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(1)Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Immobilienkaufmann/-frau zwischen Ausbildungsbetrieb: Auszubildende/r Nach § 4 Abs

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(1)

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Immobilienkaufmann/-frau

zwischen

Ausbildungsbetrieb: Auszubildende/r

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/

zur Immobilienkauffrau werden folgende Wahlqualifikationseinheiten festgelegt:

(Bitte zwei ankreuzen)

1. Steuerung und Kontrolle im Unternehmen

2. Gebäudemanagement

3. Maklergeschäfte

4. Bauprojektmanagement

5. Wohnungseigentumsverwaltung

Ort, Datum:

_______________________

Ausbildungsbetrieb:

________________________

Auszubildende/r:

_________________________

Die gesetzl. Vertreter des Auszubildenden:

_________________________

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