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408 FMHFMH-Ärztestatistik 2017 – aktuelle Zahlen

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Academic year: 2022

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Schweizerische Ärztezeitung

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

1 3 –14 2 8. 3 . 2 01 8 407 Editorial

Professionalisierung der Dienstleistungen mit Achtsamkeit und Vertrauen

429 SAMW

«smarter medicine»:

die «Top-5-Liste» der SRO

456 «Zu guter Letzt»

von Hans Stalder Back to Bedside!

408 FMH

FMH-Ärztestatistik 2017 –

aktuelle Zahlen

(2)

INHALTSVERZEICHNIS 405

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli, Mitglied FMH (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Dr. med. vet. Matthias Scholer (Redaktor Print und Online);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. med. Samia Hurst;

Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH; Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH; Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH;

Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH

Redaktion Ethik

Prof. Dr. theol. Christina Aus der Au; Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo, Mitglied FMH; PD Dr. phil., dipl. Biol. Rouven Porz

Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Recht

Hanspeter Kuhn, Leiter Rechtsdienst der FMH

FMH

EDITORIAL: Emanuel Waeber 407 Mit Achtsamkeit und Vertrauen 

ÄRZTESTATISTIK: Stefanie Hostettler, Esther Kraft 408 FMH-Ärztestatistik 2017 – aktuelle Zahlen 

SIWF

414 Das SIWF: Der Zukunft der ärztlichen Bildung verpflichtet 417 Weiter- und Fortbildung: Ein Kontinuum

RECHT: Hanspeter Kuhn

419 Patientensicherheit: Lehren der Luftfahrt für den Gesetzgeber PUBLIC HEALTH: Barbara Weil, Linda Hadorn

422 Interview mit Stefan Neuner-Jehle: «Es braucht eine Sensibilisierung der Patienten»

424 Personalien

Organisationen der Ärzteschaft

SAPPM/SGSS: Niklaus Egloff, Rainer Schaefert, Pierre Loeb, Beat Steiger, Roland von Känel 425 Begutachtungsleitlinien Psycho somatische Medizin

Weitere Organisationen und Institutionen

SAMW: Trägerschaft «smarter medicine»

429 «smarter medicine»: die «Top-5-Liste» der SRO

Briefe / Mitteilungen

433 Briefe an die SÄZ

436 Facharztprüfungen / Mitteilungen

FMH Services

438 Stellen und Praxen (nicht online)

Psychotherapie Psychosomatik Psychiatrie Persönlich und diskret.

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ANNA

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation,

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Schwabe AG, Muttenz, www.schwabe.ch

Tribüne

MEDICAL EDUCATION: Johann Steurer 446 Erfahrungsaustausch und Koordination

EMH NEWS SERVICE

448 Der autonom fahrende Kleinbus EMH NEWS SERVICE

449 Seh- und Hörtest für alle Ärzte in der Schweiz über 50 Jahre

Horizonte

STREIFLICHT: Jörg Nef

450 Kindergarten und Operationssaal STREIFLICHT: Erhard Taverna 451 Leicht-Deutsch

BUCHBESPRECHUNGEN: Jean Martin 452 Prévention du suicide

BUCHBESPRECHUNGEN: Erhard Taverna 453 Homo sapiens schafft sich ab

BUCHBESPRECHUNGEN: Friedrich Stiefel 454 Kranker Körper – kranke Seele

Zu guter Letzt

Hans Stalder 456 Back to Bedside!

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Professionalisierung der Dienstleistungen

Mit Achtsamkeit und Vertrauen

Emanuel Waeber

Stellvertretender Generalsekretär

Heute erscheint der FMH-Geschäftsbericht 2017. Erst- mals erscheint der Geschäftsbericht dieses Jahr mit interaktiven Diagrammen und Video-Interviews als dynamische Online- anstelle einer statischen Print- version. Ganz im Sinne des Servicegedankens gestal- tete die FMH ein neues, übersichtliches Poster mit den wichtigsten Dienstleistungen und Kontakten.

Im Jahre 2017 konnte nicht nur ein finanzielles Gleich- gewicht zwischen tatsächlichen Ausgaben und erwirt- schafteten Einnahmen erzielt werden, sondern die

Rechnung weist sogar ein positives Ergebnis aus.

Mehrere im Jahresverlauf eingeleitete oder abgeschlos- sene strukturelle Massnahmen trugen erheblich dazu bei, dieses Ziel zu erreichen, namentlich das Projekt- und das verfeinerte Prozessmanagement, indem für sämtliche geschäftsrelevanten Prozesse soge- nannte Steckbriefe erstellt wurden, und schliess- lich auch das Risikomanagement. Als strategisches Projekt ist die Information Governance von zen- traler Bedeutung: Im Zentrum stehen der Umgang mit geschäftsrelevanten Informationen der FMH und ihrer

Organe sowie deren ordnungskonforme und nachvoll- ziehbare elektronische Aktenführung unter Einhal- tung der gesetzlichen Anforderungen. Um aufzuzei- gen, welche Leistungen mit welchen Ressourcen erbracht werden können, arbeiten wir parallel dazu an der Informatikstrategie.

Das letzte Jahr war kommunikativ wesentlich von TARCO geprägt, dem ärzteeigenen TARMED-Gesamt- revisionsprojekt, und dem bundesrätlichen Tarifein- griff in den ambulanten Tarif. Die dazu durchgeführ- ten beiden Medienkonferenzen der FMH lösten ein grosses Medienecho aus. Hinsichtlich der Strategie der  FMH 2017–2020 setzt das Generalsekretariat wei- terhin auf die Professionalisierung der Dienstleis- tungen mithilfe der erforderlichen Ressourcen, um den Erwartungen der Mitglieder angemessen gerecht zu werden. Im Rahmen der Kaderausbildung haben wir  die Schwerpunkte auf Führung und Zusammen- arbeit gelegt. Dabei konnten wir gemeinsam mit allen

Mit arbeitenden an unseren Werten wie Achtsamkeit und Vertrauen arbeiten.

Dieses Jahr erscheint der Geschäftsbericht erstmals als dynamische Online-Version mit in- teraktiven Diagrammen und Video-Interviews.

Das Generalsekretariat wird sich auch im neuen Jahr mit professionellen Dienst- leistungen für die Mitglieder einsetzen.

FMH Editorial 407

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FMH-Ärztestatistik 2017 – aktuelle Zahlen

Stefanie Hostettlera, Esther Kraftb

a Dr. sc. ETH Zürich, Abteilung Daten, Demographie und Qualität DDQ FMH

b lic. rer. oec., Leiterin Abteilung Daten, Demographie und Qualität DDQ FMH

Die Abteilung Daten, Demographie und Qualität (DDQ) publiziert jährlich die neus- ten Zahlen zur Ärztestatistik. Die Ärztestatistik 1940–2017 und das zugehörige Ab- fragetool finden Sie online.* Die Ärztestatistik macht Entwicklungen sichtbar und dient der Information von Politik, Forschung, Akteuren des Gesundheitswesens und der Öffentlichkeit.

Gesamtzahl und Versorgungssektor

Im Jahr 2017 waren 36 900 Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz berufstätig (15 497 Frauen, 21 403 Männer).

Im Vergleich zum Vorjahr nahm damit ihre Gesamt- zahl um 725 Personen (plus 2,0 Prozent) zu. Unter Be- rücksichtigung des Arbeitspensums beträgt die An- zahl der Vollzeitstellen 32 586. Die Männer sind mit 58,0 Prozent in der Mehrheit. Die Zunahme der Frauen mit 3,8  Prozent zum Vorjahr liegt jedoch deutlich über der Zunahme von 0,9 Prozent bei den Männern (Abb. 1).

51,1 Prozent der Ärztinnen und Ärzte arbeiten im am- bulanten Sektor, 47,3  Prozent im stationären Sektor, und 1,6 Prozent von ihnen üben eine Tätigkeit ausser- halb des ambulanten und stationären Sektors aus ( anderer Sektor; vgl. Tab. 1). Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Zunahme des ambulanten Sektors 2,1 Pro- zent, des stationären 2,0 Prozent und des anderen Sek- tors minus 1,2 Prozent. Im stationären Sektor1 ist der Frauen anteil mit 46,5 Prozent am grössten, gefolgt von 38,1 Prozent im ambulanten Sektor2 und von 31,4 Pro- zent im anderen Sektor.

