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Heute die Rente von Morgen sichern.

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Academic year: 2022

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Schwerpunkt Alterssicherung

Heute die Rente von Morgen sichern.

Deutscher Gewerkschaftsbund Juni 2012

(2)

Grundlagen des DGB-Konzepts:

Finanzierung zur Stärkung der solidarischen Alterssicherung.

Stabilisierung des Rentenniveaus auf heutigem Niveau

Aufwertung der Erwerbsminderungsrente und Verbesserung des Reha-Budgets Abschaffung / Aussetzung der Rente mit 67.

Mindestanforderungen

unter den Bedingungen einer Beitragssatzbegrenzung bei 22 % im Jahr 2030 (keine Forderung des DGB, sondern aktuelle Gesetzeslage!)

(3)

Eckdaten zur Rente 2012:

Rentenerhöhung (Juli): 2,18 % (West) und 2,26 % (Ost) Beitragssatzsenkung (Jan.): 19,6 % (-0,3 %)

Start der Rente mit 67

Herbst 2012: Debatte um weitere Beitragssatzsenkung (19,2 % oder 19,0 %)

(4)

Eckdaten zur Rente 2030 – nach den Plänen der Koalition:

Rentenniveau-Absenkung auf 43 %

Beitragssatzanhebung auf 22 % (allein 2019/2020 + 1 % - insg. plus 3 % bis 2030)

Rente mit 67 voll wirksam (bis zu minus 14,4 %).

Bei Beitragssatzsenkung auf 19,2 % (oder 19,0%):

Vor 2020 Debatte um Beitragssatzanstieg – ggf. weitere Senkung des Rentenniveaus.

(5)

Renten-Niveau muss gesichert werden.

Im Jahr 2030 müssen Durchschnittsverdiener/innen (2.600 Euro) für eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter 33 Jahre arbeiten (heute 27). Bei einem Einkommen von 2.000 Euro wären 43 Beitragsjahre erforderlich, um knapp über die Grundsicherung zu kommen.

Und:

Die Zahl der Durchschnittsverdiener geht zurück: Ausweitung des Niedriglohnsektors (22 %).

Das Normalarbeitsverhältnis geht zurück (auf 61,2 %) – fast 50 % der Frauen sind atypisch beschäftigt, 70 % der Beschäftigten im Niedriglohnsektor sind Frauen.

Die Zahl der älteren Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis liegt nur bei 10 % (63- und 64-Jährige). Fast jede/r Zweite geht mit Abschlägen in Frührente.

(6)

Aussichten 2030:

Altersarmut ist nicht nur auf besondere Problemgruppen beschränkt

(Erwerbsgeminderte, Langzeitarbeitslose, Geringverdienende oder Selbständige):

Die Gefahr des sozialen Abstiegs im Alter erreicht die Mitte der Gesellschaft.

Ein Hauptgrund: Rentenniveauabsenkung von heute 51 % auf 43 % im Jahr 2030.

(7)

Ziel 2012: Die Rente von morgen sichern.

Leistungsverbesserungen bei der Gesetzlichen Rentenversicherung:

Das Mindeste: Rentenniveau auf heutigem Stand halten. Übergänge absichern.

Schritt 1: Rentenniveau durch Demografie-Rücklage absichern

Durch eine demografisch gestaltete Nachhaltigkeitsrücklage kann das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf dem heutigen Niveau (51 %) gehalten werden. Das Absenken des

Rentenniveaus auf 43 % wird vermieden. Dies ist auch bei einem Beitragssatz von 22 % im Jahr 2030 möglich.

Schritt 2: Verbreiterung der solidarischen Finanzierungsbasis

Weitere Verbesserung der Rentenleistungen, z. B. durch Ausbau der Gesetzlichen Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung.

(8)

Heute die Rente von Morgen sichern.

Aufbau einer Demografie-Reserve in der Gesetzlichen Rentenversicherung zur Verbesserung der rentenrechtliche Leistungen (Mindest-Anforderungen):

Rentenniveau auf heutigen Stand sichern Erwerbsminderungsrente spürbar verbessern Reha-Leistungen verbessern

Übergänge in den Ruhestand sozial absichern – Rente mit 67 mindestens aussetzen.

Dazu nötig:

Nachhaltiger Aufbau einer Demografie-Rücklage (jährlich plus 0,2 Prozentpunkte ab 2014 bis 22 %).

Keine weiteren Beitragssatzsenkungen.

(9)

Dreh- und Angelpunkt: Beitragssatz.

Beitragssenkungen führen zur Absenkung der Renten.

