Gesetzliche Grundlagen von Schwangerschaftsabbrüchen
§ 218 StGB:
Grundsätzlich rechtswidrig und strafbar (bis 3 Jahre Haft)
Schwangerschaft := erst nach der Einnistung der befruchteten Eizelle
§ 218 (Ausnahmen):
Rechtswidrig, aber straffrei, wenn 3 Bedingungen erfüllt sind:
1. Auf Verlangen der Frau und anch Beratung 3 Tage vor Eingriff.
2. Arzt nimmt den Eingriff vor.
3. Nicht mehr als 12 Wo. nach Empfängnis.
Oder nicht rechtswidrig und nicht strafbar, wenn die Schwangere in Lebensgefahr ist.
§ 219:
Die Beratung dient, dem Schutz des Lebens, ermutigt zur Fortsetzung und zeigt Alternativen auf
8:10 - 13:10:
Zeige auf, worin die Diskussionsteilnehmer eine Widersprüchlichkeit des Papstes sehen.