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676 FMHQualitätskriterien für Patienten-informationsmaterialien

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Schweizerische Ärztezeitung

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

20 1 5. 5 . 2 01 9

675 Editorial

Was würden Patienten wollen, wenn sie wüssten, was sie bräuchten?

680 FMH

Wird der revidierte Arzttarif zum Amtstarif?

712 «Zu guter Letzt»

von Christina Aus der Au

«Lest doch!»

676 FMH

Qualitätskriterien für Patienten-

informationsmaterialien

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INHALTSVERZEICHNIS 673

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli, Mitglied FMH (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Dr. med. vet. Matthias Scholer (Redaktor Print und Online);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. oec. Urs Brügger;

Prof. Dr. med. Samia Hurst; Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH;

Charlotte Schweizer, Leitung Kommunikation der FMH;

Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH;

Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH

Redaktion Ethik

Prof. Dr. theol. Christina Aus der Au;

PD Dr. phil., dipl. Biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Public Health, Epidemiologie, Biostatistik

Prof. Dr. med. Milo Puhan Redaktion Recht

Dr. iur. Ursina Pally, Leiterin Rechtsdienst FMH

FMH

EDITORIAL: Christoph Bosshard

675 Was würden Patienten wollen, wenn sie wüssten, was sie bräuchten? 

SAQM: Esther Kraft, Jürg Nadig, Jürg Pfisterer, et al.

676 Qualitätskriterien für Patienten informationsmaterialien Im Rahmen des Pilotprojekts erarbeiteten und verabschiedeten 20 in die Behandlung von Kolonkarzinom-Patienten involvierte Fachgesellschaften und Berufsgruppen den interprofessionellen sektorenübergreifenden Behand- lungspfad Kolorektalkarzinom. Dieser soll mit Informationsmaterialien hinterlegt sein, welche das Arzt-Patienten-Gespräch unter stützen. Dazu muss vorgängig festgelegt werden, welche Qualitäts- kriterien die Materialien zu erfüllen haben.

AKTUELL: Thomas Kessler, Christian Oeschger, Kerstin Schutz, et al.

680 Tarifdelegierten-Tag der FMH vom 11. April 2019: Wird der revidierte Arzttarif zum Amtstarif? 

685 Personalien

Weitere Organisationen und Institutionen

Fabienne Lüthi, Andreas Balthasar, Birgit Laubereau

686 Organisation der schulärztlichen Untersuchungen in der Schweiz

Briefe / Mitteilungen

690 Briefe an die SÄZ

692 Facharztprüfungen / Mitteilungen

FMH Services

694 Geschäftsbericht 2018 der FMH Services Genossenschaft 697 Stellen und Praxen (nicht online)

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ANNA

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation, Tel. +41 (0)61 467 85 49, Fax +41

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Der Name des Verfassers ist in jedem

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Die Medienmacher AG, Muttenz, www.medienmacher.com

STANDPUNKT: Remus Muresan, Franziska Bur Bürgin 706 Das Recht als «Störfaktor» in der Medizin?

STANDPUNKT: Benedikt Horn 708 Unruhe auf der Tribüne

Horizonte

STREIFLICHT: Julia Vecsey 710 Le concours

BUCHBESPRECHUNGEN: Erhard Taverna 711 Buchbesprechungen

Zu guter Letzt

Christina Aus der Au 712 «Lest doch!»

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Was würden Patienten wollen, wenn sie wüssten, was sie bräuchten?

Christoph Bosshard

Dr. med., Vizepräsident der FMH, Departementsverantwortlicher Daten, Demographie und Qualität

Wir leben in einer Welt voller Informationen. Das In­

ternet bedient uns freigiebig mit allem, was wir wissen wollen, und eben auch mit dem, was wir nicht wissen wollen. So erleben wir jeden Tag, wie herausfordernd es sein kann, wenn wir gute Informationen suchen.

Denn diese müssen gewisse Kriterien erfüllen, damit wir sie gebrauchen können. Nun gut, wenn es sich um die Suche nach einem guten Restaurant für das nächste Abendessen handelt, hat ein Fehlgriff in der Entschei­

dungsfindung noch überschaubare Folgen. Anspruchs­

voller wird es jedoch, wenn wir uns plötzlich in der Patientenrolle wiederfinden und unsere Gesundheit

beeinträchtigt ist. Ganz abgesehen von der allenfalls existentiellen Tragweite der Bedrohung sind unsere Ressourcen zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung durch die Erkrankung reduziert. Und nun sollen wir noch den Mut und die Kraft aufbringen, ein infor­

mierter Patient zu sein? Genau in dieser Situation befinden sich unsere Patientinnen und Patienten, wenn sie sich mit einer Krebsdiagnose konfrontiert sehen. Im Rahmen unseres Pilotprojekts «inter­

professioneller und sektorenübergreifender Behand­

lungspfad Kolorektalkarzinom» wollen wir Patienten in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen und haben zusammen mit dem Institut der Stiftung «Dialog Ethik» Qualitätskriterien für Patienteninformations­

materialien entwickelt. Für eine fundierte Entschei­

dung brauchen Patientinnen und Patienten Informa­

tionsmaterialien in einer zielgruppenspezifischen und leicht verständlichen Sprache. Diese sollen alle Be­

handlungsoptionen nennen und deren Vor­ und Nach­

teile erklären. Eine leitliniengerecht standardisierte Versorgung alleine reicht uns nicht. Wir wollen die Bedürf nisse und Vorstellungen unserer Patientinnen

und Patienten in der Entscheidungsfindung berück­

sichtigen können, und zwar bezüglich Zielsetzung so­

wie auch bezüglich des Wegs zu diesem Ziel. Dazu müs­

sen jedoch Informationen ausgetauscht werden. Diese Informationen müssen verständlich sein und zu Wis­

sen führen, welches im konkreten Kontext unterstüt­

zen kann. Wir wollen nicht einfach Laborwerte oder Röntgenbilder behandeln, wir wollen unseren Patien­

tinnen und Patienten individuell abgestimmte Mehr­

werte bieten! Letztlich ist dies auch einer der zentralen faszinierenden Aspekte in der Medizin, im ärztlichen Handeln. Zur Thematik «Shared Decision making» und

«Patient reported outcome measures» haben wir be­

reits ausführlich in früheren Ausgaben der Schweize­

rischen Ärztezeitung berichtet. Die heute vorgestellten Qualitätskriterien für Patienteninformationsmate­

rialien sind ein weiteres wichtiges Element in unserer Arbeit für eine patientenzentrierte und auch interpro­

fessionell abgestützte Medizin. Denn insbesondere in­

terprofessionelles Handeln benötigt klare Absprachen, und diese sind lediglich auf der Basis einer klaren Ziel­

setzung und Vorgehensweise möglich. Als nächster Schritt sollen nun die erarbeiteten Qualitätskriterien an praktischen, bereits existierenden oder zu erarbei­

tenden Informationsmaterialien angewendet werden.

Es stellt sich die Frage, inwiefern die Qualitätskriterien bereits umgesetzt werden und man bestehende Infor­

mationsmaterialien, die die Kriterien bereits teilweise erfüllen, weiter stärken kann. Ebenfalls werden Rück­

meldungen aus der Anwendung als Grundlage für eine stete Verbesserung der Qualitätskriterien dienen.

Ich danke allen, die uns im täglichen Bestreben unter­

stützen, eine Medizin zu fördern, die Mehrwerte für unsere Patienten und unsere Gesellschaft schafft.

Wenn wir mit einer Krebsdiagnose konfrontiert sind, ist es schwierig, den Mut und die Kraft aufzubringen, ein informierter Patient zu sein.

Mit verständlichen Entscheidungshilfen bieten unsere Patienteninformationsmaterialien individuelle Mehrwerte für unsere Patientinnen.

FMH Editorial 675

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Qualitätskriterien für Patienten­

informationsmaterialien

Esther Krafta, h, Jürg Nadigb, h, Jürg Pfistererc, h, Ruth Baumann-Hölzled, i, Patrizia Kalbermatten-Casarottie, i, Daniel Gregorowiusf, i, Hildegard Huberg, i

a lic. rer. oec.; b Dr. med., MAE; c Dr. med.; d Dr. theol.; e lic. phil, MAS; f Dr. sc. nat.; g Höfa II / FH, MAS; h SAQM / FMH; i Stiftung Dialog Ethik

Im Rahmen des Pilotprojekts erarbeiteten und verabschiedeten 20 in die Behand- lung von Patientinnen und Patienten mit einem Kolonkarzinom involvierte Fachge- sellschaften und Berufsgruppen in einem strukturierten bottom-up-Prozess den in- terprofessionellen sektorenübergreifenden Behandlungspfad Kolorektalkarzinom mit klar definierten Schlüsselinterventionen. Diese sollen idealerweise mit Patien- teninformationsmaterialien hinterlegt sein, welche das Arzt-Patienten-Gespräch unter stützen. Damit dieser Schritt erfolgen kann, muss vorgängig festgelegt werden, welche Qualitätskriterien die Patienteninformationsmaterialien zu erfüllen haben.

