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Academic year: 2022

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Das Sozial referat hat mehrere Aufgaben. Eine davon ist die Beratung in Sozialfragen.

(Stipendien, Beihilfen, ... ). Daneben gibt es einen wesentlich umfassenderen, politi- schen Aufgabenbereich. Fortschrittliche Sozialreferate begnügen sich nicht damit, den Kolleg/inn/en zu erzählen, wie die jet- zige Gesetzeslage aussieht, sondern versu- chen auch in Zusammenarbeit mit ihnen diese aktiv mitzugestalten. Gerade diese Zusammenarbeit unterscheidet unsere Arbeitsweise von der des Zentralausschus- ses. Während dort hinter verschlossenen Türen mit den Ministerien verhandelt wird und danach das Ergebnis den Studieren- den mitgeteilt wird, sind wir immer bemüht, alle Informationen an die anderen Studie- renden weiterzugeben und die weitere Vor- gangsweise mit ihnen zu diskutieren. Bei- spiele dafür sind der Heiße Herbst und die Studienerfolgsverordnung für Telematiker.

Das Sozialreferat an der TU besteht zur Zeit aus vier Personen:

Christian Eixelsberger (Sachbearbeiter), Ronald Haas (Referent). Valentin Kordesch (Sachbearbeiter), Richard Platzer (Sachbear- beiter). Wir beschäftigen uns im Moment vor allem mit folgenden Themen:

Familienbeihilfe

Als im Herbst das Höchstalter für den Bezug der Familienbeihi~e von 27 auf 25 Jahre gesenkt wurde. war die ÖH der· TU-Graz eine der ersten. die ihre Kolleglinn/en darüber infor- mierte, was dies bedeutet (Verlust von Freifahrt,

Schu~ahrtbeihilfe. Halbpreiskarte ... ). Dies war eine der Voraussetzungen für den darauffol- genden Protest. Während des Streiks wurden permanent Hörerlinnenversammlungen abge- hatten, bei denen die neuesten Informationen weitergegeben wurden.

Leider hatten die Protestmaßnahmen einen sehr bescheidenen Erfolg. Zur Beschwichti- gung wurden Ausnahmeregelungen erlassen.

von denen behauptet wurde, daß sie für alle, die . 'ernsthaft studieren' '. die Familienbeihi~e bis 27 garantieren. Die Realität sieht allerdings anders aus. Die Familienbeihilfe wurde von einer gesetzlich garantierten Sozialleistung zu einem Almosen degradiert. dessen Gewährung von der Laune von Beamtlinn/en abhängt. Von den Finanzämtern werden zum Teil auch jene abge- wiesen, die Anspruch hätten.

Wir versuchen, das Schlimmste durch möQ- lichst genaue Information der Studierenden zu

Sozial referat

verhindern. Sobald dies möglich war. wurde ein Informationsfalter an alle Betroffenen ver- schickt. Während unserer Sprechstunden hei- len wir jenen. die Schwierigkeiten mit ihrem Rnanzamt haben, so gut es geht.

Stipendien

Das jetzige Studienförderungsgesetz weist gra- vierende Mängel auf.

• Gerade zwei der am meisten bedürftigen Gruppen sind von der Förderung ganz oder teilweise ausgeschlossen. Ausländer/innen haben bis auf wenige nicht erwähnenswerte Ausnahmen keinen Anspruch. Studierende auf dem zweiten Bildungsweg dürfen bei Studien- beginn nicht ätter als 40 sein.

• Selbst das Höchststipendium liegt mit ÖS 48.000,- pro Jahr noch immer unter der gesetzlichen Armutsgrenze von öS 63.000,- (Ausgleichszulagenrichtsatz)

• Die Bezugsaauer liegt vor allem bei techni- schen Studien weit unter der tatsächlichen Stu- diendauer.

• Die Inflation wird nicht automatisch abge- golten

• ...

Die TU-Graz fordert seit Jahren eine Beseiti- gung dieser Mißstände. Dies geschieht einer- seits durch unsere Stellungnahmen zu den Novellierungen des Studienförderungsgeset- zes. andererseits durch Öffentlichkeitsarbeit (Leserbriefe, Pressekonferenzen ... ).

Da eine einzige Hochschülerschaft nur sehr beschränkte Möglichkeiten hat. sind wir bestrebt. möglichst viele Bündnispartnerinnen zu finden. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit anderen fortschrittlichen Sozialreferaten.

SOINie der Arbeiterkammer und den Gewerk- schaften.

Unsere politische Arbeit beschränkt sich aber nicht auf das Reagieren. sondern wir setzen auch Initiativen. So findet im Mai ein österreich- weites Seminar in Graz statt. in dem ein Novellie- rungsvorschlag für das Studienförderungsge- setz ausgearbeitet wird.

Ebenso vertreten Mitarbeiter des Sozialrefera- . tes ihr Kolleglinnlen im Stipendiensenat. der

über Einsprüche gegen Stipendien bescheide entscheidet.

Mensa

Unsere Mensa wird ebenso wie die meisten anderen von der ÖMBG (ÖSterreichische Men- sen Betriebsgesellschaft) geführt. Diese Gesell-

schaft befindet sich zu 4QO/o im Eigentum der ÖH und zu 60% in dem des Wissenschaftsmini- steriums. Durch den Gesellschaftsvertrag ist die ÖMBG verpflichtet. kostendeckend zu arbei- ten. Subventioniert werden lediglich Gerätean- schaffungen. die laufenden Kosten sind aus den Einnahmen zu bestreiten. Die Preiskalkula- tion muß daher ähnlich wie in einem Selbstbe- dienungsrestaurant erfolgen. Wir arbeiten seit Jahren daran, daß die Mensen als gemeinnüt- zige Einrichtungen anerkannt und entspre- chend gefördert werden. Daneben verabsäu- men wir es aber nicht, gemeinsam mit dem Mensenleiter viele kleine Verbesserungen an unserer Mensa durchzuführen, die in Summe die Qualität in den letzten Jahren merklich stei- gern konnten.

SozialhIlfefonds

An der TU-Graz existiert ein Soziatfonds, der es ermöglicht. Kolleg/inn/en über temporäre finan- zielle Schwierigkeiten hinweg zu he~en. Bevor- zugt behandett werden Ausländer/innen da, bei ihnen Geldschwierigkeiten zum Verlust der Auf- enthattsgenehmigung führen können. Außer- dem dürfen sie- meist keine Nebenjobs anneh- men. Wir versuchen. bei der Vergabe möglichst rasch und unbürokratisch vorzugehen.

Eine andere bevorzugte Gruppe ist die jener, die kein Stipendium erhatten.

Ähnliche Kriterien wenden wir bei jenen Mitteln an. die wir autonom vergeben können (Menü- bons. Essenförderung des Landes).

Die oben erwähnten Themen sind nur ein repräsentativer Querschnitt. durch unser Arbeitsgebiet. Solttet ihr mehr wissen wollen, könnt ihr uns gern während unserer Sprech- stunden besuchen. Ebenso sind neue Mitar-.

beiter/innen jederzeit willkommen.

Für das Sozialreferat Ronald Haas, Referent

Ronald Haas (VSStO)

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