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Mitteilungsblatt der Gemeinde Villenbach mit Hausen Riedsend Rischgau Wengen 31. Jahrgang Mittwoch, den 27. Januar 2021 Nummer 01

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Academic year: 2022

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Villenbach mit Hausen – Riedsend – Rischgau – Wengen

31. Jahrgang

Mittwoch, den 27. Januar 2021 Nummer 01

Wengen Villenbach Riedsend

Pfa rrki rch e St.

Mi- cha el in We nge n Winterfreuden

Viel Spaß bereitete der Schneefall im Januar nicht nur den Kindern. Auch Altbürgermeister Karl Mengele bereitete es sichtlich Freude, mit seinen Enkelkindern drei tolle Schneemänner zu bauen, die hoffentlich noch lange aus seinem Garten grüßen (oben). Viel Vergnügen hatten die Kin- der auch auf dem Schlittenberg an der Demhartstraße (rechts), wo hof-

fentlich bald wieder Nachschub an Schnee den Winterspaß verlängert.

Fotos: Walter Kraus/Freya Ohnheiser

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Recyclinghof

Aktuelles und Öffnungszeiten

Folgende Öffnungszeiten im Recyclinghof Villenbach:

1. und 3. Samstag im Monat von 13.00 - 15:00 Uhr Ist am 1. oder am 3. Samstag im Monat ein Feiertag, dann ist nur ein Samstag geöffnet.

Bei Abgabe ihres alten Kühlgerätes im Recyclinghof, wird dies auf einem Vordruck bestätigt. (Diese Bestäti- gung und die Rechnung für ein Neugerät bitte bei der Gemeinde vorlegen. Sie erhalten 10 Euro!)

Mitteilung des AWV

Die Bio-Tonne wird ab Dezember 14-tägig geleert!

Gelbe Säcke: Bei Unwetterwarnung und Sturm sollten die Säcke so gesichert werden, dass diese nicht vom Wind davongetragen werden bzw. sich der Inhalt nicht auf Gehsteig und Straße ausbreitet und dann verweht wird. Hierzu empfiehlt es sich, die Säcke z.B. mit dem Zugband an den Zaun zu hängen.

Keine Müllablagerungen an den Müll-Containern.

Der AWV

Grünsammelplatz

Der Grünsammelplatz ist über die Wintermonate ge- schlossen. Die überregionalen Grünsammelplätze sind geöffnet. Die Öffnungszeiten entnehmen sie bitte dem AWV-Flyer.

Redaktion

Einkaufen in Villenbach

Öffnungszeiten in Villenbach:

Metzgerei Tölk

Mo., Di., Mi., Do. von 6.30 – 13.00 Uhr Do. von 15.00 – 18.00 Uhr

Fr. von 6.30 – 18.00 Uhr Sa. von 6.30 – 12.00 Uhr Telefon: 08296 9698269 Fleisch- und Wurstwaren Auf Anfrage gibt es auch Pizzas!

Gasthaus Tölk: Sie können Gerichte aus unserer reichhaltigen Speisekarte wählen.

Bitte Werbung beachten!

Wichtige Information zur Leerung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen

seit 01.01.2021

Das im Gemeindebereich zuständige Müllabfuhr-Unter- nehmen WRZ Hörger GmbH & Co.KG, informiert, dass ab 01.01.2021 die Leerung von Restmüll-, Biomüll- und Papiertonnen auf eine neue Fahrzeugtechnik umgestellt werden muss. Ab diesem Zeitpunkt werden sogenannte Seitenladerfahrzeuge eingesetzt und erfordern fol- gende Vorgehensweise beim Abstellen der Tonnen:

➢ Das Fahrzeug kann die Tonnen nur auf einer Seite aufnehmen, d. h. die Tonnen müssen alle auf einer Seite der Straße, mit dem Griff zum Gebäude, be- reitgestellt werden. (Deckelöffnung Richtung Straße) Ausgenommen hiervon sind stark befah- rene Straßen, i. d. Regel Hauptstraßen. Dort fährt das Fahrzeug zweimal durch und entleert die Ge- fäße auf beiden Seiten der Straße.