Ausgangslage

Durch die Spezialisierung und die Fortschritte in der Behandlung von Krankheiten sind immer mehr Fach- personen in die Abklärungs- und Behandlungskette eingebunden. Patientinnen und Patienten werden des- halb während einer Krankheitsphase sequenziell oder parallel von verschiedenen medizinischen und ande- ren Fachpersonen sowie unterschiedlichen Berufsgrup- pen behandelt. Die interprofessionelle Zusammen- arbeit und koordinierende Planung nehmen deshalb an Bedeutung zu, um gemeinsam mit dem Patienten defi- nierte Ziele zu erreichen. Um Patientinnen und Patienten1 während dem Krankheitsverlauf individuell in medizinische und therapeutische Entscheidungs- prozesse einzubinden und kompetent beraten und begleiten zu können, sind die Behandlungsabläufe zu koordinieren. Um die Versorgungsqualität im Gesund- heitswesen zu verbessern, sind Pa tienten auf eine funk- tionierende, transparente interprofessionelle und in- terdisziplinäre Zusammenarbeit angewiesen, ebenso auf zeitnahe Informationen.

Im Rahmen des Pilotprojekts erarbeiteten und verab- schiedeten 20 in die Behandlung von Patienten mit ei- nem Kolonkarzinom involvierte Fachgesellschaften und Berufsgruppen in einem struk turierten Bottom- up-Prozess den interprofessionellen sektorenübergrei- fenden Behandlungspfad Kolorektalkarzinom mit de- finierten Schlüsselinterventionen (Abb. 1).

Qualitätskriterien für Patienten­

informationsmaterialien

Der erarbeitete, verabschiedete und publizierte sekto- renübergreifende Behandlungspfad enthält nun die zentralen Informationen für die involvierten Fach- personen. Bereits bei der Projektkonzeption war ge- plant, sowohl den Behandlungspfad als auch die Schlüsselinterventionen2 mit Patienteninformations- materialien zu hinterlegen. Diese sollen das Arzt-Pa- tienten-Gespräch bei der Umsetzung der verschiede- nen Behandlungs-, Therapie- und Pflegeprozesse auf dem Behandlungspfad unterstützen.

Schnell wurde klar, dass ein Bedarf an aktuellen evi- denzgestützten Patienteninformationsmaterialien be- steht, welche sich an aktuellen Forschungsergebnissen orientieren und gleichzeitig für Pa tienten gut verständ- lich und nachvollziehbar sind. Damit Patienteninforma- tionsmaterialien (Definition vgl. Kasten) in das Behand- lungspfadschema integriert werden können, wurde übergeordnet festgelegt, welche allgemeingültigen Qua- litätskriterien die Patienteninformationsmaterialien zu erfüllen haben, um im Rahmen des berufs- und sekto- renübergreifenden interprofessionellen Behandlungs- pfades empfohlen zu werden.

Die FMH / SAQM erarbeitete zusammen mit dem Insti- tut der Stiftung Dialog Ethik und einer interprofessio- nellen Arbeitsgruppe aufgrund der Literatur und unter Einbezug internationaler Expertinnen und Experten übergeordnete und spezifische Kriterien zur Bewer-

1 Zur besseren Lesbarkeit wird in der Regel die männliche Form verwendet; Frauen sind mitgemeint.

2 Unter Schlüsselinterven- tion bzw. Key-Interven- tion versteht man die

«notwendigen Diagnose- oder Behandlungsschritte, um eine unabhängig vom Wohnort qualitativ hoch- stehende, standardisierte und optimal koordinierte, auf anerkannten (inter-) nationalen Guidelines basierende Behandlung zu erhalten».

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Tabelle 1: Übergeordnete allgemeine Kriterien zur Bewertung von PIM.

Abbildung 1: Empfehlungen Behandlungspfad-Schema Kolorektalkarzinom, Quelle: https://www.fmh.ch/files/pdf22/schema_behandlungspfad1.pdf

FMH SAQM 677

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tung von Patienten informationsmaterialien. Diese Qualitätskriterien für die Erstellung von evidenzba- sierten Patienteninformationsmaterialien integrieren einerseits Faktenwissen, anderseits auch die Patien- tenperspektive und deren Wertvorstellungen. Gute Pa- tienteninformationen sollen Patienten bei ihren eige- nen Überlegungen und Entscheidungsfindungen sowie bei ihrer Vorbereitung zur Konsultation bei der jeweiligen Fachperson unterstützen und helfen, ihre eigenen Behandlungsziele zu setzen. Auch ist es den Autorinnen und Autoren ein Anliegen, dass die Herausgeber organisationen von Patienteninformati- onsmaterialien die Qualitätskriterien bei der Er- und Überarbeitung der Patienteninformationsmaterialien beiziehen und berücksichtigen.

Weiteres Vorgehen/Ausblick

Mit der Verabschiedung und Publikation des sekto- renübergreifenden Behandlungspfads Kolorektalkar- zinom ist der SAQM und den 20 beteiligten Organi- sationen ein erster Meilenstein gelungen, der auch internationale Beachtung fand.

Als weiterer Projektschritt wird das vorliegende Be- handlungspfadschema mit den hinterlegten Guide- lines und Empfehlungen regelmässig auf die Aktua- lität hin geprüft, evaluiert und angepasst. Neben den Guidelines und Empfehlungen, die den Behandlungs- standard für die Leistungserbringer beschreiben, sollen die Schlüsselinterventionen und der Behand- lungspfad mit qualitativ hochstehenden Patientenin- formationsmaterialen ergänzt werden, die die Betrof- fenen und ihre Angehörigen oder Bezugspersonen bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen können.

Hierzu werden die erarbeiteten und veröffentlichten Kriterien in einem ersten Schritt in einer Testphase zu- sammen mit Herausgeberorganisationen von PIM ge- prüft, ob diese bei der Er-/Überarbeitung anwendbar und ob allenfalls wichtige Kriterien zu ergänzen bzw.

zu präzisieren sind. Nach erfolgter Prüfung werden die Qualitätskriterien idealerweise von den verschiedenen Herausgeberorganisationen angewendet, so dass der Behandlungspfad mit qualitativ hoch stehenden Pati- enteninformationsmaterialen ergänzt werden kann, im Hinblick auf eine partizipative Entscheidungsfin- dung.

In einem weiteren Schritt soll der Nutzen bei der Anwendung des Behandlungspfadschemas durch die

ärztlichen und medizinisch-therapeutischen Leis- tungserbringer in ihrer täglichen Arbeit mit den Be- troffenen evaluiert werden. Hierfür sind Pilotregionen zu definieren, in denen Aufwand und Mehrwert durch die Behandlung gemäss dem Behandlungspfad im Rahmen einer Begleitstudie erforscht werden sollen.

Die Resultate dieser Begleitforschung sind zentral für eine allfällige Erarbeitung weiterer Behandlungspfade.

Literatur

Die dem Artikel hinterlegte Literatur kann bei der Autorenschaft verlangt werden.

Korrespondenz:

SAQM / FMH Elfenstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 esther.kraft[at]fmh.ch

Stiftung Dialog Ethik Schaffhauserstrasse 418 CH-8050 Zürich Tel. 044 252 42 01 info[at]dialog-ethik.ch

Definition Patienteninformations- materialien

Patienteninformationsmaterialien (PIM) sind an Patienten, Pa- tientinnen und Angehörige gerichtete Informationsträger, deren Inhalt krankheits- und auch gesundheitsbezogen ist. Sie beschrei- ben allgemein verständlich einen möglichen Krankheitsverlauf und Interventionsmöglichkeiten (Screening, Diagnostik, Therapie, Prävention, Betreuung und Nachsorge) gemäss dem «State of the Art» des jeweiligen Fachgebietes. Sie beinhalten auch den Hin- weis, auf medizinische Massnahmen verzichten zu können. Die PIM ermöglichen Patientinnen, Patienten und An gehörigen Zu- gang zu gesundheits- und krankheitsrelevantem Sachwissen. Die PIM können unabhängig vom theoretischen Referenzmodell, mit dem die Betreuungsbeziehung gestaltet ist, verwendet werden.

Das Referenzmodell kann dabei die Form einer reinen Informati- onsvermittlung bis hin zu einer gemeinsamen Entscheidungsfin- dung haben. Patienteninformationsmaterialien (PIM) werden mit Reflexions- und Entscheidungshilfen zur PIM+ ergänzt.

