• Keine Ergebnisse gefunden

Beiratsbeschluss Osterholz Nr. 52 Haushaltsantrag Sanierung Planungsmittel Neubau Freiwillige Feuerwehr

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Beiratsbeschluss Osterholz Nr. 52 Haushaltsantrag Sanierung Planungsmittel Neubau Freiwillige Feuerwehr"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

einstimmiger Beschluss Nr. 52-2021 (20. Legislaturperiode) des Beirates Osterholz

Haushaltsantrag des Beirates Osterholz zur Zuweisung von Mitteln für Planungs- kosten zur Schaffung eines neuen Standortes der Freiwilligen Feuerwehr Bremen-Osterholz

Der Beirat Osterholz beschließt:

Der Beirat Osterholz fordert den Senator für Inneres auf Grundlage des § 8 Abs. 4 in Ver- bindung mit § 32 Abs. 1 Beiratsgesetz auf, Geld für Planungskosten zur Vorbereitung des Baus eines neuen Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Bremen- Osterholz von jeweils 10.000 € für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 bereitzustellen.

Begründung:

Die Freiwillige Feuerwehr Bremen-Osterholz benötigt ein neues Gerätehaus, da das alte große Mängel aufweist und in keiner Weise bedarfsgerecht erweiterungsfähig ist. Auch den wachsenden Anforderungen kann nur mit einem Neubau Rechnung getragen werden, sowohl was die räumliche Dimension betrifft, aber auch hinsichtlich der personellen Erwei- terung bei den Freiwilligen (es müssen z. B. getrennte Umkleideräume für Frauen und Männer vorgesehen werden). Es gibt beim Senator für Inneres bzw. der zuständigen De- putation für Inneres einen bereits beschlossenen Katalog von Baumaßnahmen, der so weit auch den Bau eines neuen Gerätehauses für die hiesige Freiwillige Feuerwehr vorsieht.

Allerdings sieht diese Liste erst in einigen Jahren die Bereitstellung von Mitteln für Planun- gen vor. Der Beirat und das Ortsamt Osterholz möchten jedoch den Beginn dieser Planun- gen durch entsprechende Bereitstellung von Planungskosten im Doppelhaushalt forcieren.

Hintergrund dieser unbedingt vorzuziehenden Planung ist der Umstand, dass es derzeit auch im Stadtteil Osterholz nur noch begrenzt Flächen gibt, die für den Neubau in Frage kommen. Zum einen ist es denkbar, dass Grundstücksflächen noch zusammengelegt und/oder neues Baurecht in Form von Bebauungsplänen erst noch geschaffen werden müs- sen. Nach den auch dem Beirat und Ortsamt vorliegenden Erkenntnissen dauern diese Planungsschritte mehrere Jahre, so dass die im Doppelhaushalt bereitgestellten Planungs- mittel schon jetzt dazu dienen sollen, dass Immobilien Bremen die Suche nach geeigneten Grundstücken beginnt und auch in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Stadtplanungs- amt unter Umständen neues Planungsrecht schafft, so dass der spätere Neubau zügig re- alisiert werden kann.

Bremen, 24. Februar 2021

gez. Wolfgang Haase gez. Ulrich Schlüter

(Beiratssprecher) (Ortsamtsleiter)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

maßgeblich das Buch „100 Jahre Friedhof Osterholz…“ in diesem Jubiläumsjahr erarbeitet haben, naheliegend, dem Berliner Franz Seeck für sein großartiges und das Bild von

In Bremen-Osterholz sind laut einer Berechnung der Behörde 1505 Anwohner*Innen von nächtlichen Lärmpegeln über 55 dB (A) betroffen.. Diese Abhilfe sollte auf Dauer durch

Der Beirat Osterholz bittet Immobilien Bremen, das Amt für Straßen und Verkehr und auch das Stadtplanungsamt eine Zwischennutzung bis zum Bau der Verlängerung der Straßen-

Hinsichtlich des KuFZ Graubündener Straße möchte der Beirat unterstreichen, dass durch die bauliche Situation des Gebäudes – sowohl hinsichtlich des energetischen

In Bezug auf die Umsetzung der Vierzügigkeit, unter Einbeziehung des gebundenen Ganztags, für die Schule am Ellenerbrokweg, erwartet der Beirat allerdings vor der

Der Beirat Osterholz bittet die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft deshalb nachdrücklich um Unterstützung seines Antrags zur Fortführung und Verstetigung dieses Projektes

FF Mitterbach mit drei Fahrzeugen und 15 Mitgliedern FF Mariazell mit einem Fahrzeug und 7 Mitgliedern FF Wienerbruck und Feuerwache Annaberg mit 2 Fahr- zeugen und 8

§ 72a SGB VIII die persönliche Eignung von Personen, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen, durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem.