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Sicherheits- und Ordnungsvorschriften zum Laborunterricht

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Academic year: 2021

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Sicherheits- und Ordnungsvorschriften zum Laborunterricht

1. Das Tragen einer Schutzbrille ist während der Arbeit im Labor obligatorisch.

2. Es dürfen nur Arbeiten ausgeführt werden, die ausgegeben wurden.

3. Aus Sicherheitsgründen muss strikt auf Sauberkeit und Ordnung geachtet werden.

4. Chemikalien sollen nicht berührt werden. Auch die Haut resorbiert Stoffe (Vergiftungsgefahr).

5. Organische Lösungsmittel können sich leicht entzünden. Sie brennen explosionsartig.

Vor dem Arbeiten mit brennbaren Stoffen soll der Bunsenbrenner abgestellt werden.

Brennbare Lösungsmittel und andere leicht entzündbare Stoffe sollen stets an separater Stelle (nicht am Laborplatz) umgefüllt werden!

6. Die Reagenzglasöffnung darf niemals gegen Personen gerichtet werden (geschieht oft unbeabsichtigt!). Der Inhalt des RG tritt bei unsachgemässer Handhabung

"geschossartig" aus dem Glas!

7. Man lese jede Etikette zweimal. Verwechslungen können katastrophale Folgen haben.

Standgefässe sollen stets an der Etikette gehalten werden. Restsubstanzen dürfen nie, nie, nie in die Vorratsflasche zurückgeschüttet werden (Warum?).

8. Man orientiere sich über den Standort der Feuerlöscher und über deren Handhabung, sowie über die Anwendung der Feuerlöschdecke und der Notdusche.

Personen sollen nicht mit dem Feuerlöscher behandelt werden. (Erstickungsgefahr, Kälteeinwirkung). Personen in Löschdecke oder Labormäntel einwickeln oder unter Notdusche führen.

9. Kleinere Verbrennungen treten erfahrungsgemäss relativ häufig auf. Sofort 5 – 10 Minuten unter fliessendem, kaltem Wasser kühlen.

10. Wer Spritzer von Chemikalien ins Auge bekommt, halte das mit den Fingern stark geöffnete Auge sofort unter die Augendusche (15-20 Minuten!). Eine Zweitperson leistet dabei aktive Hilfe. Der Verunfallte ist durch das reflexartige Zusammenpressen der Augenlider momentan desorientiert.

11. Die Abfälle von Chemikalien werden möglichst umweltschonend beseitigt (Lehrer fragen).

12. Am Schluss des Praktikums müssen alle benutzten Glaswaren und der Laborplatz gereinigt sein.

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