Die Arzt-Patienten-Kommunikation, ergänzt mit sachdienlichen Angaben zu Krankheit, Diagnostik, Screening und Behandlung, kann die Qualität der Entscheidungsfindung massgeblich beein- flussen. Valide, aktuelle und verständlich aufbereitete Patienten- informationsmaterialien entlang des Behandlungspfads tragen zu einer besseren Verständlichkeit der eigenen Situation bei. Sie erleichtern es ausserdem, mögliche Risiken und Vorteile einer Behandlung und die verfügbaren und geplanten Behandlungs- optionen besser abzuschätzen. Für die persönlichen Anpas- sungsprozesse der Patientinnen und Patienten wurden zusätzlich Orientierungs- und Entscheidungshilfen entwickelt. Sie tragen zu einem besseren Verständnis und zur Einordnung von Gesundheit und Krankheit in die persönliche Lebenssituation bei.

Die Tabellen 1 und 2 enthalten die von der Arbeitsgruppe zusam- mengetragenen übergeordneten allgemeinen Bewertungskrite- rien für PIM sowie die inhaltlichen Kriterien für die PIM zu den einzelnen Stationen auf dem Behandlungspfad. Die Matrix zu den allgemeinen und spezifischen Kriterien zur Bewertung von Patienteninformationen sind auf der Website von Dialog Ethik (www.dialog-ethik.ch/pim/) und FMH / SAQM (www.fmh.ch/

themen/qualitaet-saqm/projekte.cfm#i112927) abrufbar.

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Tabelle 2: Inhaltliche Kriterien für Patienteninformationsmaterialien.

FMH SAQM 679

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Tarifdelegierten-Tag der FMH vom 11. April 2019

Wird der revidierte Arzttarif zum Amtstarif?

Thomas Kesslera, Christian Oeschgerb, Kerstin Schutzc, Sabine Zehnderd, Chaim Hännie, Nora Willef

a FMH, Experte, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife; b FMH, Projektleiter, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife; c FMH, Expertin,

Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife; d FMH, Expertin, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife; e NewIndex AG, Data Analyst & Project Manager;

f FMH, persönliche wissenschaftliche Mitarbeiterin des Präsidenten

Am 11. April 2019 fand in Bern unter dem Titel «Wird der revidierte Arzttarif zum Amtstarif?» der erste Tarifdelegierten-Tag der FMH dieses Jahres statt. An dieser Veranstaltung nahmen wiederum gegen 100 interessierte Tarifdelegierte der Fachgesellschaften und der kantonalen Ärztegesellschaf- ten teil. Als Gastreferentin durften wir Frau Sandra Schneider, Leiterin der Abteilung Tarife und Grundlagen des BAG, begrüssen, die zum Thema «Nationale ambulante Tariforganisation aus Sicht des BAG» sprach.

Tarifrevision im dynamischen politischen Umfeld

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident der FMH, referiert über die Tarifrevision im dynamischen politischen Umfeld.

Einleitend ging Jürg Schlup auf das politische Umfeld der Tarifrevision ein, das von einer sehr hohen Dyna-

mik geprägt ist. Ähnlich wie beim Brexit, bei dem zehn Tage vor dem Tarifdelegierten-Tag der weitere Verlauf noch in keinster Weise absehbar war, sind in der Tarif- revision verschiedenste Interessensgruppen aufge- fordert, in einem gegebenen Zeitraum zu einem ge- meinsamen Ergebnis zu kommen. Die von aussen vorgegebenen Bedingungen spielen dabei den Interes-

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sen einiger Gruppen in die Hände – und wirken sich auf die Verhandlungsposition anderer Gruppen nega- tiv aus. Seit dem letzten Tarifdelegierten-Tag nahm der politische Druck auf den Tarif weiter zu. Beispielhaft dafür führte Jürg Schlup aus, wie in der Kommunika- tion zur BAG-Bass-Studie die Ärzteschaft mit Falsch- aussagen diskreditiert wurde und Ärztelöhne ins fal- sche Licht gerückt wurden. Vielfach wurde hier auch suggeriert, die BAG-Bass-Studie erlaube Aussagen über die Sachgerechtigkeit des Tarifs, obwohl sie nicht ein- mal verschiedene Einkommensquellen differenzieren kann.

Der Tarif steht auch wegen der geplanten Einführung des Globalbudgets im Zentrum des politischen Interes- ses. Mit dem ersten Kostendämpfungspaket des Bun- desrats liegt bereits eine Gesetzesvorlage vor, die einen Kostendeckel für den Arzttarif vorsieht, wenn auch versteckt. Weitere Vorstösse fordern ganz offen eine Budgetierung, so die vom Bundesrat im März ange- kündigte «Zielvorgabe», die «Kostenbremse» der CVP oder die Beschlüsse der SVP für ihr Parteiprogramm.

Wo Kostendeckel ohne Leistungsdeckel versprochen werden, soll die Ärzteschaft die Differenz bezahlen – und dafür braucht der Staat Zugriff auf den Arzttarif.

Jürg Schlup dankte den Tarifdelegierten, dass sie trotz des schwierigen und unsicheren Umfelds die mühse- lige, aber extrem wichtige Arbeit leisten, die für eine erfolgreiche Tarifrevision unverzichtbar ist. Sie lösen den ärztlichen Anspruch, auch einen kritischen Patien- ten nicht aufzugeben – und die erreichten Meilen- steine wie die verabschiedete Leistungsstruktur kön- nen sich sehen lassen. Die Tarifdelegierten schaffen

mit hohem Einsatz gegen alle Widerstände die zentra- len Voraussetzungen für die Tarifpartnerschaft und Tarifrevision – und damit die Chance, die Tarifautono- mie zurückzugewinnen.

Einleitung und tarifarische Neuigkeiten

Dr. med. Urs Stoffel, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, informiert über die tarifarischen Neuigkei- ten. Im Zentrum von Urs Stoffels Referat standen ak- tuelle Informationen zur gesundheitspolitischen Lage, Informationen zur nationalen ambulanten Tariforga- nisation aus Sicht des Bundesamtes für Gesundheit BAG, das Monitoring des 2. Tarifeingriffes – Resultate und Erkenntnisse –, der Stand der ambulanten Tarif- revision und die Einstimmung auf die bevorstehende interne Genehmigung des Tarifvorschlags.

Monitoring des Tarifeingriffs des Bundesrates: Zur Ar- beitsgruppe «Umsetzung des Tarifeingriffes» des BAG teilte Urs Stoffel mit, dass das BAG die Tarifpartner am 26. Februar 2019 für eine gemeinsame Analyse und Interpretation des ersten Halbjahrs 2018 eingeladen hat. Jeder Tarifpartner konnte während 10 Minuten seine Analysen und Interpretation vorstellen. Das BAG hat sich bei der FMH ausdrücklich für die sehr detail- lierten und sehr guten Analysen bedankt. Die Interpre- tationen des BAG decken sich in grossen Teilen mit den Analysen der FMH.

Tarifrevision TARDOC: Die Verhandlungen mit den Ta- rifpartnern werden in der ats-tms AG geführt (ohne Beteiligung von santésuisse). Urs Stoffel wies noch ein- mal darauf hin, dass das im Mai 2018 abgeschlossene Projekt TARCO nicht mit den laufenden Verhandlun- gen mit den Tarifpartnern gleichzusetzen ist. Die aus- serordentliche Delegiertenversammlung vom 24. Ok- tober 2018 und die Ärztekammer vom 25. Oktober 2018 haben fast einstimmig die verhandelte ambulante Leistungsstruktur verabschiedet (1. Etappe). Damit war der Weg frei für die weiteren Verhandlungen rund um die Abrechnungs- und Anwendungsregeln (2. Etappe).

Der gemeinsam verhandelte Tarif erhält die Bezeich- nung TARDOC.

Zur FMH-internen Genehmigung teilte Urs Stoffel mit, dass eine ausserordentliche Delegiertenversammlung der FMH und kurz darauf die Ärztekammer Anfang Mai 2019 über den vorliegenden Tarifvorschlag ent- scheiden werden.

Zum Schluss teilte Urs Stoffel mit, dass, falls alle Tarif- partner der ats-tms dem Vorschlag zustimmen, das ge- samte Paket der Tarifstruktur TARDOC Ende Juni 2019 dem Bundesrat eingereicht werden kann. Eine Geneh- migung durch den Bundesrat ist aber nur möglich, wenn die Mehrheit der Tarifpartner den Tarifvor- Dr. med. Jürg Schlup referiert über die Tarifrevision im dynamischen politischen Umfeld.

FMH Ak tuell 681

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schlag einreicht. Sollte das nicht der Fall sein, wird der Vorschlag vom Bundesrat geprüft, in eine Vernehmlas- sung gegeben, und letztlich kann der Bundesrat dann den Tarif für alle Tarifpartner verbindlich festlegen.

Nationale ambulante Tariforganisation aus Sicht des BAG

Sandra Schneider, stv. Leiterin des Direktionsbereiches Kranken- und Unfallversicherung und Leiterin der Ab- teilung Tarife und Grundlagen des BAG, referiert über

die nationale ambulante Tariforganisation aus Sicht des BAG.