➢ Wichtig dabei ist, dass die Tonne nicht seitlich oder mit dem Griff zur Fahrbahn steht und sich nah ge- nug am Bürgersteigrand befindet, damit der Greif- arm sie erfassen kann.

➢ Bitte achten Sie darauf, dass sich zwischen der Straße und der Tonne keine Hindernisse wie z.B.

Bäume, Autos, Pfosten usw. befinden.

Auf Ihrer Tonne wird bei der Leerung ein Aufkleber an- gebracht und ein Infozettel eingeklemmt. Dies soll Sie bei der richtigen Aufstellung in Zukunft unterstützen.

Sehr wichtig!

Bitte beachten Sie diese Hinweise!

Die Firma WRZ-Hörger GmbH &

Co.KG und der AWV Nordschwaben bedanken sich bei allen Bürgern für die Unter- stützung.

Anzeige

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Wir gratulieren Jubilare im Januar

Keine Namen!

Kleine Erdenbürger

Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch!

Wer die Veröffentlichung seines Jubiläums oder der Geburt seines Kindes nicht wünscht, darf dieser selbstverständlich wi- dersprechen. Ein Anruf unter Telefon 282 oder 699 genügt.

Der Bekanntgabe der Geburt seines Kindes kann auch bei der VG-Wertingen widersprochen werden.

Die Redaktion

Straßenreinhaltung

Der Winter hat schon seine Spuren hinterlassen und die meisten An- lieger und Grundstückseigentü- mer sind ihrer Räum- und Streu- pflicht nachgekommen. Die Ge- meinde bittet Alle ihre Pflicht zu erfüllen. Um Rutschunfälle zu vermeiden sollen auch Einfahrten und Gehsteige gestreut werden. Neben der Pflicht zum Reinigen, Räu- men und Streuen von Fahrbahnen und Gehwegen ver- weist die Gemeinde auf die in § 5, Absatz c beinhaltete Pflicht, die Straßenkörper und Ablaufrinnen „von Laub, Unkraut und Schmutz zu befreien“. Ebenso sind über- hängende Sträucher und Äste im Winter zurück zu schneiden. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrig- keiten, die nach § 13, Art. 66 Nr. 5 BayStrWG mit einer Geldbuße bis zu 1000,- Euro belegt werden können.

Danke, für das Verständnis. Die Redaktion

Friedhöfe

Machen Sie bitte auch auswärtige Fried- hofsbesucher darauf aufmerksam, in die Kompostcontainer an den Friedhöfen nur Grünabfälle zu werfen. Bitte keinen Draht, Schleifen oder komplette Kränze in die Kompostcontainer werfen! Die Ge-

meinde bittet alles aus Plastik zu Hause im gelben Sack zu entsorgen. Grableuchten gehören in die Müll- tonne am Friedhof. Danke!

Bei Fragen oder Problemen ist unserer Gemeindearbei-

ter Josef Kratzer, Handy: 01734887446 gerne behilflich.

Die Redaktion

Winterzeit - Wildunfälle

Die schlechte Sicht er- höht im Winter das Risiko für Unfälle mit einem Tier. Autofah- rer sollten das Gefah- renzeichen „Wild- wechsel“ ernst nehmen und den Fahrbahnrand im Auge behalten. Sobald Wild ins Sichtfeld kommt, sollte auf das Abblendlicht umgeschaltet werden, damit die Tiere nicht geblendet werden. Viele Tiere sind in Gruppen un- terwegs: Taucht eins auf, muss mit weiteren Tieren ge- rechnet werden. Geben Sie deshalb nicht sofort wieder Gas, wenn ein Tier die Straße überquert hat.

Die Jagdpächter aller Ortsteile bitten bei einem Wildun- fall/Unfall mit einem Tier möglichst unverzüglich zu in- formieren: Die Polizei in Wertingen, Telefon 08272

99510 oder wenn bekannt einen Jagdpächter.

