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Archiv "Roth: Selbständigenpolitik ist Aufgabe der Linken" (17.01.1980)

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Ärzte-„Streik" in Belgien

kampferprobte Vorsitzende des Allgemeinärzteverbandes schloß sich Dr. Wynen an, als der den Besprechungssaal unter Protest verließ.

Am Beginn der zweiten Januarwo- che, Redaktionsschluß dieses DA- Heftes, war noch keine Lösung in Sicht. Im Gegenteil: die Situation verschärfte sich — paradoxerweise insbesondere wegen des Honorar- erhöhungs-Erlasses, der die gel- tenden Vertragstarife entgegen der früheren Stop-Ankündigung nun doch um 5,2 Prozent anhob.

Eine Reihe von technischen Lei- stungen aber im Bereich der klini- schen Biologie, der Nuklearmedi- zin, der Radiologie und der Ortho- pädie wurden nicht erhöht, zum Teil sogar gekürzt — dies auch bei der Hämodialyse, der Onkologie und der Labormedizin. Die Kür- zungen betragen bis zu 25 Pro- zent. Dies nun hat die Kranken- hausträger aufgebracht: Die mei- sten belgischen Spitäler werden nämlich als Belegkrankenhäuser geführt, und ihre Finanzierung hängt weitgehend von den ärztli- chen Honoraren gerade für diese Art der Leistungen ab, die sie in einem Honorarpool vereinnah- men. Dr. Wynens Verband hat an- gekündigt, daß in zahlreichen Krankenhäusern deswegen Not- fall- und Intensivstationen ge- schlossen werden müssen und Personal entlassen werden muß.

Hinsichtlich des Ausgangs dieser Auseinandersetzung wagt noch niemand eine Prognose. Die Posi- tion der Ärzte steht und fällt natür- lich mit dem Ausmaß der Beteili- gung an den Kampfmaßnahmen;

hierbei ist ein Gefälle zwischen den flämischen und den walloni- schen Provinzen Belgiens festzu- stellen. Es scheint, daß die Regie- rung auf ein Auseinanderbrechen der Fronten spekuliert — dann al- lerdings hätte sie den sprach- raumübergreifenden Allgemein- ärzteverband nicht auch vor den Kopf stoßen dürfen. Immerhin hat der Sozialminister neue Verhand-

lungen angeboten. gn

NACHRICHTEN

Vorsorgeaufwendungen verfassungswidrig besteuert

Die derzeitige steuerliche Behand- lung der Vorsorgeaufwendungen der Selbständigen, insbesondere der Angehörigen der Freien Beru- fe, ist mit den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Artikels 3 des Grundgesetzes nicht zu ver- einbaren und damit verfassungs- widrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Kölner Staatsrechtler Professor Dr. Karl-Heinrich Friauf in einem Rechtsgutachten, das er im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erstattet hat. Danach ergeben sich keine sachgerechten Unterscheidungs- merkmale oder Gesichtspunkte, die eine unterschiedliche steuerli- che Behandlung der Vorsorgeauf- wendungen von Selbständigen im Vergleich zu Arbeitnehmern oder Beamten rechtfertigen. Somit sei das Gebot der Steuergerechtigkeit nach Maßgabe der Erfordernisse sozialer Gleichheit verletzt.

Der Gutachter kommt zu der Schlußfolgerung, der Gesetzgeber sei zu einer Korrektur des Verfas- sungsverstoßes verpflichtet, um eine Gleichstellung aller Gruppen der Erwerbstätigen herbeizufüh- ren. Sollte sich der Gesetzgeber nicht insgesamt für ein neues Sy- stem der Besteuerung von Vorsor- geaufwendungen entschließen, so müsse die Lösung zumindest dar- in bestehen, den Angehörigen der freien Berufe über den derzeitigen Sonderausgaben-Höchstbetrag hinaus Steuerfreiheit für einen fik- tiven Arbeitgeberbeitrag in voller Höhe des für Arbeitnehmer mögli- chen Betrages zuzubilligen. Au- ßerdem müsse die Bildung einer den Pensionsrückstellungen nach

§ 6a EStG entsprechenden steuer- freien Rücklage für die eigene Al- tersversorgung des Selbständigen zugelassen werden. Dabei kön- ne der Gesetzgeber gegen eine mißbräuchliche Ausnutzung der Rücklagemöglichkeit angemesse- ne Obergrenzen in Abhängigkeit von den jeweils steuerbaren Ein-

künften und vom Versorgungsbe- darf vorsehen.

