulturbüro: Anpassung der Förderrichtlinien für Kulturvereine und Privattheater 8. Änderung der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Vorderpfalz für die

Sparkasse Vorderpfalz

9. Nachbewilligung von Haushaltsmitteln über 375.000 EURO für das Haushaltsjahr 2018 10. Übertragung von Ermächtigungen (ehemals Haushaltsreste) vom Haushaltsjahr 2018 auf das

Haushaltsjahr 2019

11. Flächennutzungsplanung – Beauftragung externer Planungsleistungen;

Genehmigung der Maßnahme

12. Bebauungsplanverfahren Nr. 645b "Adolf-Diesterweg-Straße Nord - Wohngebiet"; Erweiterungs- und Offenlagebeschluss

13. Bebauungsplan Nr. 551 "Paracelsusstraße Süd" - Aufstellungsbeschluss 14. Bebauungsplan Nr. 542a "Nördlich der Dürkheimer Straße":

Städtebaulicher Vertrag zum Vorhaben: Errichtung eines Sconto-Möbelhauses in Ludwigshafen- Oggersheim

15. Flächennutzungsplan Teiländerung Nr. 28 "Nördlich der Dürkheimer Straße West"

Feststellungsbeschluss

(2)

16. Bebauungsplan Nr. 542a "Nördlich der Dürkheimer Straße West"

Satzungsbeschluss

17. Bebauungsplan Nr. 535 h "Westlich Kurzweil" - Satzungsbeschluss 18. Bebauungsplanverfahren Nr. 664 "Bunsenstraße 2. Reihe"

Satzungsbeschluss

19. Bebauungsplan 504 "Im Zinkig" - Aufstellungsbeschluss

20. Bebauungsplan 528f "Wingertsgewanne - Elektrofachmarkt Hirsch und Ille, 1. Änderung" - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

21. Bebauungsplan Nr. 536 "Ebereschenweg, Schlehengang, Weißdornhag" / Stadtteil Gartenstadt - Erneuter Aufstellungsbeschluss sowie Offenlagebeschluss

22. Bebauungsplan Nr. 644 "Luitpoldhafen Süd"; Stadtteil Süd Beschluss über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre

23. Brandschutzsanierung Schillerschule Mundenheim - Genehmigung der Maßnahme 24. Carl-Bosch-Gymnasium, Brandschutzsanierung - Genehmigung der Maßnahme 25. Wilhelm-Hack-Museum, Brandschutzsanierung - Genehmigung der Maßnahme 26. Namensgebung Grund- und Realschule plus Ludwigshafen Friesenheim

27. KI 3.0 Kapitel 2: Anne-Frank-Realschule plus, Erweiterung (Umnutzung/Umbau und Neubau) - Genehmigung der Maßnahme

28. KI 3.0 Kapitel 2: Grundschule Schillerschule Oggersheim Genehmigung der Maßnahme

29. KI 3.0 Kapitel 2: Grund- und Förderschule Bliesschule Genehmigung der Maßnahme

30. KI 3.0 Kapitel 2: Ernst-Reuter-Realschule plus, Neubau, Umbau und Umnutzung - Genehmigung der Maßnahme

31. KI 3.0 Kapitel 2: Ernst-Reuter-Grund-, Realschule plus und Turnhalle Ernst-Reuter-Schule, Trinkwassersanierung - Genehmigung der Maßnahme

32. 4. Satzung zur Änderung der Satzung für die städtischen Kindertagesstätten und Kindertagespflege in Ludwigshafen am Rhein

33. 3. KTS-Ausbauprogramm: Neubau KTS Schanzstraße - Erhöhung der Maßnahme 34. 3. KTS-Ausbauprogramm: Neubau KTS Süd, Orffstr.1 - Erhöhung der Maßnahme 35. 3. KTS-Ausbauprogramm: Neubau KTS Wörthstraße - Erhöhung der Maßnahme 36. Novellierung der Rahmenverträge mit RNV

Beschluss über Neufassung Konsortialvertrag sowie Betrauungsvereinbarung

37. Bericht des Bereichs Revision über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 sowie dessen Anlagen der Stadt Ludwigshafen am Rhein

38. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 sowie dessen Anlagen der Stadt Ludwigshafen am Rhein

