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Redaktionsschlussfür 24/2021 23

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10. Juni 2021

23

Foto: Peter Klotz

Beauties and the Beats

Infos auf Seite 17

Redaktionsschluss für 24/2021

Montag, 14. Juni um 8.00 Uhr

Einladung zum Runden Tisch

„Berufl iche Qualifi kation und Arbeitsmarkt“

Online-Veranstaltung informiert über Förder- möglichkeiten zur berufl ichen Weiterbildung Das Handlungsfeld 2 des „Internationalen Gremiums für Neckarsulmer - miteinander, füreinander“ hat zu- sammen mit der Agentur für Arbeit Heilbronn den Runden Tisch „Berufl iche Qualifi kation und Arbeits- markt“ ins Leben gerufen. Mit diesem Thema befasst sich das gleichnamige Handlungsfeld 2 des Internatio- nalen Gremiums, das den Runden Tisch mit initiiert hat.

Mit diesem neuen Projekt möchte das Handlungsfeld dazu beitragen, dass die Qualifi zierung als Chance im berufl ichen Umfeld genutzt und so die Integration ge- fördert wird. Als erste Veranstaltung im Rahmen des neuen Formats fi ndet ein Online-Informationsabend zum Thema „Fördermöglichkeiten im Bereich der Wei- terbildung“ am Mittwoch, 23. Juni, um 17.00 Uhr statt.

Die Veranstaltung richtet sich an Arbeitgeber und zeigt unter anderem Möglichkeiten auf, Mitarbeiter zu qualifi zieren und weiterzubilden, auch wenn sie nicht über alle erforderlichen Voraussetzungen verfügen.

Diese und andere Fragen zum Thema beantwortet der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Heilbronn.

Informationen gibt es auch zu möglichen fi nanziellen Unterstützungen für Weiterbildungsangebote und den Förderinstrumenten im Rahmen der Qualifi zie- rungsoff ensive. Die Veranstaltung fi ndet als Online- Konferenz statt. Teilnehmer melden sich bitte per E- Mail: internationales-gremium@neckarsulm.de an. Der Teilnahme-Link wird dann per E-Mail verschickt. Rück- fragen beantwortet die städtische Integrationsbeauf- tragte Cordula Kahl unter Tel. 07132/35-218. (snp)

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Öffnungsschritt 3 im Landkreis Heilbronn

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Land- kreis Heilbronn seit fünf Tagen den Wert von 50 unterschritten hat, gilt seit Mon- tag, 7. Juni 2021, neben den „Lockerun- gen bei inzidenz unter 50“ der Öff- nungsschritt 3 im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Inter- netseite des Landkreises unter www.land- kreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntma- chungen veröffentlicht.

Damit gelten seit Montag mit Test- und Hygienekonzept unter anderem folgende Lockerungen:

• Die Gastronomie darf bis 1.00 Uhr öff- nen.

• Veranstaltungen, wie notwendige Gre- miensitzungen oder Betriebsversamm- lungen in Vereinen, Betrieben o.ä. sowie Kulturveranstaltungen sind in Innen- räumen mit bis zu 250 Teilnehmenden

erlaubt, im Freien mit bis zu 500 Teil- nehmenden.

• Freizeitparks und sonstige Einrichtun- gen dürfen öffnen.

• Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen den Außen- und Innenbereich öffnen.

Alle aktuellen Regelungen der Öffnungs- schritte 1 bis 3 (§ 21 Absatz 1 der Corona- verordnung Baden-Württemberg) finden sich im nachfolgend aufgeführten Stu- fenplan des Landes Baden-Württemberg.

Darin aufgeführt sind auch Lockerungen, die eintreten, sobald die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 35 sinkt. Dies muss dann zu gegebener Zeit wieder vom Landratsamt per Allgemeinverfügung festgestellt werden.

Stets aktuelle Informationen gibt es unter www.baden-wuerttemberg.de oder www.

neckarsulm.de.

Stand: 04. Juni 2021

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021

Grundsätzliche Regelungen

» Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen*

» Medizinische Maskenpflicht

*Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).

» Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden.

Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen:

- Arbeitgeber*innen

- Anbieter*innen von Dienstleistungen - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal

» Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht (zum Beispiel Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen.

» Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden.

» Schüler*innen können bei Angeboten mit Testpflicht einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (nicht älter als 60 Stunden)

» Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden.

Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).

» Schnell- und Selbsttests

erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie

Abstand

halten Hygiene

praktizieren Medizinische

Maske tragen Corona-App

nutzen Regelmäßig lüften Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander treffen.

» Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.

» Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern.

Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden.

» Bei den

Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.

» Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit,

Inzidenz unter 100

» In Ballett- und Tanzschulen kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten.

» Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich.

» Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.

Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten.

» Treffen

Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben,

» In

aus zwei Haushalten.

» Theoretische und praktische Ausbildung

Unabhängig von den Öffnungsschritten unter 100 gilt:

» Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:

- Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen benötigt.

- Nur mit vorheriger Terminbuchung

- Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe

» Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt

» Baumärkte dürfen unabhängig der Öffnungsschritte öffnen.

» Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung und Testkonzept, Gemeindegesang erlaubt

» Veranstaltungen zur Gemeindegesang erlaubt

Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?

Im Notf all kann diese entscheidend für rasche Hilfe

durch den Arzt oder den Rett ungsdienst sein!

Foto: Esebene/thinkstock

AHA-

FORMEL

BEACHTEN

ABSTAND halten

auf HYGIENE achten

im Alltag MASKE tragen

CORONA-APP nutzen

regelmäßig LÜFTEN

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Stand: 04. Juni 2021

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021

!

Inzidenz 5 Werktage unter 100*

*Tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurück- genommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt

Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

» Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept.

2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeld- ung mit Testkonzept.

» Einzelhandel 40 m 40 m

2 Kund*innen pro 40 m ung mit Testkonzept.

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 100 Personen

» Zoologische und botanische Gärten (1 Person pro 20 m²)

» Galerien, Gedenkstätten und Museen (1 Person pro 20 m²)

» Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf- anlagen, Reitanlagen, Golfplätze, Tennisplätze Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) bis 20 Personen, mehrere aktive Gruppen, die sich nicht begegnen, sind möglich

» Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang (1 Person pro 20 m²)

» Touristische Veranstaltungen im Freien, wie Natur- oder Stadtführungen mit bis zu 20 Personen

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen außen, Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 100 Personen außen

» Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen innen bis 10 Personen (Tanz- und Sportkurse nicht erlaubt), außen bis 20 Personen

» Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 m Abstand muss eingehalten werden)

» Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen

» Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen bis 10 Schüler*innen

» Gesangs- und Blasmusikunterricht mit bis 5 Schüler*innen innen und außen

» Ballett- und Tanzschulen außen mit 10 Schüler*innen

» Archive, Büchereien und Bibliotheken (1 Person pro 20 m²)

» Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- sport, organisierter Vereinssport sowie Hoch- schulsport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen, bei organisiertem Vereinssport auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten, z.B. Joggen im Wald, dies gilt nicht für privat organisierte Gruppen wie Wandergruppen

» Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 100 Zuschauer*innen außen

» Wettkampfveranstaltungen des kontakt- armen Amateursports bis 20 Sportler*innen bis 100 Zuschauer*innen außen

» Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Shisha- und Raucherbars (6 bis 21 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Touristische Übernachtung in Beherberg- ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche)

Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen.

» Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil- bahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen und ähnliche (Start- und Zielort muss sich mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden, maximal die Hälfte der vollen Besetzung)

» Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremien- sitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 100 Personen außen und mit bis zu 10 Personen innen

Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 1

Stand: 04. Juni 2021

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen innen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 250 Personen außen, bis 100 Personen innen

» Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen innen und außen

» Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 20 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs- versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis 250 Personen außen und mit bis 100 Personen innen

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen bis 250 Personen

» Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungs- betrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²)

» Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen

» Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)

» Touristische Veranstaltungen, wie Museumsführungen, bis 20 Personen

» Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 22 Uhr) 1 Gast pro 2,5 m², 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt

2,5 m

» Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen

» Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis 100 Zuschauer*innen

» Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis

100 Zuschauer*innen und außen

» Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Shisha- und Raucherbars (6 bis 22 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein- haltung der AHA-Regeln

Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 2

!

Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt.

Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages- aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

» Lehrveranstaltungen an innen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 100 Personen innen

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Stand: 04. Juni 2021

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021

» Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs- versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 500 Personen außen und mit bis zu 250 Personen innen

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen

» Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (1 Person pro 10 m²)

» Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²)

» Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 1 Uhr) 1 Gast pro 2,5 m², mit 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen innen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 500 Personen außen, bis 250 Personen innen

» Lehrveranstaltungen an innen

innen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 250 Personen innen

» Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen

» Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen bis 250 Personen innen

» Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

» Shisha- und Raucherbars (6 bis 1 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein- haltung der AHA-Regeln

Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 3

!

Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt

Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages- aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

Stand: 04. Juni 2021

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021

Lockerungen bei Inzidenz unter 50

» Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haus- halten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen. So sind Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich.

» Öffnung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen:

Rahmen wieder möglich.

» Öffnung von Auflagen:

» Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagen

» Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen

» Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen

- Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel)

- Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen - Gesteuerter Zutritt

- Warteschlangen vermeiden

- Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt - Testpflicht entfällt

Die Regelungen der Öffnungsschritte 1-3 gelten hier unmittelbar. Wenn die 7-Tage-Inzidenz die 50 überschreitet, wird diese Regelung zurückgenommen.

Lockerungen bei Inzidenz unter 35

» Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)

» Wegfall der Testpflicht

und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)

» Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis

Die

!

Inzidenz sinkt 5 Tage unter 50*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird

zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.

!

Inzidenz sinkt 5 Tage unter 35*

*Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt.

» Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)

» Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsver- sammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen sammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen

» Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 750 Personen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen

» Vortrags- und Informationsveranstaltungen

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Corona-Teststellen in Neckarsulm im Überblick

Einwohner können sich in verschiedenen Einrichtungen testen lassen In Neckarsulm bieten unter anderem

folgende Einrichtungen einen Corona- Schnelltest an:

Kommunales Testzentrum Sulmturnhalle, Saarstraße 20

montags bis freitags 17.00 - 19.00 Uhr, samstags 10.00 - 12.00 Uhr Um Terminvereinbarung unter www.

corona-schnelltest-nsu.de wird gebeten.

Testzentrum

im innenhof des Rathauses

montags bis samstags 10.00 - 13.00 Uhr sonntags 11.00 - 14.00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung Rats-Apotheke am Marktplatz Neckarsulm, nur nach Terminvereinba- rung: Tel. 07132/2211

Engel-Apotheke

Marktstraße 37, Neckarsulm

montags bis freitags 11.00 - 16.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung:

Tel. 07132/6182 Greif-Apotheke

Frankenweg 28, Amorbach

montags bis freitags 8.30 - 9.00 Uhr

und 17.00 bis 18.30 Uhr

nur nach Terminvereinbarung:

Tel. 07132/83811

Gemeinschaftspraxis Doktoren med.

Kirsten und Mark Schreiner Engelgasse 1

Gemeinschaftspraxis Dr. med. Jürgen Lauk und Dr. med. Sigrid Dethleffs Lerchenstraße 39

Pichterich-Sportheim Pichterichstraße 71

montags bis freitags 16.00 - 19.00 Uhr Teststation Areal Bahnhof West (Nähe Shell-Tankstelle)

montags bis sonntags 8.00 - 20.00 Uhr Test-Bus Parkplatz „Happy Match“

(gegenüber Eingang Ernst-Freyer-Bad) Badstraße, Obereisesheim

montags bis sonntags 8.00 - 20.00 Uhr Testzentrum

Kundenparkplatz Kaufland Rötelstraße 35

montags bis samstags 9.00 - 19.00 Uhr Wer eine weitere Teststelle zur Veröffent- lichung melden möchte, kann sich an die Stadt Neckarsulm, Tel. 07132/35-404, E-Mail: andreas.bracht@neckarsulm.de wenden.

(snp)

L 1101: Wehr- und Kanalbrücke Neckarsulm (Landkreis Heilbronn)

Sperrung der Überfahrt für Lkw über 3,5 Tonnen ab Freitag, 11. Juni 2021 Aufgrund von Rissen in einem der vier

Bogentragwerke der Wehr- und Kanalbrü- cke in Neckarsulm hat die Wasserschiff- fahrtsverwaltung (WSV), vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar, als Eigentümer des 1925 errich- teten Bauwerkes eine rechnerische Über- prüfung beauftragt.

Die Überprüfung entsprechend Nach- rechnungsrichtlinie von Bestandsbrü- cken hat ergeben, dass die Tragfähigkeit des Bauwerkes für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nicht mehr gewährleistet ist.

Gemäß den Berechnungsergebnissen darf die Brücke nur noch für den Pkw-Verkehr freigegeben werden. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar hat das Regie- rungspräsidium Stuttgart gebeten, die Sperrung auf der Landesstraße schnellst- möglich entsprechend umzusetzen.

Die Kanal- und Wehrbrücke steht - ausge- nommen der Fahrbahnbelag - in der Bau- und Unterhaltungslast der WSV als soge- nannter Sonderbaulastträger. Die Ver- kehrssicherung in den Brückenbereichen sowie die Bau- und Unterhaltungslast des Fahrbahnbelags liegt beim Land Baden- Württemberg als Straßenbauverwaltung.

Zuständig für die Erstellung der verkehrs- rechtlichen Anordnung und damit der Sperrung der Überfahrt für Lastkraftwa- gen über 3,5 Tonnen ist die Stadt Neckar- sulm als örtlich zuständige Verkehrsbe- hörde. Die Sperrung für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen erfolgt ab Freitag, 11. Juni 2021. Allen Beteiligten ist die Bedeutung der Wehrbrücke bewusst. Die

Wehrbrücke und der Wehrbrückenknoten bilden einen Dreh- und Angelpunkt im Verkehrssystem der Stadt Neckarsulm. Es finden bereits Untersuchungen dahinge- hend statt, ob zumindest eine Fahrtrich- tung für einen Lkw-Verkehr freigegeben werden kann. Mit den Ergebnissen ist voraussichtlich Ende Juni 2021 zu rech- nen. Außerdem werden parallel Mög- lichkeiten einer baulichen Ertüchtigung des Bauwerkes geprüft. Über das wei- tere Vorgehen wird das Regierungsprä- sidium gemeinsam mit dem Wasserstra- ßen- und Schifffahrtsamt Neckar und der Stadt Neckarsulm rechtzeitig informieren.

Eine Umleitungsstrecke wird ausgeschil- dert. Der überörtliche Schwerlastverkehr über 3,5 Tonnen von der A 6 kommend wird über die Anschlussstelle Heilbronn/

Neckarsulm geleitet. Innerörtlich wird der Schwerlastverkehr über 3,5 Tonnen über

die Süd- und Nordtangente geführt. Der Linienbusverkehr wird umgeleitet, die Haltestelle Freibad entfällt. Es ist mit Ver- spätungen zu rechnen. Entsprechende Änderungen an den Fahrplänen werden derzeit ausgearbeitet und auf der Home- page des HNV unter www.h3nv.de veröf- fentlicht. Wir bitten alle Verkehrsteilneh- merinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Sperrung.

Aktuelle Informationen über Straßenbau- stellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrs- zentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen.

VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) - Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrs- info_app. (RPS)

Die Wehrbrücke in Neckarsulm ist ab Freitag, 11. Juni, für Lkw über 3,5 Tonnen gesperrt.

Foto: Heilbronner Stimme

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Expresslinien zur besseren Anbindung der Neckarsulmer Gewerbegebiete starten am 14. Juni

Zusätzliche Direktlinie verkehrt morgens und abends zwischen Dahenfeld und Bahnhof Die neuen Expresslinien im Stadtbusver-

kehr Neckarsulm starten am Montag, 14.

Juni, mit dem Fahrplanwechsel im Heil- bronner Hohenloher Haller Nahverkehr (HNV). Die beiden Direktlinien verbes- sern die Anbindung der Neckarsulmer Gewerbegebiete im Südosten und soll- ten ursprünglich zum 1. Oktober 2020 in Betrieb gehen. Wegen der deutlich zurückgehenden Fahrgastzahlen infol- ge der Corona-Krise wurde der Start der Expresslinien verschoben. Am Montag, 14.

Juni, starten jetzt nicht nur die neuen Lini- en X93 und X95, sondern zusätzlich die Expresslinie X91 Dahenfeld - Neckarsulm Bahnhof.

Die neuen Expresslinien ergänzen die bereits bestehenden Stadtbuslinien 92 und 93, die die Gewerbegebiete Stifts- bergstraße/Trendpark beziehungsweise Trendpark Süd bedienen. Durch die zusätz- liche Linie X93 kann auf der Fahrstrecke Bahnhof Ost - Stiftsberg - Trendpark ein Siebeneinhalb-Minuten-Takt angeboten werden. Die Expresslinie X95 verkehrt auf der Strecke Bahnhof Ost/Vorplatz - Becht- le Platz - Werner-von Siemens-Allee und ermöglicht zusammen mit der Stadtbusli- nie 93 einen 15-Minuten-Takt.

Beide Expresslinien werden als Direktli- nien eingerichtet. Sie fahren vom Bahn- hofvorplatz ohne Zwischenhalt direkt in die Gewerbegebiete und können daher auch schnellere Routen als der reguläre Linienverkehr nehmen. Die Expresslinien verkehren in den Hauptverkehrszeiten:

Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 9.00 Uhr und 15.30 bis 18.00 Uhr, Freitag von 7.00 bis 9.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr.

Die Expresslinien werden von der Firma E. Zartmann GmbH & Co.KG Autoverkehr eingerichtet.

Dieses Beförderungsunternehmen orga- nisiert den Stadtbusverkehr im Auftrag

der Stadt noch bis mindestens Ende 2023. Einsatzort der Expressbusse ist der Betriebshof der Firma Zartmann im Neckarsulmer Stadtteil Dahenfeld. Da die Busse ohnehin morgens zum Bahnhof und abends wieder zurück ins Depot fah- ren, wird eine dieser Fahrten als Expressli- nie für Fahrgäste freigegeben und in den Fahrplan integriert. Damit ergibt sich als zusätzliche Verbindung und Taktverdich- ter zwischen Neckarsulm und Dahenfeld die Expresslinie X91 mit der Fahrtstrecke Dahenfeld - Zentraler Omnibushalt Ballei (ZOB) - Bahnhof. Die Expresslinie X91 ver- kehrt in den Hauptverkehrszeiten mon- tags bis freitags um 6.35 Uhr ab Dahen- feld. Rückfahrt ist montags bis donners- tags um 18.02 Uhr und freitags um 16.47 Uhr ab Bahnhof. Einziger Zwischenhalt ist jeweils am ZOB. Die Fahrpläne aller

Expresslinien sind im Internet unter www.

neckarsulmer-stadtbus.de abrufbar.

Der Gemeinderat hatte der Einführung der Expresslinien Ende März dieses Jahres einstimmig zugestimmt und hierfür Kos- ten von 212.000 Euro im Jahr bewilligt. Im Mobilitätspakt für den Wirtschaftsraum Heilbronn-Franken und im städtischen Mobilitätskonzept „Neckarsulm 2030+“

kommt dem ÖPNV eine große Bedeutung zu. Die Stadt baut daher das Angebot weiter aus. 2023 wird der Stadtbusver- kehr neu vergeben und in diesem Zuge komplett neu konzipiert. Mit dem Rück- gang der Corona-Infektionszahlen rech- net die Stadt damit, dass die Mehrzahl der Beschäftigten im Laufe des Jahres wieder aus dem Homeoffi ce an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wird.

(snp)

Die neuen Expresslinien mit Direktfahrten in die südöstlichen Gewerbegebiete starten am 14. Juni.

Foto: E. Zartmann GmbH & Co.KG

Rathaus

(Marktstraße 18)

Bürgermeisteramt Tel. 35-200

Oberbürgermeister Steff en Hertwig E-Mail: steff en.hertwig@neckarsulm.de

Haupt- und Personalamt Tel. 35-207

Leiter: Frank Moll

E-Mail: frank.moll@neckarsulm.de

Stadtkämmerei Tel. 35-225

Leiter: Jürgen Kaufmann

E-Mail: juergen.kaufmann@neckarsulm.de

Friedhofsverwaltung Tel. 35-286

Leiterin: Elke Ranger

E-Mail: elke.ranger@neckarsulm.de

Amt für Bürgerservice und Ordnung Tel. 35-213 Leiter: Bernd Pfi tzenmaier

E-Mail: bernd.pfi tzenmaier@neckarsulm.de

Rechnungsprüfungsamt Tel. 35-360

Leiter: Wolfgang Münch

E-Mail: wolfgang.muench@neckarsulm.de

Amt für Bildung und Soziales Tel. 35-397

Leiterin: Doris Wohlfarth

E-Mail: doris.wohlfahrt@neckarsulm.de

Kultur- und Sportamt Tel. 35-461

Leiter: Frank Borth

E-Mail: frank.borth@neckarsulm.de

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Mauritiuskirche in Obereisesheim von Vandalen mit schwarzer Farbe beschmiert

Stadt Neckarsulm setzt Belohnung von 200 Euro für Ergreifung der Täter aus Die evangelische Mauritiuskirche in

Obereisesheim ist von Vandalen heimge- sucht worden. Bislang noch unbekannte Täter haben die Südwestseite des Got- teshauses in der Nacht vom 26. auf den 27. Mai mit antichristlichen Symbolen und satanischen Botschaften in schwarzer Farbe beschmiert. Die Stadt hat Strafan- zeige gegen unbekannt erstattet und ruft die Einwohnerinnen und Einwohner zur Mithilfe auf. Wer in der Tatnacht verdäch- tige Beobachtungen gemacht hat oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich an das Pfarramt oder die Verwaltungsstelle Obereisesheim zu wenden:

Pfarrer Dr. Christoph Weimer, Tel. 42232, E-Mail: christoph.weimer@elkw.de bezie- hungsweise Ortsvorsteher Andreas Gast- geb, Tel. 35-340, E-Mail: andreas.gast- geb@neckarsulm.de. Für Hinweise, die zur Ergreifung des oder der Täter führen, hat die Stadt eine Belohnung in Höhe von 200 Euro ausgesetzt.

„Die Mauritiuskirche ist jüngstes Opfer der sich in den letzten Wochen in Obereises- heim zutragenden Form des Vandalismus geworden“, stellt Andreas Gastgeb fest.

Der Ortsvorsteher ist entrüstet, „dass Ver- wüstungen nicht einmal vor einem Sak- ralgebäude Halt machen“.

Auch Oberbürgermeister Steffen Hert- wig verurteilt die Tat auf das Schärfste:

„Diese frevelhafte Tat ist unfassbar und abstoßend. Es handelt sich nicht nur um Sachbeschädigung, sondern um Kirchen-

schändung der übelsten Art. Die Stadt wird diese kriminelle Tat mit allen verfüg- baren Mitteln verfolgen und strafrechtlich ahnden.“

(snp)

Unbekannte Vandalen haben die Mauritiuskirche in Obereisesheim mit antichristlichen Symbolen und

Botschaften beschmiert. Foto: Stadt Neckarsulm

Städtische Einrichtungen

Mediathek

Termin? Test? So funktioniert der Mediatheksbesuch

Wir haben weiterhin geöffnet - mittlerweile sogar ohne Termin- buchung. Bei einer inzidenz unter 50 benötigen Sie lediglich eine

OP- oder FFP2-Maske für Ihren Besuch. Vor Ort können Sie sich einfach über die Luca-App oder Ihren Leseausweis registrieren und die Mediathek nutzen. Sollte die inzidenz über 50 steigen, benötigen Sie für Ihren Mediatheksbesuch zusätzlich einen Nach- weis, dass Sie geimpft, getestet oder genesen sind. Die tagesak- tuellen Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.mediathek-neckarsulm.de.

Die Papier-Stadt: Kunst aus alten Büchern

Mittwoch 23.6.2021 und 30.6.2021, 15.00 bis 17.00 Uhr Ein Leben ohne Papier? Ohne Schulhefte oder Bücher? Schwer vorzustellen, oder? Papier spielt eine entscheidende Rolle in un- serem Leben. In diesem Kinderkultur-Projekt, welches aus ganz unterschiedlichen Aktionen besteht, wird eine beeindruckende Stadtlandschaft aus Papier entstehen. Dazu werden die Kinder zu Stadtentdeckern, Architekten und an diesen Nachmittagen zu Künstlern. Wir erschaffen aus alten Büchern etwas ganz Neues.

Anmelden können sich alle Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren.

Die Anmeldung ist kostenlos und läuft über das Kinder-Jugend- Kultur-Zentrum Gleis 3: Per Mail an gleis3@neckarsulm.de oder telefonisch unter 07132/35-1901.

Alle Kunstobjekte, Filme und Fotos der Papierstadt werden vom Samstag, 4. September bis zum Samstag, 2. Oktober in einer Aus- stellung in der Mediathek und im Gleis 3 zu sehen sein. Seien Sie gespannt auf die Ausstellungseröffnung am 4. September.

Das Projekt findet im Rahmen des 1.250-jährigen Stadtjubiläums

„Vollerleben“ der Stadt Neckarsulm statt.

Foto: Mediathek Aufwachsen mit Medien:

Digitale Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 8 bis 16 Jahren

Dienstag, 29.6.2021, 19.00 Uhr

Die digitale Welt voller YouTube-Videos, Influencern und digita- len Spielen übt eine Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche aus, die Erwachsene vor viele Fragen stellt. Dieser Vortrag blickt

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ren hat sie sich fest in den Kopf gesetzt, später einmal Instrumen- tallehrerin an einer Musikschule zu werden. Noch heute ist sie mit ihrer Berufswahl äußerst zufrieden und kann sich kaum etwas Sinnvolleres und Schöneres vorstellen. Daneben ist sie auch So- loklarinettistin und hat mit drei Kollegen das Klarinettenquartett

„Klar!Klang“ gegründet.

Ein neues Schuljahr in der Musikschule startet am 1. September eines jeden Jahres. Das ist manchmal etwas verwirrend, denn der offizielle Unterricht beginnt - wie bei den regulären Schulen auch - erst nach den Sommerferien Anfang/Mitte September. Das Schuljahr endet am 31. August des nächsten Jahres. Das Schul- jahr ist unterteilt in zwei Hälften. So beginnt das zweite Halbjahr eines Schuljahres immer zum 1. März.

In der Schulordnung sind folgende Themen festgeschrieben:

Rechtsstellung, Aufgabe, Aufbau, Fächer, Schuljahr, Unterrichts- zeiten, Unterrichtsstätten, Unterrichtsordnung, Leistungen der Schüler und Ausschlussgründe, Lernmittel, An-, Ab- und Ummel- dungen, Unterrichtsgebühren, Gesundheitsbestimmungen, Auf- sicht, Haftung und Hausordnung. Sie ist auf der Homepage der Musikschule einzusehen. (MS)

Städtische Musikschule bietet wieder Präsenzunterricht an In der Städtischen Musikschule fin-

det wieder Präsenzunterricht statt.

„Endlich können wir wieder Präsenz- unterricht anbieten“, freut sich der Leiter der Musikschule, Musikdirektor Jochen Hennings. „Was für eine Freu- de. Nicht nur für die Schüler, sondern auch für die Kollegen ist es wunder- bar, sich wieder begegnen zu dür- fen – in echt und nicht nur über den Computer. Dies wollten wir kundtun und haben in einer Nacht- und Nebel- aktion das Banner erstellt und aufge- hängt.“ (MS)

Volkshochschule

Der Präsenzbetrieb an der VHS startet wieder

Für den Kursbesuch gelten für

die Teilnehmenden, neben den bereits bekannten Hygienemaß- nahmen wie z.B. Maskenpflicht und Abstandsregeln, nun auch fol- gende Regelungen des Öffnungskonzepts der Landesregierung:

1. Vorlage des Nachweises eines offiziell bestätigen Negativ- tests, der nicht älter als 24 Stunden ist (Selbsttests reichen nicht aus) oder

2. Nachweis einer vollständigen Immunisierung durch vollstän- dige Impfung in Form des Impfausweises oder

3. Nachweis einer überstandenen Corona-Erkrankung, die min- destens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt (Nach- weis PCR-Test oder Attest)

Alle bereits angemeldeten Kursteilnehmer*innen informieren wir per E-Mail über die Details zu Ihren Kursen. Informationen zum Kursprogramm sowie den Bestimmungen der aktuellen Corona- Verordnung werden laufend auf der Homepage www.vhs-ne- ckarsulm.de aktualisiert.

Präsenz-Angebote mit freien Plätzen

ich höre was, was du nicht sagst - Einführung in die gewalt- freie Kommunikation

Dieser Kurs verhilft zu mehr Klarheit über die eigenen Bedürf- nisse und die Bedürfnisse anderer, wie auch zu einem tieferen Verständnis über die Entstehung von Konflikten und kann damit die eigene Art der Kommunikation grundlegend verändern. Dies ermöglicht es, bei weiterem Üben, sich über die eigenen Gefühle und Bedürfnisse klarzuwerden und diese ehrlich auszudrücken, ohne Angst haben zu müssen, den anderen zu verletzen; Wert- schätzung für sich und andere, auch „schwierige“ Menschen, zu entwickeln; den Gefühlen und Bedürfnissen des Gegenübers re- spektvoll zu begegnen; herausfordernde Gespräche konstruktiv auf die positiven und negativen Aspekte der digitalen Medien-

nutzung. Einige Social-Media-Plattformen werden erläutert und medienpädagogisch beurteilt. Ein Abend mit Raum zum Aus- tausch und vielen praktischen Tipps für die Medienerziehung.

Zielgruppe: Eltern, Großeltern, Interessierte. Wir informieren Sie rechtzeitig, ob der Vortrag online oder vor Ort stattfinden wird.

Referentin: Selina Schmitt, Kultur- und Medienbildnerin, B.A.

