Dok.-Nr.: 0906035
DATEV-Serviceinformation Anleitung
Letzte Aktualisierung: 08.10.2021
Relevant für:
Abschlussüberwachung Kanzlei-Rechnungswesen Unternehmensanalyse
Buchungsregeln: Rückstellungen (Bilanz)
Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Hintergrund
3 Buchungsbeispiel 1: Bildung und Auflösung einer Rückstellung, die Rückstellung ist höher als der tatsächliche Aufwand
4 Buchungsbeispiel 2: Bildung einer Rückstellung und Auflösung im Folgejahr, die Rückstellung ist niedriger als der tatsächliche Aufwand
5 Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten
5.1 Buchungsbeispiel 3: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Brutto-Methode)
5.2 Buchungsbeispiel 4: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Netto-Methode)
6 Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen: Saldierung Planvermögen und sonstige Rückstellungen 6.1 Buchungsbeispiel 5: Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen
7 Weitere Informationen
Aktuelle Änderungen08.10.2021 Dokument komplett überarbeitet.
Stand der folgenden Informationen
Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gelten die folgenden gesenkten Umsatzsteuersätze:
16 % statt 19 %
5 % statt 7 %
Die Informationen in diesem Dokument werden nicht auf die befristet gesenkten Umsatzsteuersätze angepasst.
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie Buchungsbeispiele zur Bildung, Auflösung und Inanspruchnahme von
Rückstellungen. Die Abzinsung von Rückstellungen nach Handelsrecht und Steuerrecht mit einer Laufzeit größer 1 Jahr wird mit einem Buchungsbeispiel erklärt. Auch die Besonderheiten bei Rückstellungen für
Altersteilzeitverpflichtungen und Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten werden anhand eines Buchungsbeispiels für Handels- und Steuerrecht erklärt.
Folgende Buchungsbeispiele finden Sie in diesem Dokument:
Buchungsbeispiel 1: Bildung einer Rückstellung und Auflösung im Folgejahr. Die Rückstellung ist höher als der tatsächliche Aufwand
Buchungsbeispiel 2: Bildung einer Rückstellung und Auflösung im Folgejahr. Die Rückstellung ist niedriger als der tatsächliche Aufwand
Buchungsbeispiel 3: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Brutto-Methode)
Buchungsbeispiel 4: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Netto-Methode)
Buchungsbeispiel 5: Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen
2 Hintergrund
Rückstellungen sind in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz unterschiedlich anzusetzen
Handelsrecht Steuerrecht
Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen, d. h. zukünftige Wertsteigerungen oder Wertminderungen sind zu berücksichtigen.
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG sind die
Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich, künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht
berücksichtigt werden.
Übersicht der Konten
Bilanzposten SKR03 SKR04 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
0950-0950 0952-0954 0951-0951*
1357-1359*
3000-3008 3010-3019
1381*
3009*
Steuerrückstellungen 0955-0960
0962-0963 1760-1766
3020-3059 3810-3816
Rückstellungen für latente Steuern 0969 3060-3064
Sonstige Rückstellungen 0961
0964-0966 0970-0979 0967-0967*
1354*
3070-3076 3079-3099 1383-1389*
3077-3078*
* Abfrage mit Gruppensaldo
Weitere Informationen und Buchungsregeln zum Thema Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen:
Buchungsregeln: Pensionsrückstellungen und Planvermögen (Bilanz) (Dok.-Nr. 0906034).
Weitere Informationen zum Thema Sonstigen Rückstellungen im Kapitel 6.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten
Handelsrecht Steuerrecht
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten sind nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem
Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abzuzinsen. Der Marktzinssatz wird monatlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG sind Rückstellungen mit 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten am Bilanzstichtag.
Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung sind in der GuV gesondert auszuweisen. Dafür stehen die folgenden Konten zur Verfügung.
Übersicht der Konten
Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen 2684 7142
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 2144 7362
Für die Auflösung der Rückstellungen gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Die gebildete Rückstellung entspricht dem tatsächlichen Aufwand.
Die Rückstellung wird komplett in Anspruch genommen.
2. Die gebildete Rückstellung ist niedriger als der tatsächliche Aufwand.
Die Rückstellung wird in voller Höhe verbraucht und der die Rückstellung übersteigende Aufwand wird ergebniswirksam gebucht. Ein Buchungsbeispiel finden Sie im
▶Kapitel 4.