Weiterbildung und Fachrichtung

Bei der Erteilung der Facharzttitel (1526) beträgt der Frauenanteil 58,4  Prozent und der Anteil ausländi-

* Die FMH-Ärztestatistik, das Ärztestatistik-Abfrage- tool sowie weitere Aus wertungen finden Sie auf www.fmh.ch

→ Services → Statistik

→ Ärzte statistik

Die Abteilung DDQ bietet spezifische Auswertungen an. Kontakt: ddq[at]fmh.ch / 031 359 11 11

Zusammenfassung

2017 waren 36 900 Ärztinnen und Ärzte berufstätig.

Im Vergleich zum Vorjahr hat ihre Gesamtzahl um 725 zugenommen. 34 Prozent davon stammen aus dem Ausland. Die Mehrheit der ausländischen ärztlichen Fachkräfte kommt aus den Nachbarländern, wobei Deutschland die grösste Gruppe stellt. 51  Prozent der Ärztinnen und Ärzte sind ambulant tätig, 47 Pro- zent arbeiten im stationären Bereich bzw. in einem Spital. Die Allgemeine Innere Medizin ist das am häufigsten vertretene Fachgebiet in der berufstätigen Ärzteschaft (22,5 Prozent). Das durchschnittliche Ar- beitspensum im stationären Bereich beträgt 9,5 Halb- tage und ist somit höher als im ambulanten Sektor (8,1 Halbtage).

1 Gemeint ist die Tätigkeit im Spital (inkl. spital- ambulanter Tätigkeit).

2 Gemeint ist die Tätigkeit in einer Praxis bzw. die praxi- sambulante Tätigkeit.

Abbildung 1: Anzahl Ärztinnen und Ärzte nach Jahr und  Geschlecht 1960–2017.

VZÄ = Vollzeitäquivalent

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scher Fachpersonen 43,3  Prozent. Der Anteil Titel- erteilungen in den generalistischen Fachgebieten All- gemeine Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin und Praktischer Arzt beträgt 37,9  Prozent. Bei Ab- schluss der Weiterbildung bzw. beim Erwerb des ers- ten Facharzt titels sind die Ärztinnen und Ärzte im Durchschnitt 36,5 Jahre alt (Frauen 36,1 Jahre; Männer 37,1 Jahre).

Die Allgemeine Innere Medizin ist das am häufigsten vertretene Fachgebiet in der berufstätigen Ärzteschaft (22,5 Prozent). An zweiter Stelle liegt die Psychiatrie und Psychotherapie (10,2 Prozent), gefolgt von Gynä kologie und Geburtshilfe (5,0 Prozent), Kinder- und Jugendme- dizin (5,0 Prozent) sowie Anästhesiologie (4,2 Prozent).

Den höchsten Frauenanteil verzeichnen die Fachrich- tungen Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho- therapie (64,6  Prozent), Kinder- und Jugendmedizin (62,5  Prozent) und Gynäkologie und Geburtshilfe (61,5  Prozent). Die Männer sind im Vergleich zu den Frauen in den chirurgischen Fachgebieten in der Über- zahl (Thoraxchirurgie 94,3 Prozent; Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 92,2 Prozent; Orthopädische Chirur- gie 90,5  Prozent; Gefässchirurgie 89,0  Prozent; Herz- und thorakale Gefässchirurgie 89,0  Prozent; Neuro- chirurgie 85,9 Prozent; Chirurgie 77,8 Prozent).

3697 Ärzte und 1506 Ärztinnen sind Mehrfachtitel- tragende. Der am häufigsten vertretene Facharzttitel unter ihnen ist die Allgemeine Innere Medizin (3641).

Mehrfachtiteltragende sind vorwiegend in der Kardio- logie (596), der Intensivmedizin (579) und der Rheuma- tologie (389) tätig.

Ärztedichte und regionale Verteilung

Durchschnittlich arbeiten 4,3 Ärztinnen und Ärzte pro 1000 Menschen in der Schweiz. Die Schweizer Kantone mit den höchsten Dichten an Ärztinnen sind Basel- Stadt (10,1 Ärzte pro 1000 Einwohner), Genf (6,5) und Zürich (5,3). Die tiefsten Dichten weisen dagegen Uri (1,8 Ärzte pro 1000 Einwohner), Appenzell i.R. (1,9) und Obwalden (2,2) auf.

Deutlich mehr Ärztinnen und Ärzte stehen in den städ- tischen als in den ländlichen Gebieten zur Verfügung (Tab. 2). Die Dichte an Spezialistinnen und Spezialisten in Zentren ist doppelt so hoch wie jene an Grundversorgen- den. In ländlichen Gemeinden ist es umgekehrt. Da Spitä- ler vorwiegend in städtischen Gebieten angesiedelt sind, sind die Ärztedichten des stationären Sektors in den Zen- tren hoch und in den ländlichen Gegenden niedrig.

Im internationalen Vergleich (Abb. 2) liegt die Schweiz mit 4,3 über dem Durchschnitt der OECD-Länder von 3,4 Ärzten pro 1000 Einwohner [1, 2], aber gleichauf mit Deutschland und Italien und deutlich tiefer als Öster- reich.

Anteil ausländischer Personen

34,1 Prozent der berufstätigen Ärzteschaft in der Schweiz (12 570 Personen) stammen aus dem Ausland (bzw. besit- zen ein ausländisches Diplom). Im Vergleich zum Vorjah- reswert ist der Anteil erneut um 1,2 Prozent von 32,9 auf Tabelle 1: Übersicht der berufstätigen Ärzte nach Geschlecht und Sektor

(Hauptberufstätigkeit) 2017.

Frauen Männer Total

  Anzahl % Anzahl % Anzahl %

Ambulanter Sektor 7177 38,1 11 681 61,9 18 858 51,1

Stationärer Sektor 8139 46,6 9327 53,4 17 466 47,3

Anderer Sektor 181 31,4 395 68,6 576 1,6

Total 15 497 42,0 21 403 58,0 36 900 100,0

Tabelle 2: Anzahl Ärztinnen, Grundversorgende und Spezialisten pro 1000 Menschen in der Schweiz, nach Gemeindetyp, 2016 (Quelle: FMH-Ärztestatistik 2016 und BFS-Wohnbevölkerungsdaten).

Ambulanter Sektor Stationärer Sektor

  Generalist(inn)en Spezialist(inn)en Generalist(inn)en Spezialist(inn)en

Zentren 1,40 2,86 0,84 2,54

Suburbane Gemeinden 0,91 0,82 0,24 0,55

Einkommensstarke Gemeinden 1,08 1,37 0,48 1,01

Periurbane Gemeinden 0,56 0,22 0,17 0,29

Touristische Gemeinden 0,88 0,45 0,28 0,54

Industrielle und tertiäre Gemeinden 0,86 0,33 0,20 0,41

Ländliche Pendlergemeinden 0,36 0,08 0,13

Agrar-gemischte Gemeinden 0,55 0,11 0,23

Agrarische Gemeinden 0,24 – 

Total 0,96 1,24 0,41 1,07

FMH Ärztestatistik 409

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34,1 Prozent angestiegen. Im ambulanten Sektor beträgt der Anteil der Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland 29,3  Prozent, im stationären Bereich 39,3  Prozent. Mit 43,9  Prozent im ambulanten bzw. 47,3 im stationären Sektor ist der Anteil an Frauen mit ausländischem Arzt- diplom beidenfalls tiefer als der Männeranteil (56,1 Pro- zent im ambulanten bzw. 52,7 im stationären Sektor, Abb. 3). Der Grossteil der ausländischen ärztlichen Fach- kräfte stammt aus Deutschland (54,4  Prozent), gefolgt von Italien (8,6  Prozent), Frankreich (6,5  Prozent) und Öster reich (6,1  Prozent). 2017 hat die Medizinalberufe- kommission (MEBEKO) 2949 ausländische Arztdiplome und 1528 ausländische Weiterbildungstitel anerkannt.

67,6  Prozent der anerkannten Weiterbildungstitel sind Teil der spezialärztlichen Versorgung.

Arbeitspensum

Das Arbeitspensum der Ärztinnen und Ärzte betrug 2017 durchschnittlich 8,8 Halbtage pro Woche (1 Halb-

tag = 4–6 Std.; s. Tab. 3). Im ambulanten Sektor beträgt das durchschnittliche Arbeitspensum mit 8,1 Halb- tagen über einen Halbtag weniger als im statio nären Bereich (9,5 Halbtage). Das durchschnittliche Arbeitspensum der Frauen (ambulant: 6,9; statio- när:  8,8  Halbtage) ist deutlich tiefer im Vergleich zu dem jenigen ihrer Kollegen (ambulant: 8,8; stationär:

10,1 Halbtage).

