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Die Teilrente ab 60: Ein Baustein für flexible und abgesicherte Übergänge in die Rente Hintergrund

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Academic year: 2022

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Die Teilrente ab 60:

Ein Baustein für flexible und abgesicherte Übergänge in die Rente

Damit der Übergang in die Rente möglichst flexibel und sozial abgesichert gelingen kann, sind eine Reihe von Optionen denkbar. Dabei wird nicht jede dieser Optionen für alle Beschäftigte eine realistische Möglichkeit darstellen, aber für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte es zumindest eine passgenaue Option geben. Wichtige Ansätze sind dafür:

Weiterentwicklung der Altersteilzeit: Dies wird eine tarifpolitische Aufgabe sein. Aber auch der Gesetzgeber kann helfen: durch mehr Flexibilität (nicht nur Halbierung der Arbeitszeit ermöglichen) und durch eine erneuerte BA- Förderung

Altersflexi-Geld („IG BAU-Modell“): für gesundheitlich eingeschränkte, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um Einkommensverluste zumindest teilweise auszugleichen und

die Teilrente: In der heutigen Form, ab 63 Jahren und mit starren Hinzuverdienstgrenzen, ist sie für die Versicherten jedoch kaum nutzbar.

Daher schlägt der DGB eine Weiterentwicklung der Teilrente vor (siehe Seite 2). Sie sollte als eigene Rentenart bereits ab 60 Jahren ermöglicht werden – bei verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Es geht bei der Teilrente nicht um Frühverrentung, sondern – ganz im Gegenteil – darum, das Arbeiten bis zur

Regelaltersgrenze zu ermöglichen. Die Reduzierung der Arbeitszeit ist ein wichtiger Baustein alters- und alternsgerechten Arbeitens!

Warum sind abgesicherte Übergänge so dringend nötig?

Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise auf zukünftig 67 Jahre angehoben. Dadurch wächst mit jedem Jahr die Gefahr, dass mehr und mehr Versicherte in Sicherungslöcher abstürzen. Viele müssen vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Erwerbsleben ausscheiden, weil die Gesundheit nicht mehr mitmacht oder weil z. B. der Betrieb Arbeitsplätze

Hintergrund

abbaut. Zwar kann ab 63 Jahren unter gewissen Voraussetzungen eine vorgezogene Altersrente in Anspruch genommen werden. Dafür müssen allerdings in den meisten Fällen Abschläge von zukünftig bis zu 14,4 Prozent gezahlt werden. Dabei schafft es die überwiegende Mehrheit der Menschen derzeit nicht einmal, die „alte“ Regelaltersgrenze von 65 Jahren in Arbeit zu erreichen. Besonders im rentennahen Alter stürzt die Beschäftigungsquote rapide ab, von den 64- Jährigen hatten zuletzt gerade noch 17,3 Prozent eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

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Eine besondere Problemlage ergibt sich häufig bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die eine gesundheitlich belastende Beschäftigung ausüben. Wer aber körperlich und/oder psychisch in der Ausübung seines Berufs eingeschränkt ist, kann häufig nicht einmal bis 63 Jahre durchhalten. Die Folge sind niedrige Erwerbsminderungsrenten und/oder Langzeitarbeitslosigkeit. Daher fordert der DGB eine umfassende Strategie: Wir brauchen deutlich mehr gute und gesunde Arbeit. Hierfür sind der Arbeitsschutz, die Betriebliche Gesundheitsförderung sowie die Rehabilitation zu stärken.

Wie könnten die Teilrenten weiterentwickelt werden?

Für viele Beschäftigten spielt eine flexiblere Gestaltung abgesicherter Übergänge eine zentrale Rolle. Eine Option kann dabei eine

Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit darstellen, um so die individuelle Lebensarbeitszeit zu verlängern. Hier setzt der DGB-Vorschlag an:

• Die Teilrente kann als eigene Rentenart ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden – mit entsprechenden Abschlägen.

• Voraussetzung für die Teilrente ab 60 sollte sein, dass keine Bedürftigkeit droht.

• Die Teilrente wird mit einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung ergänzt, die die Arbeitnehmer vor (übermäßigen) Einkommensverlusten schützt.

• Die Hinzuverdienstgrenzen sollten angehoben werden. Das BMAS hat dazu schon in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen, dass die Rente und das Arbeitseinkommen zusammen das vor der Rente bezogene Arbeitseinkommen erreichen können sollte.

• Das Arbeitseinkommen und die Rentenversicherungsbeiträge können durch den Arbeitgeber aufgestockt werden. Dafür werden geeignete sozialversicherungs- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen.

• Auch Guthaben aus Zeitwertkonten – soweit vorhanden – können verwendet werden, um Einkommensverluste zu kompensieren und Sicherungslücken zu verhindern.

Beispiel:

Grafik: Teilrente ab 60 bei Reduzierung der Arbeitszeit auf 75 Prozent *Annahmen: Beschäftigter, Jahrgang 1954, immer durchschnittlich verdient, verbindet nach 40 Beitragsjahren zum 1. Juli 2014 eine Teilrente ab 60 mit einer Weiterbeschäftigung in Teilzeit, Regelaltersgrenze 65 Jahre und 8 Monate. Würde dieser Beschäftigt nun mit 60 Jahren seine Arbeitszeit um ein Viertel auf 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit reduzieren, könnte er sein Einkommen mit einer Teilrente von bis zu 726 Euro ergänzen (Hinzuverdienstgrenzen nach dem BMAS-Vorschlag von 2012). Ohne Dynamisierung von Entgelt und aktuellem Rentenwert käme er bei Erreichen der Regelaltersgrenze auf eine Gesamtrente von rund 1.078 Euro.

Quelle: eigene Berechnung/Darstellung

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