Verletztes Wild kann so aufgespürt werden und im Not- fall von seinen Leiden erlöst werden. Schäden bei einem Unfall mit Wild sind am eigenen Fahrzeug in der Regel durch die Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt.

Die Redaktion Anzeige Liebe Patientinnen,

liebe Patienten,

von Montag, 15. Februar bis einschließlich Freitag, 19. Februar 2021 ist unsere Praxis we- gen Urlaub geschlossen.

Vertretung übernehmen die umliegenden Ärzte.

Ab Montag, 22. Februar 2021 sind wir zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da.

Gemeinschaftspraxis

Christopher und Reinhard Buhlig Straßfeld 6 a

86465 Welden

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Notrufnummern

Ohne Gewähr

Redaktionsschluss

Ihre Termine, Beiträge, Anzeigen und Bilder senden Sie bitte bis Donnerstag, den 18. Februar 2021 um 18 Uhr per E-Mail an regina.ohnheiser@gmx.de

Impressum: V.i.S.d.P.

Gemeinde Villenbach, Hauptstr. 17, 86637 Villenbach 1.Bürgermeister Werner Filbrich

Telefon: 08296 282, Telefax: 08296 909255

E-Mail: buergermeister@villenbach.de Internet: villenbach.de Sprechzeiten des Bürgermeisters:

Nach telefonischer Vereinbarung.

Montag und Donnerstag: 18.30 bis 20.00 Uhr

Redaktion: Regina Ohnheiser, Am Kornfeld 3, 86637 Villenbach E-Mail: regina.ohnheiser@gmx.de

Druck: Andreas Friegl, Am Steinanger 2, 86502 Modelshausen E-Mail: andreas.friegl@web.de

Sehen und gesehen werden

Die Dunkelheit über- rascht uns immer häufi- ger. Beim Spazierenge- hen, Joggen oder einem Ausritt im Gelände soll- ten wir immer auf die ei- gene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer achten. Praktisch und wirksam sind Reflektoren und Leuchtkleidung. Es gibt fast jede Kleidung mit Leuchtstreifen, damit man besser gesehen wird. Reiter sollten auch Kleidung mit Reflek- toren tragen. Bei Pferden ist es sogar Pflicht voraus und hinten ein Licht mitzuführen.

Spaziergänger sollten mindestens helle Kleidung tragen und eine Taschenlampe mitführen!

Kommen Sie sicher durch die dunkle Zeit!

Regina Ohnheiser/Redaktion

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Covid-19

Ausgabe von Schutzmasken

Pflegende Angehörige und Bedürftige erhalten FFP2 Schutzmasken

Der Freistaat Bayern stellt eine begrenzte Anzahl an FFP2-Schutzmasken für besonders Bedürftige und Pfle- gende Angehörige zur Verfügung. Diese werden für die Bürger der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsge- meinschaft Wertingen ab Montag, den 25.01.2021 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Bür- gerbüro Wertingen ausgegeben.

Mit der Aktion verfolgt der Freistaat Bayern das Ziel, die Infektionszahlen weiter markant zu senken. Speziell in der häuslichen Pflege sollen durch die qualitativ hoch- wertigen Schutzmasken die Pflegebedürftigen und die Pflegenden optimal vor Ansteckung geschützt werden.

Die Personengruppe der Pflegenden Angehörigen benö- tigen als Nachweis das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebe- dürftigen. Hier werden für jede Hauptpflegeperson drei Schutzmasken zur Verfügung gestellt.

