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Charles Wallis (wallis-tt) Wülfeler Straße Hannover Germany

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Academic year: 2022

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Charles Wallis (wallis-tt) Wülfeler Straße 25 30539 Hannover Germany

Datenschutz

Alle von uns gesammelten, personenbezogenen Daten -sei es gespeichert oder in Papierform- werden nach Beendigung des erteilten Auftrags, bei Beendigung der Geschäftlichen Beziehungen, jedoch spätesten 12 Manate nach Auftragsende, permanent von unseren Datenträgern oder Ablagen, gelöscht, zerschreddert, oder an den rechtlichen Inhaber ausgehändigt. Der Auftraggeber kann seine personenbezogenen Daten zu jeder Zeit

anfordern oder deren Vernichtung/Löschung beauftragen – dies bedarf der Schriftform – berührt jedoch den zuvor erteilten Auftrag/Vertrag in keiner Weise.

Wir verpflichten uns alle uns anvertrauten Persönlichen Daten, vertraulich und sachgerecht zu behandeln und jene Daten nicht ohne schriftlicher Zustimmung des rechtlichen Inhabers der Daten, an Dritte weiterzuleiten oder zu veröffentlichen. Alle gegenwärtigen Regeln und Vorschriften der Europäischen Datenschutzverordnung bleiben unberührt.

Geschäfts- und Lieferbedingungen

Auftraggeber

Auftraggeber ist jene Quelle, aus welcher ein Auftrag entstand – es ist daher unbedeutend, wer den

auszuführenden Auftrag letztendlich wallis-tt zur Verfügung stellt. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn Aufträge wie z.B. Übersetzungstexte, Wörter, Schriftstücke, Dolmetschertexte auf Band oder Datei oder Bewerbungsschreiben, usw. über Medien wie dem Internet, Email oder Postweg auch von Dritten bereitgestellt werden. Ein Angebot gilt als vom Auftraggeber akzeptiert und vom Auftraggeber zu bezahlen, wenn dieser den Auftrag wallis-tt entweder direkt oder durch einen Dritten, zur Verfügung stellt. Ein Auftrag ist auch erteilt, wenn kein schriftliches Angebot vorliegt, jedoch der Auftraggeber das zu bearbeitende Werk zur Bearbeitung in Teil oder in dessen Gesamtheit, wallis-tt zu Verfügung stellt.

Zahlungsmodalitäten

Wo nicht anderweitig, schriftlich vereinbart, erfolgen Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug, auf eines auf der Rechnung angegebenen Konten oder per Verrechnungsscheck. Seminargebühren, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderweitig vereinbart, sind vor Beginn der Veranstaltung fällig. Bei Verstrich einer 2.

Mahnfrist entfallen sämtliche Rabatte und Zugeständnisse und somit ist danach der Preis, laut unserer Preisliste ohne jeglichen Abzügen + ggf. Gebühren und Steuern, zu bezahlen. Bei erneuter Rechnungsschreibung oder Veränderung sind zzgl. 7.50€ pro Ausfertigung fällig.

Preise

Die jeweils gültigen Dienstleistungspreise sind entweder auf unserer Website oder auf Anfrage erhältlich. Außer, wo anderweitig vereinbart, beinhaltet der Preis bei Seminaren auch die Kosten für den Dozenten, die Nutzung der Geräte, ggf. Verbrauchsmaterial. Vom Veranstalter angebotene Getränke und Pausensnacks sind im Preis enthalten. Die Anfahrt, das Mittag/Abendessen oder Übernachtungskosten sind vom Teilnehmer zu tragen.

Bei Einzel-(121) Schulungen und Begleitreisen (Feld-training) kann bis zu 4 Tage vor dem geplanten Termin, sofern kein gesonderter Vertrag vorhanden ist, abgesagt werden. Bei späteren Absagen berechnen wir folgende Ausfallgebühren:

Absage bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % Absage bis 2 Tage vor dem Termin: 75 % Absage bis 1 Tag vor dem Termin: 100%

Die angegebene Personenzahl / Dienstleistung gilt als Grundlage für die Rechnungslegung. Änderungen müssen 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per e-mail mitgeteilt werden.

Bei Ausfall einer Begleitreise, wo der Teilnehmer oder Trainer aus Gesundheitsgründen oder sonstigen gravierenden und nachweislichen Gründen, den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, wird ein neuer Termin innerhalb den darauf-folgenden 14 Werkstagen neu vereinbart. Bei einem nicht zustande kommenden Ersatztermin innerhalb der gegeben 14 Tage Frist gilt die Ausfallgebühr für „bis zu 1 Tag vor dem Termin“. Bei Absage einer Begleitreise oder 121 Schulung durch den Veranstalter und keiner Einigung auf ein kurzfristigen Ausweichtermin, werden alle für diesen bestimmten Termin schon Vorausbezahlten Gebühren zurückerstattet.

