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www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 37. SONDERNUMMER Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 16. 6.2004 18. c Stück

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DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 37. SONDERNUMMER

Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 16. 6.2004 18. c Stück

Frauenförderplan; Übergangsregelung

In der 10. Senatssitzung am 2. Juni 2004 wurde die Übergangsregelung des Frauenförderplans wie folgt beschlossen:

Die Bestimmungen des Frauenförderplans der Universität Graz lt. Beschluss des Senats vom 17.10.2001, des Frauenförderplans im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissen- schaft und Kultur (BGBI. II 2001/94 idgF des Bundesgleichbehandlungsgesetzes BGBI 1993/100 idgF) und der §§ 39 ff UOG 1993 sind sinngemäß bis zur Beschlussfassung des Frauenförderungsplans nach UG 2002 anzuwenden.

Die Vorsitzende des Senates:

Hinteregger

Druck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz

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