Eintritt: 5 Euro. Eine Anmeldung in der VHS oder der Mediathek ist erforderlich. In Kooperation mit der VHS Neckarsulm

Öffnungszeiten

Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 14.00 - 19.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr Freitag 14.00 - 18.00 Uhr Samstag 10.00 - 13.00 Uhr Kontaktdaten

Urbanstr. 12, 74172 Neckarsulm, Telefon: 07132/35270 mediathek@neckarsulm.de

www.mediathek-neckarsulm.de

Gefördert durch das Programm „Kinder & Kultur“ der Stiftung Kin- derland Baden-Württemberg und des Deutschen Kinderhilfswerks.

Foto: Mediathek Städtische Musikschule

der Städtischen Musikschule Neckarsulm

Unsere neue Reihe, die allerlei Wissenswer- tes und Informatives über die Städtische Musikschule, deren Angebote und die Inst- rumente vermittelt, setzen wir mit „Sch“ fort:

Die Geschichte der Schlaginstrumente (Percussion-Instrumen- te) reicht bis an die Wurzeln der Menschheitsgeschichte zurück.

Da alle Menschen von Natur aus rhythmisch veranlagt und ange- legt sind (Gehen, Atmen, Herzschlag), braucht man eigentlich nur etwas "Trommeliges" zur Verfügung zu stellen, und schon wird unbefangen, neugierig und mit Begeisterung darauf gespielt. Da- her begegnen uns Schlaginstrumente im Kinderzimmer genau- so wie auf den großen Bühnen der Welt. Neben den bekannten Schlaginstrumenten, wie Drumset, Pauken, Xylofon und Becken gibt es auch sehr eigenartige und lustige Instrumente wie Plastik- Fässer, Klostopfer, Waldteufel oder das Flexaton.

An der Städtischen Musikschule Neckarsulm wird im Rahmen der Percussion-Grundausbildung der Schlagzeug-Schnupper-Kurs für Mädchen und Jungen von sechs bis sieben Jahren angeboten.

Dieser Kurs bietet Orientierungshilfen für schlagzeuginteressier- te Kinder und deren Eltern. Die jungen Musikanten probieren auf spielerischen Wegen im Lauf eines ganzen Schuljahres die wich- tigsten Schlaginstrumente aus. Mit Liedern und über rhythmisch- musikalische Körpererfahrungen werden den jungen Menschen musikalische Grundlagen, wie Puls, Takt und Dynamik kindge- recht und spielerisch nahegebracht. Beim Schlagzeug wird der Schlägel meist Drumstick genannt. Er besteht aus dem überwie- gend zum Halten genutzten Schaft und dem Schlägelkopf, mit dem das Instrument angeschlagen wird. Schaft und Kopf können aus einem Material, wie Holz, Bambus oder Metall gefertigt wer- den, oft werden für den Kopf aber auch andere Materialien ver- wendet. Dadurch können Klangnuancen erzeugt und der Klang von weich (Filz) bis hart (Holz) variiert werden. Musizieren macht glücklich. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen und Vorspiele oder melden Sie sich zu einer kostenlosen Schnupperstunde an.

Bei Fragen melden Sie sich bitte im Sekretariat unter Tel. 07132/35- 259 oder per E-Mail: musikschule@neckarsulm.de.

Verena Schoknecht unterrichtet seit 2015 die Instrumente Klari- nette und Saxofon. Bereits im Alter von gerade einmal zehn Jah-

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zu führen und in Konfliktsituationen neue Wege zu gehen. Der Dozent ist Trainer für gewaltfreie Kommunikation, Dipl.-Supervi- sor und Sozialtherapeut.

donnerstags ab 17.6.21, 19.30 - 21.30 Uhr, 5 Termine, 85 Euro Schwarzweiß-Fotografie

Wer schwarzweiß fotografiert übt sich darin, auf andere, eher un- gewohnte Art zu schauen, da die Farbe als Gestaltungselement fehlt. Die Schwerpunkte eines solchen Fotos liegen bei Licht und Schatten, Kontrasten, Linien, Formen und Strukturen. Wie findet sich ein gutes „Schwarz-Weiß-Motiv" und wie setzen wir es am besten in Szene? Nach einer kurzen Einführung ins Thema geht es direkt ans Fotografieren; üben und ausprobieren ganz praktisch beim Tun. Am zweiten Kursabend werden wir gemeinsam die dabei entstandenen Fotos anschauen und im Detail besprechen.

Für den Kurs wird eine Digitalkamera benötigt; sowohl Spiegel- reflexkameras als auch Kompaktkameras sind geeignet (keine Handys oder Tablets).

donnerstags ab 17.6.21, 17.00 - 20.00 Uhr, 2 Termine, 39 Euro Naturseifen sieden

Wir stellen Seifen aus pflanzlichen Ölen und Fetten nach dem tra- ditionellen Kaltrührverfahren her. Wir sieden drei verschiedene Naturseifen in drei Gruppen: eine Milch-, Kräuter- und Gartensei- fe. Außerdem erhält jede/r eine Rezeptkopie, sodass das neu Er- lernte dann auch zu Hause nachgerührt werden kann. Die Mate- rialkosten von ca. 10 Euro werden direkt mit der Dozentin im Kurs abgerechnet. Bitte mitbringen: Schürze, Gummihandschuhe, Si- cherheitsbrille (falls vorhanden), kleine Plastikgefäße mit Deckel (z.B. Frischkäse- oder Margarinepackungen) oder Silikonform zum Einfüllen des Seifenleims, ein Handtuch zum Einwickeln und einen Korb zum sicheren Heimtransport.

Freitag, 18.6.21, 18.00 - 21.00 Uhr, 17 Euro zzgl. Materialkosten Mit der Kamera unterwegs/im Wald

Die Stimmung im Wald ist eine ganz Besondere; Wege, Lichtun- gen, Schattenspiele, Kleines und Großes werden wir aufspüren und fotografieren. Bei einer Rast am „Krebsbächle" teilen wir un- sere Eindrücke, bevor es wieder zurück an den Ausgangspunkt geht. Bitte mitbringen: Digitalkamera, evt. kleines Vesper.

Treffpunkt: Parkplatz Schweinshag, Neckarsulm Samstag, 26.6.21, 14.00 - 18.00 Uhr, 26 Euro Online-Angebote mit freien Plätzen

Unsere Online-Angebote finden über das Videokonferenztool Zoom statt. Für die Teilnahme wird eine stabile Internetverbin- dung benötigt, sowie PC/Laptop oder Tablet mit Webcam und Mikrofon. Als Zugang zur Konferenz wird einige Tage vor der Ver- anstaltung per E-Mail ein Link mit den Zugangsdaten verschickt.

Folgender Test-Link kann genutzt werden, um die Technik eigen- ständig zu testen: https://zoom.us/test.

Online: Levante Küche: Food-Trend aus dem Orient

„Levante" leitet sich von dem französischen Begriff „levant“ ab, zu Deutsch Sonnenaufgang. Es steht sinnbildlich für das Mor- genland, also das Gebiet um Syrien, Libanon, Israel, Jordanien, Palästina und einen Teil der Türkei. In diesen Ländern wird mit viel Gemüse, exotischen Gewürzen und wenig Fleisch gekocht.

Die sogenannte Levante-Küche begeistert zunehmend auch eu- ropäische Genießer/-innen. Viele Gerichte sind schnell gemacht und sehr gesund. Der Kreativität und Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Eine Woche vor dem Kurs werden die Zugangsinformati- onen und die Zutatenliste zugesendet. Alle - auch Kinder - dürfen mitkochen.

