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E 05/2001 - Beschaffungen

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Academic year: 2022

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Dienstgebäude: Sprechzeit: Bus/Straßenbahn Telex: 244804 senat d Rembertiring 8-12 montags bis freitags Haltestellen: Telefax: (0421) 361 16640 28195 Bremen 9.00 - 14.00 Uhr Hauptbahnhof

Der Senator

für Bildung und Wissenschaft Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 – 28195 Bremen

1. Schulen der Stadtgemeinde Bremen 2. nachgeordnete Dienststellen

Erlass Nr. 5/2001

Auskunft erteilt Herr Böning Zimmer 720 T 0421 361 22 81 F 0421 361 1 66 40 E-mail

rboening@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen 022-2 (bitte bei Antwort angeben)

Zentraler Einkauf Bremen, 22.05.01

Beschaffungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Behörde hat mit Runderlass Nr. 3/95 vom 27. Feb. 1995 unter anderem die Richtlinien und Orientierungshilfe als ergänzende Hilfe bei Beschaffungen herausgegeben, dieser Runderlass tritt außer Kraft

Die beigefügte Richtlinie wurde notwendig, weil die Verdingungsordnung für Leistungen,

Ausgabe 2000 -ausgenommen Bauleistungen-, VOL Teil A und VOL Teil B, neugefasst wurden.

Die Neufassung dienst insbesondere der Umsetzung der EG-Richtlinien, die das EG-Vergaberecht an das Beschaffungsübereinkommen der Welthandelsorganisation anpasst, und löst die Ausgabe 1997 der VOL ab, im übrigen wurde einige redaktionelle Änderungen notwendig.

Es wird empfohlen sich bei Bedarf die Ausgabe der VOL - Ausgabe 2000 - zu beschaffen.

Diese Richtlinien sollen es Ihnen vornehmlich erleichtern, die für Sie maßgebenden Bestimmungen bei der Beschaffung zu beachten. Diese Richtlinien gelten für alle Schulen, auch in der Autononie.

Die beigefügten Verordnungen gelten hinsichtlich der Ziffern 2 – 4 auch für nachgeordnete Dienststellen.

Diese Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Gleichzeitig tritt außer Kraft: Der Runderlass Nr. 3/95 vom 27.02.1995 Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag gez. Böning

Anlagen

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