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DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. 20. Januar 2021 AUSWERTUNGSBERICHT

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DEPARTEMENT

BAU, VERKEHR UND UMWELT

20. Januar 2021

AUSWERTUNGSBERICHT

Aus der öffentlichen Anhörung/Mitwirkung zur Richtplananpassung "Re- gionales Gesamtverkehrskonzept Ostaargau – rGVK OASE 2040" (Ka- pitel M 1.2; Kapitel M 2.2, Beschlüsse 2.1, 3.1; Kapitel M 4.1, Be-

schlüsse Planungsgrundsatz D, 1.1, 1.2, 2.1) inklusive entsprechender

Anpassung des Kantonsstrassennetzes

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ... 3

1.1 Verfahren und Stellungnahmen ... 3

2. Überblick ... 5

3. Auswertung der Anhörung ... 6

3.1 Gesamtkonzept OASE ... 7

3.1.1 Allgemeines ... 7

3.1.2 Ziele ... 9

3.1.3 FVV ... 9

3.1.4 öV ... 12

3.1.5 Verkehrsmanagement ... 13

3.1.6 Monitoring ... 14

3.1.7 Stadt- und Freiraum ... 14

3.1.8 Auswirkungen auf die Umwelt ... 14

3.2 Raum Brugg-Windisch ... 15

3.2.1 Zentrumsentlastung / Kantonsstrassennetz ... 15

3.2.2 Velonetz ... 16

3.3 Raum Baden ... 17

3.3.1 Zentrumsentlastung / Kantonsstrassennetz ... 17

3.3.2 Umnutzung Hochbrücke / neue Limmatbrücke ... 18

3.3.3 Abstimmung mit LTB ... 19

3.3.4 Ortsdurchfahrten ... 20

3.3.5 Siggenthal ... 21

3.3.6 Velonetz ... 21

3.4 Raum Unteres Aaretal ... 22

3.4.1 Kantonsstrassennetz ... 22

3.4.2 Weitere Planungen und Projekte ... 23

3.5 Weitere Themen ... 23

3.5.1 Finanzierung ... 23

3.5.2 Etappierung/Priorisierung ... 25

3.5.3 Gesamtverkehr ... 25

3.5.4 Mobilitätsverhalten ... 26

3.5.5 Nationalstrasse ... 27

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1. Einleitung

1.1 Verfahren und Stellungnahmen

Gestützt auf Art. 4 Abs. 2 RPG und § 66 der Kantonsverfassung erfolgte das Mitwirkungsverfahren (öffentliche Anhörung/Mitwirkung) zur Richtplananpassung rGVK OASE auf Stufe Festsetzung vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020. Zum Start der Mitwirkung und öffentlichen Anhörung wurden eine Medienkonferenz sowie vier öffentliche Orientierungsveranstaltungen in Brugg, Baden, Kleindöt- tingen und Obersiggenthal durchgeführt. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens kann sich gem. § 3 Abs. 1 BauG die Bevölkerung zur Vorlage äussern, in der Anhörung können sich politische Kantonal- parteien und interessierte Organisationen äussern. Den Gemeinden der Regionen Baden, Brugg und Zurzibiet, den Regionalplanungsverbänden, den Parteien, den Verbänden, den Transportunterneh- men, den Bundesämtern für Strassen (ASTRA) und für Raumentwicklung (ARE), der Bau- und der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee und dem Landratsamt Waldshut wurde der Entwurf Anpassung Richtplan zur Stellungnahme unterbreitet.

Die Anhörung stiess auf reges Interesse. Insgesamt gingen 1'306 Eingaben von politischen Par- teien, Gemeinden, Regionalplanungsverbänden, betroffenen Institutionen und Verbänden sowie wei- teren Interessierten ein. Interessant ist in diesem Richtplanverfahren zudem die Mobilisierung der Privatpersonen. Von den etwas über 1'300 Eingaben waren knapp 1'200 von Privatpersonen. Davon waren rund 1'000 aus den Gemeinden Obersiggenthal und Untersiggenthal, meist mit Ablehnung in allen Aspekten des rGVK.

Insgesamt gingen 1'306 Eingaben ein. Sie verteilen sich auf:

36 Gemeinden Bad Zurzach, Baden, Birmenstorf, Böttstein, Brugg, Döttingen, Eh- rendingen, Endingen, Ennetbaden, Fislisbach, Freienwil, Full-Reu- enthal, Gebenstorf, Hausen, Klingnau, Koblenz, Lengnau, Leuggern, Mägenwil, Mandach, Mellikon, Mülligen, Neuenhof, Gemeinde Ober- siggenthal / Verkehrskommission Obersiggenthal, Riniken, Rümikon, Spreitenbach, Tegerfelden, Turgi, Untersiggenthal, Villigen, Wettin- gen, Windisch, Wohlenschwil, Würenlingen, Würenlos

5 Regionalplanungsverbände Baden Regio, Brugg Regio, Zurzibiet Regio, Fricktal Regio, Mut- schellen-Reusstal-Kelleramt

1 Nachbarkanton Kanton Zürich (Amt für Verkehr)

1 Bundesamt Bundesamt für Raumentwicklung ARE (konsolidierte Stellungnahme mehrerer Bundesämter)

1 Nachbarland Landratsamt Waldshut

9 Kantonalparteien BDP Kanton Aargau, CVP Aargau, EVP Aargau, FDP.Die Liberalen Aargau, GLP Kanton Aargau, Grüne Aargau, *jevp Aargau, SP Aar- gau, SVP Aargau

32 Lokale/regionale Parteien CVP Stadtpartei Brugg, CVP Klingnau, CVP Neuenhof, CVP Ober- siggenthal, CVP Untersiggenthal, CVP Wettingen, FDP.Die Liberalen

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Aargau Bezirk Brugg, FDP.Die Liberalen Birmenstorf, FDP.Die Libe- ralen Endingen, FDP.Die Liberalen Obersiggenthal, FDP.Die Libera- len Untersiggenthal, GLP Bezirk Brugg, GLP Siggenthal, GLP Orts- partei Wettingen, Grüne Bezirk Baden, Grüne Stadt Baden, Grüne Bremgarten, Grüne Obersiggenthal, Grüne Untersiggenthal, SP Be- zirk Baden, SP Bezirk Brugg, SP Bezirk Zurzach, SP Stadt Baden, SP Brugg Einwohnerratsfraktion, SP Obersiggenthal, SP Sektion Un- tersiggenthal, SP Einwohnerrat Windisch, SVP Obersiggenthal, SVP Ortspartei Untersiggenthal, SVP Wettingen, SVP Würenlos, team ba- den

25 Verbände, Organisationen Aargauer Wanderwege, Aargauischer Gewerbeverband (AGV), Aar- gauische Industrie- und Handelskammer AIHK, Aargauische Indust- rie- und Handelskammer AIHK - Region Baden, ASTAG Sektion Aar- gau, Aargauische Verkehrskonferenz AVK, BirdLife AG, Forum Untersiggenthal, IG OASE Untersiggenthal, IG OASE so nicht, Le- benswerte Stadt Wettingen, Natur- und Vogelschutzverein Obersig- genthal, Pro Ehrendingen, Pro Natura Aargau, Pro Velo Region Ba- den, Pro Velo Brugg-Windisch, Quartierverein Klosterzelg Reutenen, Quartierverein Martinsberg, Quartierverein Kappelerhof, Regionale Identität Baden Brugg, TCS Untersektion Limmattal, VCS Sektion Aargau, Vereinigung Kirchdorf (Obersiggenthal), Wirtschaftsforum Zurzibiet (WFZ), WWF Aargau

10 Privatunternehmen Be blessed plus, BRUGG Group c/o BRUGG Immobilien AG, Forst- betrieb Siggenberg, freigutpartners IP Law Firm, Max Schwarz AG, PostAuto AG-Gebiet Nord, Reliag AG, StarRail AG, Weber AG (Gar- tencenter), Zugkraft Stucki GmbH

1'186 Einzelpersonen

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2. Überblick

Gute bis sehr gute Zustimmung haben die Handlungsfelder Bahn und Bus, Fuss- und Veloverkehr und Mobilitätsmanagement in allen drei Räumen Baden, Brugg-Windisch und Zurzibiet erhalten.

Die Eingaben zum rGVK im Raum Brugg-Windisch waren grösstenteils positiv. Die wichtigsten Vor- behalte betrafen konkrete Punkte im Zusammenhang mit der Zentrumsentlastung Brugg/Windisch und den Anschlüssen Industrie (Kabelwerke) und Aufeld. Die Stadt Brugg, die Gemeinde Windisch, diverse Verbände, Parteien und diverse Privatpersonen setzen sich für eine Verlängerung des Tun- nels im Teil Süd und einen Verzicht auf den Anschluss Industrie ein.

Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Anhörung zum rGVK im Raum Baden waren unterschied- lich. Neben positiven Aussagen gab es auch viele Stellungnahmen mit zum Teil Ablehnung in allen Aspekten. Die drei grössten Vorbehalte zum rGVK OASE-Raum Baden sind:

• Lösung im Raum Siggenthal: Die kritische Haltung zur hohen und prognostizierten Verkehrsbelas- tung 2040 im Siggenthal zeigte sich in der Anhörung mit klaren Aussagen einzelner Gemeinden, Parteien und Voten von rund tausend Siggenthaler Privatpersonen. Für das Siggenthal wird vor allem eine bessere Verkehrsentlastung gefordert.

• Umnutzung Hochbrücke: Ob die bisher geplante vollständige Umnutzung der Hochbrücke (reser- viert für öV, FVV, kein MIV) für die Limmattalbahn, den Bus sowie den Fuss- und Veloverkehr nö- tig ist, wird bezweifelt. Es wird eine Teilnutzung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ge- fordert. Insbesondere die Stadt Baden, die Gemeinde Wettingen, Verkehrsverbände, ein Teil der Parteien und diverse Privatpersonen fordern, dass mindestens auf die Vollsperrung der Brücke für den MIV zu verzichten ist. In diesem Zusammenhang wird die Zweckmässigkeit der neuen MIV-Limmatbrücke zwischen Badne und Wettingen ebenfalls in Frage gestellt.