Samstag, 12.6.21, 16.00 - 18.30 Uhr, 22 Euro

Online: Pilates und Faszientraining - für eine starke Körpermitte Lange Ketten, federnde Impulse und dehnende Bewegungen aus einer starken Mitte haben schon vor 100 Jahren zu den Merkma- len des außergewöhnlichen Trainings von Joseph H. Pilates ge- hört. Längst ist die Bedeutung der Faszien in der Wissenschaft anerkannt. Neueste Erkenntnisse bestätigen die Wirksamkeit des Trainings. Faszien umhüllen und verbinden sämtliche Bestandtei- le des menschlichen Körpers wie Knochen, Muskeln und Organe.

Die komplexen und innovativen Übungen dehnen und kräftigen die bislang unterschätzten Kollagenfasern, die unseren Körper netzförmig durchziehen, für Spannkraft sorgen und vor Schmer- zen schützen. Die Stunde endet mit einer Entspannungsphase.

montags ab 14.6.21, 19.30 - 20.30 Uhr, 7 Termine, 42 Euro

Online: Babys in Bewegung - spielerisch bis zum ersten Schritt Vom ersten Schrei zum ersten Schritt - nie lernt ein Mensch mehr als in diesem entscheidenden Lebensabschnitt. Detailliert und an- schaulich werden die Meilensteine der kindlichen Entwicklung in den Blick genommen. Wann sollte ein Meilenstein erreicht sein und wie kann ich die Entwicklung meines Kindes spielerisch fördern?

Zudem gibt es hilfreiche Tipps zum richtigen Umgang mit dem Kind, z.B. beim Tragen, Heben oder Lagern. Die Dozentin ist er- fahrene Physiotherapeutin mit Praxis in Bad Friedrichshall und hat mehrere Bücher zum Thema Babys und Kleinkinder veröffentlicht.

Dienstag, 15.6.21, 9.30 - 11.00 Uhr, 8 Euro, Anmeldung erforderlich Online: Bild für Bild - Paul Klee. Übermut. 1939. Bern. Zent- rum Paul Klee

Kunsthistorikerin Karin Schmöger stellt das Bild „Übermut " (1939) von Paul Klee vor und knüpft davon ausgehend Beziehungen zu Leben und Werk des Künstlers.

Donnerstag, 24.6.21, 19.30 - 20.30 Uhr, 5 Euro , Anmeldung erfor- derlich

information und Anmeldung bei der Volkshochschule Ne- ckarsulm unter Tel. 07132/35-370 oder unter www.vhs-ne- ckarsulm.de.

Gleis 3 - Kinder Jugend Kultur

Gleis 3 Neckarsulm setzt Jahresprojekt im Rahmen des Stadtjubiläums fort

Kinder planen und bauen „Die Papierstadt“

Das kommunale Kinder-Jugend-Kultur Zent- rum „Gleis 3“ in Neckarsulm setzt das Jahres- projekt „Die Papierstadt“ für Kinder von sechs

bis zehn Jahren fort. In den kommenden Treffen der Projektgrup- pe konstruieren die Teilnehmer fantasievolle Entwürfe für die Pa- pierstadt, bearbeiten Stadtpläne und lernen die Arbeit von Archi- tektinnen und Architekten kennen. Auf dieser Grundlage lassen die Kinder Bauten und Formen aus Papier und Pappe entstehen.

Die Projektgruppe trifft sich im Zeitraum vom 16. Juni bis 21. Juli jeweils mittwochs von 15.00 bis 17.00 Uhr im Gleis 3 am Bahn- hofplatz. Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu den Treffen anzu- melden und zwar per E-Mail: gleis3@neckarsulm.de oder direkt im Haus am Bahnhofplatz 3. Für die Teilnahme müssen die Kinder einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Das Jahresprojekt „Die Papierstadt“ wird bis zum Oktober 2021 in Zusammenarbeit mit der Mediathek Neckarsulm fortgesetzt.

Das Jahresprojekt wird gefördert durch das Programm „Kinder

& Kultur“ der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg und des Deutschen Kinderhilfswerks. Zum Abschluss des Projekts wird die fertige Papierstadt bei einer großen Ausstellung im Rahmen des 1250. Stadtjubiläums öffentlich gezeigt. (snp)

Standesamtliche Nachrichten

In der Zeit vom 10.5.2021 bis zum 23.5.2021 haben auf dem Stan- desamt Neckarsulm die folgenden Paare die Ehe geschlossen (die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor):

• Miriam Fischer und Martin Renner, Beethovenstr. 13, 74172 Neckarsulm

• Rieke Schmidt und Dr. Frédéric Stefan Alexander Corteville, Wehrgasse 11, 74172 Neckarsulm

• Evelyn Silvia Münch und Ricardo Rolf Klenk, Weststraße 7, 74172 Neckarsulm

Ende des amtlichen Teils

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10 x 500 EUR

FÜR DIE VEREINSKASSE GEWINNEN

NUR FÜR VEREINE UND LOKALE ORGANISATIONEN!

Inspiration gefällig?

Liebe Vereine und lokale Organisationen!

Ihr seid das Rückgrat des lokalen und kulturellen Miteinanders. Für die meisten von euch war das vergangene Jahr alles andere als leicht. Ihr musstet eure Veranstaltungen und Feste absagen; in vie- len Fällen musstet ihr den Betrieb völlig einstellen. Plötzlich gab es deutlich weniger zu berichten und manche sind aus der öffentlichen Wahrnehmung beinahe verschwunden.

Wir haben Hoffnung, dass es bald wieder aufwärts geht und möch- ten euch etwas Starthilfe geben!Nutzt die kostenlose Reichweite der Amts- und Mitteilungsblätterund bringt euch zurück ins ört- liche Gespräch. Zeigt allen, dass ihr da seid und wiederkommt.

Unter allenVereinen und Organisationen, die imAktionszeit- raum KW 23/24/25einen Bericht in Artikelstar teilen, verlosen wir 10 x 500 €für die Vereinskasse.

Viele Vereine haben es trotz dürftiger Nachrichtenlage geschickt angestellt und

sich neue Themen gesucht. Hier haben wir ein paar Beispiele zur Inspiration zusammengestellt.

Nachahmen ist ausdrücklich erlaubt!

Teilnahmebedingungen:Teilnahmeberechtigt sind alle nicht-amtlichen Vereine und Organisationen, die ihre Texte über Artikelstar einstellen.

Alle Artikel, die in der KW 23/24/25 erscheinen, nehmen automatisch teil. Das jeweils gültige Redaktionsstatut der Kommune ist zwingend einzuhalten.

DO IT YOURSELF ANLEITUNGEN

DO IT YOURSELF HISTORISCHE RÜCKBLICKE CHALLENGE

CHALLENGE

VEREINS- VORSTELLUNG VORSTELLUNG

RATGEBER

Vereinsvorstellung

Stellt eure Mitglieder und Teams vor. Wer sind die Macher und guten Seelen hinter den Kulissen? Gebt uns einen Einblick. Von Mensch zu Mensch.

Historischer Rückblick

Eure Geschichte ist spannend. Zeigt, wo ihr herkommt und was euch aus- macht. Alte Bilder und Anekdoten sind interessant und unterhaltsam.

Experten & Ratgeber

Viele von euch haben echtes Fachwissen. Obst-/Gartenbauvereine z. B. haben wertvolle Tipps für Hobbygärtner. Teilt euer Wissen und macht andere neugierig.

Do it yourself

Ihr seid kreativ und habt tolle Tipps und Anleitungen zum Basteln, Bauen, Kochen usw. Das inspiriert und animiert zum Nachmachen.

Challenges & Schnitzeljagd

Ihr habt Ideen für Wettbewerbe, Schnitzeljagd & Co? Stellt etwas auf die Beine und mobilisiert die Menschen im Ort. Natürlich immer coronakonform.

