• Keine Ergebnisse gefunden

Trotz Schuldenbremse: Die öffentliche Hand nutzt die Tiefzinsphase | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Trotz Schuldenbremse: Die öffentliche Hand nutzt die Tiefzinsphase | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

TIEFZINSEN

22 Die Volkswirtschaft   8–9 / 2021

Die Begründung, weshalb eine solche Inves- titionsoffensive ausbleibt, ist sodann schnell ge- funden1: Die Schuldenbremsen auf Bundes- und Kantonsebene würden die Handlungsmöglich- keiten der öffentlichen Hand zu stark beschnei- den. Kritiker von (strengen) Schuldenbremsen wollen erkannt haben, dass wesentliche öffent- liche Investitionen zurückgehalten werden, weil Bundes- und Kantonsgesetze einen ausge- glichenen Haushalt für wichtiger erachten als Zukunftsinvestitionen. Sollten die Befürworter der Aufweichung oder Abschaffung von Schul- denbremsen hiermit recht behalten, könnte die zurückhaltende Investitionstätigkeit des Staa- tes einen gesamtwirtschaftlichen Wohlstands- verlust mit sich bringen.

Verhinderte Investitionen?

Im Rahmen seiner Ressortforschung hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die Ursa- chen und Auswirkungen des Tiefzinsumfeldes in mehreren Studien untersuchen lassen. Im Auftrag des Seco hat das Walter-Eucken-In- stitut aus Freiburg im Breisgau gemeinsam mit der Universität Luzern empirisch untersucht, inwieweit die Kantone und Gemeinden in der Schweiz die Tiefzinsphase nutzen, um ihre In- vestitionstätigkeiten auszuweiten. Darüber hinaus interessiert uns, ob kantonale Schulden- bremsen eine Investitionsoffensive trotz sin- kender Zinsen verhindern.2

Um es gleich vorweg zu sagen: Die Studie kann diese These nicht bestätigen. Vielmehr finden sich Hinweise, dass Kantone mit stren- gen Verschuldungsregeln besonders deutlich auf sinkende Zinsen reagieren, indem sie ihre Investitionen ausweiten. Dieses Ergebnis ist

D

ie Frage nach der angemessenen Höhe öffentlicher Investitionen wird seit je kon- trovers diskutiert – und dies unabhängig von der konkreten gesamtwirtschaftlichen Ent- wicklung und der politischen Gemengelage. In den vergangenen Jahren waren insbesondere niedrige Zinsen und strenge Fiskalregeln der Anstoss zu dieser Debatte. Kritiker der Schul- denbremse argumentieren, dass die günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten eine ideale Gelegenheit böten, um zukunftsweisende In- vestitionen zu tätigen. Der Investitionsbedarf ist ihrer Ansicht nach in vielen Bereichen über- fällig. So sei beispielsweise dem Klimawandel entgegenzutreten, und die Digitalisierung der öffentlichen Einrichtungen müsse konsequent vorangetrieben werden; öffentliche Angebote in der Verwaltung und dem öffentlichen Nah- verkehr sollten zudem durch Investitionen an eine zunehmend älter werdende Gesellschaft angepasst werden.

Trotz Schuldenbremse: Die öffentliche Hand nutzt die Tiefzinsphase

Hemmen strenge Fiskalregeln die öffentliche Hand, bei einer Zinssenkung Investitionen auszuweiten? Nein, lautet das Fazit einer Studie. Sie entkräftet damit ein altes Vor- urteil.  Lars P. Feld, Christoph A. Schaltegger, Yannick Bury, Philipp Weber, Laura A. Zell

Abstract  Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hat das Walter-Eucken-Institut in Zusammenarbeit mit der Universität Luzern empirisch die Wirkungszusammenhänge zwischen niedrigen Zinsen, Verschuldungsregeln und öffentlichen Investitionen für die Kantone und Gemeinden untersucht. Zwei zentrale Ergebnisse sind hervorzuheben:

