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Buchungsregeln: Rückstellungen (Bilanz)

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Dok.-Nr.: 0906035

DATEV-Serviceinformation Anleitung

Letzte Aktualisierung: 08.10.2021

Relevant für:

Abschlussüberwachung Kanzlei-Rechnungswesen Unternehmensanalyse

Buchungsregeln: Rückstellungen (Bilanz)

Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Hintergrund

3 Buchungsbeispiel 1: Bildung und Auflösung einer Rückstellung, die Rückstellung ist höher als der tatsächliche Aufwand

4 Buchungsbeispiel 2: Bildung einer Rückstellung und Auflösung im Folgejahr, die Rückstellung ist niedriger als der tatsächliche Aufwand

5 Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten

5.1 Buchungsbeispiel 3: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Brutto-Methode)

5.2 Buchungsbeispiel 4: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Netto-Methode)

6 Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen: Saldierung Planvermögen und sonstige Rückstellungen 6.1 Buchungsbeispiel 5: Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen

7 Weitere Informationen

Aktuelle Änderungen

08.10.2021 Dokument komplett überarbeitet.

Stand der folgenden Informationen

Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gelten die folgenden gesenkten Umsatzsteuersätze:

 16 % statt 19 %

 5 % statt 7 %

(2)

Die Informationen in diesem Dokument werden nicht auf die befristet gesenkten Umsatzsteuersätze angepasst.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie Buchungsbeispiele zur Bildung, Auflösung und Inanspruchnahme von

Rückstellungen. Die Abzinsung von Rückstellungen nach Handelsrecht und Steuerrecht mit einer Laufzeit größer 1 Jahr wird mit einem Buchungsbeispiel erklärt. Auch die Besonderheiten bei Rückstellungen für

Altersteilzeitverpflichtungen und Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten werden anhand eines Buchungsbeispiels für Handels- und Steuerrecht erklärt.

Folgende Buchungsbeispiele finden Sie in diesem Dokument:

Buchungsbeispiel 1: Bildung einer Rückstellung und Auflösung im Folgejahr. Die Rückstellung ist höher als der tatsächliche Aufwand

Buchungsbeispiel 2: Bildung einer Rückstellung und Auflösung im Folgejahr. Die Rückstellung ist niedriger als der tatsächliche Aufwand

Buchungsbeispiel 3: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Brutto-Methode)

Buchungsbeispiel 4: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Netto-Methode)

Buchungsbeispiel 5: Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen

2 Hintergrund

Rückstellungen sind in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz unterschiedlich anzusetzen

Handelsrecht Steuerrecht

Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen, d. h. zukünftige Wertsteigerungen oder Wertminderungen sind zu berücksichtigen.

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG sind die

Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich, künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht

berücksichtigt werden.

Übersicht der Konten

(3)

Bilanzposten SKR03 SKR04 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche

Verpflichtungen

0950-0950 0952-0954 0951-0951*

1357-1359*

3000-3008 3010-3019

1381*

3009*

Steuerrückstellungen 0955-0960

0962-0963 1760-1766

3020-3059 3810-3816

Rückstellungen für latente Steuern 0969 3060-3064

Sonstige Rückstellungen 0961

0964-0966 0970-0979 0967-0967*

1354*

3070-3076 3079-3099 1383-1389*

3077-3078*

* Abfrage mit Gruppensaldo

Weitere Informationen und Buchungsregeln zum Thema Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen:

Buchungsregeln: Pensionsrückstellungen und Planvermögen (Bilanz) (Dok.-Nr. 0906034).

Weitere Informationen zum Thema Sonstigen Rückstellungen im Kapitel 6.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten

Handelsrecht Steuerrecht

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten sind nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem

Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abzuzinsen. Der Marktzinssatz wird monatlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG sind Rückstellungen mit 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten am Bilanzstichtag.

Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung sind in der GuV gesondert auszuweisen. Dafür stehen die folgenden Konten zur Verfügung.

Übersicht der Konten

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04

Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen 2684 7142

Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 2144 7362

Für die Auflösung der Rückstellungen gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Die gebildete Rückstellung entspricht dem tatsächlichen Aufwand.

(4)

Die Rückstellung wird komplett in Anspruch genommen.

2. Die gebildete Rückstellung ist niedriger als der tatsächliche Aufwand.

Die Rückstellung wird in voller Höhe verbraucht und der die Rückstellung übersteigende Aufwand wird ergebniswirksam gebucht. Ein Buchungsbeispiel finden Sie im

Kapitel 4.

