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Entschließungsantrag

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache

18/3247

1 Antrag

Hannover, den 19.03.2019 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Geflüchtete Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen frühzeitig beschulen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung Der Landtag stellt fest:

Das Projektnetzwerk AMBA, der Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. und die Gewerkschaft Erzie- hung und Wissenschaft (GEW) setzen sich für die Beschulung aller geflüchteten Kinder auch in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende spätestens nach drei Monaten Aufenthalts ein. In ei- ner gemeinsamen Erklärung betonen die Organisationen das Recht sämtlicher Kinder, eine Schule zu besuchen.

Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage erhalten in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende (Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - LAB NI) Kinder und Jugendliche über Zeiträume von derzeit bis zu 22 Monaten keinen Schulunterricht. Von den 175 Kindern aus sogenannten sicheren Herkunftsländern, die zum Stichtag 04.01.2019 in der LAB NI untergebracht waren, besuchten 27 seit mehr als sechs Monaten und 14 seit über einem Jahr keine Schule.

Die niedersächsische Landesregierung sieht eine Schulpflicht und damit auch das Recht auf Schulbesuch erst nach der Weiterverteilung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommu- nen vor.

An den Standorten der LAB NI gibt es, wenn überhaupt, lediglich das pädagogische Lernangebot der „Interkulturellen Lernwerkstatt 2.0“, in der Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter eine (qualifizierte) Schulvorbereitung erhalten. Die Schulvorbereitung entspricht jedoch nicht einem Re- gelschulunterricht.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

– Asylsuchende zügig aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen zu verteilen, – ein geeignetes Bildungskonzept für Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen

des Landes zu erstellen und zügig umzusetzen,

– spätestens nach drei Monaten für alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen den Besuch eines regulären Schulunterrichts zu gewährleisten,

– ausreichendes Lehrpersonal vorzuhalten, das den Standards des Regelschulunterrichts ent- spricht und so das Bildungsinteresse aller Kinder und Jugendlichen erfüllt,

– die Interkulturelle Lernwerkstatt mit ausreichenden Ressourcen auszustatten, um für alle Kinder einen vorgeschalteten Sprachunterricht zu gewährleisten,

– die Interkulturelle Lernwerkstatt hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Umsetzung zu evaluieren und zu ermitteln, ob die Interkulturelle Lernwerkstatt tatsächlich allen Kindern und Jugendlichen an den Standorten der LAB NI zur Verfügung steht, ob Lehrpersonal und Unter- richtskapazitäten in ausreichendem Maße eingesetzt werden und welche Lernerfolge erzielt werden.

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3247

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Begründung

Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern werden gemäß § 47 Abs. 1 a AsylG nicht aus den Erst- aufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt, sondern sind verpflichtet, bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig bis zum Verlassen des Bundesgebietes in einer Aufnahmeeinrichtung zu woh- nen. Die Schulpflicht beginnt gemäß Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums erst nach der Verteilung auf die Kommunen. Minderjährige aus sicheren Herkunftsstaaten in Erstaufnahme- einrichtungen werden somit nicht beschult.

Bereits seit Juli 2017 haben die Verbände diese Praxis kritisiert und die Landesregierung zur Abhil- fe aufgefordert.

Anja Piel

Fraktionsvorsitzende

(Verteilt am 20.03.2019)

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