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Meldungen von Menschenrechtsorganisationen

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Meldungen von Menschenrechts- organisationen im Dezember 2017

Presseerklärung des Menschenrechtsvereins (IHD) und der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV)

Uneingeschränkte Straffreiheit und Zwang zur Einheitskleidung für Inhaftierte

27. Dezember 2017

Es ist allgemein bekannt, dass wir jede Art von Putsch und Putschversuchen ablehnen, da diese bedeuten, die Demokratie zu verleugnen und die Grundrechte und -freiheiten mit Füßen zu treten. Entsprechend haben wir auch unsere Haltung zu dem versuchten Militärputsch vom 15. Juli 2016 deutlich veröffentlicht. Immer wieder haben wir betont, dass es unmöglich ist, die Demokratie- und Menschenrechtsprobleme der Türkei mit einer Gesinnung aus der Zeit nach dem Militärputsch und den entsprechenden Gesetzen zu lösen. Bedauerlicherweise hat die politische Herrschaft mit den bisher erlassenen 30 Ausnahmezustands-Dekreten und deren alltäglicher Umsetzung unsere Sorgen täglich weiter verstärkt. Mit diesen Dekreten wurden dauerhafte Änderungen in mehr als 300 Gesetzen vorgenommen, es wurde eine neue Ordnung des Ausnahmezustands geschaffen, als ob der Ausnahmezustand nie mehr zu Ende gehen würde. Die jüngsten beiden Dekrete vom 24. Dezember 2017, bestehend aus 7 bzw. 137 Artikeln, die direkten Einfluss auf unser gesamtes gesellschaftliches Leben haben werden und detaillierte und höchst schädliche Regelungen hinsichtlich der Neustrukturierung des Staates beinhalten, müssen als Ganzes betrachtet werden.

Als Menschenrechtsorganisationen möchten wir auf zwei Regelungen des insgesamt zu betrachtenden Dekrets Nr. 696 hinweisen, die direkt die Grundlage unserer Existenz berühren, und dazu aufrufen, von diesen Absichten umgehend Abstand zu nehmen.

1. Artikel 121 des Dekrets Nr. 696, mit dem Zivilisten straffrei gestellt werden, die zur Niederwerfung des Putschversuchs vom 15. Juli 2016 und von terroristischen Aktivitäten und deren Folgen handeln, verstößt klar gegen Artikel 15 der geltenden Verfassung, der selbst unter Notstandsbedingungen unantastbare Rechte regelt. Dies ist die Bekanntgabe des Endes des Rechtsstaates oder, anders gesagt, der völligen Aufgabe des Gedankens eines

demokratischen und modernen Staates und einer solchen Gesellschaft. Darüber hinaus

möchten wir noch einmal betonen, dass niemand von der Verantwortung für von ihm in dieser Zeit begangene Folterungen oder andere Menschenrechtsverletzungen entbunden werden kann, selbst wenn es sich um Amtspersonen und nicht um Zivilisten handelt. Diese verfassungswidrige Regelung der politischen Herrschaft sollte hier niemanden ermutigen.

Mit den Regelungen des jüngsten Dekrets wird das mit Straffreiheit geschützte

Gewaltmonopol des Staates auf Zivilisten ausgeweitet und somit auch die Mittäterschaft erweitert. So werden „umsichtige“ zivile Massen, nicht nur politisch Oppositionelle, sondern auch Personen und Handlungen, die sie als gesellschaftlich oder moralisch verderbt ansehen, auf der Grundlage einer Art Ermächtigung zur Selbstjustiz „bestrafen“ und dabei mit dem Schutzpanzer der Straffreiheit geschützt. Dies bedeutet die Rechtfertigung/Legalisierung einer Lynchkultur und die dauerhafte Installierung des Notstandes. Ja, schlimmer noch: die durch politische Ambitionen und Interessen in der Gesellschaft geschaffene Polarisierung wird noch weiter vertieft und das Land in ein Chaos geführt, in dem jeder gegen jeden gewallt anwendet und sich kein Bürger mehr seines Rechts auf Leben sicher sein kann.

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2. Mit Artikel 103 des Dekrets 696 wird der Zwang zum Tragen von Einheitskleidung für im Rahmen des Antiterrorgesetzes in Untersuchungs- oder Strafhaft befindliche Gefangene während der Transporte zu den Gerichtsverhandlungen außerhalb der Haftanstalten eingeführt.

Wie bereits in der schon früher veröffentlichten Erklärung zu unserer Haltung bezüglich der beabsichtigten Einführung von Einheitskleidung für Gefangene erläutert, zeigt schon eine kleine Studie, dass es sich beim Zwang zur Einheitskleidung für Gefangene um eine ehrverletzende Bestrafung handelt.

Einheitskleidung kann sehr leicht als Mittel zur Erleichterung der Misshandlung von

Gefangenen benutzt werden. Darüber hinaus wird es möglich, gegen Gefangene, die sich der Einheitskleidung widersetzen, physische und immaterielle Gewalt anzuwenden. Die

Geschichte der Türkei und der Welt ist voller Beispiele dafür.

Die Möglichkeit, Gefangene, die sich der Einheitskleidung widersetzen mit Disziplinarstrafe zu belegen und ihnen den Besuch zu streichen, ist in Artikel 109 des Dekrets 696 geregelt.

Wir sind also mit der ernsten Gefahr konfrontiert, die zur Aufhebung der Sichtbarkeit von im Rahmen dieser ehrverletzenden und den Menschen isolierenden Maßnahme verübten

Rechtsverletzungen führen kann. Der Zwang zur Einheitskleidung für Gefangenen wird außerdem zur Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren führen. Denn Gefangene, die sich auch trotz Anwendung von Foltermaßnahmen der Einheitskleidung widersetzen, werden nicht zu den Gerichtsverhandlungen gebracht; ihr Recht auf Verteidigung wird somit verletzt.

Diese Einführung von Einheitskleidung wird der Gesellschaft aufgezwungen und stellt sowohl den Versuch dar, die Gesellschaft zur Akzeptanz von Gleichmacherei zu bringen, als auch Gefangene in der Gesellschaft abzustempeln und zur Unsichtbarkeit als Menschen zu verurteilen.

Es wird versucht, die Einheitskleidung zu einem symbolischen, formalen, politischen Angriffsinstrument gegen Individuen zu machen, die sich der politischen Meinung der Regierenden nicht anpassen wollen. Das gegen die Person gerichtete und gleichzeitig der gesamten Gesellschaft gezeigte Gewaltsymbol Einheitskleidung ist einer der sichtbarsten Ausdrücke der Herrschaftsautorität. In dieser Hinsicht stellt sie eine nicht nur gegen

Gefangene sondern gegen die gesamte Gesellschaft gerichtete Form der Bestrafung dar und beabsichtigt die Durchsetzung der Gleichschaltung.

Schluss: Das Notstandsdekret Nr. 696 beweist, dass es keine Grenze für Willkürherrschaft mehr gibt. Nach Artikel 121 der Verfassung und der Geschäftsordnung des Parlaments müssen Notstandsdekrete innerhalb einer Frist von 30 Tagen im Parlament zu debattiert und zu bestätigt werden. Leider hat die politische Herrschaft lediglich 5 der 28 zuvor erlassenen Notstandsdekrete vom Parlament bestätigen lassen und somit ganz klar Verfassungsbruch begangen. Aus diesem Grund müssen diese Regelungen umgehend gerichtlicher Kontrolle unterworfen und der Ausnahmezustand beendet werden.

Angesichts dieser hinsichtlich des Schicksals unseres Landes besorgniserregenden jüngsten Entwicklung, rufen wir die Große Nationalversammlung der Türkei auf, ihre

verfassungsmäßigen Kompetenzen zu nutzen und das Dekret 696 zu diskutieren und abzulehnen. Auch die aufmerksame Öffentlichkeit ist aufgerufen, ihren demokratischen Protest gegen die Darstellung von Lynchjustiz als einer einfachen Methode der

Notstandsverwaltung deutlich zu machen.

Presseerklärung

Aufruf zur Rückkehr zu Recht und Demokratie

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27. Dezember 2017

Wie der Öffentlichkeit bekannt, kam es am 15. Juli 2016 zu einem Putschversuch, nach dessen Scheitern am 20. Juli 2016 für die Dauer von 3 Monaten die

Ausnahmezustandsverwaltung ausgerufen wurde. Bei der Ausrufung wurde angekündigt, dass diese vor Ablauf von 3 Monaten wieder aufgehoben werden würde und dass die Ausrufung für den Staat gelte und sich nicht auf das Leben der Bürger auswirken werde. Tatsächlich wurde der Ausnahmezustand inzwischen 5 Mal verlängert und dauert inzwischen seit 17 Monaten an und hat negative Auswirkungen auf das Leben von Millionen von Menschen.

Obwohl die Verfassung ausdrücklich vorschreibt, dass Dekrete, die im Rahmen des wegen des Putschversuchs vom 15. Juli verhängten Ausnahmezustandes erlassen werden, keine außerhalb der Gründe für die Verhängung des Ausnahmezustandes liegenden Inhalte zum Gegenstand haben dürfen, wurden mit fast allen erlassenen Dekreten Regelungen getroffen, die absolut nichts mit den Gründen für die Ausrufung des Ausnahmezustandes zu tun haben, von Verordnungen zur Verwendung von Winterreifen bis zu den Gesundheitskosten von hochrangigen Mitarbeitern des Gerichtswesens, von der Anstellung von bisher als Subunternehmer beschäftigten Arbeitern bis hin zu Regelungen im Erdbebenschutz. Das Verfassungsgericht, das die Befugnis zur Prüfung aller den Rahmen des Ausnahmezustands überschreitenden Dekrete innehat, verzichtete inzwischen unter dem Einfluss der politischen Stimmung auf die Ausübung dieser Prüfungsfunktion und hat sämtlich Dekrete aus der juristischen Kontrolle herausgenommen.

Die beiden am Sonntag, dem 24. Dezember 2017 erlassenen Dekrete Nr. 695 und 696 führen nicht nur die bisherige Erlasspraxis fort, sondern beinhalten Regelungen, die einen

erheblichen Einfluss auf die Rechtsprechung sowie das gesellschaftliche Leben haben. Wie bei vorherigen Dekreten bereits wurden auch mit Dekret Nr. 695 2.766 Angestellte des Öffentlichen Dienstes ohne konkreten Schuldvorwurf und ohne

Verwaltungsermittlungsverfahren entlassen; mit Dekret Nr. 696 wurden mit 136

Änderungsartikeln wesentliche Veränderungen der Rechtsordnung durch die Exekutive vorgenommen.

Wir erinnern uns, dass im letzten Jahr das Thema der Einsetzung von Zwangsverwaltern in Stadtverwaltungen im Parlament behandelt wurde und schließlich auf gemeinsamen

Beschluss der Parteien hin davon Abstand genommen wurde. Doch dann wurde die

Einsetzung durch das am 1. September 2016 veröffentlichte Dekret 674 gesetzlich ermöglicht und wurden in mehr als 100 Stadtverwaltungen Zwangsverwalter eingesetzt. Diese und ähnliche Regelungen, wie wir sie auch in den jüngsten Dekreten sehen, lassen den Wählerwillen vollkommen außer Acht, indem Gesetzesänderungen, die eigentlich der Legislative obliegen, unter Nichtbefassung des Parlaments vorgenommen werden; dies ist vollkommen inakzeptabel.

So wird durch Eingriffe der Exekutive in die Rechtsordnung, insbesondere beim

Kassationshof, mithilfe von Dekreten das Gleichgewicht zwischen Legislative, Exekutive und Judikative zugunsten der Exekutive zerstört. Dies stellt eine große Gefahr für das

demokratische Leben dar. Darüber hinaus verstößt es gegen Verfassung und Recht, dass durch per Dekret eingeführte Regelungen, die eigentlich auf die Dauer des Ausnahmezustands begrenzt sind, dauerhafte Veränderungen vorgenommen werden, und bedeutet einen Schlag gegen die Grundrechte und -freiheiten.

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Der Blick auf das am letzten Sonntag erlassene Dekret Nr. 696 offenbart einige sehr

bemerkenswerte Regelungen. So gibt Artikel 96 vor, dass Verhandlungen in Strafverfahren auch dann fortgesetzt werden können, wenn der Pflichtverteidiger überhaupt nicht zur Sitzung erscheint.

Mit dieser Regelung wird die Vorschrift, nach der keine Sitzung ohne Pflichtverteidiger durchgeführt werden darf, völlig außer Funktion gesetzt. Dies bedeutet eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, wie es sowohl in der Verfassung als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschrieben wird.

Durch Artikel 93 wurde der Rechtsweg des Widerspruchs gegen eine Haftentlassung von Untersuchungsgefangenen während des laufenden Verfahrens, der zuvor nicht zugelassen war, geöffnet. Derartigen Widersprüchen, wie wir sie vor allem aus Haftentlassungen kurdischer Politiker kennen, wurde stattgegeben und die Angeklagten erneut in Haft

genommen. Mit dieser Regelung wird per Dekret eine Grundlage für die rechtswidrige Praxis der Widersprüche gegen Haftentlassungen geschaffen. Diese Praxis, deren Einführung durch ein Dekret rechtlich ausgeschlossen ist, mag zwar nicht gegen das Gesetz verstoßen, gegen das Recht verstößt sie jedoch weiterhin.

Die am meisten schockierenden Artikel des Dekrets Nr. 696 sind zweifellos diejenigen, mit denen die Einheitskleidung für Gefangene sowie einige Regelungen zur Straffreiheit für Zivilisten eingeführt werden.

Mit Artikel 103 des Dekrets wird das Tragen von durch das Gefängnis ausgegebener

Einheitskleidung für Gefangene während eines Transports vom Gefängnis z.B. zum Gericht o.ä. vorgeschrieben und die Farbe dieser Kleidung ebenfalls einheitlich festgelegt. Wer das Tragen der Einheitskleidung ablehnt oder diese beschädigt, wird mit Besuchsverbot und ähnlichen Strafmaßnahmen belegt. Diese Vorschrift verstößt gegen die Regeln universellen Rechts, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die Verfassung und die Gesetze und widerspricht letztlich auch dem universellen Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung. Die Unschuldsvermutung besagt, dass ein jeder Mensch als unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Gleichzeitig dürfen die

Persönlichkeitsrechte, auch die von Straftätern, nicht beschädigt werden.

Wenn nun durch die genannte Änderung Menschen noch während des Strafverfahrens gezwungen werden, diese „Overalls“ zu tragen, dann werden ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und eine Maßnahme eingeführt, die sowohl dem Prinzip der Unschuldsvermutung als auch anderen universalen Rechtsprinzipien zuwider läuft. Diese ehrverletzende Behandlung wurde in der Türkei auch früher schon angewendet, Bedenken wurden deutlich, und 1989 wurde sie vom Staatsrat untersagt. Es kann nicht angehen, das Gefängnis Guantanamo als Referenz für die ehrverletzende Behandlung von Inhaftierten anzuführen. Dass eine Regierung, die sich bis vor einigen Jahren noch gegen diese von der Weltöffentlichkeit kritisierte und abgelehnte Maßnahme wandte, nun dieselbe hier realisiert, zeigt erschreckend deutlich, wie weit die Messlatte für die Recht und Menschenrechte inzwischen gefallen ist.

Wir sagen es ganz klar: Diese unzulässige und rechtswidrige ehrverletzende Praxis lädt förmlich zu Reaktionen in den Gefängnissen ein, die wiederum sehr ernste

Rechtsverletzungen zur Folge haben werden.

Artikel 121 des Dekrets führt eine Änderung ein, die besagt, dass „Personen, die bei der Niederschlagung des Putschversuchs vom 15.07.2016 und von in diesem Zusammenhang nachfolgenden Terroraufständen mitgewirkt haben, gleich ob sie Amtspersonen sind bzw.

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eine amtliche Aufgabe ausführten oder nicht, weder juristisch noch disziplinarisch, finanziell oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“.

Zwar betonen Vertreter der Regierung, dass sich diese Vorschrift lediglich auf den 15. und 16.

Juli beziehe; der Text wird jedoch sowohl von anderen Regierungsvertretern als auch von Juristen und Menschenrechtsverteidigern keineswegs auf diese Weise verstanden. Angesichts der aus der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit resultierenden Reaktionen und der Tatsache, dass die Unabhängigkeit und Neutralität der Justiz diskutabel ist, wird es sehr wahrscheinlich, dass dieser Artikel geeignet ist, die öffentliche Ordnung völlig außer Kraft zu setzen, und dass Zivilisten oder Gruppen Gewaltakte gegenüber anderen Gruppen genau damit rechtfertigen werden. In einer Atmosphäre, in der das Recht mit einer in hohem Maße willkürlichen Flexibilität gehandhabt wird, wird es möglich, jede gewünschte Person von strafrechtlicher Verfolgung auszunehmen. So wie die Leute, die gestern neben der Leiche eines von ihnen getöteten Hirten in die Luft schossen, straflos blieben, weil die Opfer als „Terroristen“

deklariert wurden, so kann jemand morgen irgendeinen Menschen ermorden und mit dem Vorwand, der habe „den Terrorismus gerühmt“, der Strafverfolgung entgehen. Mit Hilfe dieses Artikels könnten zukünftig Veranstaltungen im Rahmen des Versammlungs- und Demonstrationsrechts oder Presseerklärungen von anderen Gruppen oder Zivilisten mit diesem Vorwand gewaltsam verhindert werden. Diese Regelung macht die Ausübung von Grundrechten, wie des Rechts auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlungen und Demonstrationen zu einer höchst riskanten Angelegenheit.

Die ganze Gesellschaft, wir alle sind Zeugen, wir durch das Fortbestehen des

Ausnahmezustandes und die Praxis der politischen Herrschaft die Persönlichkeitsrechte und - freiheiten systematisch verletzt werden, wie Dekrete mit Gesetzeskraft weit über die von der Verfassung gesetzten Grenzen hinaus ausgeweitet werden, das Parlament nahezu überhaupt nicht mehr beteiligt wird, wie die demokratischen Kanäle der Politik verschlossen werden und man sich von demokratischen Errungenschaften immer schneller entfernt. Deshalb fordern wir die Aufhebung sämtlicher Dekrete, die in Widerspruch zur Verfassung und zu

Rechtsnormen stehen, zuvorderst derjenigen, die nicht im Zusammenhang mit dem Putsch stehen; die Aufhebung des Ausnahmezustands und die Herstellung des Vorrangs des Rechts, die Freilassung aller wegen ihrer politischen Aktivitäten inhaftierten Politiker sowie die Aufgabe der polarisierenden Redeweise der Regierung.

Putsche können nicht durch die Errichtung von Unterdrückungsregimen bekämpft werden.

Der beste Schutz gegen Putsche sind mehr Demokratie, mehr Recht, mehr Menschenrechte und mehr Freiheit.

Rechtsanwaltskammer Diyarbakır Ärztekammer Diyarbakır

Vertretung der Initiative für Recht Diyarbakır Menschenrechtsverein, Zweigstelle Diyarbakır

Menschenrechtsstiftung der Türkei, Zweigstelle Diyarbakır Von

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