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Interpellation «Digitale Signage Strategie für Arbon» von Heidi Heine, SP/Grüne

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Stadtrat An das Parlament

Interpellation «Digitale Signage Strategie für Arbon» von Heidi Heine, SP/Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident

Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier

An der Parlamentssitzung vom 4. Dezember 2019 reichte Heidi Heine eine Interpellation mit folgendem Wortlaut ein:

In Arbon halten sich die digitale Werbe- und Informationsstelen, sowie beleuchtete Werbe- und Anzeigetafeln zurzeit noch in Grenzen. Dass solche in naher Zukunft auch bei uns vermehrt zum Stadtbild gehören, wird nicht aufzuhalten sein. Wir gehen davon aus, dass die Bevölkerung sowie das Gewerbe im öffentlichen Raum von den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren möchte. Ohne ein flächenübergreifendes Konzept bestehen folgende Gefahren:

 Ablenkung im Strassenverkehr

 Ungenügender Schutz von Kindern vor unlauterer Werbung

 unnötige Lichtverschmutzung/Energieverschwendung

 hohe Korrekturkosten um verschiedene Systeme kompatibel zu vernetzen

 entgangene Werbeeinnahmen für die Stadt

 mangelnde Benutzerfreundlichkeit

 Frontalangriff auf das gesamte Stadtbild durch «Wildwuchs»

Wünschenswert ist eine «Digitale Signage Strategie» für Arbon, welche insbesondere den Grundsatz achtet, Stelen mit Werbung und Stelen mit Informationssystemen klar voneinander zu trennen.

Deshalb die Bitte an den Stadtrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Plant der Stadtrat eine «Digitale Signage Strategie» für das ganze Stadtgebiet Arbon und vergibt Bewilligungen zu Installationen ausnahmslos innerhalb der Kriterien, welche sich daraus ableiten?

2. Profitiert allein die Stadt Arbon aller im öffentlichen Raum erwirtschafteten Werbeeinnahmen?

3. Werden Stelen mit Informationen und Werbung strikt getrennt gehalten?

Beantwortung

Die obenerwähnte Interpellation beantwortet der Stadtrat wie folgt:

Dem Stadtrat ist bewusst, dass die Digital Signage zunehmend auf öffentlichen Plätzen einge- setzt wird. Mittels elektronischer Laufschriften und digitalen Plakaten werden dort Werbung und Informationen angezeigt. Die elektronische Anzeige von An- und Abfahrtszeiten, Verspätungen ist bei Bahnhöfen und Flughäfen schon länger üblich. Dies wird auch in Arbon beim Bus- Bahnhof genutzt.

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Auch die Werbebranche nutzt dieses Medium, um an gut besuchten Standorten Werbung zu platzieren. Inhalte können dabei an die jeweilige Zielgruppe angepasst werden. Die Kombi- nation aus Werbung, Wetterinformationen und lokalen Nachrichten verspricht eine grössere Aufmerksamkeit als die bisherigen statischen Werbungen. Beim Schwimmbad Arbon ist eine Stele mit einer solchen Anlage platziert.

1. Plant der Stadtrat eine «Digitale Signage Strategie» für das ganze Stadtgebiet Arbon und vergibt Bewilligungen zu Installationen ausnahmslos innerhalb der Kriterien, welche sich daraus ableiten?

Der Stadtrat sieht zurzeit keine sofortige Veranlassung, eine Strategie für die Digitale Signage zu erstellen. Die heute zur Verfügung stehenden Regelungen und Vorschriften erachtet er als ausreichend. Auf öffentlichem Grund kann ohne die Einwilligung der Stadt keine Anlage erstellt werden. Bei Anlagen auf privatem Grund muss ein Baugesuch einge- reicht werden. Somit hat die Stadt auch hier die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen.

Die Entwicklung wird aber beobachtet und wenn es als notwendig erachtet wird, können weitere und zusätzliche Schritte überlegt und eingeleitet werden. Dies kann dann auch mit einer Anpassung der Richtlinien für Reklamen erfolgen. Bei diesen Überlegungen sind dann nicht nur die baurechtlich relevanten Punkte zu beachten. Eine viel höhere Gewich- tung ist den städtebaulichen Faktoren beizumessen. Inwiefern die Stadt diese Medien nutzen will, hat auch einzufliessen.

Auch der energetische Gesichtspunkt ist zu betrachten. Aus Sicht «Energiestadt» kann es nicht von Interesse sein, wenn in Zukunft zu viele Werbestelen herumstehen und zusätzlich Strom verbrauchen.

2. Profitiert allein die Stadt Arbon aller im öffentlichen Raum erwirtschafteten Werbeein- nahmen?

Nein, dies muss nicht zwangsläufig so sein. Wenn die Anlage nicht von der Stadt erstellt wird, diese aber teilweise von der Stadt für ihre Bedürfnisse genutzt werden kann, muss ein Teiler für die Erträge gefunden werden.

3. Werden Stelen mit Informationen und Werbung strikt getrennt gehalten?

Eine strikte Trennung scheint nicht zielführend zu sein. Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung kann die Anzahl Stelen tiefer gehalten werden. Die Stelen bieten aber auch Nutzungsmöglichkeiten, welche noch im Detail geklärt werden müssten. So könnte man sie zum Beispiel für Verkehrslenkungsmassnahmen oder im Fall eines plötzlichen Ereignisses zur Verbreitung von Meldungen nutzen.

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FÜR DEN STADTRAT ARBON

Dominik Diezi Andrea Schnyder

Stadtpräsident Stadtschreiberin

Arbon, 10. Februar 2020

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