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Pressemitteilung vom 17.03.2020; Eingeschränkter Verhandlungsbetrieb am Landgericht Bremen

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Landgericht Bremen - Pressestelle -

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Hansestadt Bremen

Pressemitteilung Nr. 24/2020

vom 17.03.2020

Eingeschränkter Verhandlungsbetrieb am Landgericht Bremen

Nach entsprechender Empfehlung der Präsident*innen der bremischen Obergerichte und der Generalstaatsanwältin wird das Landgericht Bremen ab sofort Verhandlungen nur noch in un- aufschiebbaren Fällen durchführen. Diese Einschränkung gilt zunächst bis einschließlich 14.04.2020.

Das bedeutet im Einzelnen:

 Das Landgericht Bremen bleibt unverändert geöffnet.

 Eil- und Haftsachen werden weiterhin mit der gebotenen Beschleunigung und – sofern gesetzlich vorgesehen – mit öffentlicher Verhandlung durchgeführt.

 Die Entscheidung darüber, welche Verfahren als unaufschiebbar gelten, trifft jeweils die/der zuständige Vorsitzende. Sonstige Verhandlungstermine werden aufgehoben; die Verfahrensbeteiligten werden hierüber im Einzelfall ausdrücklich in Kenntnis gesetzt.

 Gerichtlichen Ladungen ist weiterhin Folge zu leisten, sofern die Geladenen keine aus- drückliche Abladung vom Gericht erhalten.

Das Landgericht Bremen weist zudem darauf hin, dass Kontakt zur Rechtsantragsstelle für eilige Anträge bitte zunächst telefonisch unter 0421 – 361 4042 aufzunehmen ist. Sofern es hiernach erforderlich ist, das Gericht persönlich aufzusuchen, werden konkrete Termine vereinbart. In sonstigen Fällen wird gebeten, Anträge und sonstige Anliegen möglichst schriftlich einzureichen.

Dr. Gunnar Isenberg, LL.M. (University of Pennsylvania) Richter am Landgericht

- Pressesprecher des Landgerichts Bremen - Domsheide 16, 28195 Bremen

Mobil: 0176 42361782 Fax-Nr.: 0421 361 15837

E-Mail: pressestelle@landgericht.bremen.de

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