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Nicht nur bei Zeiss: Tarifverträge nutzen Unternehmen und Beschäftigten

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Nr. 26/2021 26. August 2021

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Nicht nur bei Zeiss: Tarifverträge nutzen Unternehmen und Beschäftigten

Es ist eine gute Nachricht: Der Optikkonzern Zeiss geht in die Tarifbindung. Alle Beschäftigten an seinen deutschen Standorten sollen in Zukunft nach Tarifvertrag entlohnt werden. Im Eckpunktepapier zwischen der Gewerkschaft IG Metall und Zeiss ist geregelt, dass für alle Beschäftigten in Deutschland der jeweilige regionale Flächentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie gelten soll. Um Arbeitszeit und Vergütung flexibler zu ge- stalten, sollen zukünftig Sonderreglungen abgeschlossen werden. Zeiss Personalchef Franz Donner betont, dass die Vereinbarungen der Zeiss-Gruppe für das zukünftige Wachstum des Unternehmens sehr hilfreich sind.

Es wird Zeit, dass wieder mehr Unternehmen dem Beispiel Zeiss folgen und die Vorteile von Tarifverträgen erkennen! Schließlich sind Tarifverträge eine tragende Säule unserer Sozial- und Wirtschaftsordnung. Sie regeln einen großen Teil der Arbeitsbedingungen in Deutsch- land. Tarifverträge bedeuten dabei nicht nur höhere Löhne, mehr Urlaubstage und häufiger Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Beschäftigten (siehe Grafik). Sie brin- gen auch Arbeitgeber*innen viele Vorteile. So herrscht während der Laufzeit der Tarifverträge beispielsweise Planungssicherheit - insbesondere bei den Löhnen. Denn ist ein Tarifvertrag abgeschlossen, darf für das Geregelte nicht mehr gestreikt werden. Tarifverträge entlasten außerdem, da Arbeitgeber*innen nicht einzeln mit den Beschäftigten die Arbeitsverträge aushandeln müssen.

Trotz dieser Vorteile werden immer weniger Beschäftigte und Betriebe von Tarifverträgen erfasst, die Tarifbindung sinkt. Die „Tarifflucht“ vieler Unternehmen kommt dabei letztendlich auch die öffentliche Hand teuer zu stehen.

Denn sie führt zu sinkenden Löhnen und damit zu Mindereinnahmen in Milliardenhöhe pro Jahr bei der Einkommensteuer und bei der Sozialversicherung. Das ist ein weiterer guter Grund, warum nicht nur Unternehmen

und Gewerkschaften Anstrengungen für mehr Tarifbin- dung unternehmen müssen, sondern auch der Staat!

Um Tarifverträge attraktiver zu machen, muss der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen ergreifen, mit denen zum Beispiel tariflich vereinbarte Zusatzleistungen und Aufstockungen durch Steuerbefreiung gefördert werden. Es müssen Anreize für Unternehmen und Beschäftigte gesetzt werden, einem Verband bzw. der Gewerkschaft beizutreten. Hierzu gehört auch, dass Gewerkschaftsmitglieder ihren Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich geltend machen können. Bei Arbeitgeberverbänden muss die „Ohne Tarif“-Mitgliedschaft abgeschafft wer- den. Das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen muss erleichtert werden, damit die Regeln für alle Unternehmen einer Branche gelten. Ein Bundestariftreuegesetz muss geschaffen werden, damit Tariftreue von Unternehmen zur zwingenden Vorausset- zung für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Bewilligung staatlicher Fördermittel wird. Die bevor- stehende Bundestagswahl bietet die Möglichkeit, die politischen Weichen in Sachen Tarifbindung neu zu stellen. Denn: Tarifverträge bringen Vorteile für uns alle!

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