Gemäss Art. 43 Absatz 4 KVG gilt: «Tarife und Preise werden in Verträgen zwischen Versicherern und Leis- tungserbringern (Tarifvertrag) vereinbart oder in den vom Gesetz bestimmten Fällen von der zuständigen Behörde festgesetzt.» Gemäss Art. 49 Absatz 2 KVG gilt im stationären Bereich, dass die Tarifpartner gemein- sam mit den Kantonen eine Organisation einsetzen, die für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der Strukturen zuständig ist. Fehlt eine solche Organisation, so wird sie vom Bundesrat für die Tarifpartner verpflichtend einge- setzt. Im ambulanten Bereich fehlt bisher eine analoge gesetzliche Bestimmung.

Im Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen (TARMED) funktionierte die Tarifautonomie jedoch von Anfang an nicht wunschgemäss. Zudem gibt es neue bzw. veränderte Verhandlungssituationen (z.B.

aufgrund der Abspaltung von curafutura vom Verband santésuisse). Um einen tarifstrukturlosen Zustand zu verhindern, musste der Bundesrat in diesem Bereich subsidiär eingreifen. Weil die einfache Gesellschaft TARMEDSuisse keine Entscheidungen mehr traf und de facto handlungsunfähig wurde, gründeten die Tarif- partner FMH, H+, curafutura und MTK am 18. Januar 2016 die Tariforganisation ats-tms AG.

santésuisse und der Spitalverband beteiligen sich zur- zeit nicht an der ats-tms AG. Es fehlt damit im ambu- lanten Bereich eine Tariforganisation unter Betei- ligung aller Tarifpartner. Nach Vorbild des stationären Bereichs soll nun auch im ambulanten Bereich eine Organisation eingesetzt werden, welche für die Er- arbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpas- sung und Pflege von Tarifstrukturen zuständig ist. Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer werden verpflichtet, auch im ambulanten Bereich eine Organisation einzusetzen, welche für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der ambulanten Tarifstrukturen zuständig ist.

Es wurde dazu eine Vernehmlassung gemacht, welche auf breite Zustimmung gestossen ist.

Neues Analysetool der NewIndex AG für Tarifdelegierte

Dr. Philip Moline und Chaim Hänni wiesen darauf hin, dass die ärzteeigene Datensammlung eine unverzicht- bare Datengrundlage für die Ärzteorganisationen ist, insbesondere auch für die Arbeit der Tarifdele gierten.

Die NewIndex hat zu diesem Zweck zusammen mit der  Firma TMA ein neues Online-Analysetool für die Ärzteorganisationen und ihre Tarifdelegierten entwi- Dr. med. Urs Stoffel referiert über tarifarische Neuigkeiten.

Sandra Schneider informiert über die nationale ambulante Tariforganisation aus Sicht des BAG.

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ckelt. Es erlaubt ihnen, einfache Analysen ihrer wich- tigsten Kennzahlen aus dem ärzteeigenen Datenpool selber vorzunehmen. Dabei wurde besonders Wert auf die Einfachheit der Bedienung und die logische Dar- stellung der Resultate gelegt. Es wird möglich sein, auch spezifische Auswertungsbedürfnisse zu aktuel- len Themen aus den Ärzteorganisationen zu inte- grieren.

Monitoring 2. Tarifeingriff – Resultate und Erkenntnisse

Kerstin Schutz und Sabine Zehnder informierten über das vom Bundesrat verordnete Monitoring des Tarif- eingriffs.

Die FMH konnte dank der exzellenten Datenlage und in enger Zusammenarbeit mit der Ärztekasse und der NewIndex detaillierte und komplexe Analysen vor- nehmen und damit proaktiv voreiligen Fehlinterpreta- tionen der Auswirkungen des Tarifeingriffs entgegen- wirken.

Die FMH hat in all ihren Datenlieferungen und Analy- sen zuhanden des BAG als wichtige Botschaft immer wieder betont, dass Entwicklungen von einzelnen Posi- tionen nicht isoliert betrachtet werden dürfen und diese Entwicklungen immer im Kontext zu den ande- ren Positionen interpretiert werden müssen. In den Begleittexten und Berichten wurden für die Ärzte- schaft wichtige Hinweise auf mögliche Fehlinterpreta- tionen und Hintergrundinformationen geliefert.

Neben Entwicklungen des Taxpunktvolumens hat das BAG auch Aussagen und Analysen zu Überschreitungs- quoten der neu für alle Ärzte geltenden Limitationen gefordert. Auch diese Analysen zeigten, dass die Limi- tationen durch die Ärzteschaft eingehalten wurden.

Ambulante Tarifrevision – der verhandelte Tarif steht!

Christian Oeschger berichtet, dass in den vergangenen Wochen sämtliche Fachgesellschaften der FMH in Zu- sammenarbeit mit curafutura und der MTK das kom- plexe Regelwerk zur bereits im Oktober 2018 gemein- sam finalisierten Leistungsstruktur ausgearbeitet haben. In über 40 ganztägigen Workshops haben die Tarifdelegierten der Fachgesellschaften mit den Exper- tinnen und Experten sämtliche Tarifpositionen durch- gearbeitet und für jede Position festgelegt, ob und wenn ja wo die Leistung limitiert werden kann. Ebenso haben die Verhandlungsdelegationen Kumulations- einschränkungen beschlossen.

Kerstin Schutz, Sabine Zehnder und Christian Oesch- ger legten den Fokus in ihrer Präsentation auf eben- diese Anwendungs- und Abrechnungsregeln. Dabei wurde auch aufgezeigt, wo die wesentlichen Änderun- gen in den Kostenmodellen, den generellen Interpreta- tionen und auf Kapitelebene liegen.

Die Expertinnen und Experten der FMH haben die anwesenden Tarifdelegierten der kantonalen Ärzte- gesellschaften und der Fachgesellschaften auch da r- über informiert, welche Simulationstools für die Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen. In Zu- Chaim Hänni referiert über ein neues Analysetool der NewIndex AG für Tarifdelegierte.

Kerstin Schutz und Sabine Zehnder referieren über das Monitoring des 2. Tarifeingriffs – Resultate und Erkenntnisse.

FMH Ak tuell 683

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sammenarbeit mit der Ärztekasse und der New- Index  AG werden wiederum Volumenberechnungen sowie Warenkörbe analysiert, die es den Gesellschaf- ten erlauben sollen, den Beschluss zur neuen Tarif- struktur zu fassen.

Weiterführende Informationen zum neuen Tarif TARDOC finden Sie auch in der Schweizerischen Ärzte- zeitung vom 24. April 2019.

Zu guter Letzt

Zum Abschluss zieht Urs Stoffel folgende Bilanz: Der Druck seitens Politik und Medien auf die Ärzteschaft nimmt weiter zu; unter anderem auch aufgrund des Massnahmenpaketes der Expertengruppe, der Auswir- kungen des 2. Tarifeingriffs und der Situation im Be- reich des Praxislabors. Die Bevölkerung wird durch den Prämiendruck in der Wahrnehmung sensibler.

Die Gesundheitskosten werden daher auch zum Wahl- kampfthema 2019. Nicht zuletzt sorgen die laufenden

Volksinitiativen zu den Prämien- und Gesundheits- kosten dafür, dass dieses Thema weiterhin auf der Agenda bleibt.

Nutzen wir diese Chance und Möglichkeit und bewei- sen, dass die Ärzteschaft fähig ist, gemeinsam mit den Tarifpartnern einen revidierten Tarif zu verhandeln.

Kämpfen wir gemeinsam und geschlossen für eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung mit adäquater und sachgerechter Abgeltung der Leistun- gen im Interesse unserer Patientinnen und Patienten.

Christian Oeschger, Kerstin Schutz und Sabine Zehnder informieren über die tarifpartnerschaftliche ambulante Tarifrevision.

Korrespondenz:

FMH, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife Baslerstrasse 47 CH-4600 Olten Tel. 031 359 12 30 Fax 031 359 12 38 tarife.ambulant[at]fmh.ch

Folien: Alle Unterlagen sowie die Gesamtpräsentation finden Sie auf der Website der FMH: www.fmh.ch → TARMED → Tarif- delegierten-Tag

Nächster Termin: Der nächste Tarifdelegierten-Tag findet Don- nerstag, 24. Oktober 2019, im Hotel Ador in Bern statt. Bitte re- servieren Sie sich den Termin!

