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Beirat Schwachhausen: Anlage 2a (Präsentation SKUMS zu Erhaltungssatzungen) zum Protokoll der Beiratssitzung Nr. 20 am 25.11.2021

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Academic year: 2022

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(1)

Erhaltungssatzungen für Schwachhausen

Sitzung des Beirats Schwachhausen, 25.11.2021

Referat Stadtplanung und Bauordnung Mitte Fr. Marion Skerra

Hr. Stefan Dierks

(2)

Rechtskräftige Erhaltungssatzungen in Schwachhausen und Östliche Vorstadt

1.Ortsgesetz von 1979 4.Ortsgesetz von 1991 5.Ortsgesetz von 1999 7.Ortsgesetz von 2014 9.Ortsgesetz von 2018

(3)

Identifizierte Gebiete für mögliche Erhaltungssatzungen

(Vorstellung 2014 u. 2019)

(4)

Beschluss und Aufforderung des Beirats von 2019

(5)

Großbeerenstraße- Großgörschenstraße

(6)

Anlass und Ziel einer Erhaltungssatzung

 Die Erhaltungssatzung nach § 172 (1) 1. BauGB dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt.

 Für den Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderungund die Errichtung von baulichen Anlagen, auch von nach Bremer Landesbauordnung verfahrensfreien Vorhaben, wird ein zusätzlicher Genehmigungsvorbehalteingeführt.

 Dies betrifft:

 Bauliche Anlagen, von denen eine ortsbildprägendeund gestalterische Wirkung ausgeht.

 Bauliche Anlagen, die einen wesentlichen Beitragzum äußerlichen Erscheinungsbilddes Gebietes leisten und die die räumliche Stadtstruktur mitgestalten.

 Bauliche Anlagen, die als städtebauliches Ensemble mitwirken.

(7)

Regelungsgegenstand der Erhaltungssatzung

 Der Satzungszweckbezieht sich auf ein Gebiet.

 Der Schutz einzelner Gebäudeohne städtebaulichen Bezug ist nicht Regelungsgegenstand.

 Die einzelne zu erhaltende bauliche Anlage ist in ihrer Beziehung zur Stadtstrukturund ihrer stadträumlichen Funktionzu beurteilen.

 Die Denkmalwürdigkeitund Denkmalfähigkeitder in dem Gebiet vorhandenen Anlagen ist keine Voraussetzung.

Mit einer Erhaltungssatzung dürfen nur städtebauliche Ziele, aber nicht solche des Denkmalschutzes verfolgt werden. OVG NRW, B.v. 10.04.07 (10 A 305/05):

Maßstäblichkeit

Ortsbild / Straßenbild

 Bauliches Erscheinungsbild des Ortes, optischer Eindruck / Gestaltung des Straßenraums.

Stadtgestalt:

 Räumliche Struktur von Quartieren

 Zusammenspiel von Freiräumen / Stadtplätzen

 Sichtachsen

 Baukörper

(8)

Großbeerenstraße- Großgörschenstraße

(9)

Großbeerenstraße- Großgörschenstraße

(10)

Bordenauerstraße / Scharnhorststraße

(11)

Großbeerenstraße

(12)

Satzungsaufstellungsbeschluss

Öffentliche Beiratssitzung Beteiligung

Träger Öffentlicher Belange

Abwägung der eingegangenen Belange

Satzungsbeschluss 1. Deputation

2. Senat

3. Bürgerschaft

Bekanntmachung

- u. a.

- Beirat Schwachhausen - Amt für Straßen und

Verkehr

- Gewerbeaufsicht - Denkmalpflege

Einwohnerversammlung Vorabstimmungen zur

Aufstellung der

Erhaltungssatzung mit dem Beirat Schwachhausen

Bekanntmachung im Weser Kurier

Verfahrensvorschlag

(13)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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