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Anmeldung eines großen Hundes

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Academic year: 2022

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Stadt Bottrop

@:landeshundegesetz@bottrop.de Fachbereich Recht und Ordnung (30/2-02) Böckenhoffstr. 40, 46236 Bottrop Postfach 10 15 54

46215 Bottrop :02041/ 70 3970 Frau Wenger

:02041/ 70 3332 Frau Krämer

Anmeldung eines großen Hundes

(mindestens 20 kg Gewicht und/oder mindestens 40 cm Schulterhöhe) 1. Angaben zur Hundehalterin / zum Hundehalter

Name Vorname

Straße und Hausnummer PLZ und Wohnort

Geburtsdatum Telefonnummer Emailadresse

2. Angaben zum Hund

Rasse, bzw. Kreuzung aus: Name des Hundes

Mikrochipnummer Fellfarbe

Rüde Hündin Kastriert / Sterilisiert Ja

Nein

Größe (Schulterhöhe) Gewicht Wurfdatum Beginn der Haltung

Bei Mischlingen bitte immer jeweils ein Foto vom Kopf des Hundes, sowie eines, das den stehenden Hund seitlich zeigt, beifügen.

Die Meldepflicht gilt auch bei Welpen, bzw. Junghunden, welche voraussichtlich im ausgewachsenen Zustand eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm bzw. 20 kg Körpergewicht erreichen.

Gab es in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Hundehaltung auffällige Ereignisse, z.B.

Beißvorfälle?

Nein

Ja, folgende:__________________________________________________________

_____________________________________________________________________

Sie können den Antrag am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken!

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3. Zu erbringende Nachweise

Besteht eine Hunde-Haftpflichtversicherung?

(Mindestversicherungssumme 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden)

Ja (Nachweis bitte in Kopie beifügen) Nein, wird bis zum ______ nachgereicht Haben Sie eine Sachkundeprüfung gemäß

LHundG NRW abgelegt?

Ja (Nachweis bitte in Kopie beifügen) Nein, wird bis zum ______ nachgereicht Es besteht eine Sachkunde aufgrund einer

vorherigen, ordnungsbehördlich gemeldeten Hundehaltung

Ja (Nachweis bitte in Kopie beifügen) Nein

Es besteht eine erfolgreich abgeschlossene Jägerprüfung

Ja (Nachweis bitte in Kopie beifügen) Nein

Besitzen Sie eine Erlaubnis gem. § 11

Tierschutzgesetz (z.B. Hundetrainer, Züchter)?

Ja (Nachweis bitte in Kopie beifügen) Nein

Bestehen rechtskräftige Verurteilungen? Nein

Ja, Aktenführende Behörde ist:

Bestehen ordnungsbehördliche Verfahren im Rahmen eines Hundegesetzes oder des Tierschutzgesetzes?

Nein

Ja, Aktenführende Behörde ist:

Besteht eine Betreuung nach § 1896 BGB? Nein

Ja, Name und Anschrift des Betreuers:

Besteht eine Abhängigkeitserkrankung von Alkohol oder Rauschmitteln?

Nein

Ja, Erläuterung:

Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe.

___________________________ _____________________________

Ort, Datum Unterschrift

Hinweise:

Die Haltung „großer“ Hunde ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde innerhalb von 6 Wochen nach Haltungsbeginn anzumelden. Für die Entgegennahme der Anmeldung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro zu entrichten; hierüber erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid.

Die nicht erfolgte oder nicht ausreichend erfolgte Anmeldung eines Hundes gem. § 11 LHundG NRW kann nach § 20 LHundG NRW zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens führen und mit einer Geldbuße geahndet werden.

Unterschrift nicht vergessen!

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