Erstens steigen bei sinkenden Verschuldungskosten insbesondere die Bauinvestitionen und die Investitionen in den Bildungssektor. Zwei- tens ist der Vorwurf empirisch nicht haltbar, dass Kantone mit strengen Fiskalregeln die sinkenden Zinsen nicht für Investitionen nutzen wür- den. Im Gegenteil: Diejenigen Kantone mit den strengsten Fiskalregeln reagierten auf die unerwartete Leitzinssenkung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am 15. Januar 2015 mit dem deutlichsten Anstieg der Investitionen. Dies unterstreicht die zielführende Präventivwirkung von Schuldenbremsen, die in der politischen und wirtschaftswissenschaftli- chen Debatte häufig zu kurz kommt. Stattdessen wird in der öffentlichen Diskussion der Befürchtung zu scharfer Restriktionen übertrieben viel Raum gegeben.

1 Siehe die Diskussion von Feld et al. (2019) mit Hüther, Südekum (2019) sowie Fratzscher et al.

(2019).

2 Siehe Feld et al. (2021).

Verfügbar auf Seco.

admin.ch.

3 Zur Wirkung von Fiskalregeln auf (trans- parentere) Verhaltens- weisen von politischen Entscheidungsträgern siehe ergänzend Luechinger und Schaltegger (2013).

4 In der Studie werden Investitionsaus- gaben im Sinne der Kontengruppe 5 des schweizerischen Rechnungslegungs- systems für öffentliche Haushalte (HRM2) definiert.

(2)

FOKUS

Die Volkswirtschaft   8–9 / 2021 23 seit 1991 rückläufig. Diese Entwicklung bei den

Kantonen ist im Trend ungebrochen und weist keine aussergewöhnlichen Ausschläge auf. In der deskriptiven Betrachtung der Abbildung lässt sich die These, ob fallende Zinskosten zu steigenden öffentlichen Investitionsaus- gaben führen, allerdings nicht abschliessend untersuchen. Ebenso wenig lässt sich so ein kausaler Zusammenhang zwischen sinkenden Bruttoinvestitionen und der Einführung oder Verschärfung von Fiskalregeln beweisen (bei- spielsweise in den Jahren 1996 oder 2003, als mehrere Kantone ihre Fiskalregeln deutlich ver- schärften). Antworten auf solche Fragen kann nur eine empirische Untersuchung geben.

Die empirische Untersuchung in der Studie konzentriert sich auf die Entwicklung öffentli- cher Investitionsausgaben zwischen den Jah- ren 2009 und 2018: In diesem Zeitraum nach der weltweiten Finanzkrise war der Leitzins der SNB sehr niedrig, teilweise sogar negativ.

ein Hinweis darauf, dass strenge und gesetzlich verankerte Fiskalregeln vielmehr präventiv und weniger korrektiv wirken. Oder anders ausge- drückt: Politiker und Verantwortliche der öf- fentlichen Verwaltung passen ihr Verhalten im Sinne einer Fiskalregel zwar an, dies hindert sie jedoch nicht daran, auf gesamtwirtschaftlich günstige Situationen angemessen zu reagieren (beispielsweise auf eine unerwartete Zinssen- kung durch die Ausweitung von Investitions- ausgaben).3

Rückläufige Kantonsinvestitionen

Von 1991 bis in die Mitte der Nullerjahre waren die Investitionsausgaben4 von Schweizer Ge- meinden rückläufig. Danach, zwischen den Jah- ren 2007 und 2009, stiegen sie an und stabilisier- ten sich auf höherem Niveau (siehe Abbildung auf S. 24.). Anders auf Kantonsebene: Dort sind die durchschnittlichen Investitionsausgaben

Das Theater St. Gallen noch vor der aktuellen Sanierung.

Der Ostschweizer Kanton hat strenge Fiskalregeln.

KEYSTONE

(3)

TIEFZINSEN

24 Die Volkswirtschaft   8–9 / 2021

Untersuchungsgegenstand sind alle 26 Kan- tone sowie alle Gemeinden mit über 5000 Ein- wohnern.