3. Die gebildete Rückstellung ist höher als der tatsächliche Aufwand.

Die Rückstellung wird in Höhe des tatsächlichen Aufwands in Anspruch genommen und der

übersteigende Restbetrag der Rückstellung wird erfolgswirksam aufgelöst. Ein Buchungsbeispiel finden Sie im

Kapitel 3.

Für die erfolgswirksame Auflösung von Rückstellungen stehen folgende Konten zur Verfügung.

Übersicht der Konten

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04

Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen

§ 4 Abs. 5b EStG

2283 7643

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für sonstige Steuern

2289 - 2299 7694-7699

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2735 4930-4931

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen, die Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen betreffen, werden mit dem Planvermögen saldiert

Weitere Informationen und ein Buchungsbeispiel finden Sie im ▶Kapitel 6.

Rückstellungen für latente Steuern

Weitere Informationen und ein Buchungsbeispiel finden Sie im ▶Buchungsregeln: Latente Steuern (Bilanz) (Dok.-Nr. 0906039).

3 Buchungsbeispiel 1: Bildung und Auflösung einer Rückstellung, die Rückstellung ist höher als der tatsächliche Aufwand

Beispiel:

Kurzbeschreibung des Buchungsfalls

(5)

Eine Gewerbesteuernachzahlung von 5.000 Euro wird erwartet und im alten Buchungsjahr als Aufwand gebucht.

Im neuen Buchungsjahr ergeht der Gewerbesteuerbescheid.

Die Gewerbesteuer des Vorjahrs beträgt 4.900 Euro und wird per Banküberweisung bezahlt. Der übersteigende Restbetrag der Rückstellung wird erfolgswirksam aufgelöst.

Altes Buchungsjahr Buchungssatz 1

Sie buchen die Gewerbesteuerrückstellung.

4320 (SKR03) / 7610 (SKR04) Gewerbesteuer

an 0956 (SKR03) / 3035 (SKR04) Gewerbesteuerrückstellung

5.000

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA

Steuerrückstellungen

0956/3035 Gewerbesteuerrückstellung § 4 Abs. 5b EStG

5.000 H

Ausweis im Kontennachweis zur GuV

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Steuern vom Einkommen und Ertrag

4320/7610 Gewerbesteuer 5.000 S

Neues Buchungsjahr Buchungssatz 1

Sie tragen den EB-Wert der Gewerbesteuerrückstellung vor.

9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten

an 0956 (SKR03) / 3035 (SKR04)

Gewerbesteuerrückstellung § 4 Abs. 5b EStG

5.000

Buchungssatz 2

Sie buchen die Zahlung der Gewerbesteuer.

0956 (SKR03) / 3035 (SKR04) an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) 4.900

(6)

Gewerbesteuerrückstellung § 4 Abs. 5b EStG Bank

Buchungssatz 3

Sie lösen die den Aufwand übersteigende Rückstellung für Gewerbesteuer erfolgswirksam auf.

0956 (SKR03) / 3035 (SKR04)

Gewerbesteuerrückstellung § 4 Abs. 5b EStG

an 2283 (SKR03) / 7643 (SKR04) Erträge aus der Auflösung von

Gewerbesteuerrückstellungen § 4 Abs. 5b EStG 100

Ausweis im Kontennachweis zur GuV

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Steuern vom Einkommen und Ertrag

2283/7643 Erträge aus der Auflösung von

Gewerbesteuerrückstellungen § 4 Abs. 5b EStG

100 H

4 Buchungsbeispiel 2: Bildung einer Rückstellung und Auflösung im Folgejahr, die Rückstellung ist niedriger als der tatsächliche Aufwand

Beispiel:

Kurzbeschreibung des Buchungsfalls

Die Instandhaltung einer Produktionsmaschine konnte im alten Geschäftsjahr nicht mehr vorgenommen werden. Die Instandhaltung wird aber im Januar durchgeführt. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 10.000 Euro zzgl. 1.900 Euro Umsatzsteuer.

Im neuen Buchungsjahr beträgt die Rechnung für die Instandhaltung der Produktionsmaschine 12.000 Euro zzgl. 2.280 Euro Umsatzsteuer und wird überwiesen.

Altes Buchungsjahr Buchungssatz 1

Sie buchen die Rückstellung für die Instandhaltung.

