Antragsfristen für Zuschüsse für Maßnahmen, Freizeiten und Anschaffungen im Jahr 2022 Wofür können Zuschüsse
beantragt werden? Wer? Wo in den städt.
Richtlinien* zu
lesen? Bis wann? Welche Anträge müssen gestellt werden?
Kann ich danach auch noch einen Zuschuss
beantragen?
Kinder- und Jugendfreizeiten Alle gem. Zifer 3 01.03.22
a_Meldung Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
Ja, solange noch Geld im Fördertopf ist
Internatonale
Jugendbegegnungen Alle gem. Zifer 4 31.03.22 Nein
Familienfreizeiten der Wohlfahrtsverbände
Anerkannte Wohlfahrts-
verbände gem. Zifer 5 01.03.22 Nein
Schulungs- und
Bildungsmaßnahmen Mitglieder im
Jugendring gem. Zifer 6 31.03.22
b_Antrag Schulungsmaßnahmen + vorläufigem Programm + Qualifikatonsnachweis
d. Referierenden
Nein
Gebrauchsgüter bis max. 409 € Mitglieder im
Jugendring gem. Zifer 7 31.03.22 c_d_Antrag_Gebrauchsgüter + 2 Angebote des
Gebrauchsgutes Nein
Antragsfristen für Zuschüsse größere Anschaffungen im Jahr 2023 Gebrauchsgüter über 409 € Mitglieder im
Jugendring gem. Zifer 7 30.06.22 c_d_Antrag_Gebrauchsgüter + 2 Angebote des
Gebrauchsgutes Nein
* Die städtsche Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sind im Internet auf der Seite der Jugendförderung zu finden
Richtlinien direkt herunterladen
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Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten
Andreas Schmit (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz)
Ansprechpartner für Fragen und Anliegen der Hatnger Vereine und Verbände im Bereich Kinder- und Jugendarbeit, Netzwerkpartner des Jugendrings und seiner Mitglieder
Tel.: 02324-204385-5
Mail: a.schmitt@hatngen.de Tabea Hörder (Verwaltung)
Ansprechpartnerin für Zuschuss-Angelegenheiten, Härtefond, Bescheid-Erstellung und Fragen zu Beantragung, Abrechnungen der Maßnahmen, Freizeiten und Anschafungen
Tel.: 02324-204385-3
Mail: t.hoerder@hatngen.de
Herausgegeben von:
Stadt Hatngen – Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Abtl. Jugendförderung, Jugendkultur Bahnhofstr. 51, 45525 Hatngen
Abtl.-Leitung: Cordula Buchgeister
Tel. 02324-2043850, jugendring@hatngen.de