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Informationsschreiben Nr. 100/2013 Abschlussprüfungen und Personalversammlung für Beamtinnen und Beamte der Bremer Schulen am 15.05.2013

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Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12  28195 Bremen

An die Schulleiterinnen und Schulleiter der Schulen der Stadtgemeinde Bremen nachrichtlich:

- Personalrat – Schulen

- Frauenbeauftragte – Schulen - Zentralelternbeirat Bremen

Auskunft erteilt Herr Gosch Zimmer 217 T 0421 361 89366 F 0421 496 89366 E-mail

heiko.gosch@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 24-3/24-9

Bremen, 8. Mai 2013

Informationsschreiben Nr. 100/2013

Abschlussprüfungen und Personalversammlung für Beamtinnen und Beamte der Bremer Schulen am 15.05.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher wissen, findet am Mittwoch, den 15.05.2013, in der Zeit von 10 bis 14 Uhr eine (Teil-)Personalversammlung für beamtete Bedienstete statt, zu der der Personalrat-Schulen einge- laden hat. Die Personalversammlung dient u. a. der Meinungs- und Interessenbildung der Bediens- teten und ist damit ein wichtiger Bestandteil des Personalvertretungsrechts, den ich sehr begrüße.

Die Wichtigkeit der Personalversammlung wird dadurch dokumentiert, dass alle Bediensteten, die dem Teilbereich angehören – hier: Beamtinnen und Beamte – grundsätzlich ein Recht zur Teilnah- me haben (§ 45 BremPersVG).

Der Termin dieser Personalversammlung fällt dieses Mal jedoch mit den schriftlichen Abschlussprü- fungen für den Mittleren Schulabschluss und der Erweiterten Berufsbildungsreife in der 10. Jahr- gangsstufe der Sekundar- und der Gesamtschule im Fach Englisch (oder einer anderen Ersten Fremdsprache) zusammen.

Im Interesse der Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, einen ordnungsgemäßen Prüfungsablauf zu gewährleisten. Dazu ist die Anwesenheit von Prüferinnen und Prüfern unabdingbar.

Es kann nun sein, dass eine zur Teilpersonalversammlung eingeladene beamtete Lehrkraft als zu- ständige Prüferin bzw. zuständiger Prüfer vorgesehen ist. Dadurch kann es zu Schwierigkeiten bei der Organisation der Prüfungen kommen.

BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

(2)

Ich bitte Sie deshalb, an evtl. betroffene Prüferinnen und Prüfern zu appellieren, auf eine Teilnahme an der Teilpersonalversammlung zu verzichten. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich Sie, die Durchführung der Abschlussprüfungen durch den Einsatz anderer geeigneter Vertretungen – z. B.

andere beamtete Lehrkräfte, die auf eine Teilnahme an der Personalversammlung verzichten, oder angestellte Lehrkräfte, denn diese sind nicht zur Teilpersonalversammlung aufgerufen – sicherzu- stellen.

Ich bedanke mich für die Bereitschaft der Lehrerinnen und Lehrern, dem reibungslosen und stö- rungsfreien Ablauf des Prüfungstages im Interesse der Schülerinnen und Schülern gegenüber den persönlichen Interessen an der Teilnahme an der Personalversammlung einen Vorrang einzuräu- men.

Ich bitte Sie, mein Schreiben den Lehrerinnen und Lehrern zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichem Gruß In Vertretung

gez. Gerd-Rüdiger Kück Staatsrat

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