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Dieses berührt jedoch keine sonstigen Vereinbarungen der Parteien. Ein Anspruch auf sonstige Ansprüche aus einer Absage durch den Veranstalter hat der Teilnehmer nicht.

Seminare

1. Absage eines Seminars durch den Teilnehmer

Absagen sind bis spätestens 20 Werktage vor Seminarbeginn schriftlich abzugeben. Bei späterer Absage werden 60% der Veranstaltungsgebühr berechnet. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden die Seminargebühren in voller Höhe einbehalten oder werden in jedem Fall in Rechnung gestellt. Es ist dem Teilnehmer freigestellt, selber zu erscheinen oder einen Ersatzteilnehmer an seiner Stelle in das Seminar zu schicken.

2 - Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, Seminare oder andere Veranstaltungen bis zu drei Werktagen vor Beginn abzusagen. Unvorhersehbare Ereignisse rechtfertigen eine kurzfristige Absage. In einem solchen Fall erfolgt eine sofortige Benachrichtigung der Teilnehmer. Sofern es möglich ist, wird ein Ausweichtermin abgestimmt. Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, werden bereits bezahlte Seminargebühren in voller Höhe per Überweisung zurück erstattet. Einen Anspruch auf Ersatztermin oder weitere Ansprüche aus einer Seminarabsage hat ein Teilnehmer nicht.

3- Ablauf der Kursanmeldung und Reservierung

Anfragen zu Seminaren, Anmelde- und Reservierungswünsche können auf der jeweiligen Kontaktseite vorzugsweise per E-Mail Formular an uns gesendet werden. Alternativ, per Brief oder telefonisch kann auch Kontakt aufgenommen werden. Jede Anmeldung oder ein Teilnahmewunsch wird erst dann rechtsverbindlich, wenn eine Bestätigung per email, oder per Brief von uns gegeben wurde. Erst durch die Bezahlung der Seminargebühren wird eine Reservierung gültig.

Allgemeine Dienstleistungen – Alle von wallis-tt oder dessen in Auftrag gestellten Dienstleistungen unterliegen generell, einem schriftlichen Vertrag oder Vereinbarung welche die auszuführenden Tätigkeiten darstellen müssen. Details eines solcher Allgemeinen Dienstleistungen sind in den jeweiligen Verträgen / Vereinbarungen zu entnehmen.

Übersetzungen(sehe auch „Zusatz“) / Dolmetscher-Service / Bewerbungsarbeiten, gelten:

1. Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche uns überreichten Materialien und Dokumente Urheberrechtlich die seinigen sind und er darüber frei verfügen darf und dass sämtliche von ihm gegebenen Angaben korrekt und ggf.

vom Auftraggeber, nachweisbar sind. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung oder Eingeständnisse bei möglichen Streitigkeiten des Auftraggebers und Dritten.

2. Der Auftraggeber kann zwecks eines Angebot einen zu bearbeiten Text, unverbindlich an uns schicken – Dieser sollte jedoch klar als „NUR ZUR ANGEBOTSERSTELLUNG“ markiert sein. Preisangebote sind nur dann verbindlich, wenn uns das komplette Werkstück vorliegt. Sollte sich der Endpreis bei Festpreisen um mehr als 15% des Angebotspreises erhöhen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bevor die Arbeit an dem Werk beginnen kann. Sollte dieser den erhöhten Preis nicht akzeptieren, wird dies von uns als ein Auftragsabbruch eingestuft und die unbearbeiteten Unterlagen dem Auftraggeber kostenpflichtig, zurückgegeben (bei elektronischen Daten oder bei Kopien, kann der Auftraggeber entscheiden ob diese vernichtet oder

zurückgeschickt werden sollen).