3. Die gebildete Rückstellung ist höher als der tatsächliche Aufwand.
Die Rückstellung wird in Höhe des tatsächlichen Aufwands in Anspruch genommen und der
übersteigende Restbetrag der Rückstellung wird erfolgswirksam aufgelöst. Ein Buchungsbeispiel finden Sie im
▶Kapitel 3.
Für die erfolgswirksame Auflösung von Rückstellungen stehen folgende Konten zur Verfügung.
Übersicht der Konten
Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen
§ 4 Abs. 5b EStG
2283 7643
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für sonstige Steuern
2289 - 2299 7694-7699
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2735 4930-4931
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen, die Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen betreffen, werden mit dem Planvermögen saldiert
Weitere Informationen und ein Buchungsbeispiel finden Sie im ▶Kapitel 6.
Rückstellungen für latente Steuern
Weitere Informationen und ein Buchungsbeispiel finden Sie im ▶Buchungsregeln: Latente Steuern (Bilanz) (Dok.-Nr. 0906039).
3 Buchungsbeispiel 1: Bildung und Auflösung einer Rückstellung, die Rückstellung ist höher als der tatsächliche Aufwand
Beispiel:
Kurzbeschreibung des Buchungsfalls
Eine Gewerbesteuernachzahlung von 5.000 Euro wird erwartet und im alten Buchungsjahr als Aufwand gebucht.
Im neuen Buchungsjahr ergeht der Gewerbesteuerbescheid.
Die Gewerbesteuer des Vorjahrs beträgt 4.900 Euro und wird per Banküberweisung bezahlt. Der übersteigende Restbetrag der Rückstellung wird erfolgswirksam aufgelöst.
Altes Buchungsjahr Buchungssatz 1
Sie buchen die Gewerbesteuerrückstellung.
4320 (SKR03) / 7610 (SKR04) Gewerbesteuer
an 0956 (SKR03) / 3035 (SKR04) Gewerbesteuerrückstellung
5.000
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA
Steuerrückstellungen
0956/3035 Gewerbesteuerrückstellung § 4 Abs. 5b EStG
5.000 H
Ausweis im Kontennachweis zur GuV
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Steuern vom Einkommen und Ertrag
4320/7610 Gewerbesteuer 5.000 S
Neues Buchungsjahr Buchungssatz 1
Sie tragen den EB-Wert der Gewerbesteuerrückstellung vor.
9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten
an 0956 (SKR03) / 3035 (SKR04)
Gewerbesteuerrückstellung § 4 Abs. 5b EStG
5.000
Buchungssatz 2
Sie buchen die Zahlung der Gewerbesteuer.
0956 (SKR03) / 3035 (SKR04) an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) 4.900
Gewerbesteuerrückstellung § 4 Abs. 5b EStG Bank
Buchungssatz 3
Sie lösen die den Aufwand übersteigende Rückstellung für Gewerbesteuer erfolgswirksam auf.
0956 (SKR03) / 3035 (SKR04)
Gewerbesteuerrückstellung § 4 Abs. 5b EStG
an 2283 (SKR03) / 7643 (SKR04) Erträge aus der Auflösung von
Gewerbesteuerrückstellungen § 4 Abs. 5b EStG 100
Ausweis im Kontennachweis zur GuV
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Steuern vom Einkommen und Ertrag
2283/7643 Erträge aus der Auflösung von
Gewerbesteuerrückstellungen § 4 Abs. 5b EStG
100 H
4 Buchungsbeispiel 2: Bildung einer Rückstellung und Auflösung im Folgejahr, die Rückstellung ist niedriger als der tatsächliche Aufwand
Beispiel:
Kurzbeschreibung des Buchungsfalls
Die Instandhaltung einer Produktionsmaschine konnte im alten Geschäftsjahr nicht mehr vorgenommen werden. Die Instandhaltung wird aber im Januar durchgeführt. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 10.000 Euro zzgl. 1.900 Euro Umsatzsteuer.
Im neuen Buchungsjahr beträgt die Rechnung für die Instandhaltung der Produktionsmaschine 12.000 Euro zzgl. 2.280 Euro Umsatzsteuer und wird überwiesen.