(14)

Todesfälle / Décès / Decessi Ursula von Schulthess (1926), † 31.1.2019, 8032 Zürich

Hermann Regg (1947), † 10.4.2019, 6020 Emmenbrücke

Paul Dorn (1934), † 15.4.2019,

Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 6060 Sarnen

Henning Paur (1943), † 17.4.2019, Praktischer Arzt, 5430 Wettingen

Jean Ehrensperger (1935), † 20.4.2019, Facharzt für Chirurgie und Facharzt für Kinderchirurgie, 3823 Wengen

Praxiseröffnungen /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

BL

Cristina Volz,

Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Hauptstrasse 48, 4450 Sissach

TI

Alfonso Iodice,

Médecin praticien, via Ponte Vecchio 7, 6527 Lodrino

Aargauischer Ärzteverband

Zur Aufnahme in den Aargauischen Ärzte­

verband haben sich angemeldet:

Als ordentlich praktizierende Mitglieder:

Manuel Bertschi, 5033 Buchs, Facharzt für Neurologie, FMH, Praxiseröffnung in Aarau per 1. August 2019

Erwin Gruber, 4852 Rothrist, Facharzt für All­

gemeine Innere Medizin, angestellt bei mobile aerzte AG in Birr seit 6. März 2019

Umer Hameed, Praktischer Arzt, 5303 Würen­

lingen, Praxiseröffnung in Praxisgemein­

schaft in Würenlingen seit 1. April 2019

Anke Ripper, 5420 Ehrendingen, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH, Praxiseröffnung in Baden seit 1. März 2019

Myriam Ritter Grimm, 4654 Lostorf, Fachärz­

tin für Allgemeine Innere Medizin und Fach­

ärztin für Kardio logie, FMH, Praxiseröffnung in Praxis gemeinschaft in Oftringen seit 23. April 2019

Florian Schleich, Knutwil­St. Erhard, Facharzt für Radiologie, FMH, angestellt in Praxis­

gemeinschaft in Rothrist per 1. Mai 2019 Diese Kandidaturen werden in Anwendung von Art. 5 der Statuten des Aargauischen Ärzteverbandes veröffentlicht. Einsprachen müssen innert 14 Tagen seit der Bekannt­

machung schriftlich und begründet der Geschäftsleitung des Aargauischen Ärzte­

verbandes eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet die Ge­

schäftsleitung über Gesuch und allfällige Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Simone Prevost, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Richigenstrasse 4, 3076 Worb

Einsprachen gegen dieses Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme des Gesuchs und über die allfälligen Einspra­

chen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Gäu hat sich gemeldet:

Martin Todorov, Praktischer Arzt, Ihre Haus­

arztpraxis, Dorfchärn 2, 6247 Schötz Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz Zur Aufnahme in die Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz hat sich angemeldet:

Nils Bollinger, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Übernahme Praxis Schübel­

bach AG in 8863 Schübelbach

Einsprachen gegen diese Aufnahme richten Sie schriftlich innert 20 Tagen an:

Dr. med. Uta Kliesch, Maria­Hilf­Strasse 9, 6430 Schwyz, E­Mail: uta.kliesch@hin.ch

FMH Personalien 685

Personalien

(15)

Versuch einer Systematisierung kantonaler Modelle

Organisation der schulärztlichen Untersuchungen in der Schweiz

Fabienne Lüthia, Andreas Balthasarb, Birgit Laubereauc

a BSc in Physiotherapie, MA Health Sciences and Health Policy, Projektleiterin, physioswiss; b Prof. Dr., Seminar für Gesundheitswissenschaft und Gesund- heitspolitik, Universität Luzern; c Dr. med. und MPH, Projektleiterin, Interface Politikstudien Forschung Beratung

In der Schweiz sind Schulärztinnen und Schulärzte re- spektive die schulärztlichen Dienste seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein wichtiger Bestandteil der Förderung, des Erhalts und des Schutzes der Kin- der- und Jugendgesundheit [1–3]. An der Schnittstelle von Bildung und Gesundheit haben sie einen breiten Zugang zu allen Kindern und Jugendlichen in der Schweiz und können deren Entwicklung auf gesund- heitlicher Ebene unterstützen.

Die Zuständigkeit für die schulärztlichen Dienste liegt im föderalen System der Schweiz bei den Kantonen und den Gemeinden. Bislang existiert kein Überblick über die Organisation und die Leistungen schulärztli- cher Dienste in den Kantonen der Schweiz. Ein solcher Überblick ist jedoch wichtig, weil die Bedeutung der schulärztlichen Dienste in den letzten Jahren zuneh- mend öffentlich diskutiert wird [4–7]. Die vorliegende Arbeit trägt dazu bei, diese Lücke zu füllen.

Ziel der Studie ist es, die kantonale Heterogenität schulärztlicher Untersuchungen aufzuzeigen. Darauf aufbauend werden Organisationsmodelltypen gebil- det, welche als Grundlage für weitergehende Arbeiten dienen können. Die Arbeit fokussiert auf den Vergleich schulärztlicher Untersuchungen einschliesslich allfäl- liger Impfungen. Die weiteren wichtigen Funktionen der schulärztlichen Dienste sind nicht Gegenstand der Analyse (z.B. die Beratung von Eltern und Lehrper- sonen, die Koordination von Informationsflüssen, die dueller Beratung, in den Bereichen Epidemiologie, Impfungen, Erfassung gesundheitlicher Trends und der Mitarbeit in der schulischen Ge- sundheitsförderung sind Schulärzte/-ärztinnen ein wichtiges Bindeglied zwischen Individualmedizin und Public Health. Sie haben eine wich- tige Public-H ealth-Rolle. Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick zu kantonalen Heterogenitäten und das Potential künftiger Ausgestaltung schulärztlicher Dienste. Wesentlich ist die gute Zusammenarbeit und Koordination zwischen Schulärzten/- ärztinnen und Haus- und Kinderärzten/-ärztinnen im jeweiligen Kanton, wobei in einigen Kantonen Doppelrollen von der Ärzteschaft wahr- genommen werden.

Carlos Beat Quinto Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Public Health und Gesundheitsberufe

Zusammenfassung

Schulärztliche Dienste können mit ihrem vielseitigen Aufgabenspektrum und der umfassenden Reichweite wichtige Funktionen bei der Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen übernehmen. In der Schweiz haben sich die schulärztlichen Dienste in den Kantonen sehr unterschied- lich entwickelt. Ziel der Studie ist es, die kantonale Heterogenität der schul- ärztlichen Untersuchungen aufzuzeigen und darauf aufbauend Modell typen zu bilden, welche als Grundlage für weitergehende Arbeiten dienen kön- nen. Weitere wichtige Public-Health-Funktionen (z.B. Unterstützung der Schulleitungen mit Public-Health-Fragen) der schulärztlichen Dienste sind nicht Gegenstand der vorliegenden Analyse.

Für die Charakterisierung der Organisation von schulärztlichen Unter- suchungen werden vier Kriterien definiert: Rolle der schulärztlichen Dienste, Umfang der Untersuchungen, Bedeutung von Impfungen sowie die Qua- lifikationen des involvierten Personals. Basierend auf diesen Kriterien werden vier Organisationsmodelle definiert, die sich betreffend Häufigkeit und Umfang der Untersuchungen sowie involviertes Personal unter- scheiden. Zudem wird die Rolle der schulärztlichen Dienste berücksich- tigt, d.h. die Tatsache, ob diese Untersuchungen von den Diensten selbst durchgeführt werden oder ob sie an die Grundversorger delegiert werden.

Die im Rahmen der Studie durchgeführten Recherchen deuten auf Diskus- sionsbedarf bezüglich Zielsetzung und Organisation der schulärztlichen Untersuchungen hin. Zudem wären mit Blick auf das Potential und die zu- künftige Ausgestaltung schulärztlicher Dienste Analysen zur Wirksamkeit und Effizienz der verschiedenen Organisationsmodelle von grossem Inter- esse.

(16)

Unterstützung der Schulleitung in Public-Health-Fra- gen und das Monitoring von gesundheitlichen Trends sowie die Identifizierung von allfälligem Handlungs- bedarf). Auch wird der Umstand nicht berücksichtigt, dass Organisation und Umfang schulärztlicher Unter- suchungen einzelner Gemeinden von der kantonalen Praxis abweichen können.

Methodik

Zentrale Datengrundlage bildete eine systematische Internetrecherche zu den schulärztlichen Diensten in allen Kantonen (Stand Dezember 2016). Die erhobenen Parameter sind nachfolgend in der Tabelle 1 auf gelistet.

Davon ausgehend wurden gemeinsam mit Expertin- nen und Experten vier Dimensionen zur Charakte- risierung der Organisation von schulärztlichen Unter- suchungen identifiziert. Es sind dies (1) die Rolle der schulärztlichen Dienste, (2) der Untersuchungsumfang, (3) die Bedeutung von Impfungen und (4) die Qualifi- kationen des involvierten Personals [8]. Im Folgenden wurde die Recherche punktuell mittels telefonischer Rückfragen bei den zuständigen Stellen vertieft. Dabei zeigte sich, dass die Praxis von den verfügbaren Infor- mationen im Internet abweichen kann. Abschliessend wurden vier Modelltypen zur Beschreibung der Orga- nisation von schulärztlichen Untersuchungen ge- bildet. Um mögliche Abweichungen der verfügbaren Infor mationen im Zeitraum zwischen Dezember 2016 und der Publikation zu identifizieren, empfiehlt es sich, die Kantone direkt anzugehen. Die Internetseite der Schweizerischen Vereinigung der Fachpersonen im  schulärztlichen Dienst (www.scolarmed.ch) bietet hierfür einen guten Zugang.