3. Im Falle eines Verzichtes des Auftraggebers auf ein vorheriges schriftliches Angebot von uns, gelten Folgendes: Sobald der Auftraggeber einen Werkstück per Post, e-mail, Telefon oder anderen Medien an unsere Adresse liefert, besteht eine vertragliche Bindung. Ist dieser Auftrag nicht binnen 2 Stunden nach Eingang bei uns schriftlich widerrufen, gilt dieser als bestehend. Hierbei ist bei einer Streitigkeit, die Einhaltung der

Stornierungsfrist vom Auftragsgeber uns nachvollziehbar zu belegen (hierbei gilt nicht der Nachweis des entsenden, sonder des Empfanges). Texte gelten als vom Auftraggeber akzeptiert, solange er Diesen nicht binnen 24 Stunden nach Anlieferung / Übergabe, bemängelt. Änderungen, welche nicht von dem Originaltext abweichen, sondern wo spezifische Ausdrücke angewandt werden und welche uns nicht bekannt waren, werden selbstverständlich kostenfrei geändert / ergänzt (Diese Änderungen sollten uns jedoch innerhalb 2 Wochen nach Rücksendung des Werkstückes, mitgeteilt werden). Auftraggeber ist stets derjenige der den Auftrag an uns erteilt.

Ein Auftrag ist hierbei nicht auf eine Dritte übertragbar. Alle Texte unabhängig ob vom Auftraggeber verwendet oder nicht sind Bestandteil des Vertrages und kann somit von uns in Rechnung gestellt werden. In einem Streitfall bezüglich eines Textes, gilt nur die Beurteilung eines unabhängigen Sprachinstitutes des jeweiligen

muttersprachlichen Landes des übersetzten Textes – die anfallenden Kosten und Spesen für solch eine Prüfung wird ohne Ausnahme vom Auftraggeber voll getragen. Sollte solch ein Institut eine Änderung im von uns

übersetzten Text vorschlagen, wird diese natürlich kostenfrei von uns unternommen. Bei Übersetzungen ist es die Pflicht des Auftraggebers, eindeutig anzugeben, ob er eine „Literale“ (also Wortwörtliche) oder eine „Frei-

Interpretierte“ (also der übersetzenden Sprache angepassten Formen und Umgangssprache) Übersetzung benötigt.

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4. Urheberrechte – Alle von wallis-tt (oder dessen Beauftragten) erstellten Texte sind Urheberrechtlich geschützt und unterstehen bei Veränderung und / oder Vervielfältigung jeglicher Art, einer vorherigen, von wallis-tt

schriftlichen Genehmigung.

Änderungen dieser AGB sind uns uneingeschränkt und ohne vorheriger Kundgebung vorbehalten.

Gerichtsstandort ist Hannover, Deutschland

Stand: Juni 2018

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Zusatz zu den Geschäfts–und Lieferbedingungen

Übersetzungen

§1 Generell

Obwohl es unsere Bemühung ist, uns bei Übersetzungen so genau wie möglich an den Originaltext zu halten, ist es nicht auszuschließen, dass es Abweichungen geben kann. Daher ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Originaltext und nicht der übersetzte Text der rechtlich bindende ist. Wo Fehler in einer Übersetzung (dabei wird nicht die Interpretation eines Textes gemeint - sehe §2 Wortliste), sondern die, dem Übersetzer normalerweise zugänglichen Daten aus Lexikon, Erfahrung usw., ist es dem Auftraggeber freigestellt, das komplette Dokument oder Schriftstück an wallis-tt zur Korrektur und mit den zu berichtigten Wörter angedeutet, zurückzugeben. In Abwesenheit einer separaten schriftlichen Vereinbarung, werden Übersetzungen in normaler Schriftform, unformatiert an den Auftraggeber zurückgegeben. Soll ein übersetzter Text oder Schriftstück in einen ähnlichen dem Original formatiert werden, ist dies ein separater Auftrag und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Telefonate, Kundenbesuche und sonstige Nebenkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber akzeptiert diese Geschäftsbedingungen bei Vergabe eines Auftrags an wallis-tt Diese Bedingungen sollen keine rechtlichen Grundlagen der BRD verletzen und wird sich Änderungen darunter uneingeschränkt anpassen. Gerichtsstand ist Hannover und deutsches Gesetz ist ausschließlich anwendbar.

§2 Wortliste

Bei Texten, wo spezielle Wortlisten oder Beschreibungen erforderlich sind um den Originaltext im Sinne des Verfassers wiedergeben und übersetzen zu können, ist es erforderlich, dass der Auftraggeber vor Beginn einer Übersetzung, solch eine Liste dem Übersetzer in einer leserlichen, gedruckten oder auf, vom Übersetzer geforderten Datenträger zu Verfügung stellt. Diese Liste muss eine Wortgegenüberstellung in beiden Sprachen beinhalten und bei Wörtern welche vom Verfasser im eigenen Sinne zusammengesetzt wurden, ist eine eindeutige Erklärung dafür beizufügen. Wo solch eine Liste noch nicht existiert, kann diese als eigenständiger Auftrag und gegen nach Aufwand errechnet und in Rechnung gestellt werden. Es ist dem Auftraggeber nicht freigestellt, übersetzte Texte an andere Übersetzer zum Zwecke der Überprüfung weiterzugeben. Dies bedarf ausschließlich und vom Auftraggeber zu bezahlende , gerichtliche Anweisung.