Hochrechnungen der durchschnittlichen Arbeitspen- sen (2017 = 8,8 Halbtage) auf die gesamte Ärzteschaft und abgebildet in Vollzeitäquivalenten führen zu 32 586 Vollzeitstellen für das Jahr 2017. Berücksichtigt man, wie sich die Wohnbevölkerung entwickelt, ergibt dies für das Jahr 2016 eine durchschnittliche Dichte von 3,8 Ärzten pro 1000 Einwohner (2016 = 31 851 ärzt- liche Vollzeitstellen; 8 327 126 Einwohner). Die Einwoh- Abbildung 2: Ärztedichte im internationalen Vergleich

2000 und 2016*. * oder die letzten verfügbaren Zahlen

Abbildung 3: Anzahl Ärztinnen und Ärzte mit einem auslän- dischen Arztdiplom nach Sektor und Geschlecht 2017.

Tabelle 3: Arbeitspensum nach Sektor und Geschlecht 2008 und 2017.

Frauen Männer Total

2008 2017 2008 2017 2008 2017

Sektor Ambulant 7,1 6,9 9,1 8,8 8,7 8,1

Stationär 8,9 8,8 10,1 10,1 9,9 9,5

Anderer 8,3 7,7 7,3 8,9 7,6 8,5

Total 7,6 7,6 9,4 9,3 9,0 8,8

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nerzahlen stammen vom BFS und sind für das Jahr 2017 noch nicht verfügbar).

Funktion, Praxisstruktur und Ärzte­

netzwerke

Von den 18 858 Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Sektor sind 82,5  Prozent Praxisinhabende oder -teil- habende. 4,2 Prozent sind als Praxisassistierende oder Fachärztin/Facharzt angestellt. Im stationären Sektor bilden die Assistierenden in Weiterbildung mit rund 52,9  Prozent die grösste Gruppe. Erwartungsgemäss reduziert sich die Anzahl Ärztinnen und Ärzte mit steigender Hierarchiestufe. So sind im stationären Sektor 18,8 Prozent als Oberarzt tätig, 11,8 Prozent als Leitende Ärztinnen und Ärzte und 9,0  Prozent als Chefärztinnen. Einzig bei den Assistenzärztinnen und -ärzten überwiegt der Frauenanteil (58,7  Prozent), da- nach nimmt er laufend ab: Auf Oberarztstufe sind es  47,1  Prozent Frauen, bei der leitenden Ärzteschaft 24,1 Prozent und 12,0 Prozent auf Chefarztebene.

53,7 Prozent der Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Sektor sind in Einzelpraxen tätig. Dieser Anteil hat seit 2008 um gut 8 Prozent abgenommen. Frauen arbeiten etwas weniger (45,6 Prozent) in Einzel- als in Doppel- und Gruppenpraxen (54,4 Prozent). Bei den Männern ist der Anteil an Ärzten in Einzelpraxis mit 58,4  Pro- zent leicht höher. In einer Gruppenpraxis arbeiten durchschnittlich 4,2 Ärzte.

Gemäss Selbstdeklaration sind 51,6 Prozent der ambu- lant tätigen Ärzte einem Ärztenetzwerk angeschlos- sen. In den Ärztenetzwerken liegt der Männeranteil bei 64,6 Prozent, der Frauenanteil bei 35,4 Prozent.

Altersstruktur

Das Durchschnittsalter der Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz im Jahr 2017 beträgt 49,4 Jahre (vgl. Tab. 4).

Im ambulanten Sektor sind sie durchschnittlich zehn Jahre älter als ihr Kollegium im stationären Sektor (54,8 Jahre gegenüber 43,4 Jahren). Der Altersunter- schied zwischen den Sektoren ist hauptsächlich durch die Weiterbildung der assistierenden Ärzteschaft be- dingt, welche vorwiegend in Spitälern absolviert wird.

In den Altersklassen unter 40 Jahren sind die Frauen in  beiden Sektoren in der Überzahl (Abb. 4). Ab dem 40.  Lebensjahr sind zurzeit mehr Männer als Frauen berufstätig. Aufgrund der Frauenmehrheit bei den Studierenden ist davon auszugehen, dass sich der wachsende Frauenanteil in den kommenden Jahren entsprechend in der geschlechtsspezifischen Alters- struktur widerspiegeln wird.

Daten und Qualität

Die Gesamtzahl der Ärztinnen und Ärzte nimmt zu, was aber aufgrund von Teilzeitarbeit nicht dazu führt, dass pro ärztliche Fachperson eine neue Vollzeitstelle entsteht. Ausserdem stammt jeder dritte Arzt aus dem Ausland. Für eine bessere Nachhaltigkeit der Patien- tenversorgung muss die Schweiz in Zukunft mehr Medizinerinnen und Mediziner ausbilden. Um die Tabelle 4: Durchschnittsalter (in Jahren) der Ärzteschaft 2017.

Sektor Frauen Männer Alle

Ambulant 51,6 56,7 54,8

Stationär 40,3 46,0 43,4

Alle 45,7 52,1 49,4

Abbildung 4: Geschlechtsspezifische Altersstruktur der Ärzte nach Sektor 2017.

FMH Ärztestatistik 411

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Frage zu beantworten, wie viele Ärzte mit welcher Spe- zialisierung es wo braucht, bzw. welches Versorgungs- konzept angemessen ist, sind Erkenntnisse aus der Ver- sorgungsforschung nötig. Die Versorgungsforschung ist ein fachübergreifendes Forschungsgebiet, das unter anderem die Gesundheitsversorgung untersucht und evaluiert, wie wirksam Versorgungsstrukturen und -prozesse unter Alltagsbedingungen sind. Das Natio- nale Forschungsprogramm «Gesundheitsversorgung»

(NFP 74) will eine innovative Versorgungsforschung fördern, die hilft, die konkreten Herausforderungen in der Behandlung von chronisch Kranken in der Schweiz zu bewältigen. Ferner will das NFP 74 zu besser nutz- baren Gesundheitsdaten beitragen und strebt den Auf- bau einer starken Forschungsgemeinschaft an: http://

www.nfp74.ch/de. Bei den insgesamt 29 geförderten Projekten sind auch mehrere dabei, welche die Daten der FMH-Ärztestatistik für ihre Analysen verwenden.

Auch die FMH realisiert verschiedene Projekte zum Thema Versorgungsforschung. Beispielsweise soll das Pilotprojekt Patient Centered Outcome Registry PCOR die patientenzentrierte Versorgungsqualität unter Berücksichtigung der Multimorbidität fördern www.

fmh.ch → Qualität → Laufende Qualitätsprojekte. Ziel von PCOR ist es, anhand eines fachübergreifenden Frage bogens die patientenzentrierte Behandlung stan- dardmässig zu fördern. Dafür werden Angaben zum Leiden erfragt, zu angestrebten Zielen und Bereichen der Lebensqualität sowie zur Multimorbidität. Die Re- gisterdaten dienen dazu, herauszufinden, was im All- tag funktioniert und wie sich die Versorgung besser koordinieren lässt.

Literatur

1 OECD. Health at a Glance 2017: OECD Indicators. Paris: OECD Pub lishing; 2017. http://dx.doi.org/10.1787/health_glance-2017-en 2 OECD.Stat. http://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=

HEALTH_REAC Poster – kompakt und übersichtlich

Wenn Sie die Auswertungen gerne kompakt und übersichtlich erhalten möchten, dann bestellen Sie das praktische illustrierte Grafik-Poster über www.fmh.ch → Ser vices

→ Statistik oder über ddq@fmh.ch

Datengrundlage

Die FMH-Ärztestatistik wird zum Jahresende (Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres) neu erstellt. Die FMH-Datenbank (n = 36 900) enthält die wichtigsten ärztedemographischen Merkmale wie Alter, Geschlecht, Nationalität und Ort der Berufsausübung der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz. Die Angaben zur Berufstätigkeit (Arbeitspensum, Praxisstruktur etc.) werden mittels Fragebogen auf dem Mitgliederportal myFMH er hoben und beruhen auf Selbstdeklaration (myFMH-Stichprobe). Die Erhebung wurde 2008 erstmals durchgeführt, daran haben 2564 Ärztinnen und Ärzte teilgenommen. Seit 2008 wächst die jährliche Teilnehmerzahl durchschnittlich um rund 1500 Ärztinnen und Ärzte. Die myFMH-Stichprobe 2017 enthält aktuell Angaben von über 15 856 Ärztinnen und Ärzten und wird mit der Grund gesamtheit der Ärzteschaft hinsichtlich des Geschlechts und des Sektors verglichen. Der stationäre Sektor und Frauen im stationären Sektor sind in der Stichprobe untervertreten (Differenz zur Grundgesamtheit >10%). Um diese Ver- zerrung aufzuheben, wurden die Auswertungen nach Sektor und Geschlecht getrennt vorgenommen oder entsprechend gewichtet.

