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10. Intensivkurs für Innere Medizin – schon wieder Geschichte

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Academic year: 2022

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Berufspolitik Amtliche Bekanntmachungen

Ärzteblatt Sachsen 6/2002 227

Seit einigen Jahren werden in mehreren Bundesländern Intensivkurse zur Vorbe- reitung auf die Facharztprüfung im Ge- biet Innere Medizin durchgeführt. Des- halb haben wir 1996 auch einen solchen Vorbereitungskurs in Sachsen konzipiert und organisiert, der in der Zeit vom 2. bis zum 6. September 1996 am Klinikum Dres- den-Friedrichstadt unter der wissen- schaftlichen Leitung von Prof. Dr. Heiner Porst und Prof. Dr. Hubert Nüßlein erst- mals stattfand. Veranstaltet wurde er von der Sächsischen Gesellschaft für Innere Medizin und von der Sächsischen Landes- ärztekammer. Die Innere Medizin in Diag- nostik und Therapie innerhalb einer Woche umfassend darzustellen, ist nicht möglich. Es galt deshalb praxisrelevante Schwerpunkte zu setzen. Als Referenten und Seminarleiter konnten dafür kompe- tente Fachvertreter gewonnen werden.

Auch alle Prüfer für das Gebiet Innere Me- dizin an der Sächsischen Landesärztekam- mer wurden einbezogen, so dass die Teil- nehmer diese persönlich kennen lernen konnten. Das ist einmalig in Deutschland.

Ursprünglich war geplant, diese Weiter-

bildungswoche für jeweils 50 Teilnehmer einmal im Jahr anzubieten. Infolge gro- ßer Nachfrage hat bereits viermal ein zweiter Kurs jeweils im Frühjahr stattge- funden. Im März 2002 haben wir nun bereits den 10. Intensivkurs für Innere Medizin durchgeführt, der erfreulicher- weise auch von einigen Fachärzten als Auffrischungskurs genutzt wurde.

Fast 500 Fachkandidaten haben den Kurs bisher besucht, für deren Interesse und für ihre Hinweise und Anregungen im Rahmen der Evaluierungen bedanken wir uns. Herzlich danken möchten wir auch allen Seminarleitern und Referen- ten, die uns über die Jahre die Treue ge- halten und so zum Erfolg dieser Veran- staltung beigetragen haben.

Anschriften der Verfasser:

Dr. med. Thomas Bulang, Prof. Dr. med. habil. Heiner Porst, KH Dresden-Friedrichstadt, Städt. Klinikum, III. Med. Klinik, Friedrichstr. 41, 01067 Dresden

Prof. Dr. med. habil. Hubert Nüßlein, I. Med. Klinik, Friedrichstr. 41, 01067 Dresden Prof. Dr. med. habil. Gunter Gruber Sächsische Landesärztekammer, Vorsitzender des Ausschusses Weiterbildung

10. Intensivkurs

für Innere Medizin – schon wieder Geschichte

Information zum Substitutionsregister gemäß § 5a Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – Bundesopiumstelle – Bonn hat uns informiert, dass am 1. Juli 2002 der § 5a Abs. 2 Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) in Kraft tritt, d. h. ab dem 1. Juli 2002 hat jeder Arzt, der Substitutionsmittel für einen opiatabhängigen Patienten verschreibt, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Me- dizinprodukte (Bundesopiumstelle) un- verzüglich die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu melden.

Das Meldeformular für die Meldungen gemäß § 5a Abs. 2 BtMVV sowie Erläu- terungen zu diesem Meldeformular stehen

im Internet auf der Webseite des BfArM unter www.bfarm.de im Abschnitt „Be- täubungsmittel/Grundstoffe“ zur Verfügung.

Das Meldeformular ist als Datei speicher- bar, elektronisch ausfüllbar und kann auf neutralem Papier ausgedruckt werden.

Substituierende Ärzte, die über keinen Internet-Anschluss verfügen, können das Formular ab dem 1. Juni 2002 schriftlich bei der Bundesopiumstelle anfordern, in den jeweils benötigten Mengen kopieren und handschriftlich ausfüllen. Eine indi- viduelle Einzelanforderung des Melde- formulars bei der Bundesopiumstelle sollte zur Verringerung des Administra- tionsaufwandes nur im dringenden Aus- nahmefall erfolgen.

Dr. med. Siegfried Herzig, Ärztlicher Geschäftsführer

Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung

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