Altes Buchungsjahr Buchungssatz 1
Sie buchen die Rückstellung für die Instandhaltung.
4800 (SKR03) / 6460 (SKR04)
Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen
an 0971 (SKR03) / 3075 (SKR04)
Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten 3 Monaten
10.000
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA
sonstige Rückstellungen
0971/3075 Rückstellungen für Instandhaltung Nachholung in den ersten 3 Monaten
10.000 H
Ausweis im Kontennachweis zur GuV
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen
4800/6460 Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen
10.000 S
Neues Buchungsjahr Buchungssatz 1
Sie tragen den EB-Wert vor.
9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten
an 0971 (SKR03) / 3075 (SKR04)
Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten 3 Monaten
10.000
Buchungssatz 2
Sie buchen den Verbrauch der Rückstellung für Instandhaltung.
0971 (SKR03) / 3075 (SKR04)
Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten drei Monaten
an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank
10.000
Buchungssatz 3
Sie buchen den die Rückstellung übersteigenden Aufwand.
4800 (SKR03) / 6460 (SKR04)
Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen
an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank
2.000
Buchungssatz 4
Sie buchen die für die Instandhaltung angefallene Vorsteuer.
1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) Abziehbare Vorsteuer 19 %
an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank
2.280
Ausweis im Kontennachweis zur GuV
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen
4800/6460 Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen
2.000 S
5 Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten
Handelsrechtlich sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten abzuzinsen. Steuerrechtlich sind Rückstellungen mit Ausnahme einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten abzuzinsen. Handelsrechtlich sind auch Kostensteigerungen bis zum Erfüllungszeitpunkt zu berücksichtigen.
Handelsrecht Steuerrecht
Bewertung Kostensteigerungen bis zum
Erfüllungszeitpunkt sind zu berücksichtigen.
Keine Berücksichtigung von Kostensteigerungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG.
Abzinsung Abzinsung mit den von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen (§ 253 Abs. 2 HGB).
Abzinsung mit 5,5 % nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 a Buchstabe e EStG.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht monatlich den Marktzinssatz. Erträge und Aufwendungen der Abzinsung sind in der GuV gesondert auszuweisen.
In der Literatur werden 2 Methoden beim Erstansatz von langfristigen Rückstellungen unterschieden. Beide Methoden führen zur gleichen Rückstellungshöhe. Allerdings wirken sich die unterschiedlichen Methoden auf die Darstellung in den Kennzahlen aus, insbesondere auf das Betriebsergebnis und Finanzergebnis.
Brutto-Methode:
Der Nominalwert der Rückstellung wird zunächst in voller Höhe über den Aufwand erfasst. Anschließend erfolgt die Abzinsung der Rückstellung und wird als Zinsertrag erfasst.
Netto-Methode:
Hier wird der abgezinste Barwert der Rückstellung direkt über den Aufwand erfasst.
5.1 Buchungsbeispiel 3: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Brutto-Methode)
Beispiel:
Kurzbeschreibung des Buchungsfalls
Für einen laufenden Gerichtsprozess werden Anwaltskosten in Höhe von 2.500 Euro netto entstehen. Aufgrund von angeforderten langwierigen Gutachten wird mit einem Abschluss des Prozesses in 3 Jahren gerechnet.
Die Wertansätze entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.
Handelsrecht Steuerrecht
Anwaltskosten 2.653 Euro (inkl. Kostensteigerung) 2.500 Euro
Zinssatz Abzinsung 0,75 % 5,5 %
Barwert inkl. Abzinsung 2.594 Euro 2.129 Euro
Abzinsungsbetrag 59 Euro 371 Euro
Legen Sie einen Stapel nur Handelsrecht und einen Stapel nur Steuerrecht an.
Buchungsjahr 01
Buchungssatz 1 (Handelsrecht)
Sie buchen die Rückstellungen für Prozesskosten.
4950 (SKR03) / 6825 (SKR04) Rechts- und Beratungskosten
an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
2.653
Buchungssatz 2 (Handelsrecht)
Die Rückstellungen für Prozesskosten muss mit dem Barwert angesetzt werden. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Barwert ist der Zinsertrag.