Zukunftsausblick

Corona ist (hoffentlich) bald vorbei. Wie geht es weiter bei euch? Wie sieht der Neustart aus? Berichtet davon und lasst andere an euren Plänen teilhaben.

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Bürgertreff Neckarsulm e.V.

Spitalstr. 5, 74172 Neckarsulm Mo., Di., Do. und Fr. von 9.30 bis 11.30 Uhr

Telefon: 07132 / 300068 mit Anrufbeantworter Fax: 07132/ 300069 Email : info@buergertreff-neckarsulm.de Warum immer nur alleine an die frische Luft?

Neckarsulm bietet vielfältige Möglichkeiten für kleinere oder größere Spaziergänge. Interessanter und schöner werden diese doch erst, wenn man sich mit jemandem dabei unterhalten kann. Vielleicht würden Sie gemeinsam so auch neue Wege und Orte entdecken, die Sie noch nicht kennen?

Die Termine bestimmen Sie zusammen.

Spaziergänge sind nach der Corona-Verordnung für zwei Personen erlaubt. Dabei ist es natürlich wichtig, den notwendigen Abstand einzuhalten.

Wenn Sie eine Partnerin oder einen Partner für gemeinsame Spaziergänge suchen, melden Sie sich bitte im Büro des Bürgertreffs zu den üblichen Bürozeiten.

Wir nehmen nur Ihren Namen und Telefonnummer auf und mit Ihrer Einwilligung leiten wir diese an eine weitere Person, die auch jemanden sucht.

Sozusagen zu einem ein „Blind Date“ in Corona Zeiten. Ein bisschen Spannung ist natürlich auch dabei, wer da kommt.

Wenn es dann passt, und man ist auf der gleichen Wellenlänge – Super! Dann macht man wieder einen neuen

Termin miteinander.

Wenn nicht – dann bleibt es dabei.

Da wir mit der Vermittlung von Impfterminen stark beschäftigt sind, sprechen Sie gerne auch auf unseren Anrufbeantworter.

Wir rufen Sie gerne zurück.

Zu zweit spazieren gehen!

Bleiben Sie Tagesaktuell – dann sind Sie dabei Öffnungsschritt 1 ist eingetreten und wir hoffen,

dass es vorerst auch so bleibt.

(Öffnungsstufe 1 heißt mit Vorlage eines Test- oder Impf- bzw. Genesenennachweises§21)

Regelmäßige Freizeitangebote Bewegungstreff im Freien

Montag 10.00-10.30 Uhr

Platz vor dem Albert-Schweitzer-Gymnasium

Mittwoch 09.30-10.00 Uhr

vor der Seniorenresidenz „Am Doldesbrunnen“

in Obereisesheim

wöchentlich bei jedem Wetter / offenes Angebot Boccia

Donnerstag 24.06. 15.00 Uhr

Treffpunkt bei der öffentlichen Boccia-Bahn unter der B27 Brücke am Wilfensee. Es bringt bitte jeder seine eigenen Kugeln mit /

offenes Angebot.

Radtouren

Dienstag 22.06. Leintal Eichbottseen 13.30 Uhr Treffpunkt auf dem Christian-Schmidt-Platz vor dem SE-Zentrum / offenes Angebot / Helm geht vor Schönheit!

Walking

Montag 8.00 Uhr + 14.00 Uhr

Mittwoch 08.00 Uhr

Treffpunkt wöchentlich auf dem Parkplatz am Schweinshag / offenes Angebot

Wandern

Samstag 19.06. 13.30 Uhr

Treffpunkt auf dem Parkplatz am Albert-Schweitzer-Gymnasium / Fahrgemeinschaften / offenes Angebot

Der Schutz unserer Teilnehmer ist uns sehr wichtig! Bitte unterstützen Sie uns hierbei und halten Sie die bestehenden Verhaltensregeln ein.

Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst, die anderen Teilnehmer und selbstverständlich auch unsere Ehrenamtlichen.

Vielen Dank!

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Notdienste

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Fei- ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten

Rufnummer für den allgemeinärztlichen Notfalldienst Neckar- sulm/Bad Friedrichshall: (Anruf ist kostenlos) 116117 Neckarsulm/Bad Friedrichshall (Allgemeiner Notfalldienst) SLK-Kliniken - Klinikum am Plattenwald

Am Plattenwald 1, 74177 Bad Friedrichshall Samstag und an Feiertagen 8.00 - 8.00 Uhr Sonntag 8.00 - 7.00 Uhr

Apotheken-Notdienst

Den Apotheken-Notdienst finden Sie auf der Homepage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

http://www.lak-bw.notdienst-portal.de/ oder telefonisch:

Festnetz 0800/0022833, Mobil 22833

Kirchen

Evangelische Gesamtkirchengemeinde Neckarsulm und Erlenbach

Stadtkirche Neckarsulm Gottesdienste

Sonntag, 13.6.

9.45 Uhr Ev. Stadtkirche, Gottesdienst, Pfr. Walter Keppler Sonntag, 13.6.

11.15 Uhr Ev. Stadtkirche, Familienkirche, Pfrin. Sabine Keppler Familienkirche am 13. Juni

Am 13. Juni laden wir wieder ein zur Familienkirche. Familien mit Kindern bis 8 Jahren sind eingeladen zu diesem kurzen, kindge- mäßen Gottesdienst.

Das Thema des Gottesdienstes lautet „Hilft mir keiner?“.

Stell dir vor, dir ist etwas richtig Blödes passiert. Du brauchst drin- gend Hilfe, doch es ist keiner da. Was tun? Und vor allem: Wo ist nun Gott? Dazu wollen wir eine spannende Geschichte hören.

Das Familienkirchenteam freut sich auf dich.

Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmenden ab 6 Jahren gebe- ten sind, während des gesamten Gottesdienstes einen medizini- schen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Familienkirche Foto: Yvonne Müller

Gruppen und Veranstaltungen

Wegen aktueller Pandemie-Situation finden zur Zeit keine Treffen der Gruppen statt.

Pfarramt

Evangelische Stadtkirchengemeinde Neckarsulm, Binswanger Str. 27, Pfarrer Walter Keppler und Pfarrerin Sabine Keppler Telefon 2477, Fax 17963

E-Mail: Pfarramt.Neckarsulm.Stadtkirche@elkw.de Sekretariat

Yvonne Müller

Die Öffnungszeiten des Pfarrbüros sind wegen der aktuellen Co- ronalage wie folgt: Mo. und Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr. Sonst kön- nen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns eine Mail schreiben.

Martin-Luther-Kirche Neckarsulm Gottesdienste

Sonntag, 13.6. - 2. So. n. Trinitatis Martin-Luther-Kirche, Neuberg

10.45 Uhr CVJM-Gottesdienst (auf der Kirchenterrasse) zum Abschluss des zeltlager@home, Team (Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.)

Gruppen und Veranstaltungen

Aktuell können leider keine regelmäßigen Gruppentreffen oder Veranstaltungen stattfinden.

Pfarramt

Pfarrer Dieter Steiner, Stuttgarter Str. 29, Tel. 81737 E-Mail: pfarramt.neckarsulm.mlk@elkw.de

Martin-Luther-Kirche

Mannheimer Weg 20, Neuberg (MLK) Gemeindehaus Viktorshöhe Damaschkestr. 23, Viktorshöhe (VH) Sekretariat

Di. und Do. 9.00 - 11.00 Uhr

Aktuelle Termine und Informationen unter:

www.neckarsulm-evangelisch.de

Heilig-Geist-Kirche Amorbach mit Dahenfeld Gottesdienste

Sonntag, 13.6. - 2. So. nach Trinitatis 10.45 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Sinn)

Bitte informieren Sie sich kurzfristig auf unserer Homepage oder in unseren Schaukästen zu den Gottesdiensten.

