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www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 24. SONDERNUMMER Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 7. 4.2004 13.c Stück

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MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 24. SONDERNUMMER

Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 7. 4.2004 13.c Stück

Übergangsregelung Frauenförderungsplan

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 31.3.2004 folgende Übergangsregelung beschlossen:

Die Bestimmungen des Frauenförderplans der Universität Graz lt. Beschluss des Senats vom 17.10.2001, des Frauenförderplans im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissen- schaft und Kultur (BGBI. II 2001/94 idgF des Bundesgleichbehandlungsgesetzes BGBI 1993/100 idgF) und der §§ 39 ff UOG 1993 sind sinngemäß bis zur Beschlussfassung des Frauenförderungsplans nach UG 2002, längstens aber bis 30.6.2004 sinngemäß anzuwenden.

Die Vorsitzende des Senates:

Hinteregger

Druck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz

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