§3 Auftraggeber

Als Auftraggeber ist jene Quelle zu bezeichnen, aus welcher ein Auftrag entstand – es ist daher unbedeutend, wer den auszuführenden Auftrag letztendlich wallis-tt zur Verfügung stellt. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn Aufträge (Aufträge sind Übersetzungstexte, Wörter, Schriftstücke, Dolmetschertexte auf Band oder Datei usw.) über Medien wie dem Internet, Email oder Postweg von Dritten bereitgestellt werden. Ein Angebot gilt als vom Auftraggeber akzeptiert und vom Auftraggeber zu bezahlen, wenn dieser den Auftrag wallis-tt entweder direkt oder durch einen Dritten, zur Verfügung stellt.

§4 Verpflichtungen

Es ist die Pflicht des Auftraggebers, übersetzte Texte auf dessen Genauigkeit, von kompetenten Personal, in den jeweiligen Zielsprachen überprüfen zu lassen. Dies ist besonders zutreffen bei technischen, rechtlichen, physiologischen oder artistischen usw., Texten. Änderungen können dann unter Hinsicht auf (§1 Generelles) vorgenommen werden. wallis-tt, dessen Mitarbeiter, Angestellte oder Dritte, welche mit einem Auftrag in Verbindung treten, übernehmen keinerlei Verantwortung für Schäden, Sachschäden, Verluste, Arbeitsausfälle oder sonstige Verantwortung welche durch oder von oder wegen einer Auftragsausführung zur Folge haben könnte. Des weiteren, sind Übersetzungen, Dolmetschertexte oder Sonstiges in Bezug auf einen Auftrag, eine reine Wiedergabe des Verfassers oder Auftraggebers und entspricht weder der persönlichen Meinung oder Ansichten des Übersetzers, Dolmetschers oder wallis-tt‘s und keinerlei Verantwortung für den beinhalteten Text wird übernommen.

wallis-tt verpflichtet sich, alle Auftraggeberdaten und Kopien davon, gleich ob Originaltext oder bezahlte Übersetzung, auf schriftlicher Anforderung des Auftraggebers an den Auftraggeber zurückzugeben oder auf seiner Anweisung, zu vernichten. Wo nicht anderweitig vereinbart, werden Daten welche länger als 12 Monate nach Auftragsbeendung vom Auftraggeber nicht zurückverlangt wurden, werden von wallis-tt vernichtet.

Wo keine separate schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird ein Auftrag schnellst möglich bearbeitet. Dies schließt Wochenende und Feiertage aus. Bei Wochenenden oder Feiertagen wird ein gesonderter Aufschlag in Rechnung gestellt. Auftragsabschluss für Übersetzungen ist bei Beendigung der reinen Übersetzung und bezieht sich nicht auf Sondervereinbarungen wie z.B. Formatierung usw.

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§5 Unzulässige Texte

wallis-tt, dessen Mitarbeiter, Angestellte , Übersetzer oder Dolmetscher, steht es Frei, Texte, Schriftstücken oder sonstiges Material, welches in Auftrag gestellt wurde, als „UNZULÄSSIG“ an den Auftraggeber zurückzuweisen wenn dieser rechtswidrige oder moralisch unverantwortlich Texte enthält. Die letztendliche Entscheidung darüber ist die des Übersetzers oder Dolmetschers. Der Auftraggeber hat dabei keinerlei Ansprüche auf Entschädigung oder sonstige Wiedergutmachung.

Angefallene Kosten werden in diesem Falle dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§6 Kürzungen / mündliche Absprachen

Mündliche Vereinbarungen sind vor Auftragsbearbeitung, schriftlich zu bestätigen.

In keinem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, eine Rechnung zu Kürzungen, Bezahlung zu Verzögerungen oder nicht zu bezahlen.

§7 Zahlungsziele

In Abwesenheit einer separaten, schriftlichen Vereinbarung, sind Zahlungen für wallis-tt Rechnungen sofort und ohne Abzüge, auf das Konto von wallis-tt zu entrichten. Vorauszahlungen liegen im Ermessen von wallis-tt und bedürfen keiner Erklärung.

Stand: Juni 2018

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