Eine umfassende Darstellung der Methodik findet sich in der zugrundeliegenden Masterarbeit an der Univer- sität Luzern [9].

Resultate

Vier Dimensionen der Organisation von schulärztlichen Untersuchungen Rolle der schulärztlichen Dienste

In den meisten Kantonen werden Schulärzte/-innen beauftragt, die Kinder in ihren Praxen oder in den Schulen zu untersuchen. Acht Kantone haben die schulärztlichen Untersuchungen in den privaten Sek- tor an die Praxen von Grundversorgern (Kinder- oder Hausarzt/-ärztin) ausgelagert. Einige Kantone üben da- bei eine Aufsichtsfunktion aus (Graubünden, Neuen- burg, Nidwalden, Solothurn). Im Kanton Solothurn z.B.  müssen zwei Kontrollen bei Haus- bzw. Kinder- ärztin/Kinderarzt durchgeführt werden. Die Schulärz- tin / der Schularzt überprüft die Bescheinigungen über die Durchführung der Kontrollen. Vorteil dieses Sys- tems ist, dass in diesen Kantonen Überschneidungen mit den pädiatrischen Vorsorgeuntersuchungen ver- ringert werden, da die Kinder und Jugendlichen von  den individuell ausgewählten Grundversorger/

-innen untersucht werden. Nachteil ist die Gefahr, dass die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nicht regelmässig überprüft wird, wenn sie keinen Grund- versorger aufsuchen. Dieses Problem stellt sich ins- besondere in jenen Kantonen, in denen die Durchfüh- rung der Untersuchung nicht überprüft wird (Genf, Obwalden, Tessin, Waadt). In den analysierten Doku- menten fanden sich nur selten konkrete Beschreibun- gen der Ziele und der Aufgaben der schulärztlichen Dienste.

Untersuchungsumfang

Die Häufigkeit der Untersuchungen während der obli- gatorischen Schulzeit (1. Jahr Kindergarten bis zum 9. Schuljahr) variiert gemäss Dokumentation im Inter- net deutlich zwischen den Kantonen. In elf Kantonen sind drei oder vier Untersuchungen durch den schul- ärztlichen Dienst vorgesehen (Kindergarten/1. Primar;

3.–5. Primar; 7.–9. Sekundar), in sechs Kantonen zwei und in Schaffhausen eine Untersuchung (Kindergar- ten). In den acht Kantonen, welche die Untersuchun- gen in den privaten Sektor ausgelagert haben, werden die Eltern in der Regel eingeladen, mit dem Kind ihren Grundversorger aufzusuchen.

In fast allen Kantonen wird eine Art Basisunter- suchung durchgeführt. Hierzu zählen das Messen von Gewicht und Grösse sowie das Testen von Hör- und Tabelle 1: Auflistung der erhobenen Parameter.

Gesetzliche Grundlage (Gesundheits- und/oder Schulgesetz) Verordnungen, Weisungen

Zuständige Instanz auf kantonaler Ebene Auftraggeber / administrative Aufsicht

Zuständige Instanz für die Ernennung/Wahl des schulärztlichen Dienstes Fachliche Aufsicht

Impfungen

Anzahl der Untersuchungen

Inhalt der Untersuchung im Kindergarten Inhalt der Untersuchung auf Primarstufe Inhalt der Untersuchung auf Sekundarstufe Ausführendes/involviertes Personal Qualifikation des Personals Freie Arztwahl ja/nein Angaben zur Finanzierung Weitere Besonderheiten

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN 687

(17)

Sehvermögen. In einem Kanton wird einzig diese Basisuntersuchung durchgeführt (Wallis). In fünf Kan tonen wird diese Basisuntersuchung durch eine Untersuchung des Rückens bezüglich Wirbelsäulen- fehlentwicklungen (Skoliosen) ergänzt. In 12 Kantonen wird zudem ein Beratungsgespräch zu Gesundheits- themen in der Sekundarstufe verlangt. In 14 Kantonen werden zusätzliche Untersuchungen angeboten, wie die Auskultation von Herz und Lunge, die Messung von Puls und Blutdruck oder die Beurteilung des Entwick- lungszustandes, der Sprache und der Grob- und Fein- motorik.

Bedeutung von Impfungen

In allen Kantonen ist die Kontrolle der Impfdoku- mente oder zumindest eine Aufforderung dazu, dies durch den Grundversorger vornehmen zu lassen, vor- gesehen. Bei Bedarf werden die Eltern über Impflücken informiert. In 16 Kantonen wird zur Schliessung der Impflücken auch die Durchführung von empfohlenen Basisimpfungen durch den schulärztlichen Dienst im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen angebo- ten. In zehn Kantonen besteht diese Möglichkeit nicht.

In einigen Kantonen werden auch spezifische Impfun- gen (HPV und/oder Hepatitis B) durch die schulärzt- lichen Dienste im Rahmen von kantonalen Impfpro- grammen angeboten (z.B. Luzern, Baselland, Genf).

Wie in anderen Studien gezeigt wurde, bestehen grosse kantonale Unterschiede bei der Organisation und Umsetzung der kantonalen HPV-Impfprogramme. Es wurde festgestellt, dass in den Kantonen, in denen die schulärztlichen Dienste diese Impfungen anbieten, die Durchimpfungswerte nicht nur für HPV, sondern auch für andere Impfungen tendenziell höher sind [10].

Qualifikation des involvierten Personals

In 17 Kantonen werden die schulärztlichen Untersu- chungen durch von der Gemeinde beauftragte Schul- ärztinnen oder Schulärzte erbracht, welche in der Re- gel von einer Praxisassistenz unterstützt werden. Die meisten Schulärzte/-innen sind nebenamtlich tätig, in grösseren Städten gibt es zum Teil auch hauptamtliche Schulärzte/-innen. In den schulärztlichen Diensten sind häufig auch andere Fachpersonen und adminis- tratives Personal tätig. So verabreichen beispielsweise in den Kantonen Aargau und Jura Pflegefachpersonen in Delegation die Impfungen, und im Kanton Obwal- den bearbeiten administrative Mitarbeiter/-innen die Vergütung der Grundversorger für die ausgelagerten Untersuchungen. In den Westschweizer Kantonen (mit Ausnahme von Freiburg) sowie in Schwyz und Basel-

Stadt werden die Untersuchungen und Interventionen multiprofessionell, das heisst in Kooperation mit an- deren Fachpersonen (mehrheitlich Pflegefachper- sonen, aber auch Orthoptistinnen und Orthoptisten), erbracht. In der Westschweiz werden verbreitet «infir- mières scolaires» eingesetzt. So beispielsweise im Kanton Waadt, wo vor Schulantritt ein individuelles Gespräch mit dieser spezialisierten Pflegefachperson angeboten wird. Zudem steht diese bei Bedarf für Bera tungen und medizinische Leistungen wie Seh- tests zur Verfügung. In den acht Kantonen, welche die  schulärztlichen Untersuchungen in den privaten Sekto r ausgelagert haben, nimmt der schulärztliche Dienst eine Reihe anderer Aufgaben wahr, welche je- doch nicht Gegenstand der vorliegenden Studie waren (z.B. im Kanton Waadt, wo verschiedene Projekte zu Präventionsthemen in den Schulklassen angeboten werden und bei speziellem Bedarf jederzeit ein Ter- min beim Schularzt oder bei der Schulärztin verein- bart werden kann).

Organisationsmodelle schulärztlicher Untersuchungen in der Schweiz

Basierend auf den beschriebenen Charakterisierungs- dimensionen lassen sich vier Modelle der Organisa- tion schulärztlicher Untersuchungen unterscheiden.

Dabei fällt auf, dass der Umgang mit Impfungen inner- halb der Modelle sehr unterschiedlich sein kann.

Klassisches behördliches Modell

Am häufigsten findet sich das klassische behördliche Modell. Elf Kantone, insbesondere aus der Deutsch- schweiz, lassen sich diesem Modell zuordnen. In die- sen Kantonen beauftragt die kantonale oder kommu- nale Verwaltung den schulärztlichen Dienst mit der Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen.

In der Regel werden während der Schulzeit zwei bis drei Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Dabei werden insbesondere Gewicht und Grösse gemessen sowie Hör-, Sehvermögen und der Rücken bezüglich Skoliosen geprüft. In der Sekun- darstufe wird zudem meist auch ein Beratungsge- spräch mit den Jugendlichen geführt.