4800 (SKR03) / 6460 (SKR04)

Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen

an 0971 (SKR03) / 3075 (SKR04)

Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten 3 Monaten

10.000

(7)

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA

sonstige Rückstellungen

0971/3075 Rückstellungen für Instandhaltung Nachholung in den ersten 3 Monaten

10.000 H

Ausweis im Kontennachweis zur GuV

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen

4800/6460 Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen

10.000 S

Neues Buchungsjahr Buchungssatz 1

Sie tragen den EB-Wert vor.

9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten

an 0971 (SKR03) / 3075 (SKR04)

Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten 3 Monaten

10.000

Buchungssatz 2

Sie buchen den Verbrauch der Rückstellung für Instandhaltung.

0971 (SKR03) / 3075 (SKR04)

Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten drei Monaten

an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank

10.000

Buchungssatz 3

Sie buchen den die Rückstellung übersteigenden Aufwand.

4800 (SKR03) / 6460 (SKR04)

Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen

an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank

2.000

(8)

Buchungssatz 4

Sie buchen die für die Instandhaltung angefallene Vorsteuer.

1576 (SKR03) / 1406 (SKR04) Abziehbare Vorsteuer 19 %

an 1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank

2.280

Ausweis im Kontennachweis zur GuV

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen

4800/6460 Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen

2.000 S

5 Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten

Handelsrechtlich sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten abzuzinsen. Steuerrechtlich sind Rückstellungen mit Ausnahme einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten abzuzinsen. Handelsrechtlich sind auch Kostensteigerungen bis zum Erfüllungszeitpunkt zu berücksichtigen.

Handelsrecht Steuerrecht

Bewertung Kostensteigerungen bis zum

Erfüllungszeitpunkt sind zu berücksichtigen.

Keine Berücksichtigung von Kostensteigerungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG.

Abzinsung Abzinsung mit den von der Deutschen

Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen (§ 253 Abs. 2 HGB).

Abzinsung mit 5,5 % nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 a Buchstabe e EStG.

Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht monatlich den Marktzinssatz. Erträge und Aufwendungen der Abzinsung sind in der GuV gesondert auszuweisen.

In der Literatur werden 2 Methoden beim Erstansatz von langfristigen Rückstellungen unterschieden. Beide Methoden führen zur gleichen Rückstellungshöhe. Allerdings wirken sich die unterschiedlichen Methoden auf die Darstellung in den Kennzahlen aus, insbesondere auf das Betriebsergebnis und Finanzergebnis.

Brutto-Methode:

Der Nominalwert der Rückstellung wird zunächst in voller Höhe über den Aufwand erfasst. Anschließend erfolgt die Abzinsung der Rückstellung und wird als Zinsertrag erfasst.

Netto-Methode:

Hier wird der abgezinste Barwert der Rückstellung direkt über den Aufwand erfasst.

(9)

5.1 Buchungsbeispiel 3: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Brutto-Methode)

Beispiel:

Kurzbeschreibung des Buchungsfalls

Für einen laufenden Gerichtsprozess werden Anwaltskosten in Höhe von 2.500 Euro netto entstehen. Aufgrund von angeforderten langwierigen Gutachten wird mit einem Abschluss des Prozesses in 3 Jahren gerechnet.

Die Wertansätze entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.

Handelsrecht Steuerrecht

Anwaltskosten 2.653 Euro (inkl. Kostensteigerung) 2.500 Euro

Zinssatz Abzinsung 0,75 % 5,5 %

Barwert inkl. Abzinsung 2.594 Euro 2.129 Euro

Abzinsungsbetrag 59 Euro 371 Euro

Legen Sie einen Stapel nur Handelsrecht und einen Stapel nur Steuerrecht an.

Buchungsjahr 01

Buchungssatz 1 (Handelsrecht)

Sie buchen die Rückstellungen für Prozesskosten.

4950 (SKR03) / 6825 (SKR04) Rechts- und Beratungskosten

an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

2.653

Buchungssatz 2 (Handelsrecht)

Die Rückstellungen für Prozesskosten muss mit dem Barwert angesetzt werden. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Barwert ist der Zinsertrag.

0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

an 2684 (SKR03) / 7142 (SKR04) Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen

59

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Handelsrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA

(10)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige Rückstellungen

0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.594 H

Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Handelsrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen

4950/6825 Rechts- und Beratungskosten 2.653 S

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2684/7142 Zinserträge aus der Abzinsung von

Rückstellungen

59 H

- davon Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen 59 EUR

2684/7142 Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen

Buchungssatz 3 (Steuerrecht)

Sie buchen die Rückstellung für Prozesskosten.

