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Archiv "Von „Integration“ verzaubert" (01.04.1976)

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Bericht und Meinung

DER KOMMENTAR

genen Meinung so fortschrittliche Oberstadtdirektor und sein noch fortschrittlicherer Kämmerer in die Knie gingen. Es handelte sich bei der Anweisung des Regierungsprä- sidenten um nicht mehr und nicht weniger als um die Rücknahme der den Chefärzten auferlegten Ver- pflichtung, sich „um die stationäre und ambulante Behandlung der Mitglieder der Organe des Kran-

kenhausträgers/Krankenhauses, der städtischen Bediensteten im Bereich des Städtischen Kranken- hauses persönlich ohne Liquida- tion zu kümmern". Im Klartext: Die gesamte Verwaltungsspitze der Stadt und der Stadtrat mit seinen Ausschüssen — das war minde- stens die Personengruppe, der Oberstadtdirektor und Stadtkäm- merer hier sich unerlaubt zu „be- reichern" gestatten wollten. Wel- che verwirrte Vorstellung von Recht und staatlicher Ordnung sich hinter dieser Forderung ver- borgen hat, läßt sich ahnen.

Es läßt sich ahnen, dann zum Bei- spiel, wenn man anderes aus der Festrede nachliest: „In ... wurde über Fortschritt nicht nur geredet oder gar nur politisiert, ohne daß sich — wie vielerorts — am Besitz- stand der betroffenen Ärzte prak- tisch etwas änderte. Aus sachli- chen Erwägungen heraus wurde eine Evolution eingeleitet, die dem Krankenhausträger einerseits die Freiheit gibt, in der Organisation mit der Zeit Schritt zu halten, ihm andererseits aber die Möglichkeit beläßt, qualifizierte Ärzte für die 16 hauptamtlichen Chefarztstellen zu gewinnen." Man habe aber, so fuhr der Oberstadtdirektor fort, von Festgehältern abgesehen, weil da- mit zwangsläufig ein „Homo oeco- nomicus" herangezüchtet würde, der „in dieser Ausprägung" nicht erwünscht sei, zumal hier „Ge- winnmaximierung durch Leistungs- minimierung" drohe. Einer solchen für Ärzte besonders großen Gefahr sind natürlich die hochbezahlten kommunalen Verwaltungsbeamten nicht ausgesetzt! (Man kann sie al- lerdings auch nicht melken, wie das bei leitenden Ärzten möglich ist.)

Nun sucht man also wieder einmal einen Neurologen und bietet ihm eine Beamtenstelle auf Zeit, näm- lich auf 12 Jahre (warum soll ein Chefarzt in dieser Hinsicht anders behandelt werden als ein kommu- naler Wahlbeamter!), und neben den Dienstbezügen nach A 15 wird ihm „sein Anteil aus der Ausübung des Liquidationsrechts für geson- dert berechenbare ärztliche Lei- stungen" geboten. Siehe oben — der große Fortschritt des Vertrags- modells dieser Stadt ist das „origi- näre Liquidationsrecht" der Stadt, in der offensichtlich die Bestim- mungen der Nebentätigkeitsverord- nung des Landes Nordrhein-West- falen ebensowenig bekannt sind wie das schon fast ein Jahr alte Krankenhausgesetz des Landes.

Man beachtet geltende Gesetze eben einfach nicht. Der ökonomi- sche Sinn zum Nutzen der eigenen, der städtischen Gewinnmaximie- rung ist hingegen ganz offensicht- lich unübertroffen.

Man wird gespannt sein dürfen, ob sich in Kenntnis dieser Zusammen- hänge noch qualifizierte Ärzte für dieses Krankenhaus interessieren werden. Permanente zähneknir- schende Unterwerfung — und dies nicht nur in Fragen des Liquida- tionsrechtes — verträgt sich aller- dings nicht mit hoher ärztlicher Qualität und erfolgreichem ärztli- chen Wirken.

Von „Integration"

verzaubert

In einem Kolloquium, das dem ach- ten Internationalen Krankenhaus- symposion an der Technischen Universität Berlin (ein Tagungsbe- richt findet sich in Heft 13/1976) vorgeschaltet war, bemängelten ei-

nige Experten, es fehle eine Inte- gration der medizinischen Einrich- tungen auf regionaler Ebene, und forderten eine regionale Gesund- heitsplanung für alle Bereiche des Gesundheitswesens. Andere Exper- ten argumentierten zwar dagegen und beschworen eine daraus fol- gende Verplanung des Medizinbe-

reiches. Doch das Ergebnis des Kolloquiums: Eine einzige über- greifende Planungsorganisation müßte geschaffen werden.

Daß eine abgestimmte Planung im Bereich des Gesundheitswesens sinnvoll und erforderlich ist, wird heutzutage wohl von kaum einem bestritten. Doch vor jeder Pla- nungsideologie sei gewarnt, bei der alles Heil in „Integration" ge- sucht wird — Integration verstan- den als Institutionalisierung. Das kann nur in Dirigismus enden. In Berlin wurde zudem deutlich: Mit einer Freisetzung von Kapazitäten der Institution „Krankenhaus" für den ambulanten Bereich ist es nicht getan — wie manche Ideolo- gen (gegen besseres Wissen?) heute immer noch glauben.

Kosten können damit nicht ge- senkt, geschweige denn eine pa- tientnahe Versorgung erreicht wer- den. Die Kassenärztlichen Vereini- gungen haben da probatere Ver- fahren anzubieten, da sie bisher schon innerhalb ihres Sicherstel- lungsauftrages bei der Planung von Kassenarztsitzen nach dem Bedarf die infrastrukturellen Verhältnisse einschließlich vorhandener Einrich- tungen des Gesundheitswesens be- rücksichtigen.

Dennoch, auch in Berlin zeigten sich viele von „Integrationsideen"

verzaubert. Ulrich Geissler vom Bundesarbeitsministerium etwa be- dauerte das Fehlen von Modellen für eine „integrierte medizinische Versorgung". Geissler wörtlich: „In der Praxis realisiert sind bislang nur einige partielle Integrationsmo- delle wie Praxiskliniken, belegärzt- liche Tätigkeit und Laborgemein- schaften niedergelassener Ärzte, alle anderen Vorstellungen sind bisher auf den entschiedenen Wi- derstand der offiziellen Ärzteschaft gestoßen." Er empfahl zum Bei- spiel Professor Erwin Jahns und des DGB Ladenhüter MTZ. Kosten- überlegungen zur kurz- oder mittel- fristigen Minderung der Belastung der Versichertengemeinschaft wa- ren dabei wohl bewußt ausgeklam- mert. DP/DÄ

934 Heft 14 vom 1. April 1976

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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