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Unterlage F

Umweltverträglichkeitsuntersuchung

Kapitel F 14

Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung,

zum Ausgleich und zum Ersatz

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Wasser- und Schifffahrtsamt Emden Gutachtergemeinschaft IBL & IMS

Vertiefung der Außenems bis Emden Unterlage F - UVU

Stand: 19.12.2012 Seite I von I

Inhaltsverzeichnis

14  Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung, zum Ausgleich und zum

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Wasser- und Schifffahrtsamt Emden Gutachtergemeinschaft IBL & IMS

Vertiefung der Außenems bis Emden Unterlage F - UVU

14 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz

Gemäß § 6 Abs. 3 (2) UVPG sind „Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen des Vorhabens vermieden, vermindert, oder soweit möglich, ausgeglichen werden, sowie […]

Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren aber vorrangigen Eingriffen in Natur und Landschaft“ zu beschreiben. Entsprechende Maßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage I) näher beschrieben und werden nachfolgend zusammengefasst aufgeführt.

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung

Gemäß § 13 BNatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Die Anforderungen an die Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen ge- mäß § 15 (1) BNatSchG werden hier gleichermaßen für erheblich nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens angewendet (vgl. Unterlage I).

Das Gebot der Vermeidung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen wurde bereits während der Planung des Vorhabens berücksichtigt. Im Vorfeld wurden mehrere Ausbaualternativen auf der Grundlage nautischer, technischer, hydraulischer, wirtschaftlicher und ökologischer Anforderungen untersucht (Projektgruppe Machbarkeitsuntersuchung zum Ausbau der Außenems 2008). Im Zuge der Beplanung bis zur Ausführungsreife wurden Möglichkeiten zur Minimierung der Baggermengen bzw.

Baggereingriffsflächen untersucht. Zudem ist die folgende strombauliche Maßnahme zur Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen auf die Unterems vorgesehen: Durch die Anpassung des Buhnen- paares 6/7 am seeseitigen Ende des Emder Fahrwassers bei Ems-km 47 können vorhabensbedingte Auswirkungen durch eine „Erhöhung der Trübungssituation in der Unterems erfolgreich vermieden werden. Insofern wird keine ausbaubedingte Mehrbaggermenge für den Bereich der Unterems erwar- tet“ (vgl. auch Untersuchung verschiedener Strombaumaßnahmen in Unterlage J 1.4).

Im Ergebnis der Prognose vorhabensbedingter Auswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 UVPG sind auch unter Berücksichtigung der integralen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere – Makrozoobenthos und des Schutzgutes Pflanzen – Höhere Pflanzen und Biotope zu erwarten. Weitere mit den Anforderungen des Vorhabenträgers ver- einbare Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung dieser Konflikte sind nicht möglich.

Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz

Die in der vorliegenden UVU prognostizierten erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf UVPG- Schutzgüter, die die Funktionen des Naturhaushalts betreffen, werden im Rahmen der naturschutz- rechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 15 BNatSchG als erhebliche Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind als Eingriff zu bewerten und ge- mäß § 15 BNatSchG durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (s. Unterlage I).

Maßnahmen zum Ausgleich i.S. des § 15 (2) BNatSchG am Ort der Beeinträchtigung sind nicht mög- lich, weil die wasserbaulichen Veränderungen bestehen bleiben sollen. Möglichkeiten zum Ausgleich der Beeinträchtigungen in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort wurden geprüft und bestehen ebenfalls nicht. Eine Wiederherstellung der Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise ist folglich nicht möglich.

Die Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben „Vertiefung der Außenems bis Emden“ wird daher in gleichwertiger Weise (gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG) durch Er- satzmaßnahmen erbracht. Geplant sind Maßnahmen am Aper Tief im Landkreis Ammerland. Im Zu- sammenhang mit Deichverstärkungsmaßnahmen südlich des Aper Tiefs ist eine Deichverlegung

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(Ausdeichung) und die Anlage ständig und temporär wasserführender Bereiche vorgesehen. Die Maßnahmen auf Flächen am Aper Tief sind geeignet, die erheblich beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts durch das Vorhaben „Vertiefung der Außenems bis Emden“ in gleichwertiger Weise wieder herzustellen (s. Unterlage I).

Projekt- Nr.: 829

Kurztitel:

Vertiefung der Außenems bis Emden

Bearbeitet:

J.-U. Gerdes

Datum:

19.12.2012

Geprüft:

W. Herr

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