Die Personengruppe der besonders Bedürftigen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, benötigen als Nachweis den Bescheid über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII. Jeder Bedürftige über 15 Jahre

Polizei Notruf 110

Feuerwehr Rettungsstelle 112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Kreiskrankenhaus Wertingen 08272 998 0 Hilfe „Gewalt gegen Frauen“ 0800 0116016 Sorgentelefon Erwachsene 0800 1110550 Sorgentelefon Kinder/Jugend 0800 1110333 Polizeistation Wertingen 08272 99510 Giftnotrufzentrale München 089 19240 Notfallnummer der Wasserver-

sorgung „Eichberggruppe“

0176 83937064 Verwaltungsgemeinschaft

Wertingen 08272 84 0

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Seite 5 von 10 erhält fünf Schutzmasken. Die Ausgabe an die Nutzer

der Tafeln erfolgt dabei über die Ausgabestellen der Ta- feln.

Aufgrund der aktuellen Situation ist die Abholung der Masken im Bürgerbüro nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Termine können ab Donnerstag, den 21.01.2021 unter der Telefonnummer 08272 84-0 vereinbart werden.

Verwaltungsgemeinschaft Wertingen

Fälligkeiten von Kommunalabgaben für das Kalenderjahr 2021

Abrechnung über Benutzungsgebühren

Ab dem 19.02.2021 werden die Abrechnungsbescheide über Benutzungsgebühren 2020 ausgetragen. Die Nach- zahlung 2020 und die 1. Vorauszahlung 2021 sind am 22.03.2021 zur Zahlung fällig. Die Überzahlungen, die durch ein Minus gekennzeichnet sind, werden ab einem Betrag von 2,00 € ausbezahlt.

Folgende Kommunalabgaben werden zu den jeweils an- gegebenen Terminen fällig:

Fälligkeit Abgabeart Bemerkung 15.02.2021 Grundsteuer /

Gewerbesteuer

1. Quartal 2021 15.03.2021 Hundesteuer

22.03.2021 Verbrauchsgebühren Nachzahlung 2020, 1. Voraus- zahlung 2021 01.04.2021 Friedhofunterhal-

tungsgebühr

10.04.2021 Verbrauchsgebühren Abwasser

2. Vorauszahlung 2021

15.05.2021 Grundsteuer / Gewerbesteuer

2. Quartal 2021 10.07.2021 Verbrauchsgebühren

Abwasser

3. Vorauszahlung 2021

15.08.2021 Grundsteuer / Gewerbesteuer

3. Quartal 2021 10.10.2021 Verbrauchsgebühren

Abwasser

4. Vorauszahlung 2021

15.11.2021 Grundsteuer / Gewerbesteuer

4. Quartal 2021 Falls Sie der Gemeinde einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden wir die betreffenden Steuer- bzw. Abga- benbeiträge, wie vereinbart, von Ihrem Konto abbu- chen. Ansonsten bitten wir, die fälligen Beträge auf ei- nes der unten angegebenen Konten der Gemeinde Vil- lenbach zu überweisen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Zahlungs- rückstände angemahnt werden und sowohl

Mahngebühren als auch Säumniszuschläge berechnet werden müssen.

Konten der Gemeinde Villenbach:

Sparkasse Wertingen

IBAN: DE43 7225 1520 0000 8001 71 BIC: BYLADEM1DLG

VR-Bank Handels- und Gewerbebank IBAN: DE96 7206 2152 0009 6452 41 BIC: GENODEF1MTG

Eichung privater Zwischenzähler

Durch einen privaten Zwischenzähler gibt es nach § 10 Abs. 2 und 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent- wässerungssatzung der Gemeinde Villenbach die Mög- lichkeit, das nachweislich auf dem Grundstück ver- brauchte oder zurückgehaltene Wasser von der Abwas- sermenge abzuziehen. Diese privaten Zähler müssen der gesetzlichen Eichzeit von 6 Jahren entsprechen. Alle Grundstücksbesitzer die im Jahr 2021 ihren Zähler zu ei- chen haben werden von der Verwaltung angeschrieben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass alle privaten Zwi- schenzähler, die nicht geeicht wurden, für die Abrech- nung 2021 letztmalig in Abzug gebracht werden. Sie werden aus unserem System gelöscht und können für künftige Abrechnungen nicht mehr berücksichtigt wer- den.