Zudem werden die Gottesdienste auch per Mail oder Brief ver- schickt und auf der Homepage hochgeladen.

Veranstaltungen

Zurzeit sind wegen der Infektionsschutzbestimmungen leider Gruppentreffen und Veranstaltungen in unserem Gemeindehaus noch stark eingeschränkt.

Aktualisierungen erfahren Sie im Pfarramt.

Konfirmand*innen: Mittwoch, 16.6., Treffen der ganzen Gruppe Pfarramt

Pfarrerin Dagmar Sinn, Eduard-Hirsch-Straße 49, Tel. 07132/84462 E-Mail: pfarramt.neckarsulm.heilig-geist-kirche@elkw.de

Achtung: Geändere Sekretariatszeiten: Di., 9.30 - 11.30 Uhr Das Pfarramt ist derzeit für den Publikumsverkehr gesperrt, Sie können uns aber telefonisch bzw. per E-Mail erreichen.

Aktuelle Informationen finden Sie auch unter:

www.neckarsulm-evangelisch.de Mauritiuskirche Obereisesheim Gottesdienste

Sonntag, 13.6. - 2. Sonntag n. Trinitatis 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Weimer)

Bitte informieren Sie sich jeweils kurzfristig auf unserer Home- page www.evangelische-mauritiuskirche-obereisesheim.de, ob unsere Gottesdienste stattfinden.

Gruppen und Veranstaltungen

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation können leider zur- zeit keine Gruppentreffen oder Veranstaltungen stattfinden.

Respektiere bitte die Stille auf dem Friedhof!

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Wir bitten Sie herzlich darum, nicht zu knapp vor dem Got- tesdienst zu kommen, damit es keinen Stau am Eingang gibt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Das tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist ver- pflichtend.

Bitte entnehmen Sie etwaige Änderungen der Homepage, der Heilbronner Stimme oder dem Aushang.

Samstag, 12.6.

St. Remigius 18.30 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 13.6. - 11. Sonntag im Jahreskreis St. Dionysius 9.30 Uhr Eucharistiefeier St. Johannes 10.45 Uhr Eucharistiefeier Pax Christi 9.15 Uhr Eucharistiefeier Montag, 14.6.

St. Dionysius 9.00 Uhr Hl. Messe Dienstag, 15.6.

St. Dionysius 9.00 Uhr Hl. Messe St. Johannes 18.00 Uhr Abendmesse Mittwoch, 16.6.

St. Dionysius 9.00 Uhr Hl. Messe Donnerstag, 17.6.

St. Dionysius 9.00 Uhr Eucharistiefeier St. Remigius 18.00 Uhr Abendmesse Freitag, 18.6.

St. Dionysius 9.00 Uhr Hl. Messe Pax Christi 18.00 Uhr Abendmesse Allgemeine Mitteilungen

Beichtgelegenheit

ist möglich, jedoch nicht im Beichtstuhl, sondern mit Abstand und vorheriger Terminabsprache mit einem Priester.

Die Sonntagspflicht bleibt weiterhin ausgesetzt (siehe Gotteslob Nr. 29, 7).

Fronleichnam - Dank

Wir haben das Hochfest des Leibes und Blutes Christi - Fronleich- nam - gefeiert.

Auch in diesem Jahr fanden keine Fronleichnamsprozessionen und keine Gemeindefeste statt.

Doch durften wir wunderschöne Blumenteppiche sehen, in der Pfarrkirche St. Dionysius, auf dem Marktplatz, in Dahenfeld, St.

Remigius und in Amorbach, Pax Christi.

Für dieses großartige Engagement möchte ich herzlich danken, auch den Kantoren/-innen und Organisten/-innen, für den Ord- nerdienst und für die liturgischen Dienste, den Ministranten/- innen, den Mesner/-innen, auch für den Blumenschmuck und für alle Mühen, die für den besonderen Festtag des Fronleichnamfes- tes aufgewendet wurden.

Allen ein herzliches Vergelts Gott.

Alles zu größeren Ehre Gottes.

S. Denk, Pfarrer

Gemeindehäuser/Gemeinderäume

Die Gemeindehäuser bleiben weiterhin grundsätzlich geschlos- sen.Pfarrbüros

In dringenden Fällen empfangen wir Besucher im Pfarrbüro.

Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin und halten die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln ein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Umfrage

Liebe Mitglieder der ev. Kirchengemeinde, aufgrund der aktuellen Situati-

on sind jegliche Möglichkeiten für gemütliches Beisammen- sein oder Veranstaltungen lei- der nicht möglich. Deswegen möchten wir - die ev. Kirche und auch der neue Kirchengemein- derat in Obereisesheim - dies als Chance nutzen, um unsere Angebote genau zu durchleuch- ten und gleichzeitig auch Neues zu gestalten. Ihre Wünsche und Bedürfnisse liegen uns sehr am Herzen, deshalb haben wir vom Kirchengemeinderat eine Um- frage entworfen. Diese ist auf der Homepage oder mit dem QR-

Code zu finden. Die Bearbeitungsdauer beträgt nur 5 Minuten.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns tatkräftig unterstützen und sich an der Umfrage beteiligen. Denn nur gemeinsam kön- nen wir uns verändern und besser werden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Ihr Kirchengemeinderat Obereisesheim Pfarramt

Evangelische Kirchengemeinde Obereisesheim, Friedhofstr. 1, Pfarrer Dr. Christoph Weimer

Tel. 42232, E-Mail: Pfarramt.Obereisesheim@elkw.de Sekretariat

Di. und Do. 9.00 bis 12.00 Uhr

Tel. 43293, E-Mail: Gemeindebuero.Obereisesheim@elkw.de Aktuelle informationen unter:

www.evangelische-mauritiuskirche-obereisesheim.de Die Besucherinnen und Besucher des Pfarramts bitten wir auf- grund der aktuellen Situation um kurze telefonische Voranmel- dung. Vielen Dank.

Katholische Gesamtkirchengemeinde Neckarsulm Leitender Pfarrer Siegbert Denk, Tel. 2127

Pfarrer Hermann Maier, Tel. 342140 Pfarrer Michael Bartzik, Tel. 3838058 Pater Ivan Lobo, Tel. 81760

Diakon Klaus Börger, Tel. 9870800

Pastoralreferentin Sandra Ochs, Tel. 9487393 Pastoralreferentin Elisabeth Schick, Tel. 342140 Kirchenmusiker Christian Göckel, Tel. 2127

Klinikseelsorger Diakon Bernhard Meyer, Tel. 07136/28-40701 Homepage: www.se-nsu.de

Unter Beachtung der Vorgaben durch die Diözese finden in fol- genden Kirchen wieder öffentliche Gottesdienste statt:

Bitte melden Sie sich auch weiterhin zu allen Gottesdiensten telefonisch über das jeweilige Ortspfarramt (bitte Öffnungs- zeiten beachten) an. Die Pfarrämter St. Johannes, Pax Christi und St. Remigius sind freitags geschlossen.

Gemeindeumfrage Foto: Evangelische Kirchenge-

meinde Obereisesheim

Qualität und Sicherheit

Marktplatz 1 . D 74172 Neckarsulm Tel.: 07132. 2211 Fax 07132. 5719 email: info@ratsapotheke-neckarsulm.de www.ratsapotheke-neckarsulm.de Unsere Öffnungszeiten:

MO-FR 8:00 - 18:30 Uhr SA 8:00 - 13:00 Uhr

Rats-Apotheke am Marktplatz

Apothekerin Claudia C. Roth

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