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Pflegeförderpreis der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin

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Pflegeförderpreis der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin

Der von der Firma Heinen + Löwenstein gestiftete Pflegeförderpreis der DGAI in Höhe von 1.000,- Euro für herausragende Projekte in der Pflege zur Verbesserung der anästhesiologischen und intensivmedizinischen Versorgung steht erstmals zur Preisvergabe 2015 zur Verfügung.

Um den Preis können sich Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen von Pflegekräften und Funktionskräften aus den Bereichen Anäs- thesie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des Pflegeförderpreises.

Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 31. März 2015 (Datum des Poststempels)

an die DGAI-Geschäftsstelle, Roritzerstraße 27, 90419 Nürnberg, abgegangen sind. Die Arbeiten werden in siebenfacher Aus- fertigung oder in elektronischer Form (E-Mail: hsorgatz@dgai-ev.de) erbeten. In einem Begleitschreiben ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

Statuten

Die DGAI stiftet einen Anästhesie- und Intensivmedizinpflege-Förderpreis für herausragende Projekte in der Pflege zur Verbes- serung der anästhesiologischen und intensivmedizinischen Versorgung. Der Preis wird auf dem beim Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin stattfindenden Pflegekongress verliehen.

Der Pflegepreis ist mit 1.000,- Euro dotiert.

Es können Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen ausgezeichnet werden. Die Ausschreibung des Preises erfolgt in geeigneter Form im Rahmen der Kongressankündigung.

Eingereichte Projekte müssen ausführlich in Bezug auf das zugrunde liegende Konzept, die Durchführung und eine eventuelle Evaluierung der Aktivitäten in den Bereichen Anästhesie und Intensivmedizin beschrieben werden.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt eine Kommission den Preisträger aus. Die Kommission setzt sich aus den Mitgliedern der Programmkommission Pflegekongress zusammen.

Jedes Mitglied kann bei der Bewertung 15 Punkte vergeben. Bei der Bewertung der Projekte sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

•  Originalität und Innovationsgrad

•  Methodischer Ansatz

•  Realisierungschancen bzw. Umsetzung

•  Bedeutung und Nachhaltigkeit für die Verbesserung der Versorgung in Anästhesiologie und Intensivmedizin.

Das Projekt mit der höchsten Punktzahl erhält die Auszeichnung. Erreichen zwei Bewerber die gleiche Punktzahl, entscheidet der Vorsitzende der Programmkommission Pflegekongress über die Vergabe.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Statuten des Pflegeförderpreises finden Sie auch unter:

http://www.dgai.de/wissenschaftl-preise/2013-10-02-09-51-36/pflegefoerderpreis

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