4950 (SKR03) / 6825 (SKR04) Rechts- und Beratungskosten

an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

2.500

Buchungssatz 4 (Steuerrecht)

Die Rückstellung für Prozesskosten muss mit dem Barwert angesetzt werden. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Barwert ist der Zinsertrag.

0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

an 2684 (SKR03) / 7142 (SKR04) Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen

371

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Steuerrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA

sonstige Rückstellungen

(11)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo

0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.129 H

Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Steuerrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen

4950/6825 Rechts- und Beratungskosten 2.500 S

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2684/7142 Zinserträge aus der Abzinsung von

Rückstellungen

371 H

- davon Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen 371 EUR

2684/7142 Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen

Buchungsjahr 02

Beispiel:

Kurzbeschreibung des Buchungsfalls

Im Jahr 02 wird die Rückstellung nicht aufgelöst. Folgende Wertansätze ergeben sich.

Handelsrecht Steuerrecht

Barwert zum 01.01. 2.594 Euro 2.129 Euro

Zinssatz 0,66 % 5,5 %

Barwert zum Bilanzstichtag 31.12. 2.618 Euro 2.246 Euro

Verminderung Abzinsungsbetrag = Erhöhung der Rückstellung

24 Euro 117 Euro

Legen Sie einen Stapel nur Handelsrecht und einen Stapel nur Steuerrecht an.

Buchungssatz 1 (Handelsrecht)

Sie tragen den Rückstellungen vor.

(12)

9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten

an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

2.594

Buchungssatz 2 (Handelsrecht)

Sie buchen die Erhöhung der Rückstellung.

2144 (SKR03) / 7362 (SKR04)

Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen

an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

24

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Handelsrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA

sonstige Rückstellungen

0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.618 H

Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Handelsrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Zinsen und ähnliche Aufwendungen

2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen

24 S

- davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 24 EUR 2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung

von Rückstellungen

Buchungssatz 3 (Steuerrecht) Sie tragen die Rückstellungen vor.

9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten

an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

2.129

Buchungssatz 4 (Steuerrecht)

Sie buchen die Erhöhung der Rückstellung.

(13)

2144 (SKR03) / 7362 (SKR04)

Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen

an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

117

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Steuerrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA

sonstige Rückstellungen

0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.246 H

Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Steuerrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Zinsen und ähnliche Aufwendungen

2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen

117 S

- davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 117 EUR 2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung

von Rückstellungen

5.2 Buchungsbeispiel 4: Bildung und Abzinsung einer Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten (Netto-Methode)

Beispiel:

Kurzbeschreibung des Buchungsfalls

Für einen laufenden Gerichtsprozess werden Anwaltskosten in Höhe von 2.500 Euro netto entstehen. Aufgrund von angeforderten langwierigen Gutachten wird mit einem Abschluss des Prozesses in 3 Jahren gerechnet.

Die Wertansätze entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:

Handelsrecht Steuerrecht

Anwaltskosten 2.653 Euro (inkl. Kostensteigerung) 2.500 Euro

Zinssatz 0,75 % 5,5 %

(14)

Barwert zum Bilanzstichtag 2.594 Euro 2.129 Euro

Abzinsungsbetrag 59 Euro 371 Euro

Legen Sie einen Stapel nur Handelsrecht und einen Stapel nur Steuerrecht an.

Buchungsjahr 01

Buchungssatz 1 (Handelsrecht)

Sie buchen die Rückstellungen für Prozesskosten.

4950 (SKR03) / 6825 (SKR04) Rechts- und Beratungskosten

an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

2.594

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Handelsrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA

sonstige Rückstellungen

0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.594 H

Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Handelsrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen

4950/6825 Rechts- und Beratungskosten 2.594 S

Buchungssatz 2 (Steuerrecht)

Sie buchen die Rückstellungen für Prozesskosten.

4950 (SKR03) / 6825 (SKR04) Rechts- und Beratungskosten

an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

2.129

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Steuerrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA

sonstige Rückstellungen

(15)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo

0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.129 H

Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Steuerrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo sonstige betriebliche Aufwendungen

4950/6825 Rechts- und Beratungskosten 2.129 S

Buchungsjahr 02

Beispiel:

Kurzbeschreibung des Buchungsfalls

Im Jahr 02 wird die Rückstellung nicht aufgelöst. Folgende Wertansätze ergeben sich:

Handelsrecht Steuerrecht

Barwert zum 01.01. 2.594 Euro 2.129 Euro

Zinssatz 0,66 % 5,5 %

Barwert zum Bilanzstichtag 2.618 Euro 2.246 Euro

Verminderung Abzinsungsbetrag = Erhöhung der Rückstellung

24 Euro 117 Euro

Legen Sie einen Stapel nur Handelsrecht und einen Stapel nur Steuerrecht an.