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Korrespondenz:

FMH / Abteilung DDQ Elfenstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 www.fmh.ch ddq[at]fmh.ch

Glossar (alphabetische Reihenfolge)

Ambulante Behandlungen im stationären Sektor

Alle Behandlungen, die weder als stationär noch als teilstationär angesehen werden.

Ambulanter Sektor Zum ambulanten Sektor gehören «Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von Ärztinnen und Ärzten in Einzel- oder Gruppenpraxen. Die Patientinnen und Patienten werden in der Regel ambulant oder zu Hause behandelt (Hausbesuche). Inbegriffen sind auch Konsultationstätigkeiten von Privatärzten, welche Krankenhäusern ange- schlossen sind, sowie Tätigkeiten in Kliniken, Unternehmen, Schulen, Altersheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen» (Quelle: BFS). Dies gilt zum Beispiel für Praxisärztinnen und -ärzte.

Anderer Sektor Zum anderen Sektor gehören die Tätigkeiten jener Ärztinnen und Ärzte, die weder zum ambulanten noch zum stationären Sektor gehören, zum Beispiel im Rahmen einer Professur, einer Dozentur, einer Anstellung bei Versicherungen, Behörden etc.

Arbeitspensum Das Arbeitspensum wird in Halbtagen angegeben. Ein Halbtag entspricht einem Arbeitsvolumen von 4 bis 6 Stunden. Eine Vollzeitstelle wird definiert als ein durch- schnittliches Wochen- Arbeitspensum von 10 Halbtagen.

Ärzte im ambulanten / anderen / stationären Sektor

Die Ärztin, die ihre / der Arzt, der seine Hauptberufstätigkeit im ambulanten / anderen / stationären Sektor hat.

Ärztenetzwerke Ärztenetzwerke sind Organisationen, die von Leistungserbringenden gebildet wer- den und der Grundversorgung dienen. Durch verbindliches Zusammenwirken unter- einander, mit netzfremden Leistungserbringenden und mit den Kostentragenden erbringen sie auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Ge- sundheitsleistungen. Dieses Zusammenwirken beruht auf vereinbarten Behandlungs- prozessen, unternehmerischen Organisationsstrukturen und einer gemeinsamen Betreuungskultur.

Berufstätige Ärztinnen und Ärzte Als berufstätige Ärztinnen und Ärzte gelten Personen, die ein Universitätsstudium der Medizin erfolgreich abgeschlossen haben (mit oder ohne Weiterbildung) und im ambulanten Sektor, im stationären Sektor (einschliesslich Assistenzärzte/-innen) oder in einem anderen Sektor (z.B. Verwaltung, Versicherungen) tätig sind (Quelle BFS).

Doppel- oder Gruppenpraxis Nutzung von Apparaten, Einrichtungen oder Räumlichkeiten durch zwei oder mehr ärztliche Fachpersonen.

Einzelpraxis Nutzung von Apparaten, Einrichtungen oder Räumlichkeiten durch einen einzigen Arzt, eine einzige Ärztin.

Hauptberufstätigkeit Als Hauptberufstätigkeit gilt der Sektor (ambulant, stationär, anderer), in welchem die Ärztin / der Arzt mehrheitlich tätig ist.

Hauptfachgebiet Das Hauptfachgebiet eines Arztes, einer Ärztin entspricht dem Facharzttitel, in welchem er seinen / sie ihren grössten Anteil der medizinischen Tätigkeit ausführt (gemäss Selbstdeklaration und vordefinierten Regeln).

Kanton Es gilt derjenige Kanton, in welchem der Arzt seine / die Ärztin ihre Hauptberufstätig- keit ausübt. Wenn keine Angaben vorhanden sind, gilt der Kanton der Kontaktad- resse.

Stationäre Behandlung im stationären Sektor

Aufenthalt im Spital von mindestens 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege;

Stationärer Sektor Zum stationären Sektor zählen «Ärztliche Behandlungen, Diagnosen, Pflege, chirurgi- sche Eingriffe, Analysen, Notfalldienst sowie Tätigkeit in der Aus-, Weiter- und Fort- bildung usw. in Krankenhäusern. Zum stationären Sektor gehören auch Wohnheime mit einer sozialen Betreuung rund um die Uhr von Kindern, Betagten und Personen- gruppen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind» (Quelle: BFS).

FMH Ärztestatistik 413

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SIWF-Geschäftsbericht 2017 Kurzfassung

Das SIWF: Der Zukunft der ärztlichen Bildung verpflichtet

Der vorliegende Geschäftsbericht informiert in Zah- len, Worten und Schemata über die Tätigkeiten des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung im vergangenen Jahr. Er vermittelt Einbli- cke in das breite Tätigkeitsspektrum des Instituts und im Rahmen eines Interviews in die Themen, welche die Geschäftsleitung besonders beschäftigen.

Eine Sorge bereitet uns die Entwicklung der Rahmen- bedingungen für die Weiterbildung an den Spitälern, wo den betriebswirtschaftlichen Aspekten mehr und mehr oberste Priorität eingeräumt wird. Es bedarf des Engagements aller Verantwortlichen, die Bedürfnisse der Weiterbildung wirkungsvoll zu vertreten, denn die Vermittlung der notwendigen Kompetenzen an die kommende Ärztegeneration ist essenziell für das Ge- sundheitswesen der Zukunft.

Zunehmend im Blickpunkt auch von aussen steht die Fortbildung als Pflicht für alle klinisch tätigen Ärztin- nen und Ärzte. Sie basiert auf der Selbstverantwortung eines akademischen Berufes, muss aber glaubhaft doku mentiert werden und muss den Erhalt und heute auch die Weiterentwicklung der beruflichen Kompe-

tenz sicherstellen. Dafür stellt das SIWF die Fort- bildungsplattform zur Verfügung, die es erlaubt, die notwendigen Fortbildungs-Credits unkompliziert zu registrieren und sich nach Erfüllen der Anforderungen das Fortbildungsdiplom ausdrucken zu lassen.

Zu den vielen Aktivitäten des SIWF gehören auch die  speditive und sorgfältige Erledigung der vielen Anträge auf Anerkennung von Weiterbildungsstätten sowie der Titelgesuche nach absolvierter Facharztwei- terbildung, das Organisieren von Tagungen, Sitzungen und über hundert Visitationen sowie die Beantwor- tung einer stets steigenden Zahl von Anfragen. Für ihre kompetente und engagierte Arbeit möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch der Geschäftsleitung, dem Vorstand und allen Kom- missionsmitgliedern herzlich danken.

Weiterhin gilt uneingeschränkt, was schon einmal die Überschrift eines Vorwortes zum Geschäftsbericht war: effizient administrieren und stetig weiterentwi- ckeln.

Bildnachweis Tobias Schmid/SIWF

Christoph Hänggeli, Rechtsanwalt, Geschäftsführer SIWF und Dr. med. Werner Bauer, Präsident SIWF

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FMH SIWF 415

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Korrespondenz:

Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF FMH

Elfenstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 siwf[at]fmh.ch

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Interview mit der SIWF-Geschäftsleitung

Weiter- und Fortbildung:

Ein Kontinuum

Hat das Jahr 2017 für das SIWF aussergewöhnliche Herausforderungen gebracht?

Christoph Hänggeli: Und ob! Die grosse Herausforde­

rung, die wir aufgleisen mussten, war die Neukons­

truktion des e­Logbuches. Das aktuelle e­Logbuch er­

füllt zwar seine Aufgaben für die Dokumentation der Weiterbildungsanforderungen noch, es lässt sich aber nicht mehr sinnvoll weiterentwickeln, und die War­

tung ist extrem aufwendig. Unsere IT­Spezialisten machen dafür die aus heutiger Sicht unzulängliche Software­Architektur verantwortlich, die keine grösse­

ren Veränderungen an den Lernzielkatalogen zulässt.