Im ersten Analyseschritt untersuchen wir mit einem linearen Regressionsmodell, ge- schätzt in ersten Differenzen, inwieweit eine Veränderung in den kantons- und gemeinde- spezifischen Fremdkapitalkosten Auswirkun- gen auf die Veränderung der jeweiligen Investi- tionsausgaben hat. Für beide föderalen Ebenen zeigt sich, dass eine Senkung der kantons- oder gemeindeeigenen Fremdkapitalkosten mit einer Erhöhung öffentlicher Investitionsausgaben einhergeht. Besonders deutlich ausgeprägt ist dieser Zusammenhang bei Bauinvestitionen und bei Investitionen im Bildungssektor.

Fiskalregeln nicht hemmend

Doch trotz des Resultats, dass niedrigere Fremd- kapitalkosten mit höheren öffentlichen Inves- titionen korrelieren, bleibt die Frage offen, ob öffentliche Investitionsentscheidungen bei einer Zinssenkung ohne Fiskalregeln umfangreicher ausgefallen wären. Um diese Frage zu untersu- chen, unterteilen wir für eine Differenzen-von- Differenzen-Identifikationsstrategie die 26 Kan- tone in zwei Gruppen: Kantone mit strengen und Kantone mit lockeren Fiskalregeln (siehe Kasten).

Während die Kantone St. Gallen, Wallis und So- lothurn die strengsten Fiskalregeln haben, sind die Schuldenbremsen von Luzern, Jura und Ba- sel-Stadt eher grosszügig. Der Kanton Appenzell Innerrhoden, der als einziger keine gesetzliche Schuldenbremse besitzt, wurde der Gruppe mit weniger strengen Fiskalregeln zugeordnet.

Sodann untersuchen wir, ob die Kantone dieser beiden Gruppen unterschiedlich auf ein unerwartetes Ereignis reagieren, auf des- sen Eintritt und Ausmass sie keinen Einfluss nehmen können. Besagtes unerwartetes Er- eignis war die deutliche Leitzinssenkung der SNB in Zusammenhang mit der Auflösung der

Quantifizierung von Fiskalregeln

Um die Kantone hinsichtlich der Strenge ihrer Fiskalregeln zu sortieren und in Gruppen einzuteilen, müssen die entsprechenden Gesetzestexte in eine quantitative Skala übergeführt werden. Zur Quantifizierung von Fiskalregeln orientieren wir uns an Yerly (2013). Wir greifen die dort definierten sechs Komponenten auf und schreiben den Index bis zum Jahr 2018 fort. Zur konsistenten Bewertung innerhalb des Beobachtungszeitraums weichen wir in einigen Fällen von Yerly (2013) ab.

Die sechs Komponenten bewerten folgende Bereiche: 1) die Rechtsquelle (Ist die Fiskalregel in der Verfassung, einem formellen Gesetz oder einer Verordnung festgeschrieben?), 2) Budget und Jahresrechnung (Berücksichtigt die Fiskalregel die Elemente der Haushaltsplanung und -durchführung gleichermassen?), 3) die Bestandteile der Jahresrechnung/des Budgets, die ausgeglichen sein müssen (Gibt es Ausnahmen für Investitionsausgaben oder Schuldentilgung?), 4) der Zeitpunkt, bis wann ein Haushalt ausgeglichen sein muss, 5)  Symmetrie von Abschreibung und Schuldentilgung (Wenn Kredite für Investitionsausgaben erlaubt sind: Müssen dann Kredite jährlich in dem Umfang getilgt werden, in dem das Investitionsobjekt buchhalterisch an Wert verliert?) sowie 6) die Implementierung und Ausgestaltung von Sanktionen, falls eine unerlaubte Verschuldung doch eintritt.

Für jede der sechs Komponenten werden Punkte vergeben;

je restriktiver und umfassender die Fiskalregel ist, desto höher ist die Punktzahl. Die Summe aller Punkte wird in einer Skala von null bis 100 dargestellt. Die Quantifizierung der Fiskal- regeln erfolgt unter der Annahme, dass keine konjunkturelle oder fiskalische Sondersituation vorliegt. Einige Fiskalregeln, die im «Normalzustand» besonders streng sind, ermöglichen umfangreiche fiskalische Spielräume in Krisensituationen (beispielsweise in der Finanz- oder der Corona-Krise).

