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VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG für die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle bitte dem Antrag unterschrieben beifügen Ich

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Academic year: 2022

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VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

für die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle bitte dem Antrag unterschrieben beifügen Ich verpflichte mich zu folgendem:

 mich ständig über die jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim RKI (STIKO) und die Bekanntmachungen des Ministeriums über die öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen zu unterrich- ten, um gegebenenfalls die Komplettierung des Impfschutzes fachgerecht durchführen zu können

 Beobachtung der Informationsdienste RKI und WHO

 Durchführung der Impfung nur mit einem von der WHO als Gelbfieberimpstoff anerkannten Impfstoffes, der vom Paul Ehrlich Institut zugelassenen ist

 Lagerung des Impfstoffes in einem geeigneten Kühlschrank mit ständiger Temperaturmessung (integrierte Medikamententruhe oder separates Gerät), die retrospektiv Maximal-Minimaltemperaturen aufzeigt

 Transport, Aufbewahrung, Anwendung und gegebenenfalls Entsorgung des Impfstoffes gemäß Fachinforma- tion des Impfstoffherstellers

 Registrierung des Impfstoffes mit Chargen-Nummer

 Führung eines Impfregisters mit folgenden Angaben: Name der/des Geimpften, Datum und laufende Num- mer der Impfung, Name der/des Impfenden, Bezeichnung der Chargen-Nummer des Impfstoffes

 Aufbewahrung der Impfunterlagen mindestens 10 Jahre

 Verwendung des zugelassenen Impfstempels und Sicherung vor Gebrauch durch Unbefugte

 vor jeder Impfung die zu impfende Person hinsichtlich Reise- und Tropenmedizin sachkundig zu beraten

 ordnungsgemäße Dokumentation der Impfungen entsprechend Muster der Anlage 6 der IGV und § 22 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes

 die Gelbfieberimpfung in den beantragten Räumlichkeiten durchzuführen

 Berichtspflicht über besondere Impfkomplikationen/Impfschäden gemäß IfSG

 die Sachkunde in Reise- und Tropenmedizin mindestens durch einen entsprechende eintägige Fortbildung alle 2 Jahre aufzufrischen und den Nachweis darüber im folgenden Quartal der Ärztekammer vorzulegen

bis Ende des Monats Januar der Ärztekammer die Anzahl der im Vorjahr durchgeführten Gelbfieberimpfun-

gen mitzuteilen

 Unverzügliche Mitteilung jeder Veränderung ( z. B. Zulassungsvoraussetzungen, Praxisausstattung, Verle- gung der Niederlassung, Wechsel des Tätigkeitsbereiches) an die für die Zulassung ständige Stelle (Ärzte- kammer Schleswig-Holstein)

 Sicherstellung einer qualifizierten Vertretung im Krankheits- und Urlaubsfall

 Zustimmung, dass das örtlich zuständige Gesundheitsamt in meiner Praxis/Einrichtung die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen prüft

Datum, Unterschrift

Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 0, Fax 04551 803 188, info@aeksh.de, www.aeksh.de

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