Buchungssatz 1 (Handelsrecht) Sie tragen den EB-Wert vor.

9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten

an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

2.594

Buchungssatz 2 (Handelsrecht)

Sie buchen die Erhöhung der Rückstellung.

2144 (SKR03) / 7362 (SKR04) an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

24

(16)

Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Handelsrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA

sonstige Rückstellungen

0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.618 H

Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Handelsrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Zinsen und ähnliche Aufwendungen

2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen

24 S

- davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 24 EUR 2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung

von Rückstellungen

Buchungssatz 3 (Steuerrecht) Sie tragen den EB-Wert vor.

9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvortrag, Sachkonten

an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

2.129

Buchungssatz 4 (Steuerrecht)

Sie buchen die Erhöhung der Rückstellung.

2144 (SKR03) / 7362 (SKR04)

Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen

an 0970 (SKR03) / 3070 (SKR04) Sonstige Rückstellungen

117

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Steuerrecht)

(17)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA

sonstige Rückstellungen

0970/3070 Sonstige Rückstellungen 2.246 H

Ausweis im Kontennachweis zur GuV (Steuerrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo Zinsen und ähnliche Aufwendungen

2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen

117 S

- davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen 117 EUR 2144/7362 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung

von Rückstellungen

6 Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen: Saldierung Planvermögen und sonstige Rückstellungen

Mit § 246 Abs. 2 S. 2 HGB und § 253 Abs. 2 S. 2 HGB hat der Gesetzgeber den Begriff der „vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen“ in das HGB eingeführt, ohne den Begriff näher zu definieren. In BT-Drucksache 16/10067 S.

48 werden 2 Beispiele aufgeführt, nämlich Altersteilzeitverpflichtungen und Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten. Diese Beispiele werden den Altersversorgungsverpflichtungen gleichgestellt.

Diese vergleichbaren Verpflichtungen sind ebenso wie die Altersversorgungsverpflichtungen abzusichern. So ergibt sich aus § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ein handelsrechtliches Saldierungsgebot der vergleichbaren langfristigen

Verpflichtungen mit den Vermögensgegenständen aus der Absicherung. Steuerlich dagegen gibt es ein Saldierungsverbot nach § 5 Absatz 1a EStG.

Nach IDW RS HFA 30 Tz. 82 sind die vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen unter dem Bilanzposten sonstige Rückstellungen auszuweisen. Aus diesem Grund wurden Konten eingeführt, um diese Saldierung innerhalb der sonstigen Rückstellungen darzustellen.

Übersicht der Konten

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04

Vermögensgegenstände zur Erfüllung von mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen

1353 1382

(18)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04 Vermögensgegenstände zur Saldierung mit der Altersversorgung

vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen nach § 246 Abs. 2 HGB

1354 1383 - 1389

Rückstellung für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib

0964 3076

Rückstellung für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit

Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs.

2 HGB

0967 3077 - 3078

Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen

2145 7363

Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB

2146 7364

Zinserträge aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen

2685 7143

Zinserträge aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/ vergleichbaren Verpflichtungen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB

2686 7144

6.1 Buchungsbeispiel 5: Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitverpflichtungen

Beispiel:

Kurzbeschreibung des Buchungsfalls

Eine GmbH hat für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten Rückstellungen gebildet und diese

Rückstellungen durch Wertpapiere abgesichert. Aufgrund der Bewertungsunterschiede zwischen Handelsrecht und Steuerrecht wurden bereits im Vorjahr unterschiedliche Werte erfasst:

01.01. Handelsrecht Steuerrecht

Sonstige Rückstellungen 400.000 390.000

Wertpapiere 380.000 360.000

Zum Jahresende ergibt sich für die Lebensarbeitszeitkonten eine Erhöhung der sonstigen Rückstellung. Diese Rückstellung ist unterteilt in einen Personal- und Zinsanteil. Handelsrechtlich werden die Wertpapiere zum Zeitwert bewertet.