2012 ist das entscheidende Jahr für die Entwicklung der Renten.

Wenn der Beitragssatz in 2012 auf 19,2 % gesenkt wird,

bleibt kein Spielraum, um die Rentenleistungen zu verbessern.

Im Gegenteil:

Durch eine Beitragssatzsenkung 2012 ff. droht – für die jüngeren Generationen – eine weitere Absenkung des Rentenniveaus (Beitragssatz-Sprung in 2020).

(10)

Beitragssatzpläne der Bundesregierung ab 2013

18,5 19,0 19,5 20,0 20,5 21,0 21,5 22,0

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030

Be itrags - s atz in %

(11)

Folgen der Pläne der Bundesregierung:

Keine Verbesserung

rechtenrechtlicher Leistungen

Sinkendes Rentenniveau auf 43 %

ab 2020:

mögliche Verschlechterungen

0 5 10 15 20 25 30

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030

Beitragssatz in % Nachhaltigkeitsrücklage in Mrd. €

ca. 0,2 MA (= gesetzliche Mindestreserve)

(12)

Die Alternative: Nachhaltige Beiträge für sichere Renten.

Beitragssatz-Modelle zum Rentenbeitrag

1 7 1 8 1 9 2 0 2 1 2 2 2 3

2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 20 1 7 20 1 8 20 1 9 2 02 0 2 02 1 2 0 2 2 2 0 2 3 2 0 2 4 2 0 2 5 2 0 2 6 20 2 7 20 2 8 20 2 9 20 3 0

(13)

Rentenniveau lässt sich auf heutigem Stand sichern: Reserve trotzdem 217 Mrd. Euro

Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2030 in Mrd. Euro

6,7

217,5

0,0 50,0 100,0 150,0 200,0 250,0

Regierungsmodell DGB-Konzept bei Stabilisierung des Rentenniveaus

(14)

Weitere Leistungsverbesserungen sind möglich: Erwerbsminderungsrente + Reha

Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2030 in Mrd. Euro

182,0

6,7 0,0

50,0 100,0 150,0 200,0

Regierungsmodell DGB-Konzept bei Stabilisierung des Rentenniveaus + Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und des Reha-

Budgets

(15)

Auch die Rente mit 67 kann abgeschafft werden.

Nachhaltigkeitsrücklage im Jahr 2030 in Mrd. Euro

18,9

6,7

0,0 5,0 10,0 15,0 20,0

Regierungsmodell DGB-Konzept bei Stabilisierung des Rentenniveaus + Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und des Reha- Budgets + Abschaffung der Rente mit 67

(16)

Gute Argumente.

Rentenniveausicherung auch bei Beitragsbegrenzung von 22 % im Jahr 2030 finanzierbar.

Vermeidung von Altersarmut

(und dadurch entstehende Kosten für Steuerzahler/innen bzw. Bund).

Aufbau einer nachhaltigen Demographie-Reserve, um Rentenniveau zu halten entspricht bei Durchschnittsverdienern/innen 2,60 Euro jährlich mehr pro Monat (0,1 %).

Info: Lohnnebenkosten in Deutschland im Jahr 2011 mit unter EU-Durchschnitt (16. Platz)

Begrenzung des Beitrags bei 22 % ist keine Begründung für Rentenkürzungen.

(17)

Vorteile des DGB-Konzepts:

Planbarkeit / Verlässlichkeit für Beitragszahler/innen

Bildung einer kollektiven, paritätisch finanzierten Rücklage in der Gesetzlichen Rentenversicherung zur Verbesserung der rentenrechtlichen Leistungen:

Vermeidung eines Beitragsschocks (2020) bzw. weiterer Leistungskürzungen.

Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2030 auf heutigem Niveau (51 %) Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und des Reha-Budgets Aussetzung der Rente mit 67.

Grundlage für weitere Leistungsverbesserungen durch Ausbau zur Erwerbstätigenversicherung.

(18)

Weitere Schritte denkbar:

Die Begrenzung des Rentenversicherungsbeitrags auf 22 % im Jahr 2030 ist eine politische Entscheidung. Die von der Politik gesetzten Beitragsziele müssen mit der Gewährleistung des notwendigen Sicherungsniveaus abgewogen werden.

Durch eine Anpassung des Beitragsatzes außerhalb dieses Rahmens sind weitere Verbesserungen des Leistungsniveaus möglich.

Durch den Ausbau der Gesetzlichen Rentenversicherung zu einer

Erwerbstätigenversicherung können die Spielräume zur Verbesserung der Alterssicherung erhöht werden.

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