Darüber hinaus aber müsse der Gesetzgeber im Steuerrecht auch dem besonderen Versorgungsbe- darf der Angehörigen der freien Berufe Rechnung tragen. Diese seien gezwungen, durch überpro- portionale Aufwendungen selbst der zu erwartenden Geldentwer- tung und der Entwicklung der Durchschnittseinkommen Rech- nung zu tragen. Allenfalls für sol- che Fälle, in denen Selbständige in ihrem Unternehmen durch stille Reserven eine steuerbegünstig- te Altersversorgung vornehmen, könne eine andere Lösung gefun- den werden.

Professor Friauf belegt die Folgen der unterschiedlichen Besteue- rung anhand der Auswirkungen ei- ner für einen Arbeitnehmer (mit Rentenversicherung und betriebli- cher Altersversorgung) und einen Selbständigen gleich hohen Ver- sorgung von 75 Prozent des letz- ten Einkommens mit 60prozenti- ger Witwenversorgung. Danach verbleiben nach der Steuergesetz- gebung 1979 (1980) von je 48 000 DM ein Nettoeinkommen nach Steuern und Vorsorgeaufwendun- gen von 34 200 DM (33 950) für den Arbeitnehmer und von nur 20 123 DM (19 873) für den Selb- ständigen. Als besonders bela- stend sieht der Kölner Rechtswis- senschaftler die Tatsache an, daß für die Selbständigen eine Mög- lichkeit der steuerbägünstigten Al- tersversorgung nach dem Gesetz über die betriebliche Altersversor- gung nicht zugelassen ist. asa/DÄ

Roth: Selbständigenpolitik ist Aufgabe der Linken

Einstimmig hat der Berliner SPD- Bundesparteitag einen Antrag für

„die freie und solidarische Selb- ständigenpolitik" verabschiedet.

In dem vom SPD-Parteivorstand erstmals zu diesem Bereich einge- brachten Leitantrag werden die Bedeutung der Selbständigen für

108 Heft 3 vom 17. Januar 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Versteckte Fette

Pro Kopf Verbrauch in kg unsichtbare

Fette sichtbare Fette

211850 1111EI all 1900 Mn 1950 1960 1970 1975

25,1 25,4 24,4 15,5

19,9 20,6

22,0 23,8

24,4 1978 25,4

Die Bundesbürger nahmen 1978 durchschnittlich 49,8 kg Fett zu sich. Das sind 136,5 Gramm täg- lich, 38 Prozent der gesamten Energiezufuhr und dreimal so viel wie 1850. Die Menge der mit Fleisch, Wurst und Milchproduk- ten verzehrten sogenannten „un- sichtbaren" Fette nimmt dabei ständig zu Condor/DÄ

NACHRICHTEN

die Gesellschaft unterstrichen und zahlreiche Maßnahmen zur Förde- rung ihrer Existenzsicherung vor- geschlagen.

Vor den Delegierten sagte das ehemalige Vorstandsmitglied Wolfgang Roth, MdB, daß es eine

„linke Aufgabe" sei, endlich ein ordentliches Verhältnis zu den mittleren und kleinen Unterneh- men zu finden. In keiner Gruppe der Gesellschaft gebe es mehr Vorurteile gegen die SPD als in den Unternehmensleitungen.

Die SPD müsse ein gut funktionie- rendes Verhältnis zu den mittleren Unternehmen finden, weil sie in den achtziger Jahren eine große Bedeutung für den Zuwachs an Arbeitsplätzen und die notwendi- gen Innovationen hätten. Wenn man die „Gigantomanie der sech- ziger Jahre" überwinden wolle, hätten die mittleren und kleineren Unternehmen automatisch eine wichtige Rolle. ppp

Neue Berufschancen für Arzthelferinnen

Am 2. Januar 1980 begann an der Lehranstalt für Technische Assi- stenten in der Medizin der Univer- sität Marburg erstmals eine Förde- rungsmaßnahme, bei der mit Un- terstützung des Arbeitsamtes Arzt- helferinnen in einem auf 21 Mona- te verkürzten Lehrgang eine Fort- bildung erhalten, die nach Ab- schluß dem zweijährigen Lehr- gang für technische Assistenten in der Medizin gleichwertig ist.

Diese Maßnahme war vom Arbeits- amt Marburg angeregt worden, um der Arbeitslosigkeit von Arzt- helferinnen entgegenzuwirken und mehr qualifizierte Bewerber für offene Stellen für technische Assistenten in der Medizin zu ge- winnen.

Eine Teilnehmerin an diesem Lehrgang muß folgende Voraus- setzungen mitbringen: mittlere Reife oder gleichwertigen Bil- dungsabschluß; die nach dem MTA-Gesetz verlangte körperliche und geistige Eignung; eine abge- schlossene Berufsausbildung als Arzthelferin (Arzthelferinnenbrief einer Ärztekammer) und minde- stens 3 Jahre Berufspraxis oder alternativ 6 Jahre Berufstätigkeit in einer vergleichbaren Stellung;

den Nachweis theoretischer und praktischer Kenntnisse einfacher Untersuchungsmethoden der kli- nischen Chemie und Hämatologie aus Berufsschulausbildung oder Berufspraxis.

Die finanzielle Förderung der Teil- nehmer durch das Arbeitsamt richtet sich nach dem bisherigen Verdienst.

Der jeweils zum 1. Januar begin- nende Lehrgang endet Ende Sep- tember des Folgejahres synchron zu den regulären zweijährigen Lehrgängen der Lehranstalt. Die zuständigen Behörden nehmen dann, wie nach dem regulären Lehrgang üblich, die staatliche Prüfung ab und erteilen die Appro-

bation. Die Zulassung erfolgt pri- mär zum Ausbildungszweig als medizinisch-technische Laborato- riumsassistentin, unter entspre- chenden Voraussetzungen ist aber während des Lehrganges ein Wechsel zur medizinisch-techni- schen Radiologieassistentin mög- lich.

Bewerbungen sind unter Beifü- gung eines Lebenslaufes und von Urkunden, mit denen die Voraus- setzungen nachgewiesen werden, an die Deutsche Angestellten Aka- demie e. V., Ernst-Giller-Straße 20, 3550 Marburg, zu richten. Anmel- deschluß ist jeweils der 1. Februar des Jahres, das dem Kursbeginn vorausgeht. EB

CDU/CSU-

Bundestagsfraktion legt Entwurf eines

Datenschutzgesetzes vor

Einen Gesetzentwurf zur Neufas- sung des Bundesdatenschutzge- setzes hat im Dezember die CDU/

CSU-Bundestagsfraktion vorge- legt. Der Entwurf sieht unter ande- rem vor, den Ermessensspielraum der Behörden bei der Verarbei- tung personenbezogener Daten weiter einzuschränken. Im Falle ei- ner Schädigung durch Datenver- arbeitung soll der Bund bis zu 250 000 DM haftbar gemacht wer- den können. EB

In einem Satz

Pflegeversicherung — In einem Zwölf-Punkte-Katalog zur Reform der gesetzlichen Rentenversiche- rung hat der Bundesvorstand der Christlich-demokratischen Arbeit- nehmerschaft (CDU-Sozialaus- schüsse) gefordert, das Risiko der Pflegebedürftigkeit von der Kran- ken-, der Renten- oder durch eine zusätzliche, neu zu errichtende Pflegeversicherung zu überneh- men. EB

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 3 vom 17. Januar 1980 109

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