5 Siehe Grisse, Schumacher (2017) und Lengwiler et al. (2015).

6 Für den zinssenkenden Effekt von Fiskalregeln siehe Feld et al. (2017).

Entwicklung von Investitionsausgaben in Schweizer Kantonen und Gemeinden (1991 bis 2018)

EIDGENÖSSISCHE FINANZVERWALTUNG, FINANZ- STATISTIK [STAND: 15.04.21] / EIGENE DARSTELLUNG DER AUTOREN / DIE VOLKSWIRTSCHAFT

1800 In Franken pro Kopf In % 32

1500 24

16 8 0 1200

900 600

    Investitionsausgaben Gemeinden          Investitionsausgaben Kantone         Investitionsanteil Gemeinden (rechte Skala)         Investitionsanteil Kantone (rechte Skala)      1991

1993 1995

1997

1999 2001

2003 2005

2007

2009 2011

2013 2015

2017

(4)

FOKUS

Die Volkswirtschaft   8–9 / 2021 25

Lars P. Feld

Professor für Wirtschaftspolitik und Ordnungs ökonomik, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Direktor des Walter Eucken Instituts, Freiburg im Breisgau (D)

Christoph A. Schaltegger

Professor für Politische Ökonomie, Universität Luzern, Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft und Finanz- recht, Universität St. Gallen

Yannick Bury

Forschungsreferent, Walter Eucken Institut, Freiburg im Breisgau (D)

Philipp Weber

Forschungsreferent, Walter Eucken Institut, Freiburg im Breisgau (D)

Laura A. Zell

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Lehrstuhl für Politische Ökonomie, Universität Luzern

Literatur

Burret, H. T. und L. P. Feld (2018a). (Un-)Inten- ded Effects of Fiscal Rules, European Journal of Political Economy, 52, 166–191.

Burret, H. T. und L. P. Feld (2018b). Vertical Ef- fects of Fiscal Rules: The Swiss Experience, International Tax and Public Finance, 25 (3), 673–721.

Feld, L. P. et al. (2017). Sovereign Bond Market Reactions to Fiscal Rules and No-Bailout Clau- ses – The Swiss Experience, Journal of Interna- tional Money and Finance, 70, 319–343.

Feld, L. P. et al. (2019). Öffentliche Investitionen:

Die Schuldenbremse ist nicht das Problem, Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 20 (4), 2019, 292–303.

Feld, Lars P., Christoph A. Schaltegger, Yannick Bury, Philipp Weber, Laura Zell und Steffen Zetzmann (2021). Öffentliche Investitionen und Fiskalregeln im Tiefzinsumfeld. Grundla- gen für die Wirtschaftspolitik Nr. 28. Staatsse- kretariat für Wirtschaft SECO, Bern, Schweiz.

Fratzscher, M. et al. (2019). Gut investierte Schulden sind eine Entlastung in der Zukunft, Wirtschaftsdienst – Zeitgespräche, 313–317.

Grisse, C. und S. Schumacher (2017). The Res- ponse of Long-Term Yields to Negative Inte- rest Rates: Evidence from Switzerland, SNB Working Papers (5), 1–37

Hüther, M. und J. Südekum (2019). Die Schul- denbremse – eine falsche Fiskalregel am fal- schen Platz, Perspektiven der Wirtschaftspoli- tik, 20 (4), 284–291.

Lengwiler, C., P. et al. (2015). Gemeinden profi- tieren von tiefen Zinsen, Die Volkswirtschaft (8-9), 88, 54–57.

Luechinger, S. und C. A. Schaltegger (2013).

Fiscal Rules, Budget Deficits and Budget Pro- jections, International Tax Public Finance, 20, 785–807.

Schaltegger, C. A. und M. Salvi (2017). Die Schuldenbremse lebt von der Stabilitätskultur, Wirtschaftliche Freiheit – Das ordnungspoli- tische Journal.