Hundeanmeldung

Sobald ein über vier Monate alter Hund im Gemeinde- gebiet gehalten wird, unterliegt er der Steuerpflicht. Je- der Halter ist daher gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Villenbach verpflichtet, seinen Hund bei der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen zu melden. Die Anmeldung von Hunden kann telefonisch unter 08272/84-235 in der Verwaltungsgemeinschaft erfol- gen. Des Weiteren kann das Anmeldeformular auf der

Internetseite der Gemeinde

Villenbach (Was erledige ich wo / Formulare) herunter- geladen werden.

Verwaltungsgemeinschaft Wertingen

Der Bürgermeister informiert Info zu den Amtsstunden

Auch ich habe beschlossen, dass ich bis zum 14. Februar 2021 keine offiziellen Amtsstunden abhalten werde, weil immer wieder Bürgerinnen und Bürger ohne Voran- meldung in das Rathaus gekommen sind. Sie können mich aber jederzeit unter der bekannten Telefonnum- mer 08296/282 oder unter buergermeister@villen- bach.de kontaktieren, um mit mir einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Bei Bedarf auch untertags.

Vielen Dank für ihr Verständnis.

Werner Filbrich, 1.Bürgermeister

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Aus dem Gemeinderat Sitzung vom 17.12.2020 Behandlung von Bauanträgen

Antrag auf „Errichtung von Doppel- und Reihenhäusern – 7 WE mit Garagen und Carports“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 48 der Gemarkung Riedsend, Grundweg, Riedsend Nachdem das Grundstück an einen landwirtschaftlichen Betrieb grenzt, wird vor Beschlussfassung das Landrats- amt Dillingen um eine Stellungnahme zum Immisions- schutz gebeten.

Der Antrag wurde deshalb zurückgestellt.

Antrag auf „Neubau einer Werkstatt mit zwei Wohnun- gen“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 24/1 der Gemarkung Vil- lenbach, Unterdorfstraße 16, Villenbach Nach längerer Diskussion wurde der Antrag vom Ge- meinderat abgelehnt. Das Bauvorhaben fügt sich mit ei- ner Gesamthöhe von 12,80 m nicht in die Umgebung ein, die Stellplatz-Anzahl entspricht nur anteilig den An- forderungen, gleichzeitig wird das Landratsamt um eine immissionsschutzrechtliche Auslegung gebeten.

Aufstellung der Bebauungspläne

„Beim Bürgerhaus“ in Rischgau und

„Am Ziegelstadel“ in Hausen Aufstellungsbeschluss

In den vorhergehenden Sitzungen wurden Grundstücks- käufe für jeweils ein Baugebiet in Rischgau und Hausen beschlossen. 1. Bürgermeister Werner Filbrich infor- miert den Gemeinderat, dass nun auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2724 der Gemarkung Villenbach ein Be- bauungsplan mit dem Titel „Beim Bürgerhaus, Risch- gau“ aufgestellt werden soll.

Ebenso ist für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr.

310 der Gemarkung Villenbach ein Bebauungsplan mit dem Titel „Am Ziegelstadel, Hausen“ zu erstellen.

Der Gemeinderat stimmt beiden Aufstellungsbeschlüs- sen einstimmig zu.

Aufstellung Bebauungsplan

„Am Ziegelstadel“ in Hausen Auslegungs- und Billigungsbeschluss

Zum Bebauungsplan „Am Ziegelstadel, Hausen“ wurde bereits die Planzeichnung, Satzung und Begründung an- gefertigt.

Die Verwaltung im Rathaus Wertingen wird durch den Auslegungs- und Billigungsbeschluss aufgefordert, die Unterlagen für den Zeitraum eines Monats öffentlich

auszulegen.

Die Träger öffentlicher Belange werden um Ihre Stel-

lungnahme gebeten.

Der Gemeinderat stimmt der Auslegung und Billigung einstimmig zu.