Reduziertes behördliches Modell

Drei Kantone sind ähnlich organisiert wie diejenigen im ersten Modell, unterscheiden sich aber durch selte- nere und geringere Breite ihrer Untersuchungen. Die- ser Typ lässt sich als reduziertes behördliches Modell benennen.

(18)

Multiprofessionelles behördliches Modell

In vier Kantonen wird ein ähnlicher Leistungs- umfang wie beim erstgenannten Typ erbracht. Aller- dings führt hier ein multiprofessionelles Team von Fachpersonen aus verschiedenen Gesundheitsberu- fen die Untersuchungen durch (multiprofessionelles behördliches Modell).

Delegiertes privatwirtschaftliches Modell

Die verbleibenden acht Kantone haben die schulärztli- chen Untersuchungen ganz oder zum grossen Teil in den privaten Sektor der Grundversorgung ausgelagert. In der Hälfte dieser Kantone wird eine Bescheinigung über die Durchführung einer vergleichbaren Palette von Abklä- rungen wie im erstgenannten Typ verlangt. Die Kantone dieses Modells können über einen aktiven schulärzt- lichen Dienst verfügen, welcher eine Reihe weiterer Leis- tungen ausser den Untersuchungen erbringt.

Schlussfolgerung

Wie die vorliegende Studie dokumentiert, sind die schulärztlichen Untersuchungen einschliesslich allfälli- ger Impfungen in der Schweiz heterogen organisiert und von unterschiedlichem Umfang. Zudem zeigt sich, dass der Bund keine klare Zielsetzung der schulärzt- lichen Dienste vorgibt und dass auch die öffentlich zu- gänglichen Informationen auf Kantonsebene diesbe-

züglich kaum Klarheit schaffen. Grundsätzlich birgt der schulärztliche Dienst ein grosses Potential, Kinder und Jugendliche flächendeckend in der Schweiz zu erreichen, Versorgungslücken zu schliessen und präventiv wirk- sam zu sein. Auch für die Berichterstattung zur Kinder- gesundheit in der Schweiz könnte er einen wichtigen Beitrag liefern [11]. Die Ergebnisse dieser Studie sollen zur Diskussion anregen, wie dieses Potential idealer- weise genutzt werden kann. Spannende Fragen sind ins- besondere, welche Leistungen erbracht werden sollten, wie eine wirksame und wirtschaftliche Umsetzung zu organisieren wäre und wie sichergestellt werden kann, dass ein relevanter Beitrag zur Versorgung unterschied- licher – insbesondere vulnerabler – Gruppen geleistet wird [12, 13]. Die Tatsache, dass sich die Organisation der schulärztlichen Untersuchungen in der Schweiz in vier Modelle gliedern lässt, bietet eine ideale Grundlage für vergleichend angelegte derartige Analysen.

Verdankung

Wir danken Frau Dr. Tina Huber-Gieske, Mitglied von ScolarMed, und Frau Prof. Dr. med. Julia Dratva der ZHAW sowie den Mitarbeitenden diverser schulärzt licher Dienste, welche die Entstehung dieses Bei- trags inhaltlich unterstützt haben.

Disclosure statement

Es liegt keine Interessenbindung der Autoren/-innen im Zusammen- hang mit der Studie vor.

Bildnachweis Universität Luzern Literatur

Die Literatur findet sich unter www.saez.ch → Aktuelle Ausgabe oder

→ Archiv → 2019 → 20.

Abbildung 1: Modelle zur Organisation der schulärztlichen Untersuchungen in der Schweiz.

Korrespondenz:

Fabienne Lüthi physioswiss Centralstrasse 8b CH-6210 Sursee Tel. 041 926 69 69 fabienne.luethi[at]

physioswiss.ch

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN 689

(19)

Vorteile des Anordnungsmodells

Brief zu: Seifritz E. Das Anordnungsmodell – Kopie eines

«kaputten Systems». Schweiz Ärzteztg. 2019;100(15):540–1.

Herr Erich Seifritz behauptet, dass die Zu­

lassung von Psychologischen Psychothera­

peuten zur Grundversicherung zu einer schlechteren Versorgung und zu höheren Kosten führen würde und nicht im Sinne der Patienten sei. Im Folgenden will ich an einem Beispiel darlegen, dass diese Sichtweise zu pauschal ist und der Sache nicht gerecht wird.

Es geht um die ambulante Psychotherapie bei Personen mit einer Suchtmittelproblematik.

Dass diese Personen aus Scham relativ spät in ambulante Behandlung gehen, ist unumstrit­

ten. Oft machen sie diesen Schritt erst, wenn ihre Arbeitsstelle oder Beziehung in Gefahr ist. Diese Menschen sind häufig knapp bei Kasse und suchen, wenn überhaupt, eine kos­

tengünstige Behandlung über Krankenkasse bei einer Fachperson, die sich bei diesen Pro blemen auskennt. Sie finden oft keinen Psychiater, es stünden aber Psychologische Psychotherapeuten zur Verfügung, die jedoch oft nicht über die Grundversicherung abrech­

nen können. Wäre dies möglich, könnte die ambulante Behandlung rasch und unkompli­

ziert begonnen werden, und somatische Folge erkrankungen und Hospitalisierungen könnten vermieden werden. Diese sind teuer und stellen für den Betroffenen und seine An­

gehörigen einen grossen Eingriff dar. Bezüg­

lich Alkohol be lasten die Kosten stationärer Behandlungen die Grundversicherung mit ca.

405 Mio. Franken jährlich rund 2,5­mal mehr als die ambulanten.

Eine Reduktion dürfte auch bei den übrigen volkswirtschaftlichen Kosten anfallen wie Arbeitsausfall, verminderte Lebenserwartung u.a., die derzeit bezüglich Alkohol bei total 4,22 Mia. Franken pro Jahr liegen und die von der Solidargemeinschaft getragen werden.

Analoge Überlegungen gelten auch für andere psychische Störungen: Je früher sie behandelt werden, desto eher können ungünstige, teure Entwicklungen verhindert und die Betroffe­

nen und Angehörigen entlastet werden.

Erwähnt werden müssen aber auch diejenigen Personen, welche ambulant behandelt wer­

den, jedoch zurzeit nicht über die Grundver­

sicherung laufen: Personen verschiedener Fachstellen, Selbstzahler, Zahlung über Zu­

satzversicherung. Hier würde eine Kostenver­

lagerung entstehen, bei der u.a. die Kantone und Zweckverbände weniger zahlen müssten.

Unter dem Strich resultiert bei den Kranken­

kassen einerseits eine Kostenzunahme, an­

dererseits aber auch eine Kostenreduktion.

Was schlussendlich überwiegt, ist unsicher.

Die gesellschaftlichen Gesamtkosten dürften jedoch infolge des erwähnten früheren Be­

handlungsbeginns etwas zurückgehen.

Sind Psychologische Psychotherapeuten ge­

eignet, solche Behandlungen durchzuführen?

An der Entstehung dieser Störungen sind bio­

logische, psychologische und soziale Faktoren beteiligt. Für die Behandlung sind jedoch bei der Mehrzahl der Betroffenen psychologische Methoden relevant, Methoden, die das «Kern­

geschäft» beim psychotherapeutischen Vor­

gehen betreffen und die in der Psychothera­

pieausbildung zentral sind. In bestimmten Fällen sind Medikamente in unterstützendem Sinne angebracht, sie alleine bewirken jedoch noch keine Verhaltensänderung. Deshalb ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Fach­

disziplinen wichtig und sinnvoll.

Prof. Dr. phil. Martin Sieber, Zollikon

Wir sind selber schuld

Brief zu: Mayer R. Les experts de Monsieur Berset. Schweiz Ärzteztg. 2019;100(15):545.

Den Leserbrief von Dr. R. Mayer mit der Anekdote über den Preisüberwacher Stefan Meierhans (welcher über die Kosten der

«Glaucom»­Operation referiert, aber «Kata­

rakt»­Operation meint) habe ich schmun­

zelnd gelesen, nur: Wir Ärzte sind selber an diesen Umständen schuld. Grosse Teile der Bevölkerung sind durch die Prämien der Krankenkassen erheblich belastet, aber wenn unser Präsident dies verniedlicht [1] und es der Mehrheit der Ärzte ohnehin hundewurst ist, so nimmt sich eben die Politik des Pro­

blems an und lässt inkompetente «Experten»

darüber entscheiden, welche Operationen ambulant und welche stationär ausgeführt werden sollen, wie unsere Leistungen zu ho­

norieren sind und ob ein Globalbudget ein­

zuführen sei usw.

