• Keine Ergebnisse gefunden

Schutz und Hilfe

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Schutz und Hilfe"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien Sozialer Dienst

Fachdienstleitung Bocksmauer 20 49074 Osnabrück Telefon (0541) 323 -42 70 Telefax (0541) 323 15 42 70 E-Mail fleige@osnabrueck.de

Auch in Ihrer Nähe sind unsere Regionaldienste für Sie da:

Regionaldienst Nord

Stadtteile: Pye, Eversburg, Haste, Sonnenhügel, Dodesheide Östringer Weg 15

49090 Osnabrück Telefon (0541) 7 50 48 -14 Telefax (0541) 7 50 48 18

E-Mail middelmenne@osnabrueck.de Regionaldienst Ost

Stadtteile: Gartlage, Widukindland, Schinkel/Ost Heinz Fitschen Haus

Heiligenweg 40 49084 Osnabrück Telefon (0541) 7 70 09 -20 Telefax (0541) 7 70 09 30 E-Mail ruthemeier@osnabrueck.de Regionaldienst Süd

Stadtteile: Sutthausen, Kalkhügel, Nahne, Schölerberg, Fledder, Voxtrup

Iburger Straße 13 49082 Osnabrück Telefon (0541) 6 00 96 -47 Telefax (0541) 6 00 96 50 E-Mail pohlmeyer@osnabrueck.de Regionaldienst West

Stadtteile: Atter, Hellern, Hafen, Innenstadt, Wüste, Westerberg, Weststadt

Martinistraße 100 49074 Osnabrück Telefon (0541) 7 50 03 -00 Telefax (0541) 7 50 03 14 E-Mail schuer@osnabrueck.de Sprechzeiten:

Mo. – Mi.: 8.30 – 9.30 Uhr; Do.: 16.00 – 17.30 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen unter www.osnabrueck.de/5662.asp

Hier können Sie uns erreichen:

Was sie noch wissen müssen

Wenn ein Zusammenleben der Eltern und Kinder in einer Krise nicht möglich ist, kann der Fach- dienst Familie/Sozialer Dienst zum Schutz der Kin- der diese zunächst sofort aus der Familie nehmen.

Auch diese Hilfe wird mit den Eltern besprochen und geplant. Sollte es keine Einigung zwischen Eltern und dem Sozialen Dienst geben, wird das Familiengericht eingeschaltet.

Wir wissen, dass familiäre Krisen zu jeder Tag und Nachtzeit eintreten können. Deshalb bieten wir gemeinsam mit Internationalen Bund (IB) für sozialabeit und dem Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) einen Kinder – und Jugendnotdienst an. Dieser ist rund um die Uhr unter der Telefon- nummer 27276 auch an Sonn- und Feiertagen für Sie erreichbar.

Kindes-

Misshandlung

Fachdienst Familie – Sozialer Dienst

Schutz und Hilfe

(2)

Kindesmisshandlung hat viele Gesichter

Es gibt viele Situationen, in denen ein Kind in Not geraten kann, Gewalt erlebt oder dieser ausge- setzt wird, bis hin, dass das Leben in Gefahr gerät.

Unter Kindesmisshandlung versteht man:

• Körperliche Gewalt z.B. durch Schlagen, Treten, Schütteln, Verbrennen

• Psychische Gewalt z.B. durch Entwertungen, Liebesentzug, Einsperren, unverhältnismäßige Bestrafungen usw.

• Sexuelle Gewalt z.B. durch Geschlechtsverkehr, Manipulation der kindlichen Geschlechtsteile, andere sex. Handlungen an/ mit Kindern, Porno- grafie usw.

• Vernachlässigung z.B. durch mangelnde Ernäh- rung, Hygiene, Zuwendung, Förderung usw.

Damit dieses nicht geschieht, will der Fachdienst Familie Sozialer Dienst gemeinsam mit den Eltern Verantwortung für die Kinder übernehmen, um Wege aus der Not zu finden.

Sie sollten sich Hilfe holen wenn ...

• es häufig gewalttätige Auseinandersetzungen in Ihrer Familie gibt.

• Sie vor Wut Ihr Kind schlagen oder nur noch anschreien.

• Ihnen alles zuviel wird und Sie sich um nichts kümmern, auch nicht um Ihr Kind.

• Sie Ihr Kind nur noch als Belastung erleben.

• Gewalt scheinbar die einzige Lösung für Ihren Partner ist.

• Sie sich Sorgen um ein Kind aus der Nachbarschaft machen.

• Kinder von Misshandlungen erzählen.

Wir bieten Ihnen

• Beratung und Krisenintervention bei familiärer Gewalt durch erfahrene, sozialarbeiterische Fachkräfte.

• Gespräche mit den Eltern, um das Kindeswohl gemeinsam zu sichern.

• Hausbesuche zur Klärung einer Kindeswohlgefähr- dung und gemeinsamer Hilfeplanung.

• Erzieherische Hilfen für Eltern und deren Kinder, um täglich mit Ihnen eine gewaltfreie Erziehung zu trainieren.

• In Krisen schnell eine Hilfe innerhalb von 24 Stunden in der Familie, um die größte Not abzuwenden.

• Wenn nötig eine Zusammenarbeit mit dem Familiengericht zum Schutz der Kinder, um Eingriffe in das Sorgerecht der Eltern zu prüfen

• Sofortberatung und ggfs. Inobhutnahme des Kindes durch den Kinder- u. Jugendnotdienst

Kindesmisshandlung

Schutz und Hilfe

Kinder sind

unschlagbar!

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

→ Jugendliche unter 16 Jahren dürfen eine Tanzveranstal- tung oder einen Club nur besuchen, wenn sie in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind.. Ist die

Der sollte, bitte, jetzt klarstellen, daß Anna es anders gemeint habe und daß Julia, bitte, nicht schon wieder ihre alte Klage- und Vorwurfsplatte abspiele, die hänge einem

Aber der Vater kann auch nicht helfen und »alle saßen am Tisch wie eine Versammlung von Verdammten.« Er versucht zwar abzulenken, indem er nach einer Klassenarbeit fragt, aber

• den Dienst nicht mehr zu nutzen und die Bank umgehend zu informieren - auch über die Grüne Nummer, welche auf der Webseite veröffentlicht ist - falls Unregelmäßigkeiten

(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und

Meiner Familie für das Verständnis, dass ich als Wochenendpendler wenig Zeit für sie hatte, mei- nen Vorgesetzten, die mir Führung, Verständnis vor allem aber Rat und Hilfe

In akuten Krisen können Sie sich an den Kinder- und Jugendnotdienst wenden, der vom Sozialen Dienst sowie dem Internationalen Bund (IB) und dem Katholischen Verein für

• den Dienst nicht mehr zu nutzen und die Bank umgehend zu informieren - auch über die Grüne Nummer, welche auf der Webseite veröffentlicht ist - falls Unregelmäßigkeiten