39. Bericht des Bereichs Revision über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017

40. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsbericht (unter Bezugnahme auf den Prüfungsbericht des Bereichs Revision) und

Abgabe von Empfehlungen: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung der Oberbürgermeisterin, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2017 41. Nachwahl von Gremienmitgliedern

42. Antrag der LKR-Fraktion Ludwigshafen;

Einrichtung einer Jugendvertretung in Ludwigshafen 43. Antrag der Linksfraktion Ludwigshafen;

Sozialquote beim Wohnungsbau in Ludwigshafen 44. Antrag der FWG-Stadtratsfraktion;

Förderung des Verkaufs von Baugrundstücken an junge Familien

45. Gründung einer kommunalen Gesellschaft zur Beratung in der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe (KommGB-RP)

Beantwortung von Anfragen

In der nichtöffentlichen Sitzung werden Grundstücks-, Gesellschafts-, Rechnungsprüfungs- und Personalangelegenheiten behandelt.

(3)

Ludwigshafen am Rhein, 11.04.2019 gez.

Jutta Steinruck Oberbürgermeisterin

2019 2020

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 637.339.295 Euro 644.079.987 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 695.537.518 Euro 689.738.863 Euro

der Jahresfehlbetrag auf 58.198.223 Euro 45.658.876 Euro

die ordentlichen Einzahlungen auf 625.744.157 Euro 632.533.976 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf 630.955.699 Euro 624.653.263 Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -5.211.542 Euro 7.880.713 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro 0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro 0 Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro 0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 31.201.915 Euro 51.456.240 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 145.565.594 Euro 107.340.494 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -114.363.679 Euro -55.884.254 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 145.275.221 Euro 73.703.541 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 25.700.000 Euro 25.700.000 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 119.575.221 Euro 48.003.541 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 802.221.293 Euro 757.693.757 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 802.221.293 Euro 757.693.757 Euro

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 Euro 0 Euro

zinslose Kredite auf 0 Euro 0 Euro

verzinste Kredite auf 115.503.679 Euro 57.024.254 Euro

zusammen auf 115.503.679 Euro 57.024.254 Euro

41.595.000 Euro 96.315.000 Euro

20.785.000 Euro 47.712.000 Euro

Haushaltssatzung

der Stadt Ludwigshafen am Rhein für die Jahre 2019/2020

vom 10.12.2018

§ 3 Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr

2. im Finanzhaushalt

Der Stadtrat hat aufgrund § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), in der jeweils geltenden Fassung, am 10.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 1

§ 2

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

(4)

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.000.000.000 Euro 1.000.000.000 Euro

des WBL auf

2. Kredite zur Liquiditätssicherung des WBL auf

3. Verpflichtungsermächtigungen der WBL auf

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

- Grundsteuer A auf 320 v.H. 320 v.H.

- Grundsteuer B auf 420 v.H. 420 v.H.

- Gewerbesteuer auf 425 v.H. 425 v.H.

Stadtverwaltung, Ludwigshafen am Rhein, den 10.12.2018

gez. Dieter Feid

Kämmerer

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den WBL werden festgesetzt auf 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 4

Altersteilzeit

§ 5

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 7 Eigenkapital

Der endgültige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 562.683.746,50 Euro und zum 31.12.2017 ist der voraussichtliche Stand 530.925.576,50 Euro (Stand zum 12.09.2018); zum 31.12.2018 466.839.956,50, zum 31.12.2019 408.641.733,50 und zum 31.12.2020 362.982.857,50 Euro.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 27.257.960 11.000.000

9.720.000

9.720.000

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird für 2019 in 36,14 Fällen zugelassen und in 31,44 Fällen für 2020.

§ 9

§ 10

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)

Steuersätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sind in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

§ 8

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 375.000 Euro überschritten sind.

§ 6

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.

Wertgrenze für Investitionen

(5)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Mittwoch 17.04.2019 bis Dienstag den 30.04.2019,

montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr

im Faktorhaus, Berliner Platz 1, Zimmer 421 öffentlich aus.