0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
an 2684 (SKR03) / 7142 (SKR04) Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen
59
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Handelsrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige Rückstellungen
0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.594 H
Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Handelsrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen
4950/6825 Rechts- und Beratungskosten 2.653 S
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2684/7142 Zinserträge aus der Abzinsung von
Rückstellungen
59 H
- davon Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen 59 EUR
2684/7142 Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen
Buchungssatz 3 (Steuerrecht)
Sie buchen die Rückstellung für Prozesskosten.
4950 (SKR03) / 6825 (SKR04) Rechts- und Beratungskosten
an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
2.500
Buchungssatz 4 (Steuerrecht)
Die Rückstellung für Prozesskosten muss mit dem Barwert angesetzt werden. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Barwert ist der Zinsertrag.
0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
an 2684 (SKR03) / 7142 (SKR04) Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen
371
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Steuerrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA
sonstige Rückstellungen
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo
0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.129 H
Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Steuerrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen
4950/6825 Rechts- und Beratungskosten 2.500 S
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2684/7142 Zinserträge aus der Abzinsung von
Rückstellungen
371 H
- davon Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen 371 EUR
2684/7142 Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen
Buchungsjahr 02
Beispiel:
Kurzbeschreibung des Buchungsfalls
Im Jahr 02 wird die Rückstellung nicht aufgelöst. Folgende Wertansätze ergeben sich.
Handelsrecht Steuerrecht
Barwert zum 01.01. 2.594 Euro 2.129 Euro
Zinssatz 0,66 % 5,5 %
Barwert zum Bilanzstichtag 31.12. 2.618 Euro 2.246 Euro
Verminderung Abzinsungsbetrag = Erhöhung der Rückstellung
24 Euro 117 Euro
Legen Sie einen Stapel nur Handelsrecht und einen Stapel nur Steuerrecht an.
Buchungssatz 1 (Handelsrecht)
Sie tragen den Rückstellungen vor.
9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten
an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
2.594
Buchungssatz 2 (Handelsrecht)
Sie buchen die Erhöhung der Rückstellung.
2144 (SKR03) / 7362 (SKR04)
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen
an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
24
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Handelsrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA
sonstige Rückstellungen
0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.618 H
Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Handelsrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen
24 S
- davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 24 EUR 2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung
von Rückstellungen
Buchungssatz 3 (Steuerrecht) Sie tragen die Rückstellungen vor.
9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten
an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
2.129
Buchungssatz 4 (Steuerrecht)
Sie buchen die Erhöhung der Rückstellung.
2144 (SKR03) / 7362 (SKR04)
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen
an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
117
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Steuerrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA
sonstige Rückstellungen
0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.246 H
Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Steuerrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen
117 S
- davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 117 EUR 2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung
von Rückstellungen
5.2 Buchungsbeispiel 4: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Netto-Methode)
Beispiel:
Kurzbeschreibung des Buchungsfalls
Für einen laufenden Gerichtsprozess werden Anwaltskosten in Höhe von 2.500 Euro netto entstehen. Aufgrund von angeforderten langwierigen Gutachten wird mit einem Abschluss des Prozesses in 3 Jahren gerechnet.
Die Wertansätze entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:
Handelsrecht Steuerrecht
Anwaltskosten 2.653 Euro (inkl. Kostensteigerung) 2.500 Euro
Zinssatz 0,75 % 5,5 %
Barwert zum Bilanzstichtag 2.594 Euro 2.129 Euro
Abzinsungsbetrag 59 Euro 371 Euro
Legen Sie einen Stapel nur Handelsrecht und einen Stapel nur Steuerrecht an.
Buchungsjahr 01
Buchungssatz 1 (Handelsrecht)
Sie buchen die Rückstellungen für Prozesskosten.
4950 (SKR03) / 6825 (SKR04) Rechts- und Beratungskosten
an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
2.594
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Handelsrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA
sonstige Rückstellungen
0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.594 H
Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Handelsrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen
4950/6825 Rechts- und Beratungskosten 2.594 S
Buchungssatz 2 (Steuerrecht)
Sie buchen die Rückstellungen für Prozesskosten.