Etwas überspitzt beschrieben, kann beispielsweise bei der Psychiatrie ein Lernziel hinausfallen, wenn man bei den Urologen einen neuen Eingriff einfügt.

Und jetzt?

Christoph Hänggeli: Alle Analysten sind zum Schluss gekommen, dass die Neuentwicklung eines e­Logbu­

ches 2.0 wesentlich rascher und kostengünstiger ist als die Reparatur des bestehenden Systems. Die von uns betrauten Experten versichern, dass die neue, modular aufgebaute Version über eine viel besser strukturierte Programmierung verfügt, die auch künftigen Anforde­

rungen voll genügen wird. Zunächst fallen aber hohe Kosten an, die das SIWF über den Abbau seiner finanzi­

ellen Reserven tragen kann. Allerdings müssen wir den Gürtel für einige Jahre enger schnallen und andere Projekte zurückstellen.

Giatgen Spinas: Ich möchte ergänzen, dass die Funk­

tion des e­Logbuchs für die Weiterzubildenden absolut zentral ist und dass es klaglos funktionieren muss. Es wird in Zukunft ermöglichen, Titelgesuche noch ra­

scher zu bearbeiten, und es wird auch wichtige statisti­

sche Informationen liefern, unter anderen die Grund­

lagen für die Finanzierung der Weiterbildungsstellen durch die Kantone.

Die Geschäftsleitung des SIWF: Regula Schmid, Giatgen A. Spinas, Jean Pierre Keller, Raphael Stolz, Werner Bauer und Christoph Hänggeli (v.l.n.r.)

FMH SIWF 417

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Was gibt es über das vergangene Jahr Erfreuliches zu berichten?

Werner Bauer: Grundsätzlich ist das schweizerische Weiterbildungsmodell erfolgreich, was bei vielen Aus­

landkontakten zum Ausdruck gebracht wird. Ein Bei­

spiel sind die Visitationen, die wir beim Wechsel in der Leitung der Weiterbildungsstätte durchführen und die Gegenstand grossen Interesses sind. Im Moment läuft die Akkreditierung der Weiterbildung durch das Depar­

tement des Inneren, mit welcher unserem Institut alle sieben Jahre das Mandat zur Erteilung der eidgenössi­

schen Facharzttitel erneuert wird. Dabei können Aufla­

gen formuliert werden. Soweit wir informiert sind, sind die Feststellungen der Experten grundsätzlich positiv.

Das Weiterbildungsmodell der Schweiz beruht auf einer Kombination von Dienstleistung und Lernen.

Entstehen da keine Konflikte?

Regula Schmid: Dieses Modell hat eine lange Tradition und erfüllt so lange seine Aufgabe zur Zufriedenheit, als an den Weiterbildungsstätten die Voraussetzungen dafür gegeben sind: Die Assistenzärztinnen und Assis­

tenzärzte müssen vom ärztlichen Kader genügend an­

geleitet und überwacht werden. Die Erfahrungen am Patientenbett, im Operationssaal oder in der Sprech­

stunde bilden die entscheidende Basis für den Aufbau der notwendigen Kompetenzen. Ohne motivierte Wei­

terbildende und genügend Zeit geht es nicht.

Werner Bauer: Sie fragen nach Konflikten: Es gibt sie und sie verschärfen sich. Die Rahmenbedingungen für die Bildung werden schlechter, weil in den Spitälern die Anforderungen an die Effizienz und die adminis trativen und ökonomischen Belastungen für die Kaderärzte lau­

fend zunehmen. Zudem ist Zeit natürlich Geld, und die Finanzierung der Weiterbildung ist leider bei weitem noch nicht befriedigend sichergestellt. Es braucht des­

halb gerade heute ein besonderes Engagement von uns allen im Bewusstsein, dass das Weiter geben der notwen­

digen Kompetenzen an die nächste Ärztegeneration für das Gesundheitswesen absolut essenziell ist.

Könnten neue didaktische Methoden die Weiter- und Fortbildung unterstützen?

Giatgen Spinas: Bis zu einem gewissen Grad wird das möglich sein. Gegenwärtig sind Simulation und Robotik in voller Entwicklung. Schon heute können mit Unter­

stützung von Simulatoren sehr gute, auch interdiszipli­

näre Fortbildungen in den Fächern Anästhesie, Intensiv­

medizin und auch Notfallmedizin durchgeführt werden.

Robotik und Simulation werden auch einen Beitrag an die Bewältigung der zunehmenden Schwierigkeit leis­

ten, eine genügende Anzahl von Fällen für das Erlernen von operativen Eingriffen zur Verfügung zu haben.

Hat das SIWF einen Einfluss darauf, wie viele Fach- ärzte in den verschiedenen Disziplinen weitergebildet werden?

Jean Pierre Keller: Diese Frage wird lebhaft diskutiert, auch im Hinblick auf das Verhältnis von Hausärzten zu Spezialärzten. Die Fachgesellschaften und das SIWF können die Zahl zukünftiger Fachärzte indirekt über die Anforderungen in den Weiterbildungsprogram­

men beschränkt beeinflussen. Die Frage, ob bedarfsge­

rechte Planung und sinnvolle Steuerung möglich und wünschbar ist, ruft eher skeptische Reaktionen hervor.

Das SIWF hat auch einen Auftrag im Bereich der Fortbildung. Nimmt es diesen mit der Fortbildungs- plattform wahr?

Raphael Stolz: Ja, aber nicht nur. Jede Fachgesellschaft hat ein Fortbildungsprogramm, das auf der Basis der SIWF­

Fortbildungsordnung erstellt worden ist und das den spe­

ziellen Aspekten der Disziplin gerecht werden kann.

Die Fortbildungsplattform ist ein problemlos funktio­

nierendes Instrument, um die Fortbildung zu doku­

mentieren und von den Fachgesellschaften bestätigen zu lassen, worauf das Fortbildungsdiplom ausgedruckt werden kann. Auch wenn der Arztberuf ein selbstver­

antwortlicher, akademischer Beruf ist, können wir nicht darüber hinwegsehen, dass die Fortbildung eine Pflicht ist und dass von Patienten, Versicherern und Politikern erwartet wird, dass sie glaubhaft erfüllt und nachgewiesen wird.

Sehen Sie neue Entwicklungen? Man spricht ja gelegentlich von einem Kontinuum Aus-Weiter-Fort- bildung.

Werner Bauer: Dieses Kontinuum wird immer wichti­

ger, und seine Realisierung stellt eine grosse Heraus­

forderung dar. In Zukunft wird wohl das Tätigkeits­

spektrum bei der Pensionierung sehr verschieden von demjenigen beim Absolvieren der Facharztprüfung sein. Der Kompetenzerhalt und das Erlernen neuer Kompetenzen werden eine zusätzliche Strukturierung und Evaluation benötigen. International spricht man deshalb auch kaum mehr von Fortbildung, sondern von «continuing professional development». Die Ar­

beit wird dem SIWF nicht ausgehen.

Bildnachweis Tobias Schmid/SIWF Korrespondenz:

Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter­

und Fortbildung SIWF FMH

Elfenstrasse 18 CH­3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 siwf[at]fmh.ch

Vollständige Fassung SIWF-Geschäfts bericht

Die vollständige Fassung des SIWF-Geschäftsberichts inklusive Bericht «SIWF Kompakt» und einem Rückblick zur Geschäftsstelle des SIWF finden Sie auf der Website des SIWF unter:

www.siwf.ch → Über uns → Geschäftsberichte.

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Sicherheitskultur in der Medizin braucht gesetzlichen Vertraulichkeitsschutz

Patientensicherheit: Lehren der Luftfahrt für den Gesetzgeber

Hanspeter Kuhn

Fürsprecher und bis 31.3.2018 Abteilungsleiter Rechtsdienst sowie stv. Generalsekretär der FMH

Zur Motion 17.3974 «Schadensprävention und Umgang mit Schäden bei medizini- schen Behandlungen» der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N).

Die am 3. November 2017 eingereichte Motion der SGK-N verlangt die «Stärkung und flächendeckende Implementierung einer Sicherheits- und Fehler-Lern- kultur verbunden mit Regressmöglichkeiten und der Erleichterung der Beweissituation durch Verbesserung der Behandlungstransparenz insbesondere bei fehler- haften Eingriffen.»

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sicherheits- und Fehler-Lernkultur ist die Sicherheit der Mitarbeiten- den, dass sie im Zusammenhang mit gemeldeten kri- tischen Ereignissen (critical incidents) keine Sanktion befürchten müssen. Die gleichzeitige Regressmöglich- keit und Erleichterung der Beweissituation stehen im Widerspruch dazu. Beides aufs Mal ist nicht zu haben.