Antrag auf Verkehrsberuhigung „Am Kreuzacker“

Bürgermeister Filbrich informiert über den Antrag ei- nes Anwohners auf Nachbesserung der Verkehrsberu- higung. Aktuell besteht im Gebiet „Am Kreuzacker“

eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h. In ei- ner ausführlichen Diskussion wird festgelegt, diese bei zuhalten. Mit dem Aufstellen der Geschwindigkeits- messung sollen Fahrer auf überhöhte Geschwindigkeit aufmerksam gemacht werden.

Dank zum Jahreswechsel

In der letzten Sitzung des Jahres bedankte sich Bürger- meister Filbrich sowohl beim amtierenden Gemeinderat als auch den ausgeschiedenen Räten, sowie bei seinen Stellvertretern, für die erfolgreiche Zusammenarbeit und lässt in einem kurzen Rückblick das Jahr 2020 Revue passieren.

Jahresrückblick 2020

• Neujahrsempfang im Januar, erstmalig Verleihung der silbernen Ehrennadel für verdiente Bürger

• Kommunalwahlen und Klausur des Gemeinderates: 8 neue Ge- meinderäte/innen

• Anpassung bzw. Zusammenfas- sung von bestehenden Bebauungsplänen im Ortsgebiet Villenbach zur Verbesserung der Nachverdichtung

• Bezuschussung Kirchensanierung St. Michael Wengen

• Kauf Traktoranhänger für Gemeinde-Bauhof

• Planung, Ausschreibung und Vergabebeschluss zum Neubau einer Kinderkrippe (zwei Gruppen a 12 Kinder), Kostenberechnung 1.250.000,00 €

• Dorferneuerung Villenbach: Vergabe der Pla- nungsarbeiten Unterdorfstraße/Rischgauer Straße

• Fortschritt in der Planung Radweg Villenbach – Rischgau

• Behandlung von 14 Bauanträgen und 12 Bau- voranfragen

• Erwerb von Grundstücken für neue Baugebiete in Rischgau und Hausen

• Weiterentwicklung der Ausbaumaßnahme Re- naturierung Mollenbach

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• Durchführung einer Bürgerbefragung „Lebens- qualität für Menschen ab 60 in der Gemeinde Villenbach“

Gemeindeverwaltung

Stromsparwettbewerb 2020

Bitte beachten:

Dieser Ausgabe liegt der Fragebogen zum Stromsparwettbewerb 2020 bei.

Den ausgefüllten Fragebogen und die letzten Stromrechnungen geben Sie bis spätestens 31. März 2020 bei der Gemeinde ab.

Mitmachen kann jeder Haushalt der 2020 mindestens 5 % weniger Strom verbraucht hat als 2019. Vorbedingungen, wie Anzahl der Personen im Haushalt und deren permanente Anwesenheit muss für die Jahre 2019/20 vergleichbar sein und bestätigt werden. Maßgeblich als Berech- nungsgrundlage ist ausschließlich der Haushaltsstrom.

Photovoltaik Anlagen zum Eigenverbrauch werden be- rücksichtigt. Stromverbrauch für Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen können nicht berücksichtigt wer- den.

Auf der Internetseite www.villenbach.de können Sie den Fragebogen auch unter „Energie und Umwelt“ her- unterladen.

Tolle Preise erwarten die Gewinner des Stromsparwett- bewerbs 2020.

Die Stromersparnis ist durch konkrete Maßnahmen an- zugeben (z.B. neue Kühltruhe oder alle Leuchtmittel er-

setzt durch LED-Leuchten usw.) Die Reihenfolge der Gewinner ist durch die prozentual

eingesparte Strommenge innerhalb des Wettbewerbs- zeitraums festgelegt. Haushalte, bei denen Stromrech- nungs-Nachweise, z.B. durch mehrere Stromlieferan- tenwechsel schwierig sind, können bei der LEW als Netz- betreiber die drei entsprechenden Jahresendstände an- fordern. Erforderlich dazu sind die Nr. des Stromzählers, die Adresse und der Hinweis für den Stromsparwettbe- werb in Villenbach:

E-Mail: service@lew-verteilnetz.de

Vergessen Sie nicht die 10 € für einen entsorgten Kühl- oder Gefrierschrank bei der Gemeinde gegen Vorlage der Bestätigung des Recyclinghofs und der Rechnung für ein Neugerät geltend zu machen. Regina Ohnheiser

Aus den Pfarreien Kirchenrenovierung

Sankt Jakobus

Villenbach

Unsere traditionsreiche Kirche braucht Ihre Unterstützung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im April werden die Arbeiten zur Sanierung der Pfarrkir- che Villenbach beginnen. Morsche Balken an verschie- denen Stellen des Dachtragwerkes, Risse im Mauer- werk, Korrosionsschäden am Stahlgerüst des Glocken- stuhles, Holzwurmbefall und graue Innenwände ma- chen eine Sanierung notwendig.

Die Erbauung der Kirche ist auf das Jahr 1752 datiert.

Um den Bestand zu wahren, wurden im Laufe der über 250-Jährigen Geschichte immer wieder bauliche Ver- besserungen vorgenommen.

Die Finanzierung von Baumaßnahmen war jedoch stets ein schwieriger Spagat.

Bereits zum Bau unserer jetzigen Kirche im Jahr 1752 gab es einen handfesten Streit um die Zuständigkeit der Baulast.

In der Chronik von Pfarrer Zeller wird im Villenbacher Heimatbuch von einem 30 Jahre andauernden Kirchen- baustreit berichtet. Das Kloster Kaisheim sollte die Hauptlast des Kirchenneubaus tragen, obwohl das Dom- kapitel Augsburg den Großzehent von Villenbach ein- zog, und Kaisheim den Zehent von Hausen und Rischgau erhielt.

Im Buch „Bayerische Kunstdenkmale“ findet sich eine Petition der Villenbacher Ortsführerschaft aus dem Jahr 1730 an den Abt von Kaisheim, worin es zum baulichen Zustand unserer Vorläuferkirche heißt, dass das Gottes- haus „zu eng und dergestalt ruinös seye, daß es wirklich auf dem letzten Sprung stehet, ob es nit onverhofter Ding böldist uns auf den Kopf einfallen derfte“

Nach langem Gerangel, Gutachten und sonstigen Druck- mitteln lenkte das Domkapitel Augsburg ein und leistete ihren entsprechenden Anteil an der Baulast.

Die Einweihung der Kirche erfolgte am 25. Juli 1752 (Ja- kobitag). Der Kirchturm wurde erst 1758 angefügt.

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Seite 8 von 10 Wir sanieren jetzt also einen über 250 Jahre alten Dach-

stuhl, der bis auf kleinere Kriegsschäden noch original erhalten ist.

Die ausführliche Berichterstattung im Weihnachts- Pfarrbrief, verbunden mit einem Spendenaufruf, er- brachte bisher eine Spendensumme von 10.000€. Dafür bedankt sich die Kirchenverwaltung recht herzlich bei den Betrieben und Privatpersonen.

Um die Innensanierung durchführen zu können, benöti- gen wir aber noch weitere Spenden. Herr Pfarrer Ma- thew Biju und die Kirchenverwaltung bittet deshalb um ihre Mithilfe.

Kostenschätzung der gesamten Baumaßnahme:

500.000 €

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen, um das Zentrum unserer Pfarrei für wei- tere Generationen zu erhalten.

Kontoinhaber:

Kath. Kirchenstiftung St. Jakobus Villenbach Spendenkonto: DE 38 7206 2152 0104 4334 24 VR-Bank Handels- und Gewerbebank

Bernhard Lernhard, Kirchenpfleger

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Gasthaus Tölk – Metzgerei Tölk

Villenbach, Hauptstraße 14, Telefon 08296 9698269 Alles zum Mitnehmen!