4950 (SKR03) / 6825 (SKR04) Rechts- und Beratungskosten
an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
2.129
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Steuerrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA
sonstige Rückstellungen
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo
0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.129 H
Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Steuerrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen
4950/6825 Rechts- und Beratungskosten 2.129 S
Buchungsjahr 02
Beispiel:
Kurzbeschreibung des Buchungsfalls
Im Jahr 02 wird die Rückstellung nicht aufgelöst. Folgende Wertansätze ergeben sich:
Handelsrecht Steuerrecht
Barwert zum 01.01. 2.594 Euro 2.129 Euro
Zinssatz 0,66 % 5,5 %
Barwert zum Bilanzstichtag 2.618 Euro 2.246 Euro
Verminderung Abzinsungsbetrag = Erhöhung der Rückstellung
24 Euro 117 Euro
Legen Sie einen Stapel nur Handelsrecht und einen Stapel nur Steuerrecht an.
Buchungssatz 1 (Handelsrecht) Sie tragen den EB-Wert vor.
9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten
an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
2.594
Buchungssatz 2 (Handelsrecht)
Sie buchen die Erhöhung der Rückstellung.
2144 (SKR03) / 7362 (SKR04) an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
24
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Handelsrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA
sonstige Rückstellungen
0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.618 H
Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Handelsrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen
24 S
- davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 24 EUR 2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung
von Rückstellungen
Buchungssatz 3 (Steuerrecht) Sie tragen den EB-Wert vor.
9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten
an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
2.129
Buchungssatz 4 (Steuerrecht)
Sie buchen die Erhöhung der Rückstellung.
2144 (SKR03) / 7362 (SKR04)
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen
an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen
117
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Steuerrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA
sonstige Rückstellungen
0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.246 H
Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Steuerrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen
117 S
- davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 117 EUR 2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung
von Rückstellungen
6 Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen: Saldierung Planvermögen und sonstige Rückstellungen
Mit § 246 Abs. 2 S. 2 HGB und § 253 Abs. 2 S. 2 HGB hat der Gesetzgeber den Begriff der „vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen“ in das HGB eingeführt, ohne den Begriff näher zu definieren. In BT-Drucksache 16/10067 S.
48 werden 2 Beispiele aufgeführt, nämlich Altersteilzeitverpflichtungen und Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten. Diese Beispiele werden den Altersversorgungsverpflichtungen gleichgestellt.
Diese vergleichbaren Verpflichtungen sind ebenso wie die Altersversorgungsverpflichtungen abzusichern. So ergibt sich aus § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ein handelsrechtliches Saldierungsgebot der vergleichbaren langfristigen
Verpflichtungen mit den Vermögensgegenständen aus der Absicherung. Steuerlich dagegen gibt es ein Saldierungsverbot nach § 5 Absatz 1a EStG.
Nach IDW RS HFA 30 Tz. 82 sind die vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen unter dem Bilanzposten sonstige Rückstellungen auszuweisen. Aus diesem Grund wurden Konten eingeführt, um diese Saldierung innerhalb der sonstigen Rückstellungen darzustellen.
Übersicht der Konten
Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Vermögensgegenstände zur Erfüllung von mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen
1353 1382
Kontenbezeichnung SKR03 SKR04 Vermögensgegenstände zur Saldierung mit der Altersversorgung
vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen nach § 246 Abs. 2 HGB
1354 1383 - 1389
Rückstellung für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib
0964 3076
Rückstellung für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit
Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs.
2 HGB
0967 3077 - 3078
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen
2145 7363
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB
2146 7364
Zinserträge aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen
2685 7143
Zinserträge aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/ vergleichbaren Verpflichtungen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB
2686 7144
6.1 Buchungsbeispiel 5: Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen
Beispiel:
Kurzbeschreibung des Buchungsfalls
Eine GmbH hat für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten Rückstellungen gebildet und diese
Rückstellungen durch Wertpapiere abgesichert. Aufgrund der Bewertungsunterschiede zwischen Handelsrecht und Steuerrecht wurden bereits im Vorjahr unterschiedliche Werte erfasst:
01.01. Handelsrecht Steuerrecht
Sonstige Rückstellungen 400.000 390.000
Wertpapiere 380.000 360.000
Zum Jahresende ergibt sich für die Lebensarbeitszeitkonten eine Erhöhung der sonstigen Rückstellung. Diese Rückstellung ist unterteilt in einen Personal- und Zinsanteil. Handelsrechtlich werden die Wertpapiere zum Zeitwert bewertet.