Vertraulichkeit ist Voraussetzung

Linda J. Connell, die Direktorin des NASA Aviation Safe ty Reporting System der US-Zivilluftfahrt (ASRS), hat schon im Februar 2000 anlässlich der Anhörung vor dem Ausschuss des US-Repräsentantenhauses [1]

darauf hingewiesen, dass der Vertraulichkeitsschutz und der Schutz vor Verfolgung entscheidende Erfolgs- faktoren für eine Fehlermeldekultur sind:

“The reports sent to the ASRS are held in strict confi­

dence.  More than 470 000 reports have been submit­

ted  since the program’s beginning without a single reporter’s identity being revealed. The ASRS removes all personal names and other potentially identifying in­

formation before entering reports into its database […]

The reporters to ASRS are guaranteed limited immunity by the FAA. This means that the FAA will not use, nor will NASA provide, information that has been filed with the ASRS in an enforcement action, and will waive fines and penalties for unintentional violations of Federal Aviation Regulations, as long as violations are reported within 10 days.”

«Critical incidents» statt «accidents»

als Lernquelle

«Der Mensch ist jede Stunde des Tages zum Mindesten ein Mal unvorsichtig. Das liegt in seiner Natur. [...] Die Natur des Menschen ändert sich aber nicht mit seinem Eintritt in den Fabrikraum, mit seiner Anstellung als Eisenbahnkondukteur.» Dies schrieb Nationalrat Lud- wig Forrer, der Vater der Schweizerischen Unfallversi- cherung, im Jahr 1889! [2]

Sicherheitskultur baut deshalb auf der Fehlbarkeit des Menschen auf. Dabei muss sich das Fehlermeldesys- tem auf Beinahe-Schäden beschränken, weil es nicht möglich wäre, die Immunität im Zusammenhang mit ernsthaften Schadensereignissen aufrecht zu erhalten.

«Do not report aircraft accidents on this form», steht deshalb zuoberst auf dem CIRS-Formular des Aviation Safety Reporting System der NASA für die amerika- nische Zivilluftfahrt. Denn: “Accidents and criminal activities are not included in the ASRS­program and should not be submitted to NASA.”

Linda Connell wies auf die zentrale Bedeutung des Ver- traulichkeitsschutzes hin:

“But all countries are very aware of their survivabil­

ity  in  relation to confidentiality. As an example to all systems, one country’s first system was completely destroyed due to lack of reporting after a breach of a  reporter’s identity.”

Der US-Kongress hat 2005 in der Patient Safety Act die Vertraulichkeit [3] von Meldungen im Rahmen von CIRS- und anderen Qualitätssicherungsprogrammen sichergestellt. Er hat damit umgesetzt, was die Ameri­

can Medical Association 2002 vorgeschlagen hatte:

“Congress can help create a culture of safety by allow­

ing medical professionals to convene to discuss patient safety problems and potential solutions without having their discussions, findings, or recommendations become

FMH Recht 419

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the basis for class action or other lawsuits. If the fear of litigation continues to pervade efforts to improve patient safety and quality, our transformation into a culture of safety on behalf of our patients may never be fully real­

ized [4].”

Der Bericht des BAG «Patientenrechte und Patienten- partizipation in der Schweiz» vom 24. Juni 2015 [5] weist auf das Gutachten von Bernhard Rütsche, Nadja d’Amico und Lea Schläpfer von 2013 hin [6]:

«Fehlermeldesysteme, in allen untersuchten Ländern verbreitet, sind den Experten zufolge von entscheiden- der Bedeutung. Eine staatliche Regelung der vielerorts bereits bestehenden Systeme könnte deren Funktions- fähigkeit etwa durch die Statuierung von Beweisverwer­

tungsverboten in Zivil­, Straf­, und Verwaltungsverfahren fördern.»

Das Gutachten von Rütsche et al verweist u.a. auf die Regelung in Dänemark von 2007, die Sanktionsfreiheit sicherstellt [7].

Gesetzesvorschlag seit 2001 vorliegend

Die FMH hat bereits 2001 [8], sodann 2003 [9] und er- neut 2009[10] auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für die Schweiz hingewiesen und bereits 2001 eine Ergänzung z.B. eines Art. 80a des Bundes- gesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversiche- rungsrechts ATSG vorgeschlagen:

«Und die Schweiz? Die bei uns laufenden Critical­Inci­

dent­Reporting­Programme sind gezwungenermassen alle auf die bloss vertragliche bzw. statutarische Zu- sicherung gebaut, Informationen über den Melder ver- traulich zu halten. Bisher sind keine Lecks bekannt geworden. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Schutzgarantien sind aber auch unsere Programme verletzlich gegenüber richterlichen Zeugenvorladun­

gen und Akteneditionsverfügungen unter Androhung von Strafe im Verweigerungsfall. Wie in den USA gilt auch in der Schweiz: Dies kann nicht die Lösung sein.

‹Legal protections are the only possible way …› [11]»

In der Schweiz ist nun genau dies eingetreten: Im Kan- ton Tessin hat die Staatsanwaltschaft 2016 eine CIRS- Meldung beschlagnahmt, und das Bundesgericht hat ihre Verwendung im Strafverfahren erlaubt [12]. Schon im Vorfeld hat der CIRRNET-Ausschuss der Stiftung Patientensicherheit Schweiz festgehalten:

«Grundgedanke von Fehlermeldesystemen (CIRS) ist, dass durch das Erfassen und Analysieren kritischer Er- eignisse Erkenntnisse abgeleitet werden können, die dazu dienen, daraus zu lernen und denselben Fehler in Zukunft zu vermeiden. Sie basieren dabei auf wesent- lichen Merkmalen wie der Vertraulichkeit, Freiwillig- keit, Sanktionsfreiheit und der Identifikation und Be- arbeitung von risikorelevanten Schwachstellen im System. (...)

Wir befürchten, dass die Verwendung von CIRS-Mel- dungen für die juristische Aufarbeitung von potentiel- len Fehlern unabsehbare Folgen für die Sicherheits- und Lernkultur im Gesundheitswesen haben wird.

Schon jetzt wird ein Rückgang des Vertrauens der Mitarbeitenden in das CIRS in den Akutspitälern des Kantons Tessin berichtet. Wir gehen von weiteren nega tiven Folgen für die Sicherheits- und Lernkultur und schlussendlich für die Patientensicherheit in der ganzen Schweiz aus. Damit würde der in den letz- ten Jahren erreichten Kulturveränderung im offenen Umgang mit Fehlern ein immenser Schaden zugefügt.

Damit schadet man schlussendlich dem Patienten.

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz und der CIRR- NET-Ausschuss sprechen sich klar dafür aus, dass Ein- träge in Fehlermeldesystemen nicht durch die Staatsan- waltschaft konfisziert werden, da sie auf der freiwilligen Meldebereitschaft der Mitarbeitenden beruhen und einem anderen Zweck dienen [13].»

Ohne gesetzlichen Vertraulichkeitsschutz keine Sicherheit(skultur)

Was ist schief gegangen? Gemäss Bundesgericht er- folgte die fragliche Meldung ins Qualypoint-CIRS-Sys- tem des Spitals im Zusammenhang mit dem Suizid eines Patienten. Das Spital hat im Zusammenhang mit der Beschlagnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft keine Siegelung der Akten verlangt. Soweit der bedau- erliche Einzelfall.

Doch das zentrale Problem ist, dass die Schweiz im Unter­

schied zu anderen Ländern bisher keinen gesetzlichen Vertraulichkeitsschutz für Meldesysteme von kritischen Ereignissen und Qualitätssicherungsprogramme hat.

Das heisst: Die Identität von Personen, die critical inci- dents rapportieren oder über die rapportiert wird, ist gesetzlich nicht geschützt.

Ich hoffe, dass das Parlament nach dem Fall im Tessin nun rasch von den Erfahrungen anderer Länder profi-

Vertraulichkeitsschutz und der Schutz vor Verfolgung sind entscheidende Erfolgsfaktoren für eine Fehlermeldekultur (Linda J. Connell, Direktorin des NASA Aviation Safety Report ing System der US-Zivilluftfahrt)

Wenn Behörden Zugriff auf CIRS-Meldungen

haben, schwindet das Vertrauen der Gesund-

heitsfachleute in ein Fehlermeldesystem.