Ludwigshafen am Rhein, den 17.04.2019 gez. Jutta Steinruck

Oberbürgermeisterin

Der unter § 5 der Haushaltssatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein für den Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen am Rhein (WBL) festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird insoweit genehmigt, als hierfür voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von 9.720.000 € und davon

d) im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich 9.070.000 € e) im Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich 650.000 € f) im Haushaltsjahr 2022 voraussichtlich 0 € aufgenommen werden müssen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind nur teilweise erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Abweichend von der Soll-Bestimmung des § 10 Abs. 2 Satz 1 LFAG sind die der Stadt Ludiwgshafen am Rhein in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 zufließenden Investittionsschlüsselzuweisungen in voller Höhe als Erträge im

Ergebnishaushalt und als ordentliche Einzahlungen im Finanzhaushalt auszuweisen, so dass diese Einzahlungen letztlich der Verminderung der Liquiditätskreditverschuldung bzw. des Liquiditätskreditbedarfs der Stadt Ludwigshafen am Rhein dienen.

Haushaltsmittel (Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dürfen, auch wenn es für deren Finanzierung keiner Investitionskreditaufnahme bedarf, von der Stadt Ludwigshafen am Rhein und ihrem Eigenbetrieb nur in Anspruch genommen werden, soweit die geplanten Maßnahmen die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt und ihres EIgenbetriebs nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.

Hinweis:

Der Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird hiermit mit der Maßgabe beanstandet, im lfd. Haushaltsvollzug in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die auf den freiwilligen Leistungsbereich entfallenden Zuschussbedarfe im Ergebnishaushalt 2019 nicht über den Betrag in Höhe von 45.190.810 € und im Ergebnishaushalt 2020 nicht über den Betrag in Höhe von 46.236.910 € - auch unter Berücksichtigung etwaig anfallender über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Mindererträge- hinausgehen.

Darüber hinaus sind bezüglich der allgemeinen Deckungsmittel und der nicht dem freiwilligen Leistungsbereich zuzuordnenden Aufgabenbereiche (Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung und Auftragsangelegenheiten) wie auch der sogenannten Gemeinkosten alle Möglichkeiten auszuschöpfen,die zu einer Verbesserung der defizitären Haushalzs- und Finanzlage der Stadt Ludwigshafen am Rhein beitragen.

Der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite wird in Höhe von 59.529.000 € genehmigt.

Der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite wird in Höhe von 25.700.000 € genehmigt.

Der unter § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird insoweit genehmigt, als hierfür voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von 20.785.000 € und davon

a) im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich 15.854.000 € b) im Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich 1.592.500 € c) im Haushaltsjahr 2022 voraussichtlich 3.338.500 € aufgenommen werden müssen,

sowie den für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen insoweit, als hierfür voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von 47.712.000 € und davon

a) im Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich 28.835.000 € b) im Haushaltsjahr 2022 voraussichtlich 18.877.000 € c) im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich 0 € aufgenommen werden müssen.

Der in § 5 der Haushaltssatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite für den Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen am Rhein (WBL) wird in Höhe von 27.257.960 € genehmigt.

Die unter den lfd. Nummern 2-6 erteilten Genehmigungen ergehen unter der Maßgabe, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur für solche Vorhaben erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Ludwigshafen am Rhein und des vorgenannten Eigenbetriebes nicht beeinträchtigen oder bei denen mindestens eine der Ausnahme begründenden Anforderungen der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt ist.

Die der Stadt Ludwigshafen am Rhein in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 zufließenden Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüssen aus Kapitaleinlagen sind in voller Höhe zur Verminderung der Liquiditätskreditverschuldung bzw. des Liquiditätskreditbedarfs der Stadt Ludwigshafen am Rhein zu verwenden, soweit kein anderweitige Zweckbindung der Mittel kraft Gesetzes besteht.

Die der Stadt Ludwigshafen am Rhein in den haushaltsjahren 2019 und 2020 zufließenden nicht kraft Gesetzes zweckgebundenen Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken sind - vorbehaltlich etwaigen mit der Aufsichtsbehörde getroffenen

Sonderabreden - in voller Höhe zur Verminderung der Liquiditätskreditverschuldung bzw. des Liquiditätskreditbedarfs der Stadt Ludwigshafen am Rhein zu verwenden.

(6)

Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de.

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

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