A1126 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 17⏐⏐27. April 2007
A K T U E L L
PSYCHOTHERAPEUTEN
Kammer für Ostdeutschland
Als letzte Landespsychotherapeu- tenkammer hat sich die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) gegründet. Sie ist die erste länder- übergreifende Kammer, der rund 1 700 Psychologische Psychothera- peuten und Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeuten aus Bran- denburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü- ringen angehören (www.ihre-opk.
de). Die Errichtung – mehr als sie- ben Jahre nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes – ver- zögerte sich, weil zunächst ein Staatsvertrag zwischen den fünf be- teiligten Bundesländern geschlos- sen werden musste. Sitz der OPK wird Leipzig sein. Die Geschäfts- stelle soll voraussichtlich im Juli eröffnet werden.
Die konstituierende Kammerver- sammlung wählte am 30. März
Andrea Mrazek zur ersten Präsiden- tin. Vizepräsident wurde Dr. Wolf- ram Rosendahl. Vorrangiges Ziel ist es, „die Versorgung psychisch kran- ker Kinder in den neuen Bundeslän- dern zu verbessern“, erklärte Ro- sendahl. Wichtig sei aber auch, mehr Psychotherapeuten dazu zu bewegen, sich in Ostdeutschland niederzulassen. Zum Vergleich: Wäh- rend in Thüringen 199 nicht ärzt-
liche Psychotherapeuten niederge- lassen sind, sind es in Bayern 2 144.
Einstimmig sprach sich die Kam- merversammlung für einen Bei- tritt zur Bundespsychotherapeuten- kammer aus, die damit künftig die Interessen aller rund 30 000 Psychologischen Psychotherapeu- ten und Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten in Deutschland
vertritt. PB
ENDOKARDITISPROPHYLAXE WEITGEHEND OBSOLET
Menschen mit Herzklappenerkrankungen müs- sen in Zukunft vor Zahnarztbesuchen oder an- deren Eingriffen, bei denen geringe Mengen von Bakterien ins Blut eindringen könnten, kei- ne Antibiotikaprophylaxe mehr betreiben. Das sehen die neuesten Leitlinien der American Heart Association (AHA) vor, die in Circulation (2007; doi: 10.1161/CIRCULATIONAHA.106.
183095) publiziert wurden. Vor 52 Jahren hat- te sich die AHA erstmals für eine Antibiotika- prophylaxe ausgesprochen. Diese Empfehlun- gen beruhten lange Zeit einzig auf Experten- meinungen und Plausibilitätsüberlegungen.
Bakteriämie auch beim Zähneputzen Zweifellos sei es richtig, dass bei Zahnextrak- tionen, Endoskopien oder bei Harnwegsunter- suchungen Bakterien in die Blutbahn gelangen, schreibt die Gruppe um Walter Wilson von der
Mayo Clinic in Rochester. Dies sei jedoch auch beim Zähneputzen der Fall. Die Leitlinien zitie- ren die Berechnungen eines britischen Dental- forschers, wonach zweimaliges tägliches Zäh- neputzen innerhalb eines Jahres mit einem 154 000-fach höheren Risiko einer Bakteriämie einhergeht als eine Zahnextraktion (Pediatr Car- diol 1999; 20: 317–25). Es gebe kaum – wenn überhaupt – Beweise, dass die Gabe von Anti- biotika eine infektiöse Endokarditis verhindern könne, so die Leitlinien-Autoren.
Weiterhin als notwendig wird sie betrachtet bei Menschen mit künstlichen Herzklappen, mit einer infektiösen Endokarditis in der Anamne- se, gewissen schweren angeborenen Herzer- krankungen, bei nicht oder nicht ausreichend reparierten zyanotischen Herzvitien, bei repa- rierten Herzfehlern mit residualen Defekten und bei Herztransplantierten mit Klappenpro-
blemen. Das sind alles Ausnahmesituationen, während Herzklappenfehler, die in den letzten Leitlinien von 1997 noch als klare Indikation betrachtet wurden, in der Bevölkerung sehr viel häufiger sind. Die AHA schätzt, dass ein bis 2,5 Prozent der Bevölkerung einen Mitralklap- penprolaps (MVR) hat. Andere Schätzungen ge- hen bis zu 20 Prozent, je nachdem, welcher echokardiographische Befund bereits als MVR gedeutet wird. Bisher galt bei einem MVR die Empfehlung zur Antibiotikaprophylaxe.
In Zukunft können Menschen mit MVR dar- auf verzichten; wie auch Patienten mit rheuma- tischer Herzerkrankung, Bicuspidalklappener- krankung, verkalkter Aortenstenose, Ventrikel- oder Vorhofseptumdefekt. Auch Patienten mit hypertrophischer Kardiomyopathie müssen nach den neuen Leitlinien keine Antibiotikapro- phylaxe mehr betreiben. Rüdiger Meyer Das Bundesverfassungsgericht hat
Ende Februar entschieden, dass nur Paare mit Trauschein Anspruch auf einen Kostenzuschuss der gesetzli- chen Krankenkassen haben, wenn sie auf dem Wege der künstlichen
Befruchtung ein Kind bekommen möchten. Unverheiratete Partner könnten die Finanzhilfe nicht bean- spruchen, entschieden die Richter.
Sie wiesen allerdings darauf hin, dass der Gesetzgeber zukünftig die- se Möglichkeit auch für nichteheli- che Paare eröffnen könne.
Diesen Hinweis hat die Linkspartei im Bundestag aufgegriffen. Sie hat Ende März einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Krankenkassen sich an den Kosten einer künstli- chen Befruchtung bei unverheirate- ten Partnern beteiligen sollen. Die zusätzlichen Kosten beziffern die Abgeordneten auf rund 18 Millio- nen Euro jährlich. Rie KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
Weitgehende Kostenübernahme
Foto:Visum