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tiert und die seit 2001 bekannte gesetzgeberische Lücke zügig schliesst. Es wird damit einen wichtigen Schritt zur Förderung des Vertrauens aller Gesund- heitsfachleute in die Institutionen unseres Landes tun.

Literatur

1 Linda J. Connell, Statement before the US Subcommittee on Health, Committee on Ways and Means, House of Representatives, February 10, 2000.

2 Ludwig R. Forrer, Denkschriftt über die Einfuhrung einer schwei- zerischen Unfallversicherung, Beilage II. zur Botschaft des Bundes- rats vom 14.12.1889, BBl 52 1889 S. 825

3 PUBLIC LAW 109–41—JULY 29, 2005: PATIENT SAFETY AND QUA- LITY IMPROVEMENT ACT OF 2005.

4 AMA-Statement an den US-Kongress, 8. Mai 2002.

5 Bericht in Erfüllung der Postulate 12.3100 Kessler, 12.3124 Gilli und 12.3207 Steiert.

6 Bernhard Rütsche, Nadja d’Amico und Lea Schläpfer, Stärkung der Patientenrechte: internationales Soft Law und nationale Gesetze im Vergleich, Gutachten im Auftrag des BAG, 2013.

7 Rütsche op cit, S. 21: «Dass das Berichtssystem einen Lerneffekt und nicht etwa eine Bestrafung bezweckt, verdeutlicht zudem die Bestimmung, dass die meldende Person nicht einem Untersu- chungs- oder Disziplinarverfahren ausgesetzt werden darf (§ 201).»

8 Hanspeter Kuhn, «Congress should pass legislation to extend pro- tections ...» «Critical Incident Reporting» und Recht, Schweiz Ärz- tezeitung. 2001;82.26:1394–403.

9 Hanspeter Kuhn, Georg Below: «Melden Sie keine Flugzeugunfälle auf diesem Formular!» CIRSmedical – Massnahmen für den Ver- traulichkeitsschutz; Schweiz Ärztezeitung. 2003;84,26: 1399–407.

10 Hanspeter Kuhn, 10 Jahre Warten auf gesetzliche Zweckbindungs- garantie für CIRS, Editorial Schweiz Ärztezeitung. 2009;90: 4 95.

11 Hanspeter Kuhn, «Congress should pass legislation to extend pro- tections ...» «Critical Incident Reporting» und Recht*, Schweiz Ärz- tezeitung. 2001;82,26: 1394–403.

12 Bundesgericht, Urteil vom 8.Dezember 2016 1B_289/2016 13 Stellungnahme CIRRNET-Ausschuss zur Beschlagnahmung einer

CIRS-Meldung im Tessin, 10. August 2016 lex[at]fmh.ch

FMH Recht 421

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Interview mit Stefan Neuner-Jehle, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, zum Faktenblatt

«Antibiotika richtig einsetzen»

«Es braucht eine Sensibilisierung der Patienten»

Interview mit Stefan Neuner-Jehlea: Barbara Weilb, Linda Hadornc

a Dr. med., MPH, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin; b Leiterin Abteilung Public Health, FMH; c wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Public Health, FMH

Sind Sie direkt mit dem Problem der zunehmend antibiotikaresistenten Bakterien konfrontiert?

Hin und wieder sehe ich resistente Harnwegsinfektio- nen oder Wundinfekte. In meinem klinischen Alltag bin ich jedoch selten mit resistenten bakteriellen Infektio- nen konfrontiert. Die meisten Infektionen unserer am- bulanten Patienten können mit einer Erstlinientherapie

beherrscht werden. Die Einzelfallbeobachtung in der Praxis ist aber naturgemäss nicht aussagekräftig genug.

Ich bin mir sehr bewusst, dass Resistenzen in der erwei- terten Versorgung, zum Beispiel bei schwie rigen oder rezidivierenden Verläufen und im statio nären Bereich, ein Problem sind. Hausärztinnen und Hausärzte sind deshalb bemüht, Antibiotika indikationsgerecht einzu- setzen, das heisst möglichst nur bei einer hohen Wahr- scheinlichkeit für eine bakterielle Ursache und mit Zu- rückhaltung bezüglich Breitband antibiotika.

Welches sind für Sie die grössten Herausforderungen bei der Abgabe bzw. Nicht-Abgabe von Antibiotika?

Eine Herausforderung ist die nur lückenhafte Kenntnis von früheren Unverträglichkeiten oder Allergien auf Antibiotika des Patienten. Beim begründeten Abraten von einem Antibiotikum ist die Herausforderung, dies mit der Erwartungshaltung des Patienten in Einklang zu bringen. Das ist zwar in meiner Praxis eher die Aus- nahme als die Regel. Hier braucht es eine Diskussion zu Nutzen und Schaden sowie eine Sensibilisierung der Patienten mittels verständlicher Informationen. Ein Kompromiss bei Grenzfällen kann sein, dem Patienten für den Fall einer fehlenden Besserung oder einer Ver- schlechterung innert definierter Frist ein Antibioti- kum (oder ein Rezept dafür) mitzugeben, das er im Falle des Nichtgebrauchs zurückbringen kann. Ein sol-

Ende 2015 verabschiedete der Bundesrat die Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR), um national koordiniert und the- men übergreifend gegen die zunehmende Verbreitung von antibio- tikaresistenten Bakterien vorzugehen. Als Teil der Umsetzung die- ser Strategie haben die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse und das Bundesamt für Gesundheit BAG gemeinsam Materialien entwickelt. Es handelt sich dabei um ein Poster für den Warteberich in der Praxis, einen Erklärfilm zur Verbreitung über soziale Medien sowie ein Faktenblatt zum Umgang mit Antibiotika. Das praktische Faktenblatt im Format A5 kann Patientinnen und Patienten mitge- geben werden. Alle Materialien enthalten sowohl Informationen und Empfehlungen rund um die Antibiotikaeinnahme als auch Gründe, warum bei gewissen Infektionen kein Antibiotikum not- wendig ist. Bestellen können Sie diese kostenlos auf der Website:

www.antibiotika-richtig-einsetzen.ch

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ches Vorgehen dient als eine Art Rückversicherung.

Und die Erfahrung zeigt: Die meisten bringen es unbe- nutzt wieder zurück.

Im November 2017 lancierte die FMH in Zusammenar- beit mit pharmasuisse und dem BAG ein Faktenblatt zu Antibiotikaresistenzen, welches den Patientinnen und Patienten abgegeben werden kann. Haben Sie dieses bereits verwendet?

Sie liegen in meinem Sprechzimmer bereit und erin- nern mich immer daran, dass ich das Thema «ange- messener Antibiotika-Einsatz» mit meinen Patienten

anspreche. Die wichtigsten Inhalte bespreche ich so- wieso mit den behandelten (oder nicht mit Antibiotika zu behandelnden) Patienten, um mein Vorgehen zu erklären und mich ihrer Kooperation zu versichern.

Insofern führen die Faktenblätter nicht zu zeitkonsu-

mierendem zusätzlichem Gesprächsbedarf. Ich gebe sie vor allem dann ab, wenn die Patienten noch mehr dazu wissen wollen. Übrigens mag ich solche Diskus- sionen mit den Patienten gern: Ich versuche wahrzu- nehmen, wie sie «ticken», und sehe es als Herausforde- rung für mich, einen guten Draht zu ihnen zu finden.

Schliesslich wollen wir zu einer Entscheidung finden, die für beide stimmt.

Korrespondenz:

FMH

Abteilung Public Health Elfenstrasse 18 Postfache 300 CH-3000 Bern 15 public.health[at]fmh.ch

Alle können einen Beitrag leisten, damit sich das Problem der Antibiotikaresistenzen nicht ausweitet.

Positiv finde ich vor allem die Erklärungen beim begründeten Verzicht auf ein Anti­

biotikum.

Gibt es Reaktionen oder Rückfragen auf das Faktenblatt?

Die Reihenfolge ist bei mir meistens umgekehrt: im Gespräch verweise ich für vertiefte Informationen auf das Blatt. Nach der Lektüre stellen Pa tienten selten eine Rückfrage.

Wie schätzen Sie den Wissensstand der Bevölkerung im Zusammenhang mit antibiotikaresistenten Bakterien ein?

