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OFFENE BRIEFE DER FIRMEN KAPP, SCHUMACHER, WÖHNER

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, Coburg, 28.02.2014 PM 019-14/LFG

Verkehr

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OFFENE BRIEFE DER FIRMEN KAPP, SCHUMACHER, WÖHNER

BUND NATURSCHUTZ WEIST BEHAUPTUNGEN ZURÜCK

Zum „Offenen Brief an Frau Dagmar Escher“ der Firmen Schumacher Packaging GmbH, Kapp Werkzeugmaschinen GmbH und Wöhner GmbH

& Co. KG in den Coburger Zeitungen vom 25.2.14 erklärt der BUND Na- turschutz:

Stellvertretend für die drei Firmen reitet Herr Schumacher einen massi- ven und weit über das Ziel hinausschießenden Angriff auf die Sprecherin des Bündnisses Bürger für die Region – gegen den Verkehrslandeplatz, dem auch der BUND Naturschutz angehört.

Absolut berechtigte Fragen von Frau Escher (ursprünglich an MdL Heike) werden zu Behauptungen umgedreht und dann mit dem Gestus der Em- pörung zurückgewiesen.

Aus Sicht des BUND Naturschutz sind folgende Punkte richtig:

Der Gemeinderat Meeder hat nicht die Ansiedelung der Fa. Wöhner ab- gelehnt, sondern eine Bohrgenehmigung auf gemeindeeigenen Grund- stücken und Wegen. Der Fa. Wöhner ist angeboten worden sich in Mee- der anzusiedeln, auch ohne Flugplatzbau in der Gemeinde. Herr Schun- macher behauptet wörtlich: „Warum der Gemeinderat von Meeder die- ses Vorhaben … abgelehnt hat, vermögen wir nicht zu ergründen.“

Der neue Flugplatz wurde bislang sowohl für die Codezahl 2 und 3 ge- plant. Die diesbezüglichen Aussagen des Bündnisses sind sachlich unter- legt, im Raumordnungsverfahren war dies eine Vorgabe. Wenn nun be- hauptet wird, man wolle nur einen Flugplatz für Codezahl 2 realisieren, dann begrüßt das der BUND Naturschutz außerordentlich. Es ist dann aber umso unverständlicher warum man nicht auf der Brandensteinse- bene bleibt und diese ausbaut.

Herr Schumacher kritisiert, dass das Bündnis aus dem Lärmgutachten zi- tiert und daraus schließt, dass auch größere Flugzeuge zugelassen wer- den sollen. Das bisher vom Bündnis dargestellte Lärmgutachten stammt

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aus dem Raumordnungsverfahren. Natürlich ist es nur vorläufig bis ein neues vorgelegt wird. Die von Herrn Schumacher kritisierte Angabe stammt aus diesen Unterlagen, die von den Flugplatzplanern vorgelegt wurden.

Herr Schumacher behauptet, schon heute könnten nur kleinere Flug- zeuge von der Brandensteinsebene fliegen. Das mag stimmen, es wurde auch nicht in Frage gestellt. Die Landebahn auf der Brandensteinsebene wurde aber erst kürzlich von 860 m auf jetzt 632 m verkürzt, angeblich um die Instrumentenflugerlaubnis wiederzuerlangen. Der Antrag

stammte vom Aeroclub und war keine Vorgabe des Ludftamtes. Vermut- lich geschah dies, um den Platz unattraktiv zu machen und den Neubau vorantreiben zu können. Bei der vor Jahren geplanten ICE-Trasse Nürn- berg-Ingolstadt-München wurde dasselbe Verfahren angewandt, um die Bestandsstrecke über Augsburg unattraktiv zu machen.

Fazit

Der Nutzen des neuen Flugplatzes bleibt unbelegt. Es gab schon viele Behauptungen der Schaffung einer Vielzahl neuer Arbeitsplätze seitens der Wirtschaft, die sich in den meisten Fällen im Nachhinein als völlig überhöht und falsch erwiesen haben. Meist waren es Verlagerungen von Arbeitsplätzen wie dies Untersuchungen von Prof. Friedrich Thie- ßen, TU Chemnitz, belegen.

Der BUND Naturschutz verweist nochmals auf die Ministerkonferenz für Raumordnung, die beschlossen hat, dass es in Deutschland keinen neuen Flughafen bzw. Verkehrslandeplatz geben soll.

gez. Tom Konopka, Regionalreferent für Oberfranken

Tel.: 0911/8187814 Mail: tom.konopka(at)bund-naturschutz.de

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