Samstag, 06.02.2021 ab 11.00 Uhr Kesselfleisch

Sonntag, 07.02.2021 ab 11.00 Uhr Schweinekrustenbraten 8.90 € mit Kartoffelknödel, Bayrisch Kraut und Salat

Samstag, 13.02.2021 ab 11.00 Uhr Gulaschsuppe oder Chili con Carne 4,50 €

Sonntag, 14.02.2021 ab 11.00 Uhr Zwiebelrostbraten 11,90 € mit Bratkartoffeln oder Spätzle und Salat

Samstag, 20.02.2021 ab 11.00 Uhr Dampfnudeln 5,-- €

mit Vanillesoße

Sonntag, 21.02.2021 ab 11.00 Uhr Gefüllte Schweinsbrust 8.90 €

mit Kartoffel-Gurkensalat Samstag, 27.02.2021 ab 11.00 Uhr

Schweins-Hax´n oder Hendl Sonntag, 28.02.2021 ab 11.00 Uhr

½ Ente 12.90 €

mit Kartoffelknödel und Blaukraut Täglich außer Montag

von 11.00 Uhr - 13.30 Uhr und von 17.00 Uhr – 21.00 Uhr

Panierte Schweineschnitzel große Port. 7.90 € Kleine Port. 5,90 €

mit Pilzrahmsoße, Paprikasoße, Rahmsoße und Pommes oder Spätzle

Hamburger 3.50 € Cheeseburger 3.50 € Pizza nach Wunsch 6.90 €

Auf Vorbestellung auch andere Gerichte oder Wünsche möglich.

Vielen Dank ihre Familie Tölk Helmut Käßmair beim

Ausbau der gefährlichen Dämmwolle.

Morscher Fußpunkt am Dachgebälk

Der Storch stattete dem Kirchturm mitten im Winter einen Besuch ab.

Er wusste nicht, dass die Kirche und der Kirchturm renoviert werden.

Foto: Petra Bittracher

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Haus der kleinen Füße

Das neue Jahr startet dieses Jahr leider anders als erwar- tet und Corona-Maßnahmen regeln wieder den Alltag im Haus der kleinen Füße.

Einige Kinder werden in der Notbetreuung betreut, die anderen Kinder daheim.

Die Kinder daheim, bekommen Kinder- post mit Beschäfti- gungsideen für den Alltag. Die Ideen für Daheim kommen gut an, da basteln sogar die Geschwister mit.

So bleiben alle Betei- ligten miteinander in Kontakt.

Die Kinder und Erzie- her hoffen auf ein baldiges Wiederse- hen mit allen im Haus der kleinen Füße.

Wir möchten uns auf die- sem Weg …

…beim Kreativ-Treff für die tolle Spende bedanken

Der Kindergarten hat einen Sand- und Wassertisch be- kommen. Die Krippe hat eine Experimentierplane bekom- men.

…bei unserem Elternbeirat bedanken

… für die gute Zusammenar- beit im letzten Jahr, dass ja sehr außergewöhnlich war.

Und für die schönen Weihnachtsgeschenke – einen Leuchttisch für den Kindergarten und Glockenstäbe für die Krippe. Kindergartenpersonal

Die Vormerkung für das Kita-Jahr 2021/2022

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind momentan keine Termine in der Einrichtung für

die Kita-Vormerkung möglich.

Die Vormerkung findet daher dieses Jahr schriftlich statt.

Das Formular zur Vormerkung kann unter folgender E-Mail angefordert werden hausderkleinenfuesse@asb-wertingen.de

oder

auf der Homepage www.asb-wertingen.de

unter der Rubrik: Unsere Angebote/Kinder- betreuung abgerufen werden.

oder

kann in der Woche

von Montag, den 08.02.2021 – Freitag, den 12.02.2021

zwischen 9:30 Uhr – 11:00 Uhr und zwischen

13:30-15:30 Uhr

im Haus der kleinen Füße abgeholt werden.

Das ausgefüllte Formular bitte an uns zurück- schicken oder in den Briefkasten werfen.

Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bei Fragen können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Frau Hartl wenden

Bitte beachten:

Die Vormerkung ist keine Anmeldung.

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