Es ist allen bewusst, dass es entbehrliche Un­

tersuchungen und Behandlungen gibt, aber wir lassen uns vorhalten, sie umfassten 20%

bzw. verursachten Kosten von 7 Milliarden, und alles, was wir zustande bringen, sind zaghafte Aufrufe zu Choosing wisely. Die Fachgesellschaften investieren Tausende von Arbeitsstunden [2] in das Feilschen um TAR­

MED und TARDOC, jedoch keine einzige Stunde in ein Überprüfen von diagnostischen und therapeutischen Indikationen, was auf freiwilliger Basis möglich und wirksam wäre.

Je länger sich die Ärzte aus der Sorge um die Gesundheitskosten abmelden, desto mehr werden Pseudoexperten zum Schaden des Gesundheitswesens wursteln.

Dr. med. Daniel Bracher, Gümligen

1 Schlup J. Prämienentwicklung bereitet weniger Menschen Sorge. Schweiz Ärzteztg. 2017;98(36):1129.

2 Stoffel U. TARDOC ante portas! Schweiz Ärzteztg.

2019;100(17–18):603.

Das Gezerre am Lebensende

Brief zu: Porz R. Paradigmenwechsel in der Ethikausbildung.

Schweiz Ärzteztg. 2019;100(17–18):630.

Sehr geehrter Herr Porz

Mit grossem Interesse und zunehmender Be­

sorgnis habe ich Ihr «Zu guter Letzt» gelesen.

Zu Recht freuen Sie sich darüber, dass die SAMW in ihren Empfehlungen die Ethik auf­

gewertet hat. Das ist gut so. Was mich mit Be­

sorgnis erfüllt, ist der Ton Ihrer Ausführun­

gen. Ich vermisse darin den Respekt und die Demut. Dies sind ethische Werte, die not­

wendig sind im Umgang mit schwerkranken Patienten und die, wie ich aus eigener Er­

fahrung sagen kann, in aller Regel von allen Beteiligten geachtet werden, die an den Rund­

tischgesprächen mit schwerkranken Patien­

ten und ihren Angehörigen teilnehmen, seien es betreuende Pflegepersonen oder klinisch beteiligte Ärzte/­innen aller Spezialitäten. Sie sehen, mit Ihrem zweiten Punkt, «Die Kern­

inhalte der Ethikausbildung sind für alle Ge­

sundheitsberufe gleich», bin ich voll und ganz einverstanden. Was mich ärgert, ist die Herab­

lassung, mit der Sie den klinisch tätigen Kollegen/­innen begegnen, die seit Jahrzehn­

ten an Spitalbetten, auf Intensivstationen und anderswo schwierige Gespräche führen. Sie sprechen uns «ethische Fachkompetenz» ab!

Ethische Aspekte gehören wie psychoonko­

logische, komplementärmedizinische und palliativmedizinische Aspekte zu jeder ärzt­

Briefe an die SÄZ

Briefe

Reichen Sie Ihre Leserbriefe rasch und bequem ein. Auf un serer neuen Homepage steht Ihnen dazu ein spezielles Ein gabetool zur Verfügung. Da- mit kann Ihr Brief rascher bearbeitet und pu bliziert werden – damit Ihre Meinung nicht untergeht. Alle Infos unter:

www.saez.ch/de/publizieren/leserbrief-einreichen/

(20)

lichen Entscheidung in der klinischen Onko­

logie. Sicher gibt es in diesen Bereichen Verbesserungspotential. Aber es gilt, die Pa­

tientin ins Zentrum zu stellen. Die möchte nämlich in erster Linie ein ärztlich­pflegeri­

sches Team, zu dem sie Vertrauen hat. Und sie leidet manchmal an der Fragmentierung der Betreuung, an zu vielen Terminen und zu vie­

len Bezugspersonen. Sie leidet an unserem

«Gezerre»! Wenn jetzt noch die Ethiker mit­

einbezogen werden sollen in den klinischen Entscheidungsprozess, dann ist es unabding­

bar, dass diese Fachpersonen nicht in erster Linie an sich selber, ihre Projekte und ihre In­

stitute denken, sondern kommunikations­

bereit und kompromissfähig, respektvoll und demütig sind, im Interesse unserer Patienten.

Von einem Paradigmenwechsel, der ja nach Ihren Ausführungen durch die Inkommensu­

rabilität charakterisiert ist, kann keine Rede sein. Dies würde ja implizieren, dass bisher noch nie ethische Aspekte in klinische Ent­

scheidungen einbezogen worden wären!

Mit freundlichen Grüssen

Prof. Dr. med. Bernhard Pestalozzi, Zürich

Die Spitalrechnung gibt immer noch zu denken!

Brief zu: Iff H. Eine Spitalrechnung, die zu denken gibt. Schweiz Ärzteztg. 2019;100(5):139–41.

Ich verdanke verschiedene Zuschriften, die ich zu meinem obgenannten Beitrag erhalten habe, bestens und komme gerne auf den einen oder anderen Punkt zurück.

Ein erster betrifft die exklusive Betrachtung der Kosten für den therapeutischen Eingriff.

Ein Kollege würde auch gerne für seine Arbeit so grosszügig entlöhnt werden, meint er. Die Frage ist erlaubt, die Antwort darauf für mich doch eher naheliegend. Seit langem schon wird, grosso modo, die handwerkliche medi­

zinische Arbeit höher entlöhnt als die rein

«kopflastige». Zwar sollten beide Tätigkeiten im Endeffekt zu gleichen (guten) Resultaten führen und tun dies auch. Auch haben wir Ärzte und Ärztinnen uns daran gewöhnt, dass solche Einkommensunterschiede eben mög­

lich bis selbstverständlich sind. Eine Erklä­

rung dazu habe ich bereits vor Jahren einmal gegeben. Dies mit der These, dass sich auch im halbwegs regulierten Markt des Gesundheits­

wesens der Grundcharakter eines Arztes oder einer Ärztin auf die Preisgestaltung auswirkt.

Die Chirurgin ist im Allgemeinen forscher, auch selbstbewusster und fordernder als zum Beispiel der Psychiater, der doch eher zurück­

haltend, zögernd und vorsichtig ist. Beide leis­

ten dabei in ihrem Bereich gute Arbeit, ihre Rechnungen unterscheiden sich somit auch auf Grund ihrer verschiedenen Charaktere.

Der Hinweis auf den halbwegs regulierten Gesundheitsmarkt führt zu weiteren Ge­

sichtspunkten, die in Zuschriften behandelt wurden. Mehrfach wurde ausgeführt, dass im Zusatzversicherungsbereich durch das Ver­

sicherungsvertragsgesetz (VVG, aktuell auf der Webseite des Bundes als von 1908, Stand am 1. Januar 2011, aufgeführt) die Höhe des Zu­

satzhonorars immer noch einvernehmlich geregelt sei. Dies mag auch aus der Police mei­

ner Krankenversicherung hervorgehen. Die Ausführungen reden von «Zusätzen», die im Detail nicht beschrieben werden. Damit wird es, insbesondere für den mit dem medizini­

schen Aufwand nicht vertrauten Patienten, schwierig, die Zusatzhonorierung in einer

Spitalrechnung kritisch anzuschauen. Wei­

tere Hinweise, die ich in Diskussionsbeiträgen zu sehen bekam, führen bis zur FINMA, die die Absprachen über die Höhe von Mehrwert­

Zuschlägen verbietet. Damit wird die Unüber­

sichtlichkeit in der Frage, was und wie hoch Zusätze einzuschätzen sind, zusätzlich deut­

lich erhöht. Dem Rechungssteller wird quasi überlassen, die Höhe der Kosten aller Dienst­

leistungen zu bestimmen.

So wundert es mich nicht, dass die Zusatz­

kosten in der diskutierten Rechnung von 83%

(KVG, SwissDRG: CHF 9527.15, VVG­Zusatz:

CHF 8084.90) als niedrig bezeichnet werden.

Es würden Zusätze von 75–175%, je nach Ver­

sicherungsumfang, vom Bundesgericht tole­

riert. Ein rein marktwirtschaftlicher Ansatz mag mich, zwar nur wenig, an der Richtigkeit solcher Entscheide nicht zweifeln lassen.

Doch, wenn Zusätze als solche in Rechnung gestellt werden, sollten sie auch als solche de­

tailliert zur Darstellung kommen. Wenn jede medi zinische Tätigkeit beliebig hoch verrech­

net werden kann, weiss vor allem auch der in Tariffragen nicht versierte Patient, was er für Zusätze zahlt. Ein Anrecht, das zu wissen, dünkt mich, hat er jedenfalls. Wenn im Ver­

sicherungsmarkt Zusätze angeboten werden, sollten diese in der Rechnungsstellung er­

kennbar ausgewiesen werden.

Gerne wiederhole ich abschliessend, was mir an dieser Spitalrechnung am meisten zu denken gibt: Sie lässt zu, dass die rein ärzt­

liche Arbeit verschiedene Qualitätsstufen haben könnte. Und das dürfen wir, meiner Meinung nach, nicht zulassen!

Dr. med. Hanswerner Iff, Bern

BRIEFE 691

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