31.12. Handelsrecht Steuerrecht
Sonstige Rückstellungen 450.000 420.000
- davon Personalaufwand 30.000 20.000
- davon Zinsanteil 20.000 10.000
Wertpapiere 400.000 390.000
Legen Sie einen Stapel nur Handelsrecht und einen Stapel nur Steuerrecht an.
Eröffnungsbilanzbuchungen zum 01.01.
Buchungssatz 1 (Handelsrecht)
Sie buchen den Saldenvortrag aus dem Vorjahr.
1354 (SKR03) / 1383 (SKR04)
Vermögensgegenstände zur Saldierung mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen nach § 246 Abs. 2 HGB
an 9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvorträge, Sachkonten
380.000
Buchungssatz 2 (Handelsrecht)
Sie tragen den EB-Wert der Rückstellungen aus dem Vorjahr vor.
9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvorträge, Sachkonten
an 0967 (SKR03) / 3077 (SKR04)
Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib
400.000
Buchungssatz 3 (Steuerrecht)
Sie buchen den Saldenvortrag aus dem Vorjahr.
1353 (SKR03) / 1382 (SKR04)
Vermögensgegenstände zur Erfüllung mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen
an 9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvorträge, Sachkonten
360.000
Buchungssatz 4 (Steuerrecht)
Sie tragen den EB-Wert der Rückstellungen aus dem Vorjahr vor.
9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvorträge, Sachkonten
an 0965 (SKR03) / 3074 (SKR04) Rückstellungen für Personalkosten
390.000
Schlussbilanz zum 31.12.
Buchungssatz 1 (Handelsrecht)
Sie buchen die Differenz zum Aktivwert des Planvermögens.
1354 (SKR03) / 1383 (SKR04)
Vermögensgegenstände zur Saldierung mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen nach § 246 Abs. 2 HGB
an 2687 (SKR03) / 7145 (SKR04)
Erträge aus Vermögensgegenständen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB
20.000
Buchungssatz 2 (Handelsrecht)
Sie buchen den Zinsanteil für die Zuführung zu den Rückstellungen.
2146 (SKR03) / 7364 (SKR04)
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und
ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB
an 0967 (SKR03) / 3077 (SKR04)
Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB
20.000
Buchungssatz 3 (Handelsrecht)
Sie buchen den Personalaufwand für die Zuführung zu den Rückstellungen.
4165 (SKR03) / 6140 (SKR04)
Aufwendungen für Altersversorgung
an 0967 (SKR03) / 3077 (SKR04)
Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB
30.000
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Handelsrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA
sonstige Rückstellungen
0967/3077 Sonstige Rückstellungen 450.000 H
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo 1354/1383 Vermögensgegenstände zur Saldierung
mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verbindlichkeiten nach § 246 Abs. 2 HGB
400.000 S
Buchungssatz 4 (Steuerrecht)
Sie buchen den Zinsanteil für die Zuführung zu den Rückstellungen.
2145 (SKR03) / 7363 (SKR04)
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und
ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen
an 0964 (SKR03) / 3076 (SKR04)
Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib
10.000
Buchungssatz 5 (Steuerrecht)
Sie buchen den Personalaufwand für die Zuführung zu den Rückstellungen.
4165 (SKR03) / 6140 (SKR04)
Aufwendungen für Altersversorgung
an 0964 (SKR03) / 3076 (SKR04)
Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib
20.000
Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Steuerrecht)
Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo AKTIVA
sonstige Vermögensgegenstände
1353/1383 Vermögensgegenstände zur Erfüllung… 390.000 S
PASSIVA
sonstige Rückstellungen 0964/3076 Rückstellungen für mit der
Altersversorgung vergleichbaren…
420.000 H
Hinweis
Nach § 253 (6) muss für Altersversorgungsverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen abgezinst mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellungen abgezinst mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahre ermittelt werden.
Dieser Unterschiedsbetrag ist im Anhang oder der Bilanz darzustellen.
Weitere Informationen mit Buchungsbeispiel: Buchungsregeln: Pensionsrückstellungen und Planvermögen (Bilanz) (Dok.-Nr. 0906034)
7 Weitere Informationen
Übersicht der Buchungsregeln zur Bilanzierung:
Buchungsregeln: Bilanzierung (Dok.-Nr. 0907735).
Normen:
HGB:246/2 HGB:253
Schlagwörter:
Jahresabschluss
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