Viele Personen haben schon davon gehört, kennen aber die Einzelheiten nicht und wissen auch nicht, wie sie selbst durch ihr Verhalten einen Beitrag leisten kön- nen, damit sich das Problem nicht ausweitet. Hier gilt  es, die Gesundheitskompetenz zu stärken. Inso- fern  leistet das Faktenblatt einen nützlichen Beitrag, in der Bevölkerung über die Zusammenhänge zu infor- mieren.

Was gefällt Ihnen am Faktenblatt gut und wo, finden Sie, liegt Verbesserungspotential?

Positiv finde ich die kurz gehaltenen, prägnanten Bot- schaften und vor allem die Erklärungen beim begrün- deten Verzicht auf ein Antibiotikum. Das Verzichten ist psychologisch schwieriger für Patienten und benötigt eine besonders sorgfältige Kommunikation. Mittels Erklärfilm oder Plakat im Wartezimmer könnten die Pa tienten schon vor der Konsultation für das Thema sensibilisiert werden, und zwar für beide Fälle: die Ein- nahme wie auch den Verzicht auf ein Antibiotikum.

Bildnachweis

Bundesamt für Gesundheit BAG / diff.

FMH Public health 423

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Todesfälle / Décès / Decessi Jean Pfändler (1959), † 13.2.2018,

Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, 4800 Zofingen

Rolf W. Kreyden (1924), † 1.3.2018,

Facharzt für Gastroenterologie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 6373 Ennet­

bürgen

Wolfgang Steinbrich (1948), † 7.3.2018, Facharzt für Radiologie, 4052 Basel

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

ZH

Lena Hommerich,

Fachärztin für  Allgemeine Innere Medizin, Zumiker Strasse 18, 8702 Zollikon

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder haben sich angemeldet:

Lars Frauchiger, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewe­

gungsapparates, FMH, Schänzlistrasse 33, 3013 Bern

Andreas Henning, Facharzt für  Allgemeine Innere Medizin und Kardiologie, Schänzli­

strasse 33, 3013 Bern

Katrin Jaun, Fachärztin für Neurologie, FMH, Marktgasse 31, 3011 Bern

Andrea Martina Mordasini, Fachärztin für All­

gemeine Innere Medizin, FMH, Monbijou­

strasse 130, 3007 Bern

Reinhild Zenklusen, Fachärztin für Patholo­

gie und Zytopathologie, FMH, Unilabs, Effingerstrasse 45, 3008 Bern

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Ein sprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt haben sich gemeldet:

Monika Tröger, Fachärztin für Physikalische Medizin und Rehabilitation, Viva Luzern AG, Steinhofstrasse 13, 6005 Luzern

Andrea Göpfert, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin und für Kardiologie, FMH, Praxis Dr. Wüst AG, Luzernerstrasse 11, 6010 Kriens

Sebastian Krappen, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH, Monvia Gesund­

heitszentrum Luzern, Spitalstrasse 40, 6004 Luzern

Vinzenz Vadasz, Facharzt für Ophthalmologie, FMH, Augenklinik LUKS, 6000  Luzern 16, und LUKS Augenklinik im Hirzenhof, Hir­

schengraben 33, 6003 Luzern

Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Gäu hat sich gemeldet:

Kemal Esen, Facharzt für Chirurgie und für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, DS­Praxis AG, Buchenstrasse 4, 6210 Sursee

Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz Zur Aufnahme in die Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz haben sich angemeldet:

Thomas Meisel, Facharzt für Urologie, FMH, Praxis in Pfäffikon SZ ab 1. April 2018

Ladislav Prikler, Facharzt für Urologie, FMH, Leitender Arzt Uroviva in Pfäffikon SZ ab 1. April 2018

Einsprachen gegen diese Aufnahmen richten Sie schriftlich innert 20 Tagen an

Dr. med. Uta Kliesch,

Maria­Hilf­Strasse 9, 6430 Schwyz, oder per mail an  uta. kliesch@hin.ch

Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug Zur Aufnahme in die Ärzte­Gesellschaft des Kantons Zug als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Dorrit Barbara Winterholer, Fachärztin für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, FMH, Andreasklinik, Rigistrasse 1, 6330 Cham

Einsprachen gegen diese Kandidatur müssen innerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffent­

lichung schriftlich und begründet beim Sekretariat der Ärzte­Gesellschaft des Kantons Zug eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet der Vorstand über Gesuch und allfällige Einsprachen.

Personalien

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Begutachtungsleitlinien

Psycho somatische Medizin

a PD Dr. med. Niklaus Egloff; b Prof. Dr. med. Rainer Schaefert, c Dr. med. Pierre Loeb, d lic. phil. Beat Steiger,

e Prof. Dr. med. Roland von Känel

a Kompetenzbereich Psychosomatische Medizin, Universitätsklinik für Neurologie, Universitätsspital Inselspital, Bern; b Klinik für Psychosomatik, Bereich Medizin, Universität und Universitätsspital Basel, Basel; c Wissenschaftlicher Beirat Schweizerische Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM); d Wissenschaftlicher Beirat Schweizerische Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (SGSS); e Klinik für Konsiliarpsychiatrie und Psychosomatik, UniversitätsSpital Zürich, Zürich

Die Beurteilung von Patienten* mit psychosomatischen Syndromen stellt hohe Ansprüche an den Gutachter. Die hierfür entwickelten Begutachtungsleitlinien fokussieren auf positive Hinweiskriterien. Damit werden die Leitlinien der neuen bundesrichterlichen Rechtspraxis gerecht, welche die Formulierung von «Indi­

katoren» für die Beschreibung der Gesundheitsstörungen und Beeinträchtigun­

gen

 

fordert. Entsprechend der Ständeratsdebatte vom 14. September 2017 propagie­

ren die Leitlinien explizit auch die verstärkte Integration der hausärztlichen Beur teilung bei diesen Patienten. Insgesamt widerspiegelt sich in den vorgestellten Leit linien ein sowohl juristisch wie auch medizinisch gewandeltes Verständnis psychosomatischer Erkrankungen.

Paradigmenwechsel beim Schweize­

rischen Bundesgericht

Mit einem ebenso mutigen wie unerlässlichen Leitur­

teil vom 03.06.2015 (9C_492/2014) nahm das Bundesge­

richt Abstand von seiner bisherigen Praxis der Recht­

sprechung zu somatoformen Schmerzstörungen [1].

Insbesondere wurde das Konstrukt der «willentlichen Überwindbarkeitsvermutung» verworfen, welches von 2004–2015 gewissermassen als Pauschalablehnungs­

argument von IV­Anträgen bei dieser Art von Erkran­

kungen galt [2]. Stattdessen fordert das Bundesgericht neu eine «einzelfallgerechte» und «ergebnisoffene»

Beurteilung sämtlicher Erkrankungen, ungeachtet ih­

rer Ätiologie.

Als Konsequenz dieser Revision forderte das Schweize­

rische Bundesgericht die zuständigen medizinischen Fachgesellschaften auf, zeitgemässe medizinische Leit­

linien zur Begutachtung psychosomatischer Leiden

auszuarbeiten [2]. Denn nicht zuletzt in Ermangelung entsprechender medizinischer Leitlinien war in der Schweiz zwischen 2004 und 2015 eine vorwiegend durch die Rechtsprechung definierte Begutachtungs­

kultur dieser Erkrankungen entstanden. Diese Sach­

lage war für alle beteiligten Akteure nicht zufrie­

denstellend und löste fachliche Kritik und Irritation aus [3,4].

In einem Positionspapier erklärten sich die Schweize­

rische Akademie für Psychosomatische und Psycho­

soziale Medizin (SAPPM) und die Schweizerische Gesell­

schaft zum Studium des Schmerzes (SGSS) 2016 bereit, entsprechende Begutachtungsleitlinien nach aktuells­

ten medizinischen Erkenntnissen zu erarbeiten [5]. Das zwischenzeitlich von einer interdisziplinären Exper­

tengruppe erarbeite Leitliniendokument liegt nun seit dem 01.01.2018 vor.

Leitlinien nach neuem Muster

Es bestehen in der Schweiz diverse Vorstösse, die Qualitätssicherung der medizinischen Begutachtung

* Der besseren Lesbarkeit wegen wird jeweils nur die männliche Form verwendet, gemeint sind aber immer alle Geschlechter.

Das gesamte 20-seitige Leitliniendokument ist online unter https://www.sappm.ch/ueber-uns/begutachtung/ abrufbar.

Das Bundesgericht fordert eine «einzelfall­

gerechte» und «ergebnisoffene» Beurteilung sämtlicher Erkrankungen, ungeachtet ihrer Ätiologie.

ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT SAPPM/SGSS 425

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