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G655-19 „Mobilbauten an der Gesamtschule West und anderen Standorten in der Stadtgemeinde Bremen“

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Academic year: 2022

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Herr Stoessel 06.02.2019

361 6564

B e r i c h t Nr. G 655/19

für die Sitzung der Deputation für Kinder und Bildung am 19.02.2019 unter Verschiedenes

„Mobilbauten an der Gesamtschule West und anderen Standorten in der Stadtge- meinde Bremen“

A) Problem

Die Abgeordnete Kristina Vogt, Fraktion die Linke, bittet um einen Bericht zu Mobilbauten an der Gesamtschule West und anderen Standorten in der Stadtgemeinde Bremen.

B) Lösung

Die hierzu gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

Zur Gesamtschule West:

1. In welchem Umfang sollen zum 01. Februar 2020 Mobilbauten an der Gesamt- schule West bereitgestellt werden? Bitte Zahl der geplanten Räume sowie der geplanten Quadratmeter in Mobilbauweise angeben und die erwarteten Kosten aufführen.

Die Bau- und Kostenplanung für den zusätzlich benötigten Mobilbau steht noch aus. Vorbe- haltlich der weiteren Konkretisierung im Planungsprozess ist ein Mobilbau für eine Regelklasse bzw. zur Nutzung als Differenzierungsraum des Jahrgangs mit einer Grundfläche von etwa 100 m² Bruttogrundfläche einschließlich Sanitär- und Haustechnikräumen vorgesehen. Auf der Grundlage von Kostenkennwerten können überschlägig investive Kosten in Höhe von etwa 170.000 Euro angenommen werden. Die Anlage soll im Rahmen der Anforderungen in den kommenden Jahren entsprechend anwachsen. Parallel werden die Projektplanungen für den dauerhaften Ausbau erfolgen.

2. Wie sollen die besonderen Anforderungen des Förderschwerpunktes „Wahrneh- men und Entwicklung“ bei den Mobilbauten berücksichtigt werden?

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2 Die besonderen Anforderungen für den Schwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ wer- den im Haupthaus im Rahmen des bestehenden Jahrgangshauskonzeptes berücksichtigt.

3. Wie wird sichergestellt, dass das pädagogische Konzept der Jahrgangshäuser auch zukünftig unter den Bedingungen des Einsatzes von Mobilbauten weiterge- führt werden kann?

Das pädagogische Konzept der Jahrgangshäuser bleibt bestehen. Die Mobilbauten werden gemäß dem Jahrgangsprinzip den Jahrgangshäusern zugeordnet. Durch die direkte Zuord- nung wird von eher geringen Einschränkungen ausgegangen.

4. Wie wird der Unterricht an der GSW in der Zeit ohne Mobilbau (01.08.2019- 31.01.2020) sichergestellt? Wie wird insbesondere sichergestellt, dass auch Kin- der mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich W&E in diesem Zeitraum adäquat unterrichtet, betreut und versorgt werden können?

Für die Übergangszeit stehen der bereits vorhandene Differenzierungsraum des 5. Jahrgangs, sowie das Büro des Sozialarbeiters zur adäquaten Unterrichtung, Betreuung und Versorgung der Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung.

Allgemeine Fragen:

5. Gibt es weitere Schulen in der Stadtgemeinde Bremen, an denen zum 01. Februar 2020 Mobilbauten aufgestellt werden sollen, die nicht in der Deputationsvorlage L177/19-G160/19 aufgeführt wurden?

Grundsätzlich bestehen im Hinblick auf die kommenden Schuljahre noch weitere Bedarfe. An der Schule Rönnebeck hat sich nach den Regionalkonferenzen zusätzlicher Raumbedarf für das Schuljahr 2019/2020 ergeben, der nicht in der Deputationsvorlage L177/19-G160/19 auf- geführt wurde. Dort ist am Standort Hechelstraße ein zusätzlicher Klassenraum in Mobilbau- weise notwendig.

6. Falls ja, wie viele Quadratmeter sind an diesen Standorten geplant und welche investiven Kosten werden voraussichtlich entstehen? Sind diese Kosten in der genannten Vorlage bereits berücksichtigt oder werden sie noch zusätzlich ent- stehen?

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3 Die Bau- und Kostenplanung für die zusätzlich benötigten Mobilbauten stehen noch aus. Vor- behaltlich der weiteren Konkretisierung im Planungsprozess ist am Standort Hechelstraße von einer Bruttogrundfläche von 135 m² auszugehen. Auf der Grundlage von Kostenkennwerten können überschlägig investive Kosten in Höhe von etwa 225.000 Euro angenommen werden.

Diese sind in der genannten Vorlage nicht berücksichtigt.

Gez.

Stoessel

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