Schaltegger, C. A. und M. Salvi (2019). 10 Ant- worten zur Schweizer Schuldenbremse – Und was Deutschland aus dieser Diskussion mit- nehmen könnte, Wirtschaftswissenschaftli- ches Studium (WiSt) 9, 23–30.

Schaltegger, C. A. und M. Weder (2014). Fiscal Adjustment and the Costs of Public Debt Ser- vice: Evidence from OECD Countries, Applied Economics (22), 46, 2593–2610.

Yerly, N. (2013). The Political Economy of Bud- get Rules in the Twenty-Six Swiss Cantons – Institutional Analysis, Preferences and Per- formances, Thesis, Faculty of Economics and Social Sciences at the University of Fribourg (Switzerland).

Verfehlungen als vielmehr in ihrer präventi- ven Wirkung. Politische Entscheidungsträger passen ihr Verhalten den gesetzlichen Ge- gebenheiten an. Fiskalregeln sind somit dann nachhaltig wirksam, wenn sie als langfristige Gegebenheit wahrgenommen werden.7

Franken-Euro-Wechselkursbindung am 15.  Ja- nuar 2015. Wir nutzen die Tatsache, dass der Leitzins einen direkten Einfluss auf die Rendite- entwicklung von schweizerischen Staatsanlei- hen und auf die Konditionen hat, zu denen sich die öffentliche Hand verschulden kann.5

Würden strenge Fiskalregeln eine Auswei- tung von Investitionen bei sinkenden Zinsen verhindern, könnten Kantone mit sehr strengen Fiskalregeln ihre öffentlichen Investitionen nach der Leitzinssenkung kaum oder überhaupt nicht erhöhen. Doch diese These bestätigt sich in keiner Modellspezifikation.6 Im Gegenteil:

Kantone mit strengen Fiskalregeln bauten nach dem Zinsschock ihre Investitionen sogar deut- licher aus als Kantone mit lockeren Fiskalregeln.

Zudem stiegen die Bruttoinvestitionen ab dem Jahr 2015 nur in Kantonen mit strengen Fiskal- regeln steil an; dies ist ein weiteres Argument gegen die genannte Kritik an Schuldenbremsen.

Der grosse Nutzen strenger Fiskalregeln liegt weniger in der Korrektur von fiskalischen

7 Siehe Burret und Feld (2018a); Burret und Feld (2018b); Schaltegger und Salvi (2017); Schal- tegger und Salvi (2019) sowie Schaltegger und Weder (2014).

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wenn es im politischen Prozess nicht gelingt, recht- zeitig eine zielführende Reform zu beschlies- sen, dann stellt der Automatismus sicher, dass die Überwindung einer

Aber für die Sparer ist es auch wichtig, dass wir in der Schweiz eine sehr tiefe Inflation haben und dadurch die Kauf- kraft ihrer Ersparnisse gut erhalten bleibt. Interview:

Das Interesse an Finanzinstrumenten, wel- che eine soziale und eine finanzielle Rendite vereinen, überrascht nicht, denn solche In- vestitionen sind in der Tat notwendig: Die im

5 Daten für Neukredite sind nicht verfügbar. Die Änderung des Kreditbestands ist nicht deckungsgleich damit; diese weist auch negative Werte auf, was die Verwendung von

Die Wechselkurspolitik, welche die National- bank zurzeit betreibt, stellt eine deutliche Stützung der exportgetriebenen Konjunktur dar, und zwar mit oder auch ohne fiskalische

Preise bestimmen in einer Marktwirtschaft letztlich die sogenannte Allokation der Ressourcen, also wo- für die knappen Mittel verwendet werden.. Entschei- dend ist dabei nicht,

Die empirischen Analysen zeigen, dass eine Aufwertung die Ausgaben für Investitionen und Forschung und Entwicklung (F&E) reduziert und die Produktivität der Firmen

Investitionen und Produktivität hängen zusammen: Der Rückgang der Investitionstätigkeit in der Schweiz ist zur Hälfte für den geringen Produktivitätszuwachs seit den Siebziger-