(19)

31.12. Handelsrecht Steuerrecht

Sonstige Rückstellungen 450.000 420.000

- davon Personalaufwand 30.000 20.000

- davon Zinsanteil 20.000 10.000

Wertpapiere 400.000 390.000

Legen Sie einen Stapel nur Handelsrecht und einen Stapel nur Steuerrecht an.

Eröffnungsbilanzbuchungen zum 01.01.

Buchungssatz 1 (Handelsrecht)

Sie buchen den Saldenvortrag aus dem Vorjahr.

1354 (SKR03) / 1383 (SKR04)

Vermögensgegenstände zur Saldierung mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen nach § 246 Abs. 2 HGB

an 9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvorträge, Sachkonten

380.000

Buchungssatz 2 (Handelsrecht)

Sie tragen den EB-Wert der Rückstellungen aus dem Vorjahr vor.

9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvorträge, Sachkonten

an 0967 (SKR03) / 3077 (SKR04)

Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib

400.000

Buchungssatz 3 (Steuerrecht)

Sie buchen den Saldenvortrag aus dem Vorjahr.

1353 (SKR03) / 1382 (SKR04)

Vermögensgegenstände zur Erfüllung mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen

an 9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvorträge, Sachkonten

360.000

Buchungssatz 4 (Steuerrecht)

Sie tragen den EB-Wert der Rückstellungen aus dem Vorjahr vor.

(20)

9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvorträge, Sachkonten

an 0965 (SKR03) / 3074 (SKR04) Rückstellungen für Personalkosten

390.000

Schlussbilanz zum 31.12.

Buchungssatz 1 (Handelsrecht)

Sie buchen die Differenz zum Aktivwert des Planvermögens.

1354 (SKR03) / 1383 (SKR04)

Vermögensgegenstände zur Saldierung mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen nach § 246 Abs. 2 HGB

an 2687 (SKR03) / 7145 (SKR04)

Erträge aus Vermögensgegenständen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB

20.000

Buchungssatz 2 (Handelsrecht)

Sie buchen den Zinsanteil für die Zuführung zu den Rückstellungen.

2146 (SKR03) / 7364 (SKR04)

Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und

ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB

an 0967 (SKR03) / 3077 (SKR04)

Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB

20.000

Buchungssatz 3 (Handelsrecht)

Sie buchen den Personalaufwand für die Zuführung zu den Rückstellungen.

4165 (SKR03) / 6140 (SKR04)

Aufwendungen für Altersversorgung

an 0967 (SKR03) / 3077 (SKR04)

Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB

30.000

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Handelsrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo PASSIVA

sonstige Rückstellungen

0967/3077 Sonstige Rückstellungen 450.000 H

(21)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo 1354/1383 Vermögensgegenstände zur Saldierung

mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verbindlichkeiten nach § 246 Abs. 2 HGB

400.000 S

Buchungssatz 4 (Steuerrecht)

Sie buchen den Zinsanteil für die Zuführung zu den Rückstellungen.

2145 (SKR03) / 7363 (SKR04)

Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und

ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen

an 0964 (SKR03) / 3076 (SKR04)

Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib

10.000

Buchungssatz 5 (Steuerrecht)

Sie buchen den Personalaufwand für die Zuführung zu den Rückstellungen.

4165 (SKR03) / 6140 (SKR04)

Aufwendungen für Altersversorgung

an 0964 (SKR03) / 3076 (SKR04)

Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib

20.000

Ausweis im Kontennachweis zur Bilanz (Steuerrecht)

Kontonummer Postenbezeichnung/Kontenbezeichnung Euro Saldo AKTIVA

sonstige Vermögensgegenstände

1353/1383 Vermögensgegenstände zur Erfüllung… 390.000 S

PASSIVA

sonstige Rückstellungen 0964/3076 Rückstellungen für mit der

Altersversorgung vergleichbaren…

420.000 H

Hinweis

Nach § 253 (6) muss für Altersversorgungsverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen abgezinst mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellungen abgezinst mit dem

(22)

durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahre ermittelt werden.

Dieser Unterschiedsbetrag ist im Anhang oder der Bilanz darzustellen.

Weitere Informationen mit Buchungsbeispiel: Buchungsregeln: Pensionsrückstellungen und Planvermögen (Bilanz) (Dok.-Nr. 0906034)

7 Weitere Informationen

Übersicht der Buchungsregeln zur Bilanzierung:

Buchungsregeln: Bilanzierung (Dok.-Nr. 0907735).

Normen:

HGB:246/2 HGB:253

Schlagwörter:

Jahresabschluss

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