• Grenzverkehr/Mehrverkehr/Schwerverkehr: Es bestehen Befürchtungen, dass der Grenzverkehr, insbesondere der grenzüberschreitende Schwerverkehr, der in jedem Dorf von Koblenz bis Baden als Durchgangsverkehr auftritt, im Unteren Aaretal und im Siggenthal, vor allem auch in Untersig- genthal, weiter stark zunimmt.

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3. Auswertung der Anhörung

In den nächsten Kapiteln wird auf die Stellungnahmen aus der Anhörung eingegangen. Anpassun- gen der Botschaft gegenüber dem Anhörungsbericht sind in diesem Kapitel in kursiver Schrift darge- stellt. Zur besseren Lesbarkeit werden die Institutionen, die Stellungnahmen abgegeben haben, je- weils in der Fusszeile aufgeführt.

Die Auswertung ist gegliedert in Stellungnahmen zum Gesamtkonzept rGVK OASE (3.1), zum Raum Brugg-Windisch (3.2), zum Raum Baden (3.3), zum Raum Unteres Aaretal (3.4) und weitere rele- vante Themen (3.5).

Die wichtigsten Abkürzungen, die auf den folgenden Seiten genutzt werden:

ASTRA ... Bundesamt für Strassen

BLN ... Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BNO ... Bau- und Nutzungsordnung

FVV ... Fuss- und Veloverkehr

IVS ... Bundesinventar der historischen Verkehrswege Schweiz KGV ... Kommunaler Gesamtplan Verkehr

LSVA ... Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LTB ... Limmattalbahn

MIV ... motorisierter Individualverkehr MM ... Mobilitätsmanagement öV ... öffentlicher Verkehr P+R ... Park+Ride

PSI ... Paul-Scherrer-Institut

rGVK OASE ... regionales Gesamtverkehrskonzept Ostaargau SSV ... Signalisationsverordnung

STEP ... strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur StrG ... Strassengesetz

SVG ... Strassenverkehrsgesetz

VBS ... Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport des Bundes VRV ... Verkehrsregelnverordnung

ZEL ... Zentrumsentlastung

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3.1 Gesamtkonzept OASE 3.1.1 Allgemeines

Einige Institutionen1 thematisieren verschiedene Anpassungen des Perimeters und der einbe- zogenen Institutionen des rGVK OASE.

Die Zielsetzung des rGVK OASE beinhaltet die Verbesserung der Verkehrssituation im Raum Brugg- Windisch und im Raum Baden sowie die bessere Anbindung des Unteren Aaretals und des Zurzi- biets an die Autobahn A1. Die betroffenen Gemeinden und die Replas Baden Regio, Brugg Regio und Zurzibiet waren in der Planung eingebunden. Bei den Untersuchungen mit dem Verkehrsmodell wurden weitere Projekte in angrenzenden Gebieten – wie dem Limmattal – berücksichtigt. Damit wurden wichtige, geplante Vorhaben auch ausserhalb des Massnahmenperimeters der OASE be- rücksichtigt.

Die Weiterentwicklung in den verschiedenen Teilgebieten und die dazugehörenden Organisationsfor- men und Perimeter sind Teil der weiteren Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden.

Viele Institutionen2 thematisieren eine Plafonierung beziehungsweise Attraktivitätsreduktion des MIV beziehungsweise keinen Kapazitätsausbau für den MIV.

Mehrere Institutionen3 thematisieren, dass ausreichende Kapazitäten für den MIV bereitzustel- len seien und die Erreichbarkeit der Zentren sicherzustellen sei.

Das kantonale Raumkonzept Aargau und die Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU wurden vom Grossen Rat beschlossen und definieren die groben Schwerpunkte zum Thema Siedlung und Ver- kehr. Die Planung des Kantons Aargau richtet sich – auch im Rahmen des rGVK OASE – nach die- sen Vorgaben.

Das rGVK OASE leistet einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung des Strassennetzes und der Si- cherstellung der wirtschaftlichen Funktionsfähigkeit. Mit dem rGVK OASE werden die Attraktivität des öV und des Veloverkehrs über den gesamten Perimeter erhöht. Die Kapazität und Attraktivität des MIV wird in den zentrumsnahen Räumen plafoniert, indem die Zentrumsentlastungen zwingend mit einer entsprechenden Kapazitätsreduktion für den durchfahrenden MIV auf den bestehenden Zent- rumsdurchfahrten kombiniert und ins Verkehrsmanagement eingebunden werden. Mit der Kapazi- tätsreduktion auf den Zentrumsdurchfahrten kann Raum für die Förderung des öV und FVV freige- spielt werden. Mit einem überregionalen Verkehrsmanagement sollen die vorhandenen

Strassenkapazitäten optimal genutzt und bewirtschaftet werden.

Mit dem rGVK OASE wird der prozentuale Anteil des MIV am gesamten Verkehr im Vergleich zum Zustand 2040 ohne rGVK OASE über den ganzen Perimeter deutlich reduziert. Punktuell nimmt auch die absolute MIV-Belastung gegenüber heute ab. Diese Stossrichtung ist kompatibel mit der Strategie mobilitätAARGAU, wogegen eine flächendeckende Reduktion des MIV-Aufkommens ge- genüber heute der kantonalen Strategie widersprechen würde.

1 Gemeinderat Spreitenbach, Gemeinde Turgi, Gemeinde Birmenstorf, FDP Birmenstorf, *jevp Aargau, Stadtrat Klingnau, Pro Velo Region Ba- den, IG OASE Untersiggenthal, CVP Aargau, CVP Klingnau, Privatpersonen

2 Pro Velo Brugg-Windisch, Pro Velo Region Baden, der VCS Aargau, der WWF Aargau, BirdLife Aargau, Grüne Aargau, Grüne Bremgarten, Grüne Obersiggenthal, Grüne Untersiggenthal, Grüne Bezirk Baden, Grüne Stadt Baden, SP Aargau, SP Bezirk Baden, SP Stadt Baden, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, SP Untersiggenthal, SP Obersiggenthal, SP Bezirk Zurzach, SP Einwohnerratsfraktion Windisch, Natur- und Vo- gelschutzverein Obersiggenthal, FDP Untersiggenthal, Grüne Bremgarten, Gemeinde Obersiggenthal (Tiefbauamt). Gemeinde Neuenhof (Ge- meinde und Gemeinderat), Privatpersonen

3 SVP Würenlos, Gemeinderat Mandach, Gemeinderat Bad Zurzach, Gemeinderat Böttstein, Gemeinderat Döttingen, Gemeinderat Mellikon, Gemeinderat Rümikon, Gemeinderat Villigen, Gemeinderat Endingen, Gemeinderat Lengnau, Gemeinderat Tegerfelden, Stadtrat Klingnau, Gemeinde Full-Reuenthal, Gemeinde Freienwil, Repla Zurzibiet Regio, Aargauischer Gewerbeverband, Aargauische Verkehrskonferenz, ASTAG Aargau, FDP Birmenstorf

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Die gesamtverkehrliche Erreichbarkeit der Zentren Baden und Brugg wird mit dem rGVK OASE er- höht. Die bereits hohe Attraktivität beziehungsweise Erreichbarkeit des MIV wird dabei im Einklang mit mobilitätAARGAU plafoniert, während die Erreichbarkeit mit dem öV und dem Veloverkehr erhöht wird. Die damit höheren Verkehrsmittelanteile dieser Verkehrsträger ermöglichen trotz hohem Bevöl- kerungswachstum einen möglichst stabilen Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmenden, auch für den strassengebundenen Güterverkehr und den motorisierten Individualverkehr.

Einige Institutionen4 thematisieren die dem rGVK OASE zugrunde gelegten Bevölkerungs- und Verkehrsprognosen.

Wachstumsprognosen zu Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung werden vom Bund vorgegeben und vom Grossen Rat als Grundlage für die kantonale Richtplanung verwendet. Die Belastungszah- len (Ist, Prognose ohne OASE, Prognose mit OASE) sind im Rahmen des rGVK OASE nach heuti- gem Stand der Kenntnisse entwickelt worden.

Einige Institutionen5 thematisieren, dass Wirkungen des rGVK OASE unter anderem durch Ve- lomassnahmen und Verkehrsmanagement überschätzt werden.

Die Wirkungen der Massnahmenpakete aus dem rGVK OASE wurden auf Basis des kantonalen Ver- kehrsmodells untersucht. Die positive Wirkung und der Nachweis der Leistungsfähigkeit wurden für alle Elemente stufengerecht erbracht.

Einige Institutionen6 thematisieren, dass der Bund und die angrenzenden, übergeordneten Regionen – auch über die Landesgrenze hinaus – in das Projekt OASE einzubeziehen sind.

Die Zusammenarbeit mit den angrenzenden Regionen, wie auch im Bereich der Nationalstrassen mit dem Bund/ASTRA, ist seit Jahren auf allen Stufen sehr eng. Die Massnahmen des rGVK OASE sind Teil der kantonalen Verkehrsplanung des Kantons Aargau. Bei den Schnittstellen, wie den Verkehrs- zahlen beim Grenzübergang oder den Wechselwirkungen im Limmattal, wurde der Austausch stufen- gerecht für den Richtplan mit den zuständigen Behörden der Nachbarskantone, wie auch mit dem Bund und Deutschland, gepflegt.

Unter anderem aufgrund dieser Stellungnahmen wurde in dieser Botschaft in der Zusammenfassung und beim weiteren Vorgehen die Aufarbeitung der Verkehrsentwicklung am Grenzübergang Koblenz und darüber hinaus mit Fokus Schwerverkehr als eigenständige Planung nochmals aufgeführt.

4 Verkehrskommission Obersiggenthal, Verein Regionale Identität Baden-Brugg, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, IG OSN, FDP Untersiggenthal, SVP Obersiggenthal, SVP Untersiggenthal, GLP Siggenthal, Vereinigung Kirchdorf, Privatpersonen

5 Verkehrskommission Obersiggenthal, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, IG OSN, FDP Untersiggenthal, SVP Obersiggenthal, SVP Untersiggenthal, GLP Siggenthal, FDP Endingen, Aargauischer Gewerbeverband, Aargauische Verkehrskonferenz, ASTAG Aargau, Privatper- sonen

6 Gemeinderat Spreitenbach, Gemeinderat Ehrendingen, Verein pro ehrendingen, Gemeinde Würenlos, CVP Aargau, CVP Klingnau, Landkrei- samt Waldshut, Stadtrat Baden

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3.1.2 Ziele

Mehrere Institutionen7 haben die Zielsetzung des rGVK OASE thematisiert und Anpassungen sowie Ergänzungen der Projektziele gefordert (unter anderem quantitative Modal-Split-Ziele, höhere Bedeutung Umwelt, verbesserte Anbindung des Unteren Aaretals mit öV).

Im rGVK OASE wurden Oberziele, Ziele und Gewichtung unter Einbezug der Behördendelegation und teilweise der Regionalplanungsverbände Baden Regio, Brugg Regio und Zurzibiet festgelegt.

Der Grosse Rat beauftragte im 2017 das Departement Bau, Verkehr und Umwelt mit dem Richt- planeintrag Zwischenergebnis, die künftigen Verkehrslösungen im rGVK OASE-Raum unter Berück- sichtigung der gleichen Oberziele weiterzuentwickeln und vollständig räumlich abzustimmen.

Die Strategie mobilitätAARGAU setzt differenzierte Ziele für die einzelnen Raumtypen, verzichtet aber bewusst auf quantitative Modal-Split-Ziele (prozentuale Anteile aller Verkehrsmittel). Einzig beim Velo spricht das Konzept von einer Verdreifachung des Velobinnenverkehrsanteils. Nach der Festsetzung des rGVK OASE durch den Grossen Rat wird ein Monitoring-Konzept entwickelt, das aufzeigt, wann welche Daten (vor allem Verkehrsdaten) erfasst, erhoben und ausgewertet werden müssen, um die nötigen Nachweise der Wirkung darzulegen.

Die bessere Anbindung des Unteren Aaretals beschränkt sich nicht nur auf den MIV, sondern bein- haltet auch den öV. Nach einer Situationsanalyse zum Unteren Aaretal stand fest, dass die bessere Anbindung mit öV und MIV-Verbesserungen stattfinden muss.

3.1.3 FVV

Das Handlungsfeld Fuss- und Veloverkehr hat in allen drei Räumen der Planungsgruppen Baden Regio, Brugg Regio und Zurzibiet Regio gute bis sehr gute Zustimmung erhalten – ausgenommen von den Siggenthaler Gemeinden und einigen Verbänden.

Mehrere Institutionen8 thematisieren die Unterstützung der Gemeinden durch den Kanton bei Planung und Realisierung von Massnahmen im Fuss- und Veloverkehr.

Mit den Planungen des rGVK OASE sind zahlreiche neue Veloachsen für die Aufnahme ins kanto- nale Radroutennetz vorgesehen. Die Zuständigkeit für FVV-Massnahmen liegt teilweise beim Kanton (Velovorzugsrouten und Velo-Hauptverbindungen), teilweise bei den Gemeinden (Velo-Nebenverbin- dungen). Für den Fussverkehr sind die Gemeinden zuständig, der Kanton Aargau kann dabei die Gemeinden über die Fachstelle Fuss- und Veloverkehr unterstützen. Dies erfolgt über das Instru- ment des KGV oder via beratende Kontakte.

7 Repla Mutschellen-Reusstal-Kelleramt, WWF Aargau, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, Grüne Stadt Baden, SP Aargau, SP Bezirk Baden, SP Stadt Baden, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, SP Untersiggenthal, SP Bezirk Zurzach, Grüne Obersiggenthal, Pro Velo Brugg-Windisch, Pro Velo Region Baden, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, GLP Aargau, GLP Wettingen, GLP Siggenthal, SP Obersiggenthal, VCS Aargau, Verein Lebenswerte Stadt, Quartierverein Martinsberg, CVP Aargau, CVP Klingnau, Gemeinde Koblenz

8 Gemeinderat Würenlingen, Gemeinde Freienwil, Stadtrat Klingnau, WWF Aargau, FDP Bezirk Brugg, SVP Untersiggenthal, Grüne Bremgar- ten, Grüne Untersiggenthal, GLP Aargau, GLP Wettingen, SP Bezirk Baden, SP Stadt Baden, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, SP Obersiggent- hal, SP Bezirk Zurzach, CVP Aargau, CVP Klingnau, Verein pro ehrendingen, SVP Aargau, FDP Aargau, SP Aargau, Stadt Brugg, Verein Le- benswerte Stadt Wettingen, Privatpersonen

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Mehrere Institutionen9 thematisieren den Raumbedarf von Fuss- und Veloverkehr sowie die Entflechtung von Fuss- und Veloverkehr.

Die Massnahmen für den Veloverkehr wurden im Rahmen des rGVK stufengerecht auf die Machbar- keit untersucht. Zudem wurde für die Zentren von Baden und Brugg aufgezeigt, wie der Spielraum durch die Entlastung für bessere Veloverbindungen genutzt werden kann. Für die Festsetzung im kantonalen Richtplan ist dieser Detaillierungsgrad ausreichend. Die weitere Konkretisierung kann – wie bei anderen Infrastrukturprojekten auch – erst nach der Festsetzung in konkreten Projekten (in- klusive Abklärungen zu Verkehrsführung, Landerwerb etc.) erfolgen.

Der Quantensprung beim Veloverkehr soll nicht zu Lasten des Fussverkehrs gehen. Die Massnah- men im Veloverkehr dürfen demnach auch nicht zu einer Beeinträchtigung des Fussverkehrsnetzes führen, sondern sollen dieses möglichst aufwerten. Dies ist in der weiteren Bearbeitung zu berück- sichtigen.

Mehrere Institutionen10 thematisieren den Ausbau des Velonetzes (Ausbau / Verzicht auf Aus- bau) und die Netzhierarchie (Netzhierarchie belassen / neue Kategorie Velovorzugsroute auf- nehmen). Mehrere Institutionen11 thematisieren die Verbindung der verschiedenen Stufen des Velonetzes und die Anbindung der Zentren ans Velonetz.

Einige Institutionen thematisieren die Zweckmässigkeit von Massnahmen im Bereich Fuss- und Veloverkehr12 sowie Ausbaustandards für das Velonetz und deren Sicherung13.

Die Förderung des Veloverkehrs, die Sicherung und punktuelle Weiterentwicklung des kantonalen Radroutennetzes ist Teil der Strategie mobilitätAARGAU und des Richtplans und damit Kernaufgabe der Verkehrsplanung des Kantons Aargau. Dies ist ein wesentlicher Beitrag dazu, dass die Mobili- tätsbedürfnisse der Menschen in den dicht besiedelten Räumen sichergestellt werden können.

Das rGVK OASE-Velonetz mit Velovorzugsrouten, Velo-Hauptverbindungen und Velo-Nebenverbin- dungen wurde mit der Begleitgruppe14 und den Fachgruppen erarbeitet. Das Netz der Velo-Haupt- verbindungen gemäss rGVK OASE deckt sich zu einem grossen Teil mit dem heute bestehenden Netz der kantonalen Radrouten. Velovorzugsrouten sind dort vorgesehen, wo ein sehr hohes Velo- verkehrspotenzial besteht. Es handelt sich um eine Ergänzung und Weiterentwicklung des bestehen- den Netzes.

Die Achsen der Velovorzugsrouten und der Velo-Hauptverbindungen sind definiert und werden mit dem Beschluss des Grossen Rats im Raum Brugg-Windisch im Richtplan festgesetzt respektive im Raum Baden im Zwischenergebnis festgelegt. Die im Richtplan festgesetzten Routen sind behörden- verbindlich; deren Linienführungen sind grundsätzlich fix. Im Rahmen des regionalen Sachplanes werden die kommunalen Velo-Nebenverbindungen für Gemeinden und Kanton ebenfalls behörden- verbindlich definiert.

Bei der Umsetzung werden, wie bei anderen Infrastrukturprojekten, Überlegungen zum Nutzen-Kos- ten-Verhältnis einbezogen, wobei der Fokus immer auf einem zusammenhängenden Netz liegen soll.

9 Stadtrat Baden, SP Aargau, SP Bezirk Baden, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, Bezirk Zurzach, Verein Lebenswerte Stadt Wettingen, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, SVP Aargau, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, Grüne Obersiggenthal, FDP Untersiggenthal, GLP Aargau, GLP Wettingen, GLP Siggenthal, Pro Velo Brugg-Windisch, Pro Velo Region Baden, VCS Aargau, WWF Aargau, Grüne Stadt Baden

10 Gemeinde Würenlos, IG OASE Untersiggenthal, VCS Aargau, WWF Aargau, Pro Velo Region Baden, Verein Lebenswerte Stadt Wettingen, SVP Untersiggenthal, Grüne Stadt Baden, SP Obersiggenthal, SP Stadt Baden, SVP Würenlos, Team Baden, Gemeinderat Bad Zurzach, Ge- meinderat Böttstein, Gemeinderat Mellikon, Gemeinderat Rümikon, Gemeinderat Tegerfelden, Gemeinderat Windisch, Gemeinde Full-Reuent- hal, Repla Zurzibiet Regio, Privatpersonena

11 Gemeinderat Bad Zurzach, Gemeinderat Böttstein, Gemeinderat Mellikon, Gemeinderat Rümikon, Gemeinderat Tegerfelden, Gemeinderat Gebenstorf, Gemeinderat Ennetbaden, Gemeinde Birmenstorf, Gemeinde Full-Reuenthal, Gemeinde Koblenz, Stadtrat Klingnau, Wirtschaftsfo- rum Zurzibiet, Repla Zurzibiet Regio, Repla Fricktal Regio, FDP Birmenstorf, CVP Aargau

12 Gemeinderat Würenlingen, Gemeinde Turgi, Gemeinde Freienwil, FDP Aargau, FDP Bezirk Brugg, SVP Aargau, Aargauischer Gewerbever- band, Aargauische Verkehrskonferenz, ASTAG Aargau, TCS Limmattal, Gemeinderat Villigen, Gemeinde Obersiggenthal (Tiefbauamt)

13 Team Baden, Pro Velo Brugg-Windisch

14 Weitere Angaben zu Begleitgruppe und Fachgruppen vgl. Kapitel 1.9 der Botschaft

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Forschungsarbeiten im Auftrag des Bundesamts für Strassen sowie Kosten-Nutzen-Analysen des Kantons Zürich aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass Velomassnahmen meistens ein sehr gu- tes Nutzen-Kosten-Verhältnis erzielen.

Mit den Vertiefungsstudien im Rahmen des rGVK OASE wurde die Sinnhaftigkeit und Zweckmässig- keit für die Massnahmen aus allen 5 Handlungsfeldern überprüft. Für den Veloverkehr sind die ent- sprechenden Nachweise im Bericht Velokonzept sowie in den Massnahmenberichten für die beiden Räume Baden und Brugg-Windisch enthalten.

Damit die grosse Anzahl Velofahrenden sicher und auch mit den neuen Velotypen "Lastenvelos, Ve- loanhänger" befahren werden können, sind im vorliegenden rGVK OASE im Kapitel 4.3 des Fuss- und Velokonzepts neue Standards beschrieben. Die Velovorzugsrouten und die Velo-Hauptverbin- dungen bilden das zukünftige kantonale Radroutennetz. Sie sind bereits mit dem Richtplaneintrag ohne regionalen Sachplan behördenverbindlich. Die Standards der Velovorzugsrouten und die Velo- Hauptverbindungen werden vom Kanton festgelegt und angewendet. Für die Verbindlichkeit der Velo-Nebenverbindungen ist ein regionaler Sachplan nötig.

Einige Institutionen thematisieren die Wichtigkeit der Verkehrssicherheit im Bereich Fuss- und Veloverkehr15 und den Einbezug der E-Mobilität in der Velonetzplanung16.

Die Umsetzung des rGVK OASE soll zu einem Quantensprung im Veloverkehrsanteil in den Regio- nen Brugg-Windisch und Baden führen. Daher sind die Massnahmen im Velovorkehr, also auch Velo-Abstellplätze, prioritär umzusetzen. Ebenso wird der Fussverkehr gefördert. Die Zuständigkeit für FVV-Massnahmen liegt teilweise beim Kanton, teilweise bei den Gemeinden.

Um die Ziele im Bereich Fuss- und Veloverkehr zu erreichen, muss die Infrastruktur in diesen Räu- men hohe Anforderungen bezüglich Qualität, Kapazität und Sicherheit erfüllen. Sichere und hinder- nisfreie Querungen von Hauptverkehrsachsen für den Veloverkehr sind vorgesehen und werden an- gestrebt.

Der Kanton Aargau orientiert sich bei der Planung und Realisierung der kantonalen Radrouten (Velo- vorzugsrouten, Velo-Hauptverbindungen) an der breiten Bevölkerung und deren Velonutzung. Der Fokus liegt deshalb auf Velos und E-Bikes mit Maximalgeschwindigkeit 25 km/h. Die Velo-Hauptver- bindungen werden grundsätzlich auf die Geschwindigkeiten von normalen Velos und E-Bikes 25 km/h ausgerichtet. Die Infrastruktur der Velovorzugsrouten kann bei Bedarf auf die schnelleren E- Bikes 45 km/h ausgerichtet werden.

Viele Institutionen17 thematisieren Anzahl und Qualität von Velo-Abstellplätzen im Allgemei- nen und insbesondere an öV-Haltestellen.

Die Umsetzung des rGVK OASE soll zu einem Quantensprung im Veloverkehrsanteil in den Regio- nen Brugg-Windisch und Baden führen. Daher sind die Massnahmen im Velovorkehr prioritär umzu- setzen. Die Zuständigkeit für FVV-Massnahmen liegt teilweise beim Kanton, teilweise bei den Ge- meinden.

Die Veloparkierung an Bahnhöfen ist Teil des rGVK OASE. Mittels Controlling können Aussagen zur Auslastung von Veloabstellplätzen an Bahnhöfen gemacht werden. Für die Veloparkierung sind im

15 VCS Aargau, WWF Aargau, Grüne Stadt Baden, SP Stadt Baden, CVP Brugg, BDP Aargau

16 FDP Aargau, Grüne Bremgarten

17VCS Aargau, WWF Aargau, Stadt Brugg, Gemeinde Obersiggenthal (Tiefbauamt), Gemeinderat Ennetbaden, Repla Baden Regio, Forum Untersiggenthal, Gemeinderat Gebenstorf, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, Grüne Stadt Baden, Grüne Bremgarten, Grüne Untersiggenthal, GLP Bezirk Brugg, SP Aargau, SP Bezirk Baden, SP Stadt Baden, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, CVP Aargau, CVP Klingnau, CVP Brugg, die IG OASE Untersiggenthal, Verein pro ehrendingen, Pro Velo Brugg-Windisch, Pro Velo Region Baden, der Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, Grüne Obersiggenthal, GLP Aargau, GLP Wettingen, GLP Siggenthal, SP Obersiggenthal, Quartierverein Martinsberg, Privat- personen

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Übrigen öffentlichen Raum Gemeinden und Private zuständig. Dieses Thema nimmt auch das stand- ortbezogene Mobilitätsmanagement auf. Es kann zudem in den bilateralen Planungsvereinbarungen zwischen dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt und den Gemeinden aufgenommen werden, um die Umsetzung zu sichern.

3.1.4 öV

Einige Institutionen18 thematisieren, dass das öV-Angebot im Perimeter des rGVK OASE (nachfrageorientiert) auszubauen sei. Ausserdem werden konkrete Anpassungen am öV-An- gebot thematisiert19.

Der öV-Ausbau erfolgt aufgrund der Beschlüsse zum Mehrjahresprogramm öV 2020 durch den Gros- sen Rat sowie der Beschlüsse des Parlaments zum strategischen Entwicklungsprogramm STEP Bahn und richtet sich nach der Entwicklung der Nachfrage.

Der öV im OASE-Raum soll markant ausgebaut werden. Der Kanton Aargau setzt sich beim Bund für die zeitnahe Umsetzung der vom Bund mit dem STEP 2035 beschlossenen Ausbauten ein.

Einige Institutionen20 thematisieren den Ausbau des P+R-Angebots im Perimeter des rGVK OASE. Mehrere Institutionen21 thematisieren, die bessere Anbindung des Unteren Aaretals sei mit öV unterstützt durch P+R-Anlagen umzusetzen.

Das P+R-Angebot ist Bestandteil der Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU. Zurzeit wird ein Umset- zungskonzept kombinierte Mobilität erarbeitet, in dem das Thema P+R behandelt wird. Dieses Thema wird also unabhängig vom rGVK OASE gefördert.

Die bessere Anbindung des Unteren Aaretals beschränkt sich nicht nur auf den MIV, sondern bein- haltet auch den öV. Nach einer Situationsanalyse zum Unteren Aaretal stand fest, dass die bessere Anbindung mit öV und MIV-Verbesserungen stattfinden muss. Mit dem öV alleine ist der Erreichbar- keitsgewinn zu gering.

18 CVP Aargau, CVP Klingnau, FDP Endingen, SP Aargau, SP Bezirk Baden, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, Gemeinde Turgi, Verkehrskom- mission Obersiggenthal, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, IG OASE Untersiggenthal, IG OSN, FDP Untersiggenthal

19 Gemeinde Birmenstorf, Repla Fricktal Regio, CVP Klingnau, Gemeinderat Ehrendingen, Verein pro ehrendingen, PostAuto AG Gebiet Nord, Gemeinderat Mandach, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, GLP Aargau, Stadt Brugg, Stadtrat Klingnau, Gemeinde Koblenz, Gemeinde Freienwil, Gemeinderat Mülligen, VCS Aargau, WWF Aargau, Grüne Untersiggenthal, Grüne Stadt Baden, SP Stadt Baden, GLP Aargau, GLP Wettingen, GLP Bezirk Brugg, Verein Lebenswerte Stadt Wettingen, FDP Birmenstorf, CVP Klingnau, Gemeinderat Ennetbaden, Stadtrat Baden, Repla Baden Regio, Gemeinderat Bad Zurzach, Gemeinderat Böttstein, Gemeinderat Mellikon, Gemeinderat Rümikon, Gemeinderat Tegerfelden, Gemeinde Full-Reuenthal, Repla Zurzibiet Regio, Einwohnergemeinde Fislisbach, Grüne Untersiggenthal, BDP Aargau

20 Gemeinde Turgi, Pro Velo Region Baden, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, CVP Aargau, CVP Klingnau

21 Verein Lebenswerte Stadt Wettingen, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, IG OSN, FDP Untersiggenthal, SVP Obersiggenthal, SVP Untersiggenthal, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, Grüne Obersiggenthal, Grüne Untersiggenthal, GLP Aargau, GLP Wettingen, GLP Siggenthal, SP Aargau, SP Bezirk Baden, SP Stadt Baden, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, SP Bezirk Zurzach

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3.1.5 Verkehrsmanagement

Mehrere Institutionen22 thematisieren, dass der Busverkehr zu bevorzugen und die Fahrplan- stabilität sicherzustellen sei.

Das Verkehrsmanagement ist integrierter Bestandteil des rGVK OASE. Auf Stufe Richtplan wird nur der Grundsatz des Verkehrsmanagements verankert. Die Ausführung ist Teil der Projektentwicklung und Projektierung.

Eine höhere Stabilität des Busverkehrs im OASE-Perimeter ist ein zentrales Ziel der bereits in Um- setzung begriffenen Verkehrsmanagements in den Räumen Baden und Brugg-Windisch. Die Priori- sierung der Busse an Lichtsignalanlagen ist heute bereits flächendeckend im Einsatz und wird wo nötig weiter optimiert.

Mehrere Institutionen23 thematisieren, dass Schleichverkehr durch Gemeinden und Mehrver- kehr auf Ortsdurchfahrten durch Verlagerungen von anderen Strecken zu vermeiden seien.

Ausserdem werden einzelne Aspekte und Teile des Verkehrsmanagements thematisiert24. Das Ziel des Verkehrsmanagementkonzepts ist die möglichst optimale und siedlungsverträgliche Be- wirtschaftung des Verkehrs im Ist-Zustand für alle Beteiligten. Die allgemeine Verkehrsentwicklung wird in der kantonalen Verkehrsplanung behandelt, ist also nicht Bestandteil des Verkehrsmanage- ments. Der Verkehr soll von den Gemeinde- auf die Kantonsstrassen (übergeordnetes Netz) rückver- lagert werden. Nebst der Verflüssigung des Verkehrs in Zentrumsbereichen und Verstetigung des Verkehrs auf Einfallsachsen wird dies erreicht, indem im Zuge der Umsetzung von Verkehrsmanage- ment-Massnahmen zusammen mit den Gemeinden auch flankierende Massnahmen umgesetzt wer- den, die dieses Ziel unterstützen und die Situation gesamthaft und insbesondere für die Gemeinde verbessern. Dies kann in Abhängigkeit mit dem rGVK OASE oder auch schon in der Zeit bis zur In- betriebnahme der grossen Infrastrukturelemente in Baden und Brugg-Windisch erfolgen.

Der gewählte Ansatz im rGVK OASE soll eine Steigerung der Attraktivität für den Durchgangsverkehr verhindern. Die Zentrumsentlastungen Brugg/Windisch und Baden ermöglichen eine Steigerung des Velo- und Fussverkehrs in den Zentren und dienen gleichzeitig der Verbesserung der Anbindung des Unteren Aaretals an die Autobahn. Die Attraktivitätssteigerung ist dabei aber untergeordnet. Eine zu- verlässige Anbindung steht im Vordergrund, die mit Massnahmen im Verkehrsmanagement unter- stützt wird. Die Wirkung der Massnahmen soll mittels Controlling nachgewiesen werden.

Mit dieser Richtplanvorlage werden die Infrastrukturelemente konkret festgelegt (Festsetzung/Zwi- schenergebnis) sowie Verkehrsmanagement und Mobilitätsmanagement als Grundsatz festgesetzt.

Das Verkehrsmanagement ist Teil der nachgelagerten Planung und geniesst dort einen hohen Stel- lenwert.

Bereits bestehen regionale Verkehrsmanagementkonzepte für die Räume Brugg-Windisch und Ba- den. Einige Massnahmen davon sind bereits installiert oder werden – unabhängig vom rGVK OASE – in den nächsten Jahren folgen. Die Abstimmung mit den Gemeinden bezüglich Umsetzung und Fi- nanzierung der Massnahmen findet bereits statt. Sie sind nicht Bestandteil des rGVK OASE.

22 Gemeinde Birmenstorf, FDP Birmenstorf, Gemeinde Obersiggenthal (Gemeinderat und Tiefbauamt), Gemeinderat Ehrendingen, Gemeinderat Freienwil, Gemeinderat Untersiggenthal, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, Grüne Obersiggenthal, VCS Aargau, WWF Aargau, Vereinigung Kirchdorf, Grüne Stadt Baden, Grüne Untersiggenthal, SP Stadt Baden, Stadtrat Baden, Repla Baden Regio, PostAuto AG Gebiet Nord, Forum Untersiggenthal, CVP Brugg, Gemeinde Freienwil, Privatpersonen

23 Gemeinderat Würenlingen, Gemeinderat Villigen, Gemeinderat Freienwil, Gemeinderat Wettingen, Gemeinde Riniken, Gemeinde Turgi, Ge- meinde Freienwil, Stadtrat Klingnau, Repla Baden Regio, Pro Velo Region Baden, Vereinigung Kirchdorf, CVP Wettingen, Gemeinde Ehrendin- gen, Privatpersonen

24 SVP Wettingen, Gemeinderat Villigen, Gemeinderat Spreitenbach, FDP Aargau, FDP Bezirk Brugg, FDP Birmenstorf, Gemeinderat Riniken, SP Einwohnerratsfraktion Windisch, VCS Aargau, WWF Aargau, Vereinigung Kirchdorf, Grüne Stadt Baden, SVP Untersiggenthal, Stadtrat Klingnau, Gemeinde Koblenz, Verein Lebenswerte Stadt Wettingen, Gemeinderat Windisch, SP Bezirk Brugg, Privatpersonen

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Das Verkehrsmanagement wird bedarfsgerecht auch in andere Gebiete ausgedehnt, wenn dies er- forderlich ist.

3.1.6 Monitoring

Einige Institutionen25 thematisieren, dass die Wirkung mittels Monitoring überprüft wird und bei Abweichungen der angestrebten Wirkung Massnahmen ergriffen werden.

Im Richtplankapitel M 1.2, Planungsgrundsatz C ist ein entsprechendes Umsetzungs- und Wirkungs- controlling festgelegt. Bei absehbaren Abweichungen von der angestrebten Wirkung werden len- kende Massnahmen umgesetzt. Umfang und Methode werden in einer der nächsten Planungspha- sen definiert. Dies erfolgt in Zusammenarbeit von Kanton, Region und Gemeinden.

3.1.7 Stadt- und Freiraum

Einige Institutionen26 thematisieren, dass das Handlungsfeld Stadt- und Freiraum verbindlich im Richtplan verankert werden soll.

In der Erarbeitung des rGVK OASE hat sich gezeigt, dass das Handlungsfeld Stadt- und Freiraum zwingend ist für die nötige Akzeptanz des Gesamtkonzepts. Die im rGVK OASE vorgesehenen Un- tersuchungen zum Handlungsfeld Stadt- und Freiraum sind im Richtplankapitel M 1.2 mit Angabe der Gemeinden, die im Zusammenhang mit OASE und LTB bearbeitet werden, in Form von Planungsan- weisungen enthalten. Diese Planungsanweisungen werden vom Grossen Rat beschlossen. Die nöti- gen weiteren Planungen sind nach dem Beschluss des Grossen Rats zur Festsetzung des rGVK OASE Raum Brugg-Windisch und des Richtplankapitels M 1.2 in Zusammenarbeit mit den Gemein- den anzugehen.

3.1.8 Auswirkungen auf die Umwelt

Einige Institutionen27 thematisieren, dass der Bereich Umwelt stärker zu gewichten sei und vertiefte Abklärungen der Auswirkungen auf die Umwelt nötig seien.

Für einen Richtplaneintrag als Festsetzung ist die vollständige räumliche, die umwelttechnische Ab- stimmung sowie der Machbarkeitsnachweis nötig. Die beiden Zentrumsentlastungen sind räumlich abgestimmt und stufengerecht optimiert und berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben. Aus kanto- naler Sicht sind beide Anlagen vom fachlichen Standpunkt aus und von der geforderten räumlichen Abstimmung gemäss Richtplan betrachtet festsetzungsreif.

Vertiefte Abklärungen der Auswirkungen der Massnahmen aus dem rGVK OASE auf die Umwelt so- wie mögliche Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen werden im nachgelagerten Verfahren behandelt.

Einige Institutionen28 thematisieren den Erhalt und die Minimierung von Beeinträchtigungen der Schutzgebiete von nationaler und kantonaler Bedeutung durch die Zentrumsentlastung Brugg/Windisch.

Die grossen Beeinträchtigungen der Schutzgebiete von kantonaler und nationaler Bedeutung (Auen- gebiet, Amphibienlaichgebiete, BLN-Gebiet Wasserschloss, historische Verkehrswege IVS, Natur- schutzgebiet und Landschaften von kantonaler Bedeutung, Wasserschlossdekret etc.) konnten mit der neuen, optimierten Linienführung und der unterirdischen Führung im Tunnel zum grossen Teil reduziert bis eliminiert werden. Der Kanton wird diesen Aspekt auch im nachgelagerten Verfahren (Projektierung) berücksichtigen.

25 Repla Baden Regio, Stadtrat Baden, Pro Velo Brugg-Windisch, VCS Aargau, WWF Aargau, Grüne Baden, Grüne Untersiggenthal, SP Aar- gau, SP Bezirk Baden

26 Gemeinderat Windisch, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, Repla Brugg Regio, Privatpersonen

27 BirdLife Aargau, WWF Aargau, SP Bezirk Baden, SP Obersiggenthal, CVP Aargau, CVP Klingnau

28 Bund (ARE), VCS Aargau, BirdLife Aargau, WWF Aargau, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden

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3.2 Raum Brugg-Windisch

3.2.1 Zentrumsentlastung / Kantonsstrassennetz

Mehrere Institutionen29 thematisieren Anpassungen an der Zentrumsentlastung Brugg/Win- disch. Unter anderem wird der Verzicht auf den Anschluss Aufeld, die Notwendigkeit des An- schlusses Industrie und eine Tunnelverlängerung im Teil Süd thematisiert.

Die Zentrumsentlastung Brugg/Windisch ist stufengerecht räumlich abgestimmt und ist festsetzungs- reif. Ist die Zentrumsentlastung Brugg/Windisch festgesetzt, besteht nach wie vor ein gewisser Opti- mierungs-Spielraum.

Für die Entwicklung der Stadt Brugg und das VBS ist der Anschluss Aufeld im Bereich Nord der Zentrumsentlastung wichtig. Die Stadt Brugg beabsichtigt im Rahmen der Revision der Bau- und Nutzungsordnung, im Raum Aufeld neue Gebiete zu erschliessen. Mit dem Anschluss Aufeld kann die Erschliessung direkt ans übergeordnete Strassennetz erfolgen. Auch für die Militärbetriebe erfolgt die Erschliessung der bestehenden Betriebe und allfälliger künftiger Entwicklungen mit dem An- schluss Aufeld grösstenteils direkt ans übergeordnete Strassennetz. Im Sinne der Planungssicher- heit für die genannten Entwicklungen kann der Tunnel deshalb nicht bis zum Anschluss Lauffohr ver- längert werden.

Der Anschluss Industrie war für die vorliegende Planung eine Rahmenbedingung. Diese liegt im Ent- wicklungsrichtplan «Vision Mitte» von 2006 begründet, welcher auf der festgesetzten «Nordumfah- rung Windisch» basiert. Der Entwicklungsrichtplan legt fest, dass das heutige Gewerbe- und Indust- riegebiet rund um die Kabelwerke wie auch der Bushof Süd via die neue Kantonsstrasse entlang der Gleise zu erschliessen sind. Im Rahmen der BNO-Revision wurde der sich aufgrund der neuen Lini- enführung der Zentrumsentlastung abzeichnende Handlungsbedarf aufgenommen: Die Entwicklung der Arbeitszone Kabelwerke bedingt nebst einer Teiländerung der Nutzungsplanung zwingend eine Abstimmung mit dem bestehendem Entwicklungsrichtplan «Vision Mitte» bzw. dessen Überarbeitung und Neufestsetzung30. Die Gemeinden Brugg und Windisch lassen zurzeit die künftigen Erschlies- sungsmöglichkeiten prüfen.

Die aktuelle Portallage im Teil Süd zeigt eine technisch machbare Lösung auf und ist vor allem durch den Anschluss Industrie bestimmt. Auf Basis einer ersten groben Abschätzung scheint eine Tunnel- verlängerung um bis zu 300 Meter möglich, falls auf den Anschluss Industrie (Kabelwerke) verzichtet wird. Die Machbarkeit und Kosten müssen im Rahmen der Projektierung vertieft werden. Für diese mögliche Tunnelverlängerung im Teil Süd besteht ein Handlungsspielraum ohne erneute Richtplan- vorlage.

Aufgrund dieser Stellungnahmen wurde in Anhang 4 der Botschaft im Kapitel 1.2.2 eine kurze Aus- sage dazu eingefügt.

Weiter wurden Hinweise zur Zentrumsentlastung Brugg/Windisch (unter anderem zu Umwelt-The- men wie Lärm oder zur Linienführung) gemacht, die im nachgelagerten Verfahren (Projektierung) be- handelt werden.

29 BirdLife Aargau, WWF Aargau, VCS Aargau, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, Stadt Brugg, VCS Aargau, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, Gemeinderat Windisch, Pro Velo Brugg-Windisch, die SP Bezirk Brugg, SP Einwohnerratsfraktion Windisch, CVP Brugg, FDP Bezirk Brugg, FDP Aargau, Gemeinderat Hausen, SP Aargau, Privatpersonen

30 BNO Windisch, §23, Abs. 5 / BNO Brugg §26, Abs. 5

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Einige Institutionen31 thematisieren andere Varianten als die Zentrumsentlastung Brugg/Win- disch weiterzuverfolgen oder auf die Zentrumsentlastung zu verzichten.

Bereits im Rahmen der Planungen zum Richtplaneintrag rGVK OASE als Zwischenergebnis fand in den Jahren 2014/2015 eine umfassende Variantensuche statt. Die Gemeinde-Behörden der drei Re- plas waren an zwei grossen Workshops an der Variantensuche beteiligt. Die Stadt Brugg und die Gemeinde Windisch haben im Anhörungsverfahren zum Eintrag Zwischenergebnis eine eigene neue Variante eingegeben. Diese wurde im Rahmen der Arbeiten zur Festsetzung ab 2017 einbezogen.

Auch die Variante Null+ mit bestehendem Strassennetz und zusätzlichen öV- und FVV-Massnahmen wurde damals abgehandelt. Mit der Variante Null+ können die Ziele des rGVK OASE nur ungenü- gend erreicht werden, deshalb stellte diese Variante keine Handlungsoption dar. Aus diesem Grund wurde in den nachfolgenden Planungen auf erneute Untersuchungen zu dieser Variante verzichtet.

In den weiteren Arbeiten zur Festsetzung wurde im Raum Brugg-Windisch das Variantenspektrum nochmals geöffnet. Weitere Varianten – unter anderem neu mit Unterquerung der Aare – kamen dazu. Damit war die Phase Variantensuche abgeschlossen.

Das vorliegende rGVK OASE-Dossier zeigt die Vor- und Nachteile der Zentrumsentlastung

Brugg/Windisch auf. Zusammen mit den geplanten flankierenden Massnahmen ist das Gesamtpaket technisch machbar und die verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen sind tragbar.

Einige Institutionen32 thematisieren, dass die Entlastungswirkung und das Nutzen-Kosten- Verhältnis der Zentrumsentlastung Brugg/Windisch nachzuweisen sei.

Für einen Richtplaneintrag als Festsetzung ist die vollständige räumliche und umwelttechnische Ab- stimmung nötig. Die Kosten sind mit einer Genauigkeit von +/- 30 % auszuweisen. Im vorliegenden rGVK OASE-Dossier sind die Kosten stufengerecht nachgewiesen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist unter anderem im Anhörungsbericht und in den Massnahmenberichten beschrieben. Die jeweilige Entlastungswirkung der Zentrumsentlastungen ist unter anderem im Bericht zur Umweltsituation dar- gestellt.

Einige Institutionen33 thematisieren, dass der Bahnhofvorplatz in Brugg vom MIV zu befreien sei.

Nach Inbetriebnahme der Zentrumsentlastung Brugg/Windisch wird die Aarauerstrasse (inklusive Teil Bahnhofplatz) zur Gemeindestrasse. Ab diesem Zeitpunkt hat die Stadt Brugg die Hoheit über diese Strasse und darüber, wie der Bahnhofvorplatz genutzt wird.

3.2.2 Velonetz

Eingaben zum Fuss- und Veloverkehr, die sich nicht explizit auf den Raum Brugg-Windisch bezie- hen, werden im Kapitel 3.1.3 behandelt. Eingaben zur Finanzierung von Massnahmen im Bereich FVV werden im Kapitel 3.5.1 behandelt.

Einige Institutionen34 thematisieren attraktive FVV-Querungen für den Raum Bahnhof Brugg.

Das rGVK OASE sieht attraktive FVV-Querungen im Bereich Bahnhof Brugg vor. Mit der Festset- zung der Ergänzungen zum kantonalen Radroutennetz im Rahmen des rGVK werden drei Gleisque- rungen zu Radrouten von kantonaler Bedeutung. Die Veloschnellroute wird von Gebenstorf kom- mend auf die Südseite des Bahnhofs geführt. Zudem werden zwei Velohauptrouten das Bahnareal

31 GLP Aargau, GLP Wettingen, GLP Bezirk Brugg, Verein Lebenswerte Stadt Wettingen, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, SP Aargau, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, Privatpersonen

32 GLP Aargau, GLP Wettingen, Verein Lebenswerte Stadt Wettingen

33 GLP Aargau, GLP Wettingen, GLP Bezirk Brugg, Verein Lebenswerte Stadt Wettingen

34 SP Einwohnerratsfraktion Brugg, SP Bezirk Brugg, Stadt Brugg, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, VCS Aargau, Pro Velo Brugg-Windisch, Pro Velo Region Baden, Privatpersonen

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queren. Der Kanton lässt zurzeit die definitive Lage und die Dimensionierung der künftigen Velover- bindungen prüfen. Die SBB und die beiden Standortgemeinden klären das weitere Vorgehen zur Campus-Passage. Um die Planungen rund um den Bahnhof Brugg zu koordinieren, haben die Pro- jektpartner Stadt Brugg, Gemeinde Windisch, SBB AG und BRUGG REAL Estate sowie der Kanton Aargau ihre Absicht erklärt, das Projekt "Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch" zu lancieren.

Einige Institutionen35 thematisieren die Anbindung von wirtschaftlichen Entwicklungsschwer- punkten (Eigenamt [Birrfeld / Mägenwil], Unteres Aaretal / PSI) mit Velovorzugsrouten.

Das rGVK OASE-Velonetz mit Velovorzugsrouten, Velo-Hauptverbindungen und Velo-Nebenverbin- dungen wurde mit der Begleitgruppe und den Fachgruppen erarbeitet. Im Moment werden keine wei- teren Anpassungen am OASE-Velonetz vorgenommen.

Die genannten wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte liegen ausserhalb des rGVK OASE-Mass- nahmen-Perimeters. Nach einem positiven Beschluss der OASE kann eine Anbindung bei einer spä- teren Ausweitung im Rahmen der ordentlichen Verkehrsplanung erfolgen.

3.3 Raum Baden

3.3.1 Zentrumsentlastung / Kantonsstrassennetz

Mehrere Institutionen36 lehnen die Festsetzung der Zentrumsentlastung Baden ab, thematisie- ren mögliche Anpassungen an der vorliegenden Variante37 oder alternative Varianten38. Einige Institutionen39 thematisieren, dass die Entlastungswirkung und das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Zentrumsentlastung Baden nachzuweisen sei. Es wurden weitere Hinweise gemacht, die einzelne Aspekte der Zentrumsentlastung Baden und der Verkehrsführung thematisieren40. Für einen Richtplaneintrag als Festsetzung ist die vollständige räumliche und umwelttechnische Ab- stimmung nötig. Das rGVK OASE-Dossier zeigt die Vor- und Nachteile der Zentrumsentlastung Ba- den auf. Zusammen mit den geplanten flankierenden Massnahmen ist das Gesamtpaket technisch machbar, die verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen sind tragbar.

Die öffentliche Anhörung 2019/2020 zum rGVK OASE hat gezeigt, dass eine Richtplan-Festsetzung der wichtigen Elemente im rGVK-Raum Baden noch nicht möglich ist. Es sind ab 2021 weitere Pla- nungen nötig, die spezifischer auf die Themen und Bedenken der zentrumsnahen Gemeinden einge- hen. Anpassungen an der vorliegenden Variante und mögliche Alternativen werden untersucht.

Die Hinweise werden in die nachfolgende Planung einfliessen.

Unter anderem aufgrund dieser Stellungnahmen wurde in der Botschaft das weitere Vorgehen im rGVK-Raum Baden (Neuenhof, Wettingen, Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal, Untersiggenthal, Turgi, Ehrendingen, Freienwil) angepasst (Kapitel 9).

35 Pro Velo Brugg-Windisch, SP Bezirk Brugg, Gemeinde Wettingen, CVP Wettingen, Gemeinderat Windisch, SP Einwohnerratsfraktion Win- disch, GLP Bezirk Brugg

36 FDP Endingen, Gemeinderat Ehrendingen, Gemeinderat Freienwil, Gemeinderat Obersiggenthal, Gemeinderat Untersiggenthal, VCS Aargau, SVP Würenlos, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, SP Aargau, SP Bezirk Baden, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, SP Obersiggenthal, SP Untersiggenthal, Privatpersonen

37 Einwohnergemeinde Fislisbach, Gemeinde Neuenhof (Gemeinde, Gemeinderat), Privatpersonen

38 SVP Würenlos, Gemeinderat Ehrendingen, Verein pro ehrendingen, Gemeinderat Villigen, Gemeinde Freienwil, Gemeinderat Endingen, Ge- meinderat Lengnau, Gemeinderat Tegerfelden, Gemeinderat Freienwil, FDP Birmenstorf, Privatpersonen

39 GLP Aargau, GLP Wettingen, Verein Lebenswerte Stadt Wettingen, SVP Aargau

40 Gemeinde Turgi, Gemeinderat Ennetbaden, Gemeinderat Wettingen, CVP Wettingen, Gemeinderat Ehrendingen, Verein pro ehrendingen

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3.3.2 Umnutzung Hochbrücke / neue Limmatbrücke

Viele Institutionen41 stimmen der Umnutzung der Hochbrücke zu, teilweise werden flankie- rende Massnahmen gefordert. Viele Institutionen42 lehnen die Umnutzung der Hochbrücke ab oder fordern eine Führung der Limmattalbahn über die Hochbrücke ohne eine Vollsperrung für den MIV.

Einige Institutionen43 stimmen der neuen MIV-Limmatbrücke zu. Einige Institutionen44 lehnen die neue MIV-Limmatbrücke ab.

Das rGVK OASE sieht eine Umnutzung der Hochbrücke in Kombination mit der Verlängerung der Limmattalbahn vor. Aufgrund der bisherigen fachlichen Arbeiten und den Gesprächen mit den Standortgemeinden war die Umnutzung der Hochbrücke, beziehungsweise die vollständige Sperrung für den MIV unabhängig von der Verlängerung der Limmattalbahn nicht möglich. Im Rahmen der weiteren Planungsarbeiten für das rGVK OASE im Raum Baden ab 2021 und mit der weiteren Pla- nung der Verlängerung der Limmattalbahn von Killwangen bis Baden wird geklärt, ob und mit wel- chen begleitenden Massnahmen der MIV-Betrieb über die Hochbrücke möglich ist oder ob es einen neuen Limmatübergang für den MIV benötigt.

Unter anderem aufgrund dieser Stellungnahmen wurde in der Botschaft das weitere Vorgehen im rGVK-Raum Baden (Neuenhof, Wettingen, Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal, Untersiggenthal, Turgi, Ehrendingen, Freienwil) angepasst (Kapitel 9).

41 Team Baden, SP Bezirk Brugg, Gemeinde Turgi, PostAuto AG Gebiet Nord, Gemeinde Freienwil, Gemeinderat Endingen, Gemeinderat En- netbaden, Gemeinderat Lengnau, Gemeinderat Tegerfelden, Gemeinderat Freienwil, Grüne Bremgarten, CVP Obersiggenthal, Gemeinderat Bad Zurzach, Gemeinde Full-Reuenthal, Stadtrat Baden, Repla Zurzibiet Regio, Gemeinderat Bad Zurzach, Gemeinde Full-Reuenthal, Stadtrat Baden, Gemeinde Würenlos, Grüne Aargau, Grüne Untersiggenthal, Grüne Bezirk Baden, Grüne Stadt Baden, SP Obersiggenthal, VCS Aar- gau, WWF Aargau

42 Gemeinderat Wettingen, Gemeinderat Villigen, Stadtrat Baden, Repla Baden Regio, Aargauischer Gewerbeverband, Aargauische Ver- kehrskonferenz, ASTAG Aargau, SVP Aargau, Grüne Obersiggenthal, GLP Aargau, GLP Wettingen, GLP Siggenthal, Verein Lebenswerte Stadt Wettingen, Verkehrskommission Obersiggenthal, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, IG OSN, FDP Untersiggenthal, SVP Obersig- genthal, SVP Untersiggenthal, SVP Wettingen, SVP Würenlos, CVP Aargau, CVP Klingnau, Repla Baden Regio, SP Aargau, SP Bezirk Baden, SP Einwohnerratsfraktion Brugg, SP Obersiggenthal, SP Bezirk Zurzach, CVP Wettingen, Privatpersonen

43 Gemeinderat Ehrendingen, Verein pro ehrendingen, Grüne Stadt Baden, Privatpersonen

44 Gemeinderat Wettingen, Stadtrat Baden, BirdLife Aargau, WWF Aargau, SVP Wettingen, GLP Aargau, GLP Wettingen, CVP Wettingen, Ge- meinderat Villigen, VCS Aargau, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, SP Obersiggenthal, CVP Aargau, CVP Klingnau, Repla Baden Regio, Privatpersonen

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3.3.3 Abstimmung mit LTB

Ende 2019/Anfang 2020 liefen parallel die zwei öffentlichen Anhörungen rGVK OASE (Festsetzung) und Weiterführung LTB Killwangen bis Baden (Zwischenergebnis). Einige Eingaben, die im Rahmen der Anhörung zum rGVK OASE gemacht wurden, hat der Kanton der LTB zugewiesen. Die Detailbe- antwortung erfolgte bereits im Richtplan-Verfahren LTB Zwischenergebnis (Beschluss durch Gros- sen Rat am 08.09.2020, GRB 2020-1904).

Viele Institutionen45 thematisieren die koordinierte Weiterbearbeitung der Verlängerung der Limmattalbahn bis Baden und des rGVK OASE. Einige Institutionen46 thematisieren eine Prio- risierung der Verlängerung der Limmattalbahn bis Baden. Einige Institutionen47 thematisieren den Verzicht auf die Weiterführung der Limmattalbahn bis Baden.

Das rGVK OASE und die LTB sind verfahrensmässig unabhängige Vorhaben, inhaltlich aber stufen- gerecht aufeinander abgestimmt. Die öffentliche Anhörung 2019/2020 zum rGVK OASE hat gezeigt, dass eine Richtplan-Festsetzung der wichtigen Elemente im rGVK-Raum Baden noch nicht möglich ist. Es sind ab 2021 weitere Planungen nötig, die spezifischer auf die Themen und Bedenken der zentrumsnahen Gemeinden eingehen.

Die Verlängerung der Limmattalbahn wurde durch den Beschluss des Grossen Rats vom 8.9.2020 auf dem Koordinationsstand Zwischenergebnis im Richtplan eingetragen. Da auch die zentralen Ele- mente des rGVK OASE im Teilraum Baden im Zwischenergebnis eingetragen werden bzw. verblei- ben sollen, ist die Koordination auch künftig sichergestellt.

In der Phase ab 2021 werden das rGVK Baden48 und die LTB (inklusive Hochbrücke, neue Limmat- brücke) zeitlich parallel und inhaltlich verknüpft weiterbearbeitet. Die Planungen werden von der Richtplanstufe Zwischenergebnis bis zur nötigen räumlichen und umwelttechnischen Abstimmung für die Richtplanstufe Festsetzung vertieft.

Unter anderem aufgrund dieser Stellungnahmen wurde in der Botschaft das weitere Vorgehen im rGVK-Raum Baden (Neuenhof, Wettingen, Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal, Untersiggenthal, Turgi, Ehrendingen, Freienwil) angepasst (Kapitel 9).

45 Gemeinderat Wettingen, CVP Wettingen, Verkehrskommission Obersiggenthal, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, IG OASE Un- tersiggenthal, IG OSN, FDP Untersiggenthal, SVP Obersiggenthal, SP Aargau, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Zurzach, SP Stadt Baden, SP Ein- wohnerratsfraktion Brugg, SP Obersiggenthal, Grüne Stadt Baden, VCS Aargau, WWF Aargau, FDP Aargau, SVP Aargau, Gemeinde Obersig- genthal (Tiefbauamt), Team Baden, Repla Baden Regio, PostAuto AG Gebiet Nord, Stadtrat Baden, Gemeinde Neuenhof (Gemeinde und Gemeinderat), Gemeinderat Ennetbaden, Verein Lebenswerte Stadt Wettingen, GLP Aargau, GLP Wettingen, Gemeinderat Riniken, Gemeinde Freienwil, Aargauischer Gewerbeverband, Aargauische Verkehrskonferenz, ASTAG Aargau, TCS Limmattal

46 Gemeinderat Gebenstorf, FDP Endingen, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, Grüne Bremgarten, CVP Aargau, CVP Klingnau, Verein Le- benswerte Stadt Wettingen

47 Gemeinde Birmenstorf, Gemeinderat Villigen, Verkehrskommission Obersiggenthal, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, IG OSN, FDP Untersiggenthal, FDP Birmenstorf, SVP Obersiggenthal, SVP Untersiggenthal, SVP Wettingen, Verein pro ehrendingen, SP Untersiggent- hal, Verein Regionale Identität Baden Brugg

48 Neuenhof, Wettingen, Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal, Untersiggenthal, Turgi

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Mehrere Institutionen49 thematisieren verschiedene weitergehende Verlängerungen der Limmattalbahn ab Baden.

Der öV-Ausbau erfolgt aufgrund der Beschlüsse zum Mehrjahresprogramm öV 2020 durch den Gros- sen Rat sowie der Beschlüsse des Parlaments zum strategischen Entwicklungsprogramm STEP Bahn und richtet sich nach der Entwicklung der Nachfrage. Die Weiterentwicklung der Stadtbahnsys- teme ist im Mehrjahresprogramm öV 2020 in Kapitel 3.5.2 skizziert und vom Grossen Rat beschlos- sen. Die Weiterführung LTB bis Baden kann nach bisherigen Untersuchungen nicht ohne Zentrum- sentlastung Baden zum Bahnhof Baden geführt werden, was Voraussetzung für eine zusätzliche Weiterführung über Baden hinaus ist. Im Raum Baden wird die koordinierte Planung der rGVK-Mass- nahmen unter Einbezug der betroffenen Gemeinden (Neuenhof, Wettingen, Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal, Untersiggenthal, Turgi, Ehrendingen, Freienwil) und des Regionalplanungsverbands weitergeführt zusammen mit der Weiterführung der Limmattalbahn Killwangen-Baden mit dem Ziel der gleichzeitigen Festsetzung (ca. 2024).In diesem Rahmen wird die Regierung bei ausreichender räumlicher Abstimmung den Richtplaneintrag einer allfälligen Weiterführung der LTB von Baden in den Raum Siggenthal prüfen.

Möglicher langfristiger Endpunkt einer verlängerten Limmattalbahn (Tram50) könnte in Untersiggent- hal Mühleweg sein. Der Regierungsrat wird einen Richtplaneintrag als Vororientierung für eine Wei- terführung der Limmattalbahn Richtung Siggenthal prüfen. Ausbauten bis ins Paul-Scherrer-Institut (PSI) sind aus Kosten-/Nutzen-Überlegungen, betrieblichen Gründen und aufgrund der Nachfrage nicht vorgesehen.

3.3.4 Ortsdurchfahrten

Viele Institutionen51 thematisieren Belastung und Aufwertung von Ortsdurchfahrten.

Die öffentliche Anhörung 2019/2020 zum rGVK OASE hat gezeigt, dass eine Richtplan-Festsetzung der wichtigen Elemente im rGVK-Raum Baden noch nicht möglich ist. Es sind ab 2021 weitere Pla- nungen nötig, die spezifischer auf die Themen und Bedenken der zentrumsnahen Gemeinden einge- hen.

49 Vereinigung Kirchdorf, FDP Aargau, FDP Bezirk Brugg, SVP Aargau, SP Bezirk Baden, SP Obersiggenthal, BDP Aargau, Wirtschaftsforum Zurzibiet, Gemeinderat Würenlingen, CVP Aargau, CVP Klingnau, Gemeinderat Bad Zurzach, Gemeinderat Böttstein, Gemeinderat Mellikon, Gemeinderat Rümikon, Gemeinderat Tegerfelden, Gemeinde Full-Reuenthal, Repla Zurzibiet Regio, Einwohnergemeinde Fislisbach, Gemeinde Turgi, Privatpersonen

50 Die Limmattalbahn ist rechtlich und betrieblich gesehen ein Tram, wie es in den Städten Basel, Bern, Genf und Zürich existiert. Gebaut und betrieben wird die im Bau befindliche Infrastruktur zwischen Schlieren und Killwangen von der Limmattalbahn AG. Der Begriff "Bahn" als Firmen- name und Marke soll verdeutlichen, dass sich das neue Tram im Agglomerationsgürtel durch einen höheren Anteil Eigentrassee, grössere Hal- testellenabstände und damit eine höhere Beförderungsgeschwindigkeit qualitativ von den althergebrachten eher langsamen Trams in der engen innerstädtischen Bebauung abhebt.

Wesentlich für die Erschliessungsfunktion einer neuen leistungsfähigen öV-Achse ist, dass sie als schneller Feinverteiler die bestehenden und geplanten Siedlungsschwerpunkte umsteigefrei untereinander verbindet. Unverzichtbar für die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ist, dass diese neue öV-Achse möglichst ein eigenes Trassee besitzt. In der gewachsenen Bebauung ist aber auch Mischbetrieb auf der gleichen Fahr- spur mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) möglich. Mit einem Tram lassen sich die Vorteile der eigentrassierten Abschnitte optimal nutzen. Das Tram fährt als leichtes Fahrzeug auf Sicht und hat einen Haltestellenabstand von ca. 500 m. (Im Gegensatz zur S-Bahn, die einen minimalen Haltestellenabstand von 1,5 km hat und mit schweren Eisenbahnfahrzeugen im Blockabstand verkehrt, was u. a. ein abgetrenntes Trassee mit wenigen, technisch gesicherten Querungen erfordert.)

51 Quartierverein Martinsberg, Gemeinderat Untersiggenthal, Freienwil (Gemeinde, Gemeinderat), FDP Obersiggenthal, FDP Aargau, FDP Be- zirk Brugg, SVP Wettingen, Grüne Stadt Baden, Grüne Obersiggenthal, Grüne Untersiggenthal, GLP Siggenthal, SP Bezirk Baden, SP Einwoh- nerratsfraktion Brugg, SP Bezirk Zurzach, VCS Aargau, WWF Aargau, SVP Aargau, SP Aargau, Gemeinde Koblenz, Stadtrat Klingnau, Ge- meinde Obersiggenthal (Tiefbauamt), Gemeinde Untersiggenthal, Verkehrskommission Obersiggenthal, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, IG OASE Untersiggenthal, IG OSN, FDP Untersiggenthal, SVP Obersiggenthal, SVP Untersiggenthal, Stadtrat Baden, Gemein- derat Bad Zurzach, Gemeinderat Böttstein, Gemeinderat Döttingen, Gemeinderat Mellikon, Gemeinderat Rümikon, Gemeinderat Tegerfelden, Gemeinde Full-Reuenthal, Repla Zurzibiet Regio, Gemeinde Turgi, Team Baden

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3.3.5 Siggenthal

Viele Institutionen52 thematisieren, dass das rGVK OASE im Raum Baden nicht festsetzungs- reif sei und eine Überarbeitung nötig sei insbesondere mit einer Entlastung für das Siggent- hal.

Die öffentliche Anhörung 2019/2020 zum rGVK OASE hat gezeigt, dass eine Richtplan-Festsetzung der wichtigen Elemente im rGVK-Raum Baden noch nicht möglich ist. Es sind ab 2021 weitere Pla- nungen nötig, die spezifischer auf die Themen und Bedenken der zentrumsnahen Gemeinden einge- hen. Darin eingeschlossen ist das Thema MIV-Entlastung im Siggenthal.

Dieses Vorgehen bietet die Chance, dass die inhaltliche Abstimmung mit dem Vorhaben Limmattal- bahn (Weiterführung bis Baden) intensiviert und die beiden Vorhaben vertieft und dann gleichzeitig im Richtplan festgesetzt werden können.

Unter anderem aufgrund dieser Stellungnahmen wurde in der Botschaft das weitere Vorgehen im rGVK-Raum Baden (Neuenhof, Wettingen, Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal, Untersiggenthal, Turgi, Ehrendingen, Freienwil) angepasst (Kapitel 9).

3.3.6 Velonetz

Eingaben zum Fuss- und Veloverkehr, die sich nicht explizit auf den Raum Baden beziehen, werden im Kapitel 3.1.3 behandelt. Eingaben zur Finanzierung von Massnahmen im Bereich FVV werden im Kapitel 3.5.1 behandelt.

Die rGVK OASE-Velomassnahmen im Raum Baden sollen im Richtplan auf der Stufe Zwischener- gebnis eingetragen werden. Der Limmat-Velosteg Sulperg-Rüsler bei Neuenhof ist ein Ausnahmefall.

Der Steg soll bereits im Rahmen dieser Richtplananpassung festgesetzt werden.

Mehrere Institutionen53 thematisieren verschiedene Anpassungen und Ergänzungen im Be- reich FVV im Raum Baden.

Das rGVK OASE-Velonetz mit Velovorzugsrouten, Velo-Hauptverbindungen und Velo-Nebenverbin- dungen wurde mit der Begleitgruppe und den Fachgruppen erarbeitet. Im Moment werden keine wei- teren Anpassungen am OASE-Velonetz vorgenommen. Anliegen können im Rahmen der weiteren Planungen des rGVK OASE im Raum Baden oder bei einer späteren Ausweitung im Rahmen der or- dentlichen Verkehrsplanung nochmals eingebracht werden.

Die Hinweise werden in der nachgelagerten Planung berücksichtigt.

52 Gemeinde Turgi, Verkehrskommission Obersiggenthal, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, IG OASE Untersiggenthal, IG OSN, FDP Untersiggenthal, SVP Obersiggenthal, SVP Untersiggenthal, GLP Siggenthal, SP Stadt Baden, CVP Obersiggenthal, Verein pro ehrendin- gen, Forum Untersiggenthal, Verein Regionale Identität Baden-Brugg, FDP Obersiggenthal, CVP Klingnau, Gemeinderat Untersiggenthal, Ver- kehrskommission Obersiggenthal, Natur- und Vogelschutzverein Obersiggenthal, Gemeinderat Ehrendingen, Gemeinde Obersiggenthal (Tief- bauamt, Gemeinderat), Gemeinderat Freienwil, VCS Aargau, WWF Aargau, Vereinigung Kirchdorf, FDP Obersiggenthal, FDP Aargau, FDP Bezirk Brugg, Grüne Aargau, Grüne Bezirk Baden, Grüne Stadt Baden, Grüne Bremgarten, CVP Aargau, SVP Würenlos, Gemeinderat Endin- gen, Gemeinderat Lengnau, Gemeinderat Tegerfelden, Gemeinde Freienwil, Aargauischer Gewerbeverband, Aargauische Verkehrskonferenz, ASTAG Aargau, TCS Limmattal, SVP Wettingen, das Forum Untersiggenthal, SVP Aargau, FDP Birmenstorf

53 Gemeinde Wettingen, CVP Wettingen, SP Obersiggenthal, Verein pro ehrendingen, Quartierverein Martinsberg, VCS Aargau, WWF Aargau, Grüne Stadt Baden, Gemeinde Neuenhof (Gemeinde und Gemeinderat), GLP Wettingen, Gemeinderat Ehrendingen, Gemeinde Obersiggenthal (Tiefbauamt), SVP Aargau